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BlackFly

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  1. Und der Tresor darf auch nicht zu voll sein das es "unübersichtlich" wird. Abgesehen davon sollte der Tresor doch auch nicht offen bleiben wenn die Waffen ausgegeben sind so das beim schließen immer wieder etwas fehlt und damit auch eine gewisse gewöhnung und toleranz bei Fehlteilen eintritt. Es wird sich aber sicherlich auch andere möglichkeiten etablieren lassen um sowas zu vermeiden wie z.B. eine einfache Liste wann welche Waffe ausgegeben wurde (diese muss aber natürlich auch korrekt geführt werden) in der man dann abends checken kann ob die ausgegebene Waffe auch wieder zurück gekommen ist oder man könnte auch an jede Waffe ein Schildchen hängen das, wenn die Waffe ausgegeben wird, außen am Tresor angebracht wird und man damit dann auch auf einen Blick sieht ob alles im Tresor ist was dort sein sollte. Aber natürlich hängt am ende wieder alles an der disziplin der Personen die zugang zum Tresor haben das sie dies dann auch konsequent durchziehen, das ist auch beim shisa kanko der wichtigste Punkt
  2. Solange man nicht weiss welches Dokument gemeint ist, solange kann man eigentlich so gut wie gar nix sagen... "Womöglich", also reine Spekulation! Aber ja, meine SB hat zu mir auch mal gemeint das eine Rechnung nicht vor erteilung der Erlaubnis ausgestellt sein darf. Diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht da die Rechnung nur etwas über die zivilrechtliche Seite und nicht die Waffenrechtliche Seite aussagt, aber mich mit Ihr Streiten um das auszudiskutieren wollte ich mich jetzt auch nicht. Also zukünftig schaue ich halt das die Rechnung erst später kommt... Nein, da man bei Beauftragung keine Rechnung erhält. Wenn Du Dir eine Waffe bauen lässt, dann schreibst Du bzw der BüMa einen Auftrag, dieser wird unterschrieben und ggf entsprechend bezahlt. Erst wenn die Waffe fertig ist und ausgeliefert wird kommt dann die Rechnung dazu. So war es bei mir immer, nicht nur bei auftragsarbeiten sondern auch bei käufen bei denen ich noch etwas warten musste bis ich erwerben darf. Ganz extrem war es z.B. mit meiner ersten Waffe, diese habe ich ca 6 Monate vor der WBK gekauft. Hier habe ich dann auch einen Auftrag unterschrieben und bezahlt, dieser Auftrag beinhaltete die Waffe und die Einlagerung derselben. Nachdem ich dann meine WBK erhalten habe inklusive voreintrag und richtigem Eintrag mit den Daten vom Auftrag habe ich dann die Rechnung erhalten und die Waffe wurde per Kurier zu mir geschickt.
  3. Ein Erbe kann sich auch ohne Streitigkeiten hinziehen, es gibt Gerichte da dauert das immer Monate bis Jahre... Und man kann, falls man Zweifel hat, ein Erbe auch so antworten das man die Schulden nicht übernehmen muss. In dem Fall hat man, falls Schulden vorhanden sind, aber trotzdem den Stress sich um den Nachlass kümmern zu müssen bzw ihm veräußern zu müssen bis die schildern getilgt sind und den Rest darf man behalten. Wie das allerdings 100%ig genau abläuft weiß ich nicht, dies ist mir damals vom Notar vorgeschlagen worden, da ich mir aber sicher war das am Ende nix bleibt habe ich das Erbe komplett ausgeschlagen. Zu der Frage vom Anfang: der überlebende kann eigentlich nix tun solange er nicht Erbe ist das es bis dahin nicht sein Eigentum ist. Sollte aber z.b. eine gemeinsame Aufbewahrung vorhanden sein oder anderweitig der gegenseitige Zugriff geregelt sein, so würde ich mich mit der Behörde in Verbindung setzen um ggf ein verwalten abzusprechen. Mehr als ein verwalten, also ein Verkauf, die Nutzung oder ähnliches würde ich aber überlassen solange die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind
  4. So war es theoretisch geplant... Ich habe dann ein paar Tage nachdem ich meine Waffe eingetragen hatte (Voreintrag mit "kostenloser" Überprüfung und Eintragung der Waffe in einem Termin) ein Brief meiner Behörde bekommen. In dem Brief war dann eine Rechnung über die 3 Jahresüberprüfung mit dem Erstellungsdatum der Eintragung (die ich vor Ort mit EC Karte bezahlt habe). Fand ich ehrlich gesagt etwas frech aber da ich sonst eigentlich ein lockeres und freundliches Verhältnis zu meiner Behörde habe und die Stadtkassen immer chronisch leer sind habe ich deswegen kein Fass aufgemacht und einfach gezahlt. War nicht soooo teuer und lieber habe ich einen freundlichen und unkomplizierten Ansprechpartner bei der Behörde als das ich mich über einen zweistelligen Betrag wochenlang streite und dabei auf eine "rote Liste" komme...
