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WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Da die meisten eine grüne und eine gelbe WBK haben werden ist ja auch beim Eintragen meist noch eine WBK im Original vorhanden. Und um bei dem Beispiel der leihe zu bleiben: eine gelbe WBK ist auch ausreichend um eine halbautomatische Waffe, die eigentlich auf grün geht, zu leihen. Analog dazu wäre eine Kopie der Grünen mit der gelben im Original in meinen Augen"höherwertiger" als eine WBK und ein Zettel auf den jemand handschriftlich die leihe gemacht hat -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
BlackFly antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Kleine Überlegung: Wenn ich mir eine Waffe ausleihe reicht ein Zettel der eigentlich durch so gut wie gar nichts überprüfbar ist, zumindest nicht auf die schnelle, und Problemlos schnell und handschriftlich auszufüllen ist. Wenn die WBK beim Amt liegt soll das aber ein Riesen Problem sein und eine Kopie eines amtlichen Dokuments soll weniger wert sein als ein Handschriftlicher Zettel den man am Stammtisch geschrieben hat? Macht natürlich wahnsinnig viel sinn! -
Schau Dir den §5 WaffG doch mal etwas genauer an. Der Punkt mit den 90 Tagessätzen ist an eine definierten Tatbestand gebunden. Sofern man nicht gegen diese definierten § verstößt haben die 90 Tagessätze nicht viel zu sagen. Auch hier hilft glaub ein Blick in den §5 WaffG. Die 60 Tagessätze gelten nur bei vorsätzlichen Straftaten (wie z.B. eine Fahrerflucht) würden aber z.B. nicht bei einer fahrlässigen Körperverletzung greifen sofern diese fahrlässige Körperverletzung ohne Waffenbezug ist Nur weil man es widerholt wird es nicht wahrer!
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Vor der Bearbeitung stand da noch Fahrerflucht... Ändert an der sonstigen aussage das ein Anwalt der bessere Anlaufpunkt als ein Forum ist aber gar nix Vor allem weil ich mir nicht sicher bin ob ein Dopingvergehen tatsächlich als vorsätzliche Straftat angesehen wird oder ob das Problem hier nicht die Straftat ist sondern Doping als Drogenmissbrauch (§6 WaffG) angesehen wird
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Ich denke die Frage ist bei einem (Fach-)Anwalt besser aufgehoben als in einem Forum voll mit Laien da dort auch sehr viele kleine Details eine Rolle spielen können (z.B. welchen Rechtsgrund die Behörde genau angibt und wegen welchem § man genau die 90 Tagessätze bekommen hat). Nach §5 WaffG sehe ich einen Entzug der WBK aufgrund von den 90 Tagessätzen erstmal nicht gegeben, zumindest nicht wenn es Fahrerflucht gewesen ist, aber vielleicht hat die Behörde ja einen ganz anderen Grund angegeben... Einfach die WBK freiwillig abgeben ist sicherlich der schlechteste Weg sofern man nicht ohnehin mit dem Hobby aufhören möchte. Ob es sich lohnt gegen sowas vorzugehen wird einem der Anwalt beantworten können. Nachtrag: Ich habe gerade google gefragt und gemini sagt das Fahrerflucht als vorsätzliche Straftat angesehen wird. Dann ist mit 90 Tagessätzen die gesetzte Grenze doch überschritten und ein Entzug der WBK wegen Verneinung der erforderlichen Zuverlässigkeit scheint doch gerechtfertigt zu sein. Aber auch hier ist sehr der gang zu einem erfahrenen Anwalt anzuraten.
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Klar, GoGun ist (soweit ich weiss) der Importeur und hat die Zulassung gemacht usw... Ist wie mit dem (ebenfalls hier nicht besonders beliebten) Taktischen Papa der immer sagt das er was gegen Frankonia hat und dort niemals einkaufen würde sondern alles nur beim örtlichen Händler einkauft der das dann ebenfalls von Frankonia bezieht...
