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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Und versuch doch mal "zu beweisen" das Du den Code nicht weitergegeben hast... Das dumme ist auch: Wenn z.B. die Frau den Code unberechtigt kennt weil sie ihn "ausspioniert" hat und der LWB das nicht mitbekommen hat, dann hat die Frau rechtlich nix zu befürchten aber dem LWB wird im Zweifelsfall die WBK gelocht weil es unmöglich ist zu beweisen das die Frau den Code "ausspioniert" hat. Und selbst wenn man das beweisen könnte, dann könnte der hoplophobe SB immer noch behaupten das es die Schuld des LWB ist weil er Vorkehrungen hätte treffen müssen das die Frau das nicht ausspionieren kann und damit wieder einen Grund hätte die WBK zu lochen... -
Autodesk Fusion gibt es für den Privatanwender auch kostenlos mit ein paar Einschränkungen die allerdings nicht sehr gravierend sind. Und dann gibt es da glaubt noch onshape und Tinkercard, da bin ich mir aber nicht sicher da ich auf Fusion setze und damit Happy bin. Kann mehr und find ich deutlich einfacher als freecad und auch die Anleitungen auf YouTube sind deutlich zahlreicher und umfangreicher.
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Ich glaub da reden wir ein bißchen aneinander vorbei. Meine aussage kam aufgrund folgendem Zitat: Ich habe das so verstanden das es darum ging die Schlüssel für den Tresor, oder auch den Pin, in einem Bankschließfach aufzubewahren da dort die Erben bei antritt des Erbe zugriff drauf haben. Ansich ja eine gute Idee, allerdings kommt da dann eben das angesprochene Gerichtsurteil und ggf das Schreiben in NRW zum tragen. In dem schreiben aus NRW wird ausdrücklich erwähnt das ein Bankschließfach nicht die notwendige Norm erfüllt (was theoretisch ja korrekt ist, praktisch aber vollkommener Blödsinn) und darum die Aufbewahrung dort nicht zulässig ist. -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Es ging nicht um sicher, es ging um zulässig, da besteht manchmal ein himmelweiter Unterschied! Klar ist ein Banktresor und darin ein Schließfach sicherer als ein 40 kg 0er Würfel! Aber auf den Würfel steht die im WaffG geforderte Norm, auf den Banktresor nicht. Dies veranlasste in NRW dann Behörden extra darauf hinzuweisen das ein Bank Schließfach NICHT zulässig ist um den Schlüssel zu verwahren. -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Und das Bankschließfach erfüllt nicht die benötigte Norm weswegen in NRW extra darauf hingewiesen wurde das eine Schlüsselaufbewahrung dort nicht zulässig ist... -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Unterm Strich gibt es wohl doch nur die kostenpflichtige gewaltsame Öffnung oder die 3S (wobei das natürlich "gefährlich" ist falls man mit einer Beteiligten Person in Streit gerät und wenn diese ggf rachsüchtig ist und sich darum an das wichtigste S Gegenüber bestimmten Personen nicht hält) -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
BlackFly antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Aus dem ersten Teil und dem zweiten Teil stellt sich mir eine Frage: Willst Du überhaupt noch wirklich in diesem verein Mitglied sein und wenn ja, warum? Ggf resultiert daraus dann auch schon die nächste Frage: Warum sich den Stress machen und in der Sache tätig werden wenn Du schon halb davon ausgehst danach den Verein verlassen zu müssen? Wäre es nicht einfacher und streßfreier das einfach mit einem Kündigungsschreiben zu machen? Das hätte auch den Vorteil das Du nicht auch noch bei anderen "befreundeten" Vereinen vom alten Verein als "troublemaker" gebrandmarkt werden würdest, was es dann ggf. schwieriger machen würde in einem anderen Verein unterzukommen... -
Sollte es wirklich um den Fall Murat Kurnaz gehen, so ereignete sich das im Jahr 2002 und zu der damaligen Zeit war Maaßen Referatsleiter im Bundesinnenministerium und sein Dossier war massgeblich daran schuld das Murat Kurnaz nicht nach Deutschland abgeschoben wurde (da es ein türkischer Staatsbürger war der in Deutschland lebte und die entsprechende Genehmigung dafür nicht verlängert hatte, was aber auch schwer geht wenn man in Guantanamo einsitzt). Es haben sich allerdings auch die Türken (die aufgrund der Staatsbürgerschaft dafür zuständig gewesen wären) noch die Ammies wirklich mit Ruhm bekleckert und dafür gesorgt das der scheinbar unschuldige Murat Kurnaz freigelassen wurde. Also so ganz blond war die Aussage nicht, nur entsprach sie halt nicht unbedingt den fakten
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Sachlich gesehen sehe ich da tatsächlich auch mehr als einen normalen kontrollbesuch, rechtlich gesehen wird es aber durchaus so sein dass alles rechtens war. Aber es hat halt sachlich schon so einen Beigeschmack...
