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BlackFly

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  1. *edit, da habe ich schneller geschrieben als gedacht* Der Verband kann Dich nicht zwingen die Waffe leichter zu machen, genauso wenig wie er dich zwingen kann die Optik abzubauen. Wenn die Waffe in der aktuellen Konfiguration für eine andere Disziplin zugelassen ist und dafür auch verwendet wird, dann hast du ein "Anrecht" (natürlich sofern sie anderen Voraussetzungen erfüllt sind) auf ein weiteres Bedürfnis für eine"passende" Waffe
  2. Warum sollte es bei der Lauflänge mehr Probleme geben als beim Gewicht? Ist eigentlich kein Unterschied beim Problem nur die Lösung ist ggf. aufwendiger/teurer
  3. Seit wann interessiert die Behörde das Gewicht bzw warum sollte die Behörde das Gewicht interessieren? Ich gehe mal davon aus das Du wegen dem Gewichtslimit bei den Verbänden fragst und da zählt immer das aktuelle Gewicht. Wenn Du also eine Waffe für eine Disziplin mit Gewichtslimit kaufst und diese über dem Gewichtslimit liegt aber unter das Limit gebracht werden kann (und wird) ist das alles kein Problem. Wenn Du ein Bedürfnis beantragst für eine Disziplin mit Optik musst Du ja auch keine Waffe mit Optik kaufen sondern kannst eine Waffe kaufen die eine offene Visierung hat und bei einem anderen Händler die Optik kaufen. Abgesehen davon gilt der Voreintrag der Behörde ja auch für eine Halbautomatische Pistole im Kaliber 9mm und nicht für eine halbautomatisch Pistole im Kaliber 9mm mit dem Gewicht von maximal 1300gr, einem abzugsgewicht über 1kg und einem Leuchtpunkt
  4. Scheinbar doch... Diese "Auslegung" entspricht nicht wortwörtlich dem Gesetzestext sondern ist eben eine Auslegung die hauptsächlich in zwei Bundesländern zum Tragen kommt. Hier wären die Anforderungen für den Erhalt ja höher als die den Erwerb! Andere Bundesländer verlangen die 4/6 für die Grundkontingent Waffen und nochmal zusätzlich für die Überkontingent Waffen. Meine SBine hat mir zu dem Thema mal gesagt das es ihr ausreicht wenn ich für die Waffe eine Disziplin habe. PS: bitte jetzt nicht die alte Diskussion lostreten, die hatten wir schon genug. Unabhängig von allen Auffassungen zum Gesetzgeberischen wollen und verweisungsfehlern sollte aber allgemein anerkannt sein das hier unterschiedliche Auffassungen gibt und die obige Aussage in seiner Einfachheit und Allgemeingültigkeit leider falsch ist
  5. Danke für die Aufklärung, das stellt es dann schon etwas anders dar als ursprünglich angenommen @MRCL Ist ja ein ziemliches durcheinander... Interessant bzw. richtig schwierig wird es allerdings dann wenn die P320 bzw. M17/M18 auch in der Schweiz für einen eventuellen Militärauftrag hergestellt werden sollte, dann wäre die Trennung nicht mehr so ganz klar...
  6. Also darf man z.B. Kritik an der P320 und ihre eventuelle vorhandenen Sicherheitsrelevanten Qualitätsmängel diskutieren aber nicht über die SIG P320? Oder wie habe ich das zu verstehen?
  7. @a2c Guter Punkt! Allerdings halte ich das auch in so einer situation für sicher nicht die beste Lösung. Es muss doch auch einen Weg geben ohne Insolvenz und ohne den Kunden in die Nüsse zu treten! In jedem der Fälle hat am Ende die SchloBo Sicherung versagt, es muss doch möglich sein das Ding so zu bauen das es dauerhaft hält. Und selbst wenn sie das Ding bei jedem gegen ein Teil aus Titanblech austauschen muss das doch noch stemmbar sein. Außerdem hat der taktische Papa ein interessantes Video rausgebracht bei dem er zwei Punkte in den Raum wirft: - eine Fehlbedienung was für mich auch plausibel klingt ohne das ich selber eine P320 habe mit der ich testen könnte (aber auch hier sollte die SchlaBo Sicherung das verhindern), hiermit könnte SIG eigentlich die Situation etwas retten. Sie würden zwar weiterhin Ihre Kunden für zu dumm eine Bedienungsanleitung zu lesen erklären, das wäre aber tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen - Vorallem bei der Variante mit externer Sicherung könnte man die Sicherung auch noch etwas überarbeiten, im Optimalfall geht das einfach nur durch ein simplen tausch derselben Die P320 hat doch den Riesen Vorteil der Modularität. Da könnte man doch einfach FCUs im tauschverfahren reparieren was auch kosten deutlich senken würde. Und das System selber scheint ja auch zu funktionieren! Es handelt sich vermutlich um ein Problem in den Produktionsstandarts. Von einem Sig Vertreter (und damit meine ich nicht die Putzfrau) wurde mir gesagt das die Waffen die nach Deutschland kommen erstmal zerlegt und überarbeitet werden und einige Teile gegen "deutsche Teile" ausgetauscht werden bzw es geht einiges wieder in die USA zurück weil die US Teile nix taugen. Soweit ich weiss treten diese Probleme (sowohl das erste als auch das aktuelle) bei den deutschen Waffen nicht auf. Also wenn die in den USA nur das verkaufen was ein Deutscher nicht akzeptiert und wenn die Deutschen die Lösung haben aber diese nicht angewendet wird, dann ist das verklagen der Kunden der denkbar schlechteste weg
  8. recht heftig? Ich habe nur ein Video bisher gesehen das ein Ammie über das schweizer forum berichtet hat, ist das wirklich so ein Ding für die Ammies was in schweizer foren passiert?
  9. Klar mögen die Anwälte im Recht sein und eine gute Chance haben vor Gericht damit durch zu kommen. Ich sage auch nicht dass es gut oder richtig ist jemanden zu beleidigen. Allerdings bin ich der festen Überzeugung dass sich dieses Verhalten und die Aufmerksamkeit in der Waffen Welt (auch außerhalb der Schweiz, sogar in den USA ist das Thema angekommen und dort gibt es einen großen und