-
Gesamte Inhalte
3.783 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Über BlackFly
- Geburtstag 20.11.1978
Letzte Besucher des Profils
3.819 Profilaufrufe
Leistungen von BlackFly
-
Sollte es wirklich um den Fall Murat Kurnaz gehen, so ereignete sich das im Jahr 2002 und zu der damaligen Zeit war Maaßen Referatsleiter im Bundesinnenministerium und sein Dossier war massgeblich daran schuld das Murat Kurnaz nicht nach Deutschland abgeschoben wurde (da es ein türkischer Staatsbürger war der in Deutschland lebte und die entsprechende Genehmigung dafür nicht verlängert hatte, was aber auch schwer geht wenn man in Guantanamo einsitzt). Es haben sich allerdings auch die Türken (die aufgrund der Staatsbürgerschaft dafür zuständig gewesen wären) noch die Ammies wirklich mit Ruhm bekleckert und dafür gesorgt das der scheinbar unschuldige Murat Kurnaz freigelassen wurde. Also so ganz blond war die Aussage nicht, nur entsprach sie halt nicht unbedingt den fakten
-
Sachlich gesehen sehe ich da tatsächlich auch mehr als einen normalen kontrollbesuch, rechtlich gesehen wird es aber durchaus so sein dass alles rechtens war. Aber es hat halt sachlich schon so einen Beigeschmack...
-
Ich denke für meinst Murat Kurnaz? Das ist kein deutscher Staatsbürger sondern ein türkischer Staatsbürger der in Deutschland lebte. Deutschland (und damit kommt dann der Herr Massen ins Spiel) lehnte es ab das die USA ihn nach Deutschland abschieben und verwiesen auf die Türkei, darauf hatten aber dann scheinbar die USA wieder keine Lust, weswegen die USA ihn dann weiter in Guantanamo behalten haben. So steht die Geschichte dann glaub in einem etwas anderen Licht als die Aussage "Maßen hat ihn foltern lassen", oder? Massen ist, wie jeder andere Mensch auch, nicht fehlerfrei! Solche Anschuldigungen sollte man aber vermeiden wenn man sie nicht auch belegen kann... Und wenn selbst, die nicht gerade Massen freundliche seite, Wikipedia das so wie oben beschrieben darstellt... https://de.wikipedia.org/wiki/Murat_Kurnaz?wprov=sfla1
- 49 Antworten
-
- 10
-
-
-
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Oder einfacher gedacht: ich notiere mir in meinem Schießbuch welche Waffe ich verwendet habe und auf dieser Grundlage stellt der Verband die Bescheinigung aus. Das funktioniert bei allen anderen Verbandsbescheinigungen ja auch so, warum also nicht auch bei der Wettkampf Teilnahme? Bei einer DM hat das Personal weiss Gott schon genug zu tun und nicht auch noch die Zeit bei jeder Waffe (möglichst auch noch von jedem Teil das nicht ein "falsches" Teil eingebaut ist) die Nummer abzugleichen -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Ist es das? Diese Auslegung ist ja noch "die harmlose" Auslegung und zwar als grenzwertig aber nicht komplett falsch anzusehen (im Gegensatz zu der Forderung nach 12/18 pro Waffe und vollkommen grundlos für jede Wichsflinte). Und wenn es so allgemeiner Konsens wäre, dann wäre das Urteil ja so auch gar nicht gefällt worden bzw. sofort wieder kassiert worden... Aber was mich an dem schreiben oben etwas wundert das sie einen Wettkampf jährlich einen Wettkampf pro Jahr und zusätzlich noch einen weiteren alle 24 Monate fordern, also unter dem strich 1,5 Wettkämpfe pro Jahr, davon hatte ich bisher noch nicht gehört. Auch wenn ich der Meinung bin das dies eine durchaus zu erfüllende Aufgabe sein sollte sofern auch akzeptiert wird wenn man in einem Jahr mal "aussetzt" weil man z.B. krank war. Aber ja, das ganze Rückwirkend für Leute die seit 30 Jahren Waffen haben und damals sich den Tresor vollgemacht haben mit einer Anzahl die heute niemals zu erreichen wäre ist natürlich auch noch ein kleines Problem -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
BlackFly antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Die Vorgaben gibt es natürlich, nur legt sie halt jeder etwas anders aus und ist der Meinung das alle anderen sie falsch auslegen. Kannst ja dagegen klagen, dauert halt nur etwas und kostet Dich Geld (Deine eigenen Kosten und über Deine steuern auch alle anderen kosten) und in der Zwischenzeit wird halt einfach Deine WBK gelocht wenn Du Dich nicht an die vorgaben hälst (Kosten dafür: Siehe vorheriger Satz) -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Weigern die sich auch verbandsfremde Disziplinen in Ihre Kladde einzutragen? Letzten Endes ist diese, für eine Bestätigung, doch das einzige was wirklich zählt. In ein persönliches Schießbuch kann jeder eintragen was er will, das einzige Dokument auf dessen Qualität und Richtigkeit der Verein ein Einfluß hat ist die Kladde. Aus diesem Grunde, und das ist für mich auch vollkommen nachvollziehbar, gibt es auch bei einigen Vereinen nur Bestätigungen über Termine die in dem Verein stattfanden und darum das vorgelegt Schießbuch mit der eignen Kladde abgeglichen werden kann -
Pistole? Warum sollte das nicht erlaubt sein? Carbine? Ein klares"kommt drauf an", als Jäger kein Problem, als Sportschütze hatten wir das Thema BKA Bescheid...
