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Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
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Ich habe auch nicht unbedingt von BW gesprochen und da ich die Rechtsprechung der einzelnen Länder nicht im detail kenne kann ich natürlich auch keine Liste mit entsprechenden Urteilen machen. Aber was ist denn z.B. mit dem "Schlüsselurteil"? Wenn ein Richter z.B. bei den Schlüsseln so über das Gesetzt hinaus geht, warum sollte der Richter dann entgegen eines Gesetzestextes urteilen? Ich habe nicht gesagt das es dazu kommen wird oder bereits gekommen ist. Ich bin aber davon überzeugt das es sicherlich Richter geben wird die diese Situation "ausnutzen" werden wenn sie können. Und ja, natürlich kann man dann in die nächste Instanz gehen... Aber frag doch mal @steven wie das ist mit dem eigentlich recht haben aber dieses Recht erst in der nächsten Instanz zu bekommen und bis dahin wurden bereits schon fakten geschaffen
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Außer man kommt im falschen Bundesland vor Gericht, gerät an den falschen Richter oder ist z.b. in der falschen Partei. Es sollte einfach und eindeutig sein, ich befürchte aber dass es im konkreten Einzelfall dann aber nicht immer so eindeutig und einfach ist...
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Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden. Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.
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Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten. Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher":
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Ab wann zählt der Nachweis des Bedürfnis wenn man erst später einen Antrag stellt.
BlackFly antwortete auf Hasenklage's Thema in Waffenrecht
Genau, Du stellst z.B. am 15.07. einen Antrag (beim Verband), dieser landet dann aus irgendwelchen Gründen am 20.09. beim Verband, dann wird geschaut ob Du in den 12 Monaten vor dem 15.07. entweder einmal monatlich oder 18 mal insgesamt die Termine erfüllst Nein, das wird nicht wiederkehrend geprüft. Wiederkehrend kommt die 4/6er zum tragen, entweder einmal pro quartal oder 6 mal im Jahr. Dies muss aber nicht automatisch nachgewiesen werden, wenn allerdings die behörde einen Brief schreibt und sagt das sie es jetzt nachgewiesen haben will solltest Du entsprechende Termine vorweisen können. Diese Prüfung findet aber nicht automatisch wiederkehrend statt. Wenn Du am 01.01. zwei Anträge abgibst musst Du die 12/18 für die 12 Monate davor nachweisen (einmal reicht, die termine verdoppeln sich dadurch nicht). Wenn Du am 01.01. und am 01.07. jeweils einen Antrag abgibst dann musst Du die 12/18 jeweils getrennt für die 12 Monate vor dem 01.01. und vor dem .01.07. nachweisen. Dabei kann ein termin z.B. im November natürlich auch für beide Anträge verwendet werden. Oder ganz einfach: Bei Antragstellung muss immer ein Nachweiss über die 12/18 für die 12 Monate vor der Antragstellung beiliegen, ein Termin kann da auch für mehrere Nachweise dienen. Fortlaufend muss dann die 4/6 nachgewiesen werden können, Du musst sie aber nicht proaktiv selber nachweisen, Du musst nur in der lage sein das zu tun falls Dich mal jemand dazu auffordert (aber seien wir mal ehrlich, wenn man es nicht schafft einmal pro Quartal oder 6 mal im Jahr zu schießen, warum hat man dann überhaupt Waffen und wäre es nicht intelligenter sich ein anderes Hobby zu suchen?). Hoffe das war so verständlich -
Ab wann zählt der Nachweis des Bedürfnis wenn man erst später einen Antrag stellt.
