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In ALLEN sicherlich nicht! Ich weiss aber sicher das die Norlite USK namentlich in der BDS Sportordnung genannt werden als Beispiel für diese Waffengattung. Bei der DSU bin ich der Meinung das der Frank Neiss in seiner Zeit als Präsi diese auch mündlich erwähnt hat, allerdings ist er ja nicht mehr Präsi und ob da was geschrieben steht bzw. wie der neue Präsi das sieht müsste ich erst in Erfahrung bringen. Ich gehe aber eigentlich davon aus das sie auch akzeptiert wird da ein Grundsatz der DSU ursprünglich mal war das es keine (in Deutschland zugelassene) Waffe zu kaufen geben darf die nicht bei der DSU verwendet werden kann... BDMP kenne ich mich überhaupt nicht aus...
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Dieser Punkt ist auch in meinem Zitat kurz aufgegriffen worden, danke für die deutlich ausführlichere Ausführungen. Zur Verwirrung trägt vermutlich auch noch bei das diese Waffen dann aber, aufgrund der Lauflänge, bei den Kurzwaffen nicht mehr mitspielen dürfen sondern gegen Langwaffen antreten müssen.
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Und es hat sich nie jemand was anderes behauptet
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Ja, das ist mir klar. Aber sieht das jeder SB und ggf Richter z.B. in NRW und BW genauso? Da könnte durchaus jemand auf die Idee kommen zu behaupten das man die Glock z.B. auf das Bedürfnis für BDS Fallscheibe mit der Nr. 1201 beantragt hat und das wechselsystem dann unter 2510 fällt. Ist zwar dasselbe mit jedem anderen Wechselsystem auch (wenn man z.B. eine 45er beantragt hat und dann ein 9er Wechselsystem dazu kauft fällt man ja auch in eine andere Klasse) allerdings bleibt man dann ja immer noch in der KW klasse und kommt nicht in die LW klasse. Wie gesagt: Ich könnte mir vorstellen das einzelne dort ein Problem reininterpretieren könnten wo eigentlich gar keines ist...
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Norlite schreibt dazu auf der HP: Das erklärt dann auch warum die "Magazinproblematik" nicht greift. Der Satz "vom ursprünglichen Bedürfnis umfasst" würde allerdings wieder interpretationsspielraum ergeben...
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Und ein Mehrdistanzstand muss die über die ganze Länge haben? Das sehe ich auch so. Der Vergleich weiter vorne mit dem LKW hinkt auch ziemlich. Der bessere Vergleich wäre: wenn man sich neben den Auspuff des LKW stellt und dann das Schienbein verbrennt, bekommt man dann Schmerzensgeld oder sagt der Richter das man für Dummheit kein Geld bekommt?
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
BlackFly antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Alles klar, das wird es dann vermutlich gewesen sein. Die haben an dem Tag auch die Disziplin geschossen bei der man mit der AR15 auf Zeit mehrere Distanzen mit nachladen schießt. Bin nicht so ganz in dem Thema drin, hatte einfach spaßeshalber mit meiner KK Pistole ein bischen mitgemacht und kann sagen das es auch mit einer Ruger Mark IV spaß macht Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt. Wieder was dazu gelernt, danke -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
BlackFly antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
OK, dann habe ich da wohl etwas falsch mitbekommen. War glaub so das jemand in meinem Verein (kein BDMP Verein) mal BDMP geschossen hat, der Schütze keinen Vereinsstempel im Ringbuch haben wollte sondern einen Stempel von seinem BDMP Schiessleiter haben wollte und sagte das der BDMP nur diese anerkennen würde. Meines Wissens nach hat er sogar 2 verschiedene Bücher geführt, das Ringbuch für den BDMP und ein "normales Büchlein" für die anderen. Kann ich falsch verstanden haben, kann er falsch verstanden/erzählt haben, ist aber letzten endes auch wumpe wenn man beim BDMP die notwendigen Bescheinigungen auch bekommt wenn ein Vereinsstempel drin ist und als "Disziplin" im Schiessbuch z.B. "BDS Fallscheibe" steht. Wie es in dem anderen von mir geschilderten Fall ist muss sich dann halt auch zeigen wenn es soweit ist. Ich persönlich trage in mein Schießbuch meist keine Disziplin ein (stattdessen meist nur ein allgemein gehaltenes "Training") und nur bei Wettkämpfen oder wenn "spezielle Spartentrainings" sind die jeweilige Disziplin und habe auch auf jeden Fall genügend Einträge von Wettkämpfen und/oder "Spartentrainings" des entsprechenden Verbands das es keine Probleme geben sollte. Sollte sich dies allerdings eintreten das der Verband X bei der Ausstellung von bescheinigungen die Termine im Verband Y nicht anerkennt, dann wird sich das sicherlich auch ganz schnell herumsprechen bzw es müsste auch entsprechend angekündigt werden. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
BlackFly antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wo der BDMP gerade angesprochen wird: Viel interessanter finde ich die frage wie das dann mit Schießterminen gehandhabt wird die außerhalb des eigenen Verbandes geleistet wurden. Ich kenne den BDMP nicht, aber soweit ich weiss muss im BDMP jemand mit einem BDMP Stempel gegenzeichnen, zumindest wenn es um die Befürwortung geht. Auch ist mir aus einem anderen Verband inoffiziell (darum möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen bevor ich hier irgendwelche Gerüchte streue die so nicht wahr sind weil diese mündliche Aussage von höchster Stelle doch nicht umgesetzt wird) bereits gesagt das er Termine des eigenen Verbandes sehen will für die Bedürfnisbescheinigung und wenn jemand hauptsächlich Termine eines anderen Verbandes im Schießbuch hat soll er beim anderen Verband beantragen. -
Ist inklusive, genauso wie .38special bei 357magnum inklusive ist.
