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BlackFly

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  1. Ich wohne in unmittelbarer Nähe eines Marktplatzes und natürlich steht mein Auto auch das eine oder andere mal auf dem Parkplatz des Marktplatzes. Ehrlich gesagt habe ich jedes mal ein mulmiges Gefühl wenn ich mit meiner Gewehrtasche zu dem meinem Auto gehe, umso mehr wenn es auf dem Parkplatz des Marktes steht oder wenn ich etwas weiter weg parken musste weil alles voll war und ich damit durch die Innenstadt laufen muss (die dann oftmals auch recht gut besucht ist, sonst hätte ich ja einen Parkplatz bekommen der deutlich näher ist). Glücklicherweise gab es bisher bis auf ein paar Blicke aber keine "zwischenfälle", einmal kam mir eine Frau mit Musikinstrumentenkoffern entgegen und ich vollgepackt mit mehrere Waffen wobei sie mich vermutlich auch für einen Musiker gehalten hat und mir zugenickt hat, ich kam mir vor wie im Fight Club...
  2. Aber Ken wirds richten Wundert mich das dieser alles verändernde Regierungsstresser noch nicht erwähnt wurde...
  3. Die Behörden die ich kenne machen das so. Bei mir war es so das ich eine email bekommen habe das alles OK sei und sobald ich ein Bedürfnis nachweisen kann bekomme ich die WBK. Habe dann nach erhalt der Bescheinigung einen Termin für die nächste Woche gemacht und ganz vereinfacht ausgedrückt die Bescheinigung meinem SB überreicht dieser hat kurz draufgeschaut und dann eine blanko WBK in den Drucker gelegt und mir im Anschluss überreicht (direkt mit der Waffe eingetragen die ich mir schon vorher gekauft hatte und beim Händler eingelagert war). Und nun?
  4. Ja, schon klar. Im ursprünglichen hatte ich auch geschrieben das bei der roten die Hürden etwas höher sind, damit meinte ich dann eben das Gutachten, irgendwelche Gespräche die man mit dem SB führen muss usw. Auch hat man bei der Roten dann noch das Thema das man ja auch Waffen kaufen muss, da reicht es dann ja nicht unbedingt wenn man nur 5 Waffen kauft, was auch wieder eine finanzielle Hürde ist genauso wie das Gutachten nicht günstig ist und es reicht natürlcih auch nicht nur ein kleiner Schrank für 5 LW da die Sammlung ja auch einen gewissen Platz benötigt usw Diese "systembedingten Schwächen", die ich ganz sicher nicht wegdiskutieren will, sind dann allerdings wieder ein anderes Thema das mit den Waffen selber nix zu tun hat.
  5. Für eine Gelbe WBK muss ich meinen SB nicht überzeugen das ich das mich mit dem Thema beschäftigt habe, da reicht eine Sachkunde und ein paar Termine im Verein. Bei einer Roten als Sammler sollte man glaub schon sich vorher mit dem Thema beschäftigen und ein entsprechendes Wissen aneignen.
  6. Das was mein Vorposter meinte passte erstmal überhaupt nicht zu dem was ich vorher geschrieben habe. Da ging es nicht um den "Bedürfnis-bullshit" sondern da ging es um das Thema das man jemanden "Fachfremden" durchaus argumentativ erklären kann warum man als Sportschütze 3, 4, 5, oder mehr 9mm Pistolen braucht, man aber keinem argumentativ sauber erklären kann warum ein Sportschütze 150 kk Repetierer braucht wovon 100 stück dann sogar noch von demselben Hersteller und dasselbe Modell sind. Dies ist kein Sportschütze sondern ein Sammler und auch das dies das gute Recht einer waffenrechtlich zuverlässigen Person ist die Waffen zu sammeln, dann aber auf rote WBK (die mehr Arbeit macht) und nicht auf gelbe WBK. Kann man nun gut oder schlecht finden das darin unterschieden wird, das ist aber nicht das Thema gewesen sondern es ging darum das das aktuelle Waffenrecht so ist und jeder das Recht haben sollte. Nun kam dann mein Vorposter an und hat mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen und mit dem "Bedürfnis-bullshit" angefangen und dabei dann eine sachlich falsche aussage gemacht das es nicht möglich sei eine SFP9 