  5. Mist, muss ich jetzt also doch den Stand fegen und kann das nicht auf jemanden mit Wiederladerschein abwälzen?
  6. Richtig böse wird es erst wenn man sich daran erinnert das es um eine 18 jährige ging die von 5 Jugendlichen im Alter von 12 und 14 jahren vergewaltigt worden sein soll (im Prozess wurden glaub die 3 14 jährigen verurteilt, die zwei 12 jährigen waren zu jung)...
  7. Das siehst Du vollkommen falsch
  8. Die Redline wird in Deutschland mit einem Compensator und einem BKA Bescheid verkauft. In dem BKA Bescheid steht dann das der Compensator nicht verbaut werden darf, also jeder der eine Redline hat besitzt auch den Compensator den er nicht benutzen darf. Daher der win-win Gedanke... Wie gesagt: sollte jemand einen über haben und sich damit was ergeben würde ich mich freuen, ansonsten werde ich eben warten müssen bis er wieder lieferbar ist.
  9. Ja, aber aktuell nur in Silber, ich hätte ihn aber gern in schwarz. Falls jemand das Ding von der Tippmann Redline in der Schublade liegen hat und gerne ein paar Teuro für Munition hätte wäre das also eine win-win Situation. Falls nicht werde ich warten (müssen) bis er in dem Shop oder einem anderen wieder lieferbar ist.
  10. Hallo, ich wollte fragen ob jemand diesen Compensator übrig hat? Er wird normalerweise bei der Tippmann Redline mit verkauft aber ist bekanntlich sportlich nicht zugelassen...
  11. Ich empfehle einfach mal auf X die restlichen beiträge zu dem 1/x Beitrag zu lesen, dann wäre das evtl ganz schnell geklärt... In den weiteren Beiträgen unterstellt er das dies eine "Retourekutsche" zu einem seiner älteren Artikel ist. WENN das die (ganze) Wahrheit ist, dann wäre auch die anknüpfende Frage von @LARgeGun beantwortet...
  12. Das sieht mir doch ziemlich stark nach dem angesprochenen aus
  13. Frag doch mal die KI von google Also ein Fiat ist das (fast) nicht Es wurde aber (ebenfalls laut der KI) im Film auch ein 1950er Alfa Romeo 6C 2500 Don Camillo Boneschi eingesetzt, die KI schweigt sich allerdings dazu aus wer diesen gefahren hat. Und falls beides nicht die gesuchten fahrzeuge sind, lies mal den Artikel durch: https://www.motorline.cc/classic/2006/Lancia-im-Film-Von-Turin-nach-Cinecittá-134290.html#:~:text=Autos. In dem bekannten Film „Il piccolo,Camillo%2C verkörpert natürlich von Fernandel%2C zu den Einen Fiat sehe ich da auf die schnelle aber ehrlich gesagt nicht, irgendwie habe ich beim überfliegen immer nur Lancias gesehen (wobei man sich nun natürlich darüber streiten mag ob das nun gut ist oder nicht oder ob es überhaupt einen unterschied macht)
  14. Nicht zu vergessen das die Dinger dann zwar einer erleichterte aufbewahrugnsvorschriften unterliegen, allerdings unterliegen die noch immer einer Aufbwahrungsvorschrift. Also einfach ins regal stellen oder an die Wand hängen ist nicht, die Vitrine muss also mindestens verschlossen sein. Mein erster Gedanke, auch wenn natürlich nicht so ausführlich wie der von JFry: Kauf Dir lieber ein gut gemachtes "Spielzeug" bzw. eine Replik. Und auch mir stellt sich natürlich die Frage um was für eine Waffe es sich handelt, bei den gängigen sollte sich etwas finden lassen während exoten natürlich ein Problem darstellen können
  15. Und versuch doch mal "zu beweisen" das Du den Code nicht weitergegeben hast... Das dumme ist auch: Wenn z.B. die Frau den Code unberechtigt kennt weil sie ihn "ausspioniert" hat und der LWB das nicht mitbekommen hat, dann hat die Frau rechtlich nix zu befürchten aber dem LWB wird im Zweifelsfall die WBK gelocht weil es unmöglich ist zu beweisen das die Frau den Code "ausspioniert" hat. Und selbst wenn man das beweisen könnte, dann könnte der hoplophobe SB immer noch behaupten das es die Schuld des LWB ist weil er Vorkehrungen hätte treffen müssen das die Frau das nicht ausspionieren kann und damit wieder einen Grund hätte die WBK zu lochen...
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