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Wir könnten bei derselben Behörde sein, allerdings mache ich den Termin per E-Mail oder telefonisch (keine Ahnung ob die Option online auch im Ordnungsamt geht)... Allerdings ist die vorgelagerte Überprüfung dann doch etwas unberechenbar, von wenigen Tagen bis wenige Monate habe ich alles schon erlebt von Antragstellung bis zur Terminvereinbarung
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Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
BlackFly antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
1. Gibt es keine .22lr Waffe in die nur SV aber keine HV "passen", das ist ja auch ziemlich logisch wenn auch eine Velocitor, genauso wie die normalen CCI SV, als .22lr zugelassen ist. Mir ist auch nicht bekannt das ein Hersteller seiner Waffe sagt das man nur HV nehmen darf, bei einigen Waffen sind HV empfohlen aber eben nicht vorgeschrieben (und selbst dann gibt es immer noch genug HV die unter den 200J bleiben) 2. Kann auch keiner verlangen das ich die Energie der Munition bzw. die Angaben des Herstellers überprüfe. Ich stimme überein das eine Verwendung von Munition die mit über 200J angegeben ist nicht zulässig ist, ich stimme aber nicht damit überein wenn jemand sagt ich müsse die Munition überprüfen ob die, wie auf der Packung angegeben, wirklich 195J oder doch 201J hat. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
BlackFly antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Aber auch nur bei dieser, oder? Bei der CCI Blazer sind es unter 200... Bei RWS und SK habe ich auch nur Werte unter 200 gefunden. Also wäre eine Aussage wie "Manche HV können über 200J sein" deutlich besser und korrekt während eine Aussage wie "HV sind zu stark" in der Allgemeinheit allgemein falsch ist -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
BlackFly antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Die Dauer im Verein ist da eher zweitrangig, die Dauer im Verband ist ausschlaggebend. Die 12 Monate Verbandszugehörigkeit müssen zwangsläufig verstreichen, damit sind die 12 Monate erfüllt. Wie dann die Termine verteilt sind ist eher zweitrangig. Wer sagt das? Es ist eine "normale" Waffe, es gibt keine .22lr <200J und .22lr >200J sondern nur eine .22lr die die vorgaben erfüllt. Und ja, die Fragen sollte in einer Sachkunde geklärt werden. Der Hinweis darauf ist aber (wie in den meisten Fällen) etwas daneben. Wenn ich mir überlege ob ich Motorrad fahren möchte mache ich ja auch nicht sofort einen Führerschein sondern erst dann wenn ich mich entschieden habe das ich ein Motorrad haben fahren möchte. -
Darum die Empfehlung sich (nochmal) ausgiebig mit dem WaffG auseinander zu setzen und ggf, falls das allein zu trocken ist, nochmal einen Sachkundelehrgang zu besuchen. War gar nicht böse gemeint und gar nicht auf den (recht dummen) Spruch "das musst Du doch wissen, Du hast doch Sachkunde" bezogen. Sich auf dem laufenden zu halten ist manchmal, vorallem bei großen Änderungen, nicht leicht aber trotzdem wichtig und zusammen mit ein paar Vereinskameraden (egal ob alte Hasen oder Frischlinge) nochmal eine Sachkunde zu besuchen kann sogar spaß machen.