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Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
BlackFly antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Aber auch nur bei dieser, oder? Bei der CCI Blazer sind es unter 200... Bei RWS und SK habe ich auch nur Werte unter 200 gefunden. Also wäre eine Aussage wie "Manche HV können über 200J sein" deutlich besser und korrekt während eine Aussage wie "HV sind zu stark" in der Allgemeinheit allgemein falsch ist -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
BlackFly antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend. Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig. Wer sagt das? Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt. Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte. -
Darum die Empfehlung sich (nochmal) ausgiebig mit dem WaffG auseinander zu setzen und ggf, falls das allein zu trocken ist, nochmal einen Sachkundelehrgang zu besuchen. War gar nicht böse gemeint und gar nicht auf den (recht dummen) Spruch "das musst Du doch wissen, Du hast doch Sachkunde" bezogen. Sich auf dem laufenden zu halten ist manchmal, vorallem bei großen Änderungen, nicht leicht aber trotzdem wichtig und zusammen mit ein paar Vereinskameraden (egal ob alte Hasen oder Frischlinge) nochmal eine Sachkunde zu besuchen kann sogar spaß machen.
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Setzen 6... Vielleicht solltest Du wirklich nochmal ganz dringend eine Sachkundeschulung besuchen? Es gibt keinen "Transport", das was man im allgemeinen als "transport" bezeichnet ist waffenrechtlich ein "erlaubnisfreies Führen" und das ist in genau diesem angesprochenen Paragraphen geregelt. Der Gesetzestext in besser lesbarer Form: Dort steht dann auch wortwörtlich das "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" was nach Deiner Aussage nicht im Gesetz zu finden sein sollte
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Vielleicht solltest Du nochmal etwas genauer das WaffG lesen, vorallem die Punkte die für Dich als LWB besonders interessant sind und insbesondere den §12 Abs.3 Punkt 2
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Ich habe gar keine Schießfahne, muss ich mir jetzt extra eine kaufen weil der Polizist bei einer Kontrolle evtl. Sportschütze im DSB ist? Die Herren, Damen und sonstige Personen bei der Polizei sollen nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach den persönlichen Vorlieben und/oder dem Sporthandbuch Ihres Verbandes!
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Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Zugegeben sind diese Disziplinen für die Jugend, da die Jugend aber die Waffen selber nicht erwerben darf muss natürlich ein Erwachsener die Waffen erwerben. Das war aber nicht die Frage, die Frage war nur ob es sportliche Disziplinen gibt und das sollte ich damit bewiesen haben, oder? Und ich kenne nicht jede Sportordnung jedes Verbandes, ich könnte mir aber gut vorstellen das es bei noch mehr verbänden irgendwo ganz hinten versteckt noch mehr gibt... -
Das setzt aber die (falsche) Annahme voraus das Überkontingent so definiert ist. Ein Grundkontingent ist nirgendwo quantitativ definiert. Das "Überkontingent" (wobei es hier auch nicht als "Überkontingent" definiert ist sondern definiert ist ab wann erweiterte Nachweise zu erbringen sind was wir der einfachheit halber einfach "Überkontingent" nennen) ist definiert in §14 Abs. 5 mit den Worten: Da eine VRF aber keine halbautomatische Langwaffe und normalerweise auch keine mehrschüssige Kurzwaffe ist sind die erweiterten nachweise somit hier nicht anzuwenden. Wenn wir unbedingt die VRF in irgendwas einordnen wollen, dann würde ich es eher schlüssig finden sie zum Kontingent der Gelben zu zählen da sie hier eigentlich reingehören würde und nur aufgrund des Gesetzgebers der zuviel Hollywood Filme geschaut hat und unbedingt irgendwas machen musste nach einem Anschlag die VRF auf die Grüne gepackt hat.