-
Entzug Waffenrechtlicher Erlaubnis Tagessätze
BlackFly antwortete auf raze4711's Thema in Waffenrecht
Deine Aussage oben war: 60TS egal welcher Straftatbestand, das habe ich angezweifelt. Nun bestätigst Du mit Deiner Ausführung meine Aussage das dies nicht korrekt ist da in dem Absatz durchaus nicht egal ist welcher Straftatbestand. Wenn man z.B. wegen einem fahrlässigen Verstoß im Straßenverkehr zu 61 Tagessätzen verurteilt würde, dann wäre weder Punkt a, b oder c erfüllt. Einzig der § Abs 1 Nr 2 könnte dann noch in Betracht kommen wenn man entsprechend argumentieren kann das dieser fahrlässige Verstoß im Straßenverkehr eine Tatsache ist die die Annahme rechtfertigt, dies wäre dann aber ein Einzelfall Entscheidung und keine Regel Unzuverlässigkeit -
Entzug Waffenrechtlicher Erlaubnis Tagessätze
BlackFly antwortete auf raze4711's Thema in Waffenrecht
Und wo steht das? Im §5 WaffG ist das leicht anders dargestellt -
Dabei war es weder eine offene noch eine versteckte Beleidigung und mir ist auch unklar warum man mir sowas unterstellen sollte... Auch hier nochmal: würde ich Dich oder jemand anderes beleidigen wollen, dann würde dies nicht versteckt passieren sondern ganz direkt und unmissverständlich das stehen... Dies sollte einfach nur ausdrücken dass ich mir vorstellen kann dass es solche Behörden gibt, auch wenn ich mir beim besten Willen keine rechtliche Grundlage dafür vorstellen kann
-
Aber auch dieser Grundsatz hebelt nicht die Vorgaben aus dem WaffG aus das man mit Bedürfnis eine Waffe erwerben und besitzen darf. Eine jagdliche Kurzwaffe steht nun Mal meist im genauen Gegensatz zur sportlichen Waffe, so soll die jagdliche im allgemeinen z.b. möglichst klein und leicht sein während die sportliche eher möglichst groß und schwer sein soll. Auch ein Verband weiß dies und bei den zwei Bergbahnen in denen ich Mitglied bin werden die jährlichen Waffen ignoriert für das sportliche Bedürfnis. Ich sehe auch nicht mit welcher rechtlichen Grundlagen dann ein Voreintrag verweigert werden könnte/sollte wenn ein Verband sagt das ich für den Sport eine (weitere) halbautomatische Pistole in 9mm Luger benötige. Mir dazu kommt dann ja auch noch der Umstand dass es ganz viele Gründe geben kann warum eine bereits erworbenen jagdliche 9mm Pistole für den Sport in der Disziplin nicht zugelassen ist
-
Das ist der einzige Punkt in meinem Text der Deiner Aufmerksamkeit würdig ist?
-
*doppelt*
-
Und wie soll das funktionieren? Kennt die Behörde jede Sportordnung? Nicht die Behörde entscheidet darüber sondern der Verband. Beim Verband stellst Du einen Antrag für eine zweite Waffe in demselben Kaliber und schreibst beim Antrag dazu das die erste Waffe eine jagdliche Waffe ist und schon bekommst Du ohne Rückfragen die entsprechende Bescheinigung. Die Behörde hat nicht die Aufgabe (und im Normalfall auch nicht die Kompetenz) dieses dann zu hinterfragen. Selbst wenn Du zwei mal eine Glock 17 auf dem Weg kaufen solltest würde es immer noch punkte geben die dagegen sprechen das die erste sportliche benutzbar ist, so könnte z.B. ein Leuchtkorn verbaut sein das der Verband nicht erlaubt (nur als ein mögliches Beispiel). Also wie soll das funktionieren? Ganz abgesehen davon das die Anforderungen an eine jagdliche Waffe oftmals genau gegensätzlich sind zu den Anforderungen an eine Sportliche Waffe und allein damit schon die Begründung besteht warum die getrennt zu betrachten sind. Soll nicht heißen das Du ein Lügner bist und es nicht doch solche Behörden gibt, aber wie will eine Behörde argumentativ dies durchsetzen?