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joker_ch

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  1. Ist nicht ganz so, die Richtlinien 91/477 sind weniger restriktiv als das Kapitel 7 des Schenger Abkommen, das heute in der EU gültig ist. Das weiss ich zufällig, weil die CH bei dem Abkommen über das wir wählen werden, explizit nur die Richtlinien 91/477 (ist auch schon eine Unverschämtheit ) übernimmt und nicht die Paragraphen des Kapitel 7. Joker
  2. Ich wollte eigentlich nicht die Deutschen an den Pranger stellen, in der CH gibt es das gleiche Niedermachen der andersschiessenden( IPSC=Rambo, Grosskaliber=Penisproblem, Kleinkaliber=Kinderkram, Jäger=Nicht-Schütze, Sammler=Spinner und überhaupt alle anderen sind Idioten). Nur die Situation Waffenrechtlich gesehen ist in D so eine Katastrophe, dass die Deutschen vielleicht eine grössere Motivation haben sollten als die CH oder Amis solches kindliches Verhalten niederzulegen. Joker
  3. Immer wieder das Gleiche jeder verteidigt seine Partikularinteressen und ist eigentlich doch der Meinung das Waffen gefährliche Instrumente sind, die man dem normalen Bürger vorenthalten sollte. Um es mal auf einen Punkt zu bringen, wenn Waffen wirklich solch ein Bedrohungspotential haben für die zivile Bevölkerung, dann muss man konsequenterweise alle Waffen verbieten. Man kann nämlich auch sehr gut ohne Waffen leben, die Japaner schaffen es ja auch. Wenn aber man die Meinung vertritt dass Waffen im allgemeinen keine Bedrohung darstellen wenn man sie einem mündigen Bürger überlässt, dann gibt es auch keinen Grund zwischen den Benutzern zu unterscheiden (Jäger, Sammler, Sportler usw). Es gibt auch keinen Grund zwischen den Waffen zu Unterscheiden, eine 22LR im Herzen ist tödlich und eine 357mag durch die Lunge nicht. Eine Pistole ist nicht weniger gefährlich als eine MP. Oder dann sollte man nach Erfurt und Nanterre auch alle Glocks verbieten. Ihr Deutschen musstet doch wirklich alle Gründe haben um euch als Schützen zusammenzuschliessen. joker
  4. Ist ein bisschen off-topik aber auch wieder nicht, denn mit einem Nachwuchs der unbezwungen aber verantwortungsvoll mit Waffen umgehen kann, trägt man zur allgemeinen Acceptanz zu Waffen bei. Ich kann es relativ gut berurteilen, da meine Frau eine D ist. Sie kann sich mit Waffen nicht anfreunden und die allgemeine deutsche Haltung Waffen=böse haben ihre Spuren hinterlassen. Ganz anders geht es mit den Kindern, als erstes habe ich denen den sicheren Umgang und die Handhabung von kurz und Langwaffen mit lLuft-Waffen erklärt. Dies selbst ein bisschen auf die militärische Art (ist sonst nicht meine Art ) damit die sichere Handhabung im Schlaf beherscht ist. Jetzt gehe ich mit meiner Tochter 13 Jahre, Pistole schiessen im 25m Stand, zum Teil 22LR aber auch 9mm, sie hat Spass daran und trifft regelmässig mit der 9mm in die 10. Ich habe dann auch erfahren dass in ihrer Klasse etwa die Hälfte schiesst, im allgemeinen KK. Das ist dann so eine sehr natürliche Sache und ich weiss das wenigstens wenn meine Kinder in Kontakt mit einer Waffe kommen, sie damit vernünftig umgehen können. Gleichzeitig wird auch das verbotenen und verführerische dieser Instrumente genommen. joker
  5. Wenn ich mal wieder als CH meinen Senf dazu geben darf. Ihr Deutschen bewegt euch in einem Rahmen der von Schengen vorgegeben wird, der aber trotzdem einen breiten Spielraum zulässt. Eine Grundbedingung gibt es aber: Solange in D das Motto gilt, sowenig Waffen wie möglich unter das Volk und nicht die Missbrauchbekämpfung im Vordergrund steht, könnt ihr jede Verbesserung des Wffg vergessen. Da steht also der eigentliche politischer Kampf. Wenn aber Missbrauchbekämpfung im Vordergrund steht ist der Weg offen die paar Schengerparagrafen auch entsprechend zu interpretieren. Um eine Waffe zu erwerben oder zu besitzen muss es einen Triftigen Grund geben, heisst aber nur das man z.B. Sportschiessen macht und nicht das man den Beweis erbringen muss oder eine Mitgliedschaft in einem Verein hat. Da sieht man dass der Spielraum beachtlich ist. Das gleiche gilt für Sammeln. Um auf den Punkt des Missbrauchs zurückzukommen. Es soll weitgehend verhindert werden dass ein Psychopath oder ein Krimineller sich legal eine Waffe kaufen kann. Dafür reicht aber das die Person nicht vorbestraft ist und bei der lokalen Polizeibehörde nicht einschlägig bekannt. Die anderen kann man sowieso nicht herausfiltern. Ausserdem soll durch den legalen Waffenkauf, der illegale Waffenhandel nicht gespeist werden, das kann man hinkriegen indem ab einer gewissen Menge von Waffen ab und zu mal die Autorität vorbeischaut ob diese Waffen immer noch in dem Besitzt des Käufers sind. Betreffend den verbotenen Waffen , sprich Voll-Automaten und zu halb umgebaute Voll-Automaten, die sind erwerbar, solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, das heisst aber nur das sie entsprechend aufbewahrt werden müssen und die Sammeltätigkeit nachgewiesen ist (auch nicht sehr schwer zu bewerkstelligen). Waffentragen wird übrigens nicht durch die EU geregelt, theoretisch könnte jeder rechtmässiger Inhaber einer Waffe sie auch tragen. Da wir üblicherweise alles übernehmen was aus den USA kommt (gut oder schlecht) könnte sich das auch in den nächsten 15-20 Jahren in Europa ändern.. Joker