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Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Ich glaub so war das nicht wirklich gemeint... In dem Fall das man nur eine 4mm eingetragen hat halte ich die aussage korrekt das man auch nur eine 4mm leihen darf. Das hat aber weniger mit den 4mm zu tun als mit dem "bedürfnisfrei" und mir fallen auf die schnelle keine anderen bedürfnisfreien ein (allerdings habe ich mich mit dem Thema noch nie wirklich beschäftigt). Das wenn man als z.B. Sportschütze eine 9mm eingetragen hat und man dann auch nur eine 9mm leihen darf halte ich für blödsinn, man darf sich alles leihen was für einen Sportschützen erlaubt ist (es soll ja Waffen geben die z.B. ein Jäger besitzen darf aber ein Sportschütze nicht) unabhängig vom Kaliber -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Einspruch euer Ehren Natürlich gibt es sportliche Disziplinen für 4mm in Kurzwaffen. Das ändert aber trotzdem nicht das man mit der WBK für eine bedürfnisfreie Waffe kein sportliches Bedürfnis haben sollte, selbst wenn es eine sportliche Disziplin gibt. -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Wenn ich jetzt nix durcheinander bringe hat der glaub auch ne Glock, auf jeden Fall lässt er es ganz schön krachen... -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Aber, aber, aber... Es gibt doch einen Youtuber (der gleichzeitig auch Händler und gleichzeitig auch einen Verein hat) und diesen Weg mit der Flobert immer anpreist (dann seinen Vereinsmitgliedern und Vereinsmitvaginen eine Waffe verkauft, diese bei sich selber einlagert und zum training immer mitbringt bis diese dann den Voreintrag haben und die Waffe selber übernehmen können) und der sagt das geht und er muss es wissen da es ja youtuber ist (schließlich hat er mit der WBK für Flobert auch recht gehabt und man bekommt eine WBK ohne die 12monate Frist) Wenn man nicht auf YouTube (ggf mit Geschäftsinteresse) hören will sollte man sich den Gesetzestext genauer anschauen und da ist auch in meinen Augen die Einschränkung auf "vom Bedürfnis umfaßten zweck" das ausschlaggebende, es wurde kein Bedürfnis geltend gemacht (die Waffe ist ja auch Bedürfnisfrei) und damit hat mein einfach kein Bedürfnis. Allerdings, wenn man so klug ist nicht auf Youtuber zu hören, dann sollte man auch so klug sein nicht auf irgendwelche Typen in Foren zu hören und sich erst selber die Gedanken nach Lektüre des Gesetzes machen (und ggf mit den Konsequenzen leben wenn diese falsch waren) und/oder jemanden fragen der es wissen muss oder der einem den Stress macht (also entweder einen Fachanwalt oder seinen SB, dieser könnte ggf sogar auch nach §12 Abs. 5 WaffG eine Erlaubnis in solch einem Fall erteilen, ob er es tut ist aber sehr fraglich) -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Es wurde aber auch schon argumentativ widerlegt. Nicht unbedingt belegt das es verboten ist, aber das es problematisch werden kann. Auf diesen Punkt ist aber irgendwie auch keiner wirklich eingegangen und konnte argumente liefern die diesen widerlegen. Und wie wir alle wissen ist man auf Hoher See und vor deutschen Gerichten der Gnade Gottes ausgesetzt. Mir ist kein fall bekannt in dem jemand deswegen Stress bekommen hat, mir ist aber auch kein Fall bekannt in dem jemand in so einem Sachverhalt freigesprochen wurde (allerdings verfolge ich die Gerichtsurteile auch nicht aktiv). Ich persönlich wäre aber trotzdem vorsichtig und würde es nach Möglichkeit nicht drauf ankommen lassen! Wenn ich mich an Hofheim richtig erinnere, dann ist das Gelände im Wald und der betreffende Weg ist von Straßen oder Waldwegen nicht direkt einsehbar. Hier hätte ich dann weniger Bauchschmerzen als z.B. bei mir im verein der neben einem Sportplatz ist und als Abtrennung nur ein Maschendrahtzaun dient. Hier würde ich es wirklich tunlichst vermeiden (zumal mir dafür auch kein guter Grund einfallen würde) während einer Sportveranstaltung mit der Waffe im Holster am Zaun entlang zu schreiten, ich würde allerdings trotzdem ggf. mich im Außenbereich hinsetzen und dort Waffen reinigen. Es soll aber auch schon bei uns Leute gegeben haben die auf dem Vereinsgelände mit der geholsterten Waffe vor Polizisten rumgetänzelt sind, da hätte ich dann echt kein Mitleid... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Nur das es eben noch ein paar mehr Fallstricke gibt die gegen einen ausgelegt werden können als "nur" das führen (das in der Tat eigentlich geklärt sein sollte). Und nur weil etwas nicht verboten ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist und erst recht nicht das nicht irgendein übereifriger da was konstruiert. Gerade in dem waffenrechtlichen Bereich sollte uns doch alle bekannt sein das es keine Sicherheiten und viel zu viel interpretationsspielraum gibt als das man etwas mit Sicherheit rechtlich einstufen kann. Irgend jemand fühlt sich auf den Schlips getreten und schwärzt einen an, das kommt dann zu einem Staatsanwalt der schon lange nicht mehr gef*** hat und schon ist die WBK gelocht... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Und wenn man den Verein kennt, dann weiß man auch das seitlich vom Schießstand ein Weg entlang geht den man nehmen muss wenn man von Gastraum zum Stand will oder auch wenn man vom einen zum anderen stand gehen will. Also kann die Frage schon aufkommen: muss ich meine Waffe komplett einpacken wenn ich diesen Weg entlang gehe oder kann ich sie im Holster behalten. Wobei auch "Waffentragezonen" da nur bedingt helfen. Wenn der Verein oder der Stand Betreiber das erlaubt muss es noch lange nicht unproblematisch sein und am Ende ist es dann auch nicht der Standbetreiber der die WBK gelocht bekommt... Ich wäre vorsichtig da ich zwar der Meinung bin das es ok sein wird, es aber nicht drauf ankommen lassen wollen würde...