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Wer Jörg nicht mag, dem bleibt übrigens auch noch AirGhandi, der hat glaub auch deutlich mehr Auswahl als GoGun https://jabolo.de/Waffen/FX-Airguns/
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Die FX Airguns gibt es beim allseits beliebten Jörg Sprave bzw den Laden für den er tätig ist. Z.B.: https://gogun.de/1002038 7,5 Joule und F im Fünfeck sowie 5,5mm Diabolos. Export Kit liegt bei und würde den DSU Vorgaben entsprechen (wäre damit also legal umzubauen wobei ich nicht weiss wer das macht) PS: Mit mehr als 7,5J ist daheim schießen aber auch nicht mehr erlaubt
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Wobei ein Wechselsystem niemals das leistet was eine reine KK Pistole leistet. Bei mir im Umfeld spielen Wechsel Systeme kaum eine Rolle und wenn jemand zusätzlich zu seinem GK eine KK möchte kauft er sich eine Ruger Mark irgendwas oder die Glock Hardcore fanboys eine Glock 44. Das fängt ja schon allein damit an das ein Wechsel System meist kein Reddot verträgt und nur mit HV wirklich läuft. Ist halt doof wenn man eine 5 Schuss in 5 Sekunden Serie hat und 2 mal manuell repetieren muss zur Störungsbeseitigung... Ich persönlich habe aber den Weg anders herum gemacht, ich habe mit der Ruger Mark IV angefangen und die 9mm war dann die zweite und dritte und natürlich musste noch ein Revolver dazu kommen. Ich bereue es nicht und ich schieße mit jeder meiner Waffen ohnehin mehr als einen überregionalen Wettkampf im Jahr so das ich mir auch um die ÜK Regeln keinen Kopf machen muss (meine Wettkampfteilnahme würde sogar für die 6 in der 4/6er Regel ausreichen)
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Bei welchem Verband muss man für die Bescheinigung zum erhalt bezahlen? Und wenn man auf eine Disziplin keine Lust hat kann man ja auch eine andere schießen. Und wenn man die Überkontingentregeln erfüllen will ist man doch im Verein? Also eigentlich dienen die Regelungen doch eher dafür das man im Verein noch mitmacht und nicht das man nicht mehr mitmacht. Ich halte die Regelungen auch nicht für besonders toll und will sie nicht verteidigen, aber ich kann damit leben und verstehe die Argumente (aus meiner persönlichen Sichtweise) nicht wirklich...
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Was ist denn der "bürokratische Überkontingents-Wahnsinn"? Ich kann den ehrlich gesagt im WaffG nicht erkennen. Klar gibt es etwas aufwand aber das ist eigentlich echt überschaubar und würde ich auch ohne diese Vorgaben vermutlich deutlich übererfüllen. Aber ja, mir ist bekannt das es Behörden oder Bundesländer gibt die das ein klein wenig "übertreiben"... Und Du hast doch auch meine Aussage bestätigt, Du denkst über eine KK Pistole nach. Manche, je nach Behörde bzw Bundesland, nehmen den geringen Aufwand auf sich und andere wollen sich das trotzdem nicht antun. Ich wohne in einem "guten Bundesland" und habe eine "nette Behörde" und kann darum nicht verstehen wie man auf den Mehrwert verzichten kann.
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Kann man so oder so sehen... Ganz ehrlich habe ich die Erfahrung gemacht das früher oder später jeder über eine KK Pistole nachdenkt. Die Zeiten in denen es nur eine SpoPi gibt (die für die meisten GK Interessierten tatsächlich relativ uninteressant sind) sind vorbei und es gibt mittlerweile einige sehr interessante KK Pistolen mit denen sich auch wunderbar für die dynamischen GK Disziplinen trainieren lässt. Aus diesem Grund sehe ich es nicht als Nachteil an sich einen Platz im Grundkontingent mit einer KK Pistole zu "blockieren". Und ganz ehrlich? Die Hürden für ÜK sind nicht besonders hoch, bei mir ging es erstaunlich schnell bis ich meine erste ÜK Pistole gekauft habe und habe dafür nichts machen müssen was ich nicht ohnehin gemacht hätte...
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Wissen das auch die Behörden? Und wird jeder Polizist oder Soldat entsprechend untersucht? Und stellt jede Behörde/Dienststelle so eine Bescheinigung aus? Ich weiss von mindestens 2 Polizisten denen ohne MPU (wobei so eine Bescheinigung ja im Prinzip dasselbe ist nur von einem anderen Aussteller) die Großkalibrige Waffe verweigert wurde und die mit Leihwaffen an Bundesweiten Wettkämpfen teilgenommen haben weil sie eben keine eigene bekommen haben. Und zusätzlich kommt dann ja auch noch die 21 Jahre Grenze dazu die ebenfalls für Polizisten und Militärs gilt die dienstlich vollauto schießen aber privat keine 9mm bekommen
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Und ein <25 jähriger der bei Polizei oder Militär vollauto schießen darf muss trotzdem eine MPU bringen für ne 9mm Pistole
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Ich glaub hier wird aneinander vorbei geredet... Klar gibt es das System das man anstelle von dem "Einfahrticket" beim einfahren gefilmt wird und dann wie früher am bezahlautomaten bezahlt. Hier in dem geschilderten Fall ist es aber anders. Man bezahl wie an einer Parkuhr vorher für die Zeit die man parken möchte, so lese ich es zumindest deutlich heraus. Ich hatte so ein System mal vor vielen Jahren in Stockholm, mit einem Mietwagen dessen kennzeichen man nicht kennt ziemlich doof. Ob man das Ticket nun ins Auto legen muss müsste irgendwo in dem Nutzungbedingungen stehen, aber eigentlich halte ich das für unnötig (was nicht bedeutet das es auf diesem Parkplatz nicht doch notwendig ist)