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Ich denke für meinst Murat Kurnaz? Das ist kein deutscher Staatsbürger sondern ein türkischer Staatsbürger der in Deutschland lebte. Deutschland (und damit kommt dann der Herr Massen ins Spiel) lehnte es ab das die USA ihn nach Deutschland abschieben und verwiesen auf die Türkei, darauf hatten aber dann scheinbar die USA wieder keine Lust, weswegen die USA ihn dann weiter in Guantanamo behalten haben. So steht die Geschichte dann glaub in einem etwas anderen Licht als die Aussage "Maßen hat ihn foltern lassen", oder? Massen ist, wie jeder andere Mensch auch, nicht fehlerfrei! Solche Anschuldigungen sollte man aber vermeiden wenn man sie nicht auch belegen kann... Und wenn selbst, die nicht gerade Massen freundliche seite, Wikipedia das so wie oben beschrieben darstellt... https://de.wikipedia.org/wiki/Murat_Kurnaz?wprov=sfla1
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Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Oder einfacher gedacht: ich notiere mir in meinem Schießbuch welche Waffe ich verwendet habe und auf dieser Grundlage stellt der Verband die Bescheinigung aus. Das funktioniert bei allen anderen Verbandsbescheinigungen ja auch so, warum also nicht auch bei der Wettkampf Teilnahme? Bei einer DM hat das Personal weiss Gott schon genug zu tun und nicht auch noch die Zeit bei jeder Waffe (möglichst auch noch von jedem Teil das nicht ein "falsches" Teil eingebaut ist) die Nummer abzugleichen -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Ist es das? Diese Auslegung ist ja noch "die harmlose" Auslegung und zwar als grenzwertig aber nicht komplett falsch anzusehen (im Gegensatz zu der Forderung nach 12/18 pro Waffe und vollkommen grundlos für jede Wichsflinte). Und wenn es so allgemeiner Konsens wäre, dann wäre das Urteil ja so auch gar nicht gefällt worden bzw. sofort wieder kassiert worden... Aber was mich an dem schreiben oben etwas wundert das sie einen Wettkampf jährlich einen Wettkampf pro Jahr und zusätzlich noch einen weiteren alle 24 Monate fordern, also unter dem strich 1,5 Wettkämpfe pro Jahr, davon hatte ich bisher noch nicht gehört. Auch wenn ich der Meinung bin das dies eine durchaus zu erfüllende Aufgabe sein sollte sofern auch akzeptiert wird wenn man in einem Jahr mal "aussetzt" weil man z.B. krank war. Aber ja, das ganze Rückwirkend für Leute die seit 30 Jahren Waffen haben und damals sich den Tresor vollgemacht haben mit einer Anzahl die heute niemals zu erreichen wäre ist natürlich auch noch ein kleines Problem -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Die Vorgaben gibt es natürlich, nur legt sie halt jeder etwas anders aus und ist der Meinung das alle anderen sie falsch auslegen. Kannst ja dagegen klagen, dauert halt nur etwas und kostet Dich Geld (Deine eigenen Kosten und über Deine steuern auch alle anderen kosten) und in der Zwischenzeit wird halt einfach Deine WBK gelocht wenn Du Dich nicht an die vorgaben hälst (Kosten dafür: Siehe vorheriger Satz) -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Weigern die sich auch verbandsfremde Disziplinen in Ihre Kladde einzutragen? Letzten Endes ist diese, für eine Bestätigung, doch das einzige was wirklich zählt. In ein persönliches Schießbuch kann jeder eintragen was er will, das einzige Dokument auf dessen Qualität und Richtigkeit der Verein ein Einfluß hat ist die Kladde. Aus diesem Grunde, und das ist für mich auch vollkommen nachvollziehbar, gibt es auch bei einigen Vereinen nur Bestätigungen über Termine die in dem Verein stattfanden und darum das vorgelegt Schießbuch mit der eignen Kladde abgeglichen werden kann -
Pistole? Warum sollte das nicht erlaubt sein? Carbine? Ein klares"kommt drauf an", als Jäger kein Problem, als Sportschütze hatten wir das Thema BKA Bescheid...