  6. Ich will ersteinmal nicht unbedingt meine Finger wundschreiben aber hier mal zwei gut und aussführlich geschriebenen Studien über das Thema: http://www.hardylaw.net/FailedExperiment.pdf diese hier ist eine Studie die vom CDC in Auftrag gegeben wurde um zu beweisen das Waffenkontrole wirksam sind, leider ging die Studie in die Hose sehr zum Unmut dieser Behörde: http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5214a2.htm Joker
  7. Lustig die Disskussion von der CH aus gesehen. Das Bedurfniss könnt ihr überhaupt nicht abschaffen siehe Artikel 83 vom Schengen acquis Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 80 darf einer Person nur erteilt werden, a) wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, von Ausnahmen für Jagd- oder Sportzwecke abgesehen; B.) wenn sie nicht wegen einer Geisteskrankheit oder anderer geistiger oder körperlicher Mängel unfähig ist, eine Feuerwaffe zu erwerben oder zu besitzen; c) wenn sie nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde oder wenn nicht andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt; d) wenn der für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe angeführte Grund als triftig anzusehen ist. Ausserdem die feuchten Träume über voll-auto dürften auch ziemlich erschwert sein siehe Artikel 79 (1) In die Liste der verbotenen Feuerwaffen und Munition sind die folgenden Gegenstände aufzunehmen: a) Feuerwaffen, die üblicherweise als Kriegsschusswaffen verwendet werden; B.) vollautomatische Feuerwaffen, auch wenn sie keine Kriegsschusswaffen sind;c) Feuerwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen; d) panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen sowie Geschosse für diese Munition; e) Pistolen- und Revolvermunition mit Dumdum-Geschossen oder Hohlspitzgeschossen sowie Geschosse für diese Munition. (2) Die zuständigen Behörden können in Einzelfällen für die in Absatz 1 aufgeführten Feuerwaffen und Munition eine Erlaubnis erteilen, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem nicht entgegenstehen. Dieser Regelung ist das deutsche Gesetz unterworfen. Darüber hinaus ist mehr als einmal bewiesen worden das Waffengesetze keine Wirkung auf die öffentliche Sicherheit haben, das ist aber nicht sehr beliebt als Statement bei Politikern, die doch gerne möchten das ihr tun etwas bewirkt. Joker
  8. uups imi-uzi , fühlst dich hoffentlich nicht angsprochen. Aber ehrlich die Spätpubertierenden die zuviel Holywood gesehen haben gibt es. Ich würde es nicht begrüssen wenn ein solcher Idiot durch die Strassen rennen würde mit seiner Uzi fuchtelnd , wie man es manchmal mit Halbautomaten sieht. Das würde wohl zur Folge haben das die Automatensammler, sehr schnell zu Waffenarren und Gemeingefährlichen Verrückten in den Ringierzeitungen gestempelt würden. Die Sonderbewilligung zum schiessen, hatte ich übrigens in meinem vorigem Post erwähnt. Nur sie zu kriegen scheint mir recht schwierig. Das Motif, will mal meine Waffen ausprobieren, wird wohl kaum reichen. Übrigens, ich sammle MP, also ist uzi auch ein Bestandteil meiner Sammlung (original israelische) Joker
  9. Also, in den USA einen Vollautomaten zu kriegen ist nicht sehr einfach. Erstens muss man in einem Staat leben der den Besitz von Automaten zulässt, dann muss man eine Erlaubnis auf Bundesebene kriegen (komplette Durchleuchtung), 200$ zahlen und 3 Monate warten. Dann kommt hinzu dass Vollautomaten die nach 1986 importiert oder gemacht wurden nicht mehr an Zivile verkauft werden, eine MP5 legal so um die 17’000$ gehandelt wird. Ein Vollautoschlaraffenland scheint es mir nicht zu sein. In der CH hingegen ist es ganz gut reguliert. Die Vollautos fallen unter die verbotenen Waffen, können jedoch mit einer Kantonalen Sondererlaubnis erworben werden. Um die zu kriegen, muss kein Verhinderungsgrund vorliegen und glaubhaft gemacht werden dass die Waffe korrekt aufbewahrt wird und der Verschluss separat unter Riegeln ist. Ausserdem muss z.B. in meinem Kanton eine Sammlertätigkeit vorweisen. Das heisst schon etwa 15 Waffen besitzen. Praktisch bedeutet dies für die Behörde, dass derjenige schon eine Beträchtliche Summe in Waffen investiert hat und in den Jahren nicht aufgefallen ist. Das sortiert schon die Spätpubertierenden aus, die sich an einer Uzi aufgeilen wollen. Schiessen darf man mit diesen Waffen nicht , ausser man bekommt einer Sondererlaubnis (sehr unwahrscheinlich). Es ist mir nicht bekannt, dass in der CH ein Vollautomat für kriminelle Zwecke benutzt wurde. Ottonormalverbrecher, besorgt lieber eine Pistole auf dem Schwarzmarkt, als eine MP zu erwerben die er nicht verdeckt tragen kann, mal vom schiessen im Vollautomodus nicht zu sprechen. In Finnland ist es übrigens ähnlich geregelt, in Belgien kann man auch Vollautos sammeln Joker
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