zu kaufen wenn man bereits eine Glock 17 und Shadow2 hat. Dies ist nunmal leider sachlich falsch da es durchaus Möglichkeiten gibt dies zu argumentieren das die benötigt werden und so nebenbei in dem Beispiel mit den "ausprobieren" auch gar nicht notwendig wäre da es auch die leihe gibt mit der man "ausprobieren" kann. In diesem Fall muss noch nichtmal die Beantragungsreihenfolge beachtet werden weil sie ja vorgegeben ist (SFP als Nr. 3) und ja, natürlich muss man dann mit der Disziplinauswahl und Optiken argumentieren und Wettkämpfe nachweisen. Einen gutmütigen Verband braucht man dann dafür beim besten willen nicht, das sollte recht "einfach" sein, aber natürlich muss man sich auch an die Verbandsvorgaben halten. Dies kann man als "Bedürfnis-bullshit" bezeichnen, ich würde es aber eher erstmal ganz neutral als aktuell gültiges Recht bezeichnen ohne dies an dieser Stelle zu bewerten weil es an dieser Stelle eigentlich um ein ganz anderes Thema ging. Aber ja, es bringt kein Sicherheitsgewinn dafür Bürokratie (und wenn dies schon jemanden Frustet dann ist die Frustschwelle vielleicht etwas niedrig angesiedelt) aber es ist von den gewählten Volksvertretern so beschlossen und damit demokratisch legitimiert. Und wenn man dann noch Umfragen in der Gesellschaft betrachtet, dann muss man feststellen das die allermeisten in der Gesellschaft keine Ahnung von der Materie haben, sie haben aber trotzdem zum Großteil die Meinung das das "bedürfnis-bullshit" gut und notwendig ist und erhöht ihre "gefühlte Sicherheit" was dann nochmal eine demokratische legitimation der politischen Entscheidungen darstellt (ob gelenkt durch framing, gaslightning, Unwissenheit oder was auch immer spielt in der Feststellung auch keine Rolle)
  7. Hier ging die Diskussion in Richtung gelbe. Eine Beschränkung ab der zweiten gibt es bei grün nicht solange man es argumentieren kann, das hatte ich aber auch ausgeführt Wenn man es "richtig" anstellt kann man sich durchaus ein Bedürfnis für die SFP9 holen, man muss es nur entsprechend argumentieren. Ich habe z.b. auch 3 Kurzwaffen und davon zwei 9mm und werde mir dieses oder nächstes Jahr das Bedürfnis für die dritte 9mm holen und habe gar keine Probleme das zu argumentieren (in zwei verschiedenen Verbänden) und könnte mir durchaus noch eine weitere vorstellen zu argumentieren ohne das ich damit besondere Klimmzüge machen müsste. Aber ja, man kann nicht einfach Mal so eine zum probieren kaufen, du kannst dir aber das Bedürfnis holen, damit kaufen, feststellen daß es nix bringt, wieder verkaufen und nochmal ein Bedürfnis holen und damit dann eine PDP kaufen weil die besser passt als die SFP
  8. Und irgendjemand hier glaubt das ein Richter das auch so urteilen würde?
  9. Was soll das für Nachteile haben außer das die beschriebenen Weg über den KWS oder Flobert geld kosten? Und warum nicht einfach mal die Behörde anschreiben mit der Bitte die Überprüfung anzustoßen um die Zeit zu verkürzen? Habe ich damals so gemacht da ich schon deutlich vor Erfüllung der 12 Monate eine Waffe gekauft habe und diese nur für einen gewissen Zeitraum kostenlos einlagern konnte (im Verkaufsgespräch wurde mir die Einlagerung kostenfrei ohne Zeitlimit zugesagt, in der Rechnung war dann plötzlich ein zeitliches Limit und Einlagerungsgebühr nach diesem Zeitraum zu finden, ein weiteres Telefonat mit dem Hinweis das es mir zugesichert wurde ist beantwortet worden mit der Aussage das haben wir noch nie gemacht, da ich aber unter diesem Zeitraum geblieben habe ich mich da nicht weiter mit dem Händler angelegt). Eine kurze email zu meiner Behörde und ein Telefonat später liefen die Überprüfungen und ich hatte alle notwendigen Formulare die ich schonmal ausfüllen und einreichen konnte und alles fehlende, wie z.B. die Bescheinigungen vom Verband, dann nachreichen konnte sobald ich sie habe.
  10. Die haben, soweit ich weiss, keine Nacktscanner und werden glaub normalerweise nichtmal befummelt sondern machen einen Wischtest. Da bin ich mir aber nicht sicher, ich bin schon ewig nicht mehr da durch. Die streiken öfters mal außer in Bayern und die Gehaltsvorstellungen sind genauso erschreckend wie die tatsächlichen Gehälter! Man kann natürlich argumentieren das es ein Verantwortungsvolle Tätigkeit ist, aber letzten endes ist es trotzdem immer noch ein Job mit einer Schulung von ein paar Wochen! Ein Bus- oder Taxifahrer hat genauso die Verantwortung für Menschenleben und hat glaub einen deutlich niedrigeren Lohn... In Ländern außerhalb der EU zählen die EU Regelungen halt auch nicht... Meines Wissens nach gibt es sowas in der EU nicht und auch der Hersteller darf keine "pornobildchen" speichern. Wobei natürlich unbestritten ist das die Maschinen das natürlich könnten wenn die Software das erlaubt... Im Wikipedia Artikel sind ein paar Bildchen zu sehen und ich behaupte mal das die Dinger mittlerweile bestimmt deutlich besser geworden sind... https://de.wikipedia.org/wiki/Körperscanner
  11. Die in Deutschland zeigen einen Umriß an und markieren die stelle an denen sie etwas gefunden haben von dem die software glaubt es würde nicht da hingehören. Danach kontrolliert dann ein Mensch auf die herkömmliche fummelmethode diese angezeigte stelle. Der "Name" Nacktscanner ist damit eigentlich vollkommener Blödsinn auch wenn es technisch tatsächlich möglich wäre damit einen Menschen "nackt" zu zeigen. Soweit ich weiss kann man mit den Geräten einen Menschen nackt darstellen, wobei aber auch keine Haare gezeigt werden, und fremdkörper würden dann auch entsprechend angezeigt werden. In Europa ist das aber nicht zulässig weswegen eine Software verwendet wird die einen "neutralen Umriss" anzeigt und nur die "auffälligen" stellen mit einem Kästchen markiert.
  12. Am Flughafen habe ich noch nie erlebt das jemand wegen ein paar Ersatzteilen ein piepen ausgelöst hat, weder im Handscanner, noch im Scanner bogen und noch weniger im "Nacktscanner"... Intimschmuck, ja das soll schon vorgekommen sein, das ist dann aber auch außerhalb des körpers... Dafür habe ich es mal mitbekommen das jemand so genervt war das er sich bis zur Unterhose ausgezogen hat, fanden die da nicht witzig und es gab ein Gespräch mit den Geschäftsleitungen bei denen auch der Betriebsrat mit anwesend war, hatte irgendwie kreise gezogen
  13. Wenn Du es schaffen solltest das ein teil der Gesellschaft genauso laut brüllt wie andere linke und woke Gesellschaft teile und von den Medien darin unterstützt wird das die Politik gewillt ist darauf zu hören... Ja! Definitiv! Aber nur wenn Du eben genau das aus dem ersten Satz schaffst, ansonsten könnte es recht schwierig werden... Aber hey, nix ist unmöglich und Du kannst alles erreichen was Du willst!
  14. Sachlich betrachtet gibt es kein Problem, das habe ich aber auch davor im Text beschrieben. Sachlich betrachtet kommt dann aber das nachfolgende zum tragen das eben Handlungsbedarf gesehen wird (wo eigentlich keiner ist) weil man der Waffenfeindlich eingestellten Gesellschaft (bzw dem sehr lauten linken Teil davon) mit sachlichen fakten nicht zu kommen braucht Wobei ich nicht geschrieben habe das die Gesellschaft darin den größten Handlungsbedarf sieht, aber (wieder der sehr laute linke Teil der Gesellschaft) sieht einen Handlungsbedarf gesehen und die Politik greift dieses sehr gerne auf weil sie damit den Lauten Teil der Gesellschaft beruhigt und mit einfachen mitteln zufrieden stellt ohne die schweigende Mitte der Gesellschaft gegen sich aufzubringen. Einzig eine kleine Minderheit wird dabei verprellt, da diese aber sehr leise und vor allem auch mit der Drohung die Zuverlässigkeit zu verlieren schnell zum schweigen zu bringen ist... Nein, ich argumentiere nicht gegen mich selber! Ich habe oben geschrieben das ich als Sportschütze, nach meiner Meinung, sehr wohl "automatisch" ein Bedürfnis habe auf mehrere Waffen innerhalb meines Bedürfnisgrundes und dies kann man auch in der breiten Gesellschaft den Leuten vermitteln die nicht ideologisch verblendet sind. Ich bin Sportschütze, ich "brauche" eine Glock 17 in 9mm für ein Disziplin mit Dienstwaffen, ich "brauche" eine CZ Shadow 2 in 9mm für IPSC, ich "brauche" eine SIG P320X in 9mm Legion für Fallscheibe, ich "brauche" eine 1911 in 9mm für Präzision Disziplinen usw. Das kann man Menschen, die nicht ideologisch voreingenommen sind, argumentativ darlegen. Was ich nicht argumentativ darlegen kann warum ich 150 KK repetierer benötige wovon 120 Waffen "dieselbe" Anschütz 1416 ist. Das ist das Bedürfnis sammeln und nicht das Bedürfnis sportschießen. Das ist halt etwas aufwendiger die WBK von gelb in rot umzuwandeln aber auch darauf hat jeder ein Recht! Und wenn derjenige dazu zu faul oder zu dumm ist und damit den Sportschützen unnötige Beschränkungen auferlegt weil ein solcher Einzelfall und daraus resultierende Medienberichte mit ideologischen Aufschrei den Gesetzgeber (vermeintlich) zum handeln zwingt. Wir leben in einer Demokratie und dazu gehört eben auch das jede Sichtweise berücksichtigt wird, egal wie sachlich falsch diese ist, wenn es genug Menschen gibt die dies so wünschen. Klar machen die Beschränkungen kein Sinn, aber wir als aufrechte Demokraten als die wir uns immer hinstellen, müssen eben auch akzeptieren das es Menschen gibt diese Beschränkungen wünschen. Der demokratischen Mittelweg ist da eben: Es gibt Sportschützen und es gibt Sammler, beide müssen Ihr Bedürfnis darlegen um dann die entsprechende Berechtigung zu erhalten. Im Falle des Sportschützen das zu besitzen was sportlich sinnvoll ist und im falle des Sammlers 10, 100 oder 1000 mal dasselbe Waffenmodell
  15. Ehrlich gesagt sehe ich das schwierig und vor allem als nicht realistisch in Deutschland. Ich sage: Das Bedürfnisprinzip ist nicht verkehrt (nicht mehr und nicht weniger, besser würde ich es eigentlich finden wenn jeder das Recht hätte Waffen zu besitzen solange er das Recht auf Waffenbesitz nicht durch seine Taten verwirkt) aber es gehört reformiert, vor allem dahingehend das das Bedürfnis allgemein und nicht für jede Waffe einzeln nachgewiesen werden muss. Auf der gelben ist es je bereits so geregelt, wenn ich ein Bedürfnis habe eine 9mm Pistole zu besitzen, warum sollte ich dann kein Bedürfnis für eine weitere 9mm mit anderen Eigenschaften oder eine .45ACP oder einen .357 Revolver haben? Wenn ich z.B. Sportschütze bin und meine Sportordnung, nach der ich schieße und an Wettkämpfen teilnehme, Disziplinen (meist sogar dieselbe Disziplin in unterschiedlichen Wertungen) für 9mm und für .45 anbietet, warum sollte es dann einen Grund geben das ich nur eine 9mm aber keine .45 besitzen darf? Gerne kann man das auch dahingehend reformieren das man Mengenbeschränkungen einführt wo es Sinn macht. Wenn jemand z.B. ein Bedürfnis hat aus beruflichen Gründen eine Waffe zu führen, dann kann man das ggf. einschränken auf 2 Waffen (damit eine als Ersatz vorhanden ist) in Kaliber X und Y (eine .22lr oder .500SW dürften z.B. im Sicherheitsgewerbe kaum Sinn machen). Bei einem Sportschützen der eine Vielzahl von Disziplinen mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Waffe und unterschiedlichsten Wertungen in unterschiedlichsten Kalibern in seinem Sport ausübt kann ich nicht sehen warum eine Begrenzung wirklich sinnvoll sein soll. Allerdings gibt es dann natürlich immer ein paar Idioten die das übertreiben und eine dreistellige zahl an Waffen ansammeln wovon ggf. eine hohe zweistellige Anzahl sogar Waffen desselben Modells sind und damit dann natürlich wieder den Gesetzgeber zum Handeln "zwingen", nicht weil es irgendwas an der Sicherheitslage verändern würde sondern weil die Gesellschaft dafür kein Verständnis hat und es nicht dem Sinn und zweck des Gesetzes dient.
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