BlackFly antwortete auf Hasenklage's Thema in Waffenrecht
Es gibt eigentlich nur eine Antwort die dann auch Sinn macht: 12 Monate vor Antragstellung. Die Termine werden dann bei der Prüfung der Vorraussetzungen geprüft und mit der Bescheinigung wird dann eben auch bescheinigt das die Vorraussetzungen erfüllt sind und das geht natürlich nur für den Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung. Alle anderen Möglichkeiten liegen ja in der Zukunft und können darum nicht geprüft werden. -
Ich mache dem VDB da auch echt keinen Vorwurf, die haben sich da insofern korrekt verhalten als das sie sofort vom BMI eine stellungnahme gefordert haben. Allerdings wäre es auch echt schön gewesen wenn ein Anwalt des VDB hier an dieser Stelle auch mal ein Kommentar abgegeben hätte, ich denke das dieser durchaus auch der darstellung des BMI widersprechen könnte. Das zum Verstehen des Gesetzes allerdings noch weitere Texte erforderlich sind kennen wir doch vom WaffG, da gibts ja auch das eine oder andere Buch das gleich vom Gesetzgeber mit an die Hand gegeben wurde weil er selber zugeben musste das der Text nicht verständlich ist (und leider dieser Erklärbär niemals aktualisiert wurde) und selbst das reicht noch nicht aus (die ÜK Problematik hatte ich ja auch schon angedeutet). Eine Schande ist das sowas in einem Rechtsstaat vorkommt!
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Den Inhalt des Zitats lese ich jetzt so aber nicht aus dem Gesetzestext heraus und damit stehe ich nicht allein. Auch für den VDB war der Gesetzestext scheinbar nicht eindeutig sonst hätten sie nicht beim BMI nachfragen müssen. Eine Klarstellung des BMIs ist zwar sehr schön und deckt sich mit den Aussagen die vorher getroffen wurden, allerdings ist hier wieder mindestens eine andere Baustelle aufgemacht worden wie bereits mit dem §14 bei dem es auch verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes gibt und mit unterschiedlichen Aussagen über die Intention des Gesetzgebers argumentiert wird. Vor Gericht kann dies, im Fall der Fälle, durchaus wieder interessant werden... Und das ist eigentlich ein Riesen Ding und nur wieder ein weiteres Zeichen dafür das eine komplette neuschreibung erforderlich ist (aber bitte nicht von denselben Leuten die die letzten Überarbeitungen gemacht haben)
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Wobei zuerst mal interessant wäre was genau mit "ein Boot" gemeint ist. Wenn man auf einem Hausboot wohnt kann dies tatsächlich sogar der Erstwohnsitz sein, in diesem Fall wäre wirklich interessant wie dieses Hausboot gewertet wird. Oder in dem Zusammenhang wäre auch interessant wie Mobilehomes oder tiny häuser zu werten sind.
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möglicherweise legale Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff???
BlackFly antwortete auf DerLodenjockel's Thema in Waffenrecht
Und beim Sportschützen kommt dann noch ein weiteres Thema auf: Bei welcher Disziplin soll die eingesetzt werden? -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
BlackFly antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
@JumboHH Die grundsätzliche Voraussetzungen waren ja korrekt. Welche Waffen damit erworben werden können und das ein sportliches Schießen möglich sein muss stand bei Dir aber nicht mit dabei, auch nicht ob bzw welcher Verband die SpO dazu stellen muss. Darum unvollständig und warum am thema vorbei hatte ich ja schon vorher geschrieben (es wurde ein spezieller Fall behandelt) -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
BlackFly antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
@JumboHH Korrekt aber leider unvollständig und auch am Thema vorbei. Bei der gelben muss die Waffe auch noch in irgendeiner Sportordnung (nicht unbedingt der eigenen) enthalten sein und das ist der Punkt um den sich meine und vermutlich auch Sal-Peters Antwort bezog. Wenn also die Liste B irgendeines LVs als einzige Sportordnung eine 9mm Gatling beinhaltet, dann ist die Liste B tatsächlich "sinnvoll" (und ich ändere natürlich sofort meine Meinung über den DSB und die Liste B) da mir nicht bekannt ist das irgendein anderer Verband eine Disziplin für diese Waffenart hat. -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
BlackFly antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Wofür brauchen ich bei der gelben überhaupt irgendeine Liste B? OK, eine 9mm Gatling dürfte vielleicht wirklich etwas sein das es sonst nirgendwo gibt, aber sonst? -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
BlackFly antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Wow, ich staune ungläubig... In der Liste B gibt es eine Disziplin für eine KK Pistole, einen UHR, einen Perkusionsrevolver und ein Einzelladergewehr. Im Verein kennen die meisten die Liste B und sie lachen nur darüber. Liegt aber natürlich auch am Bundesland bzw den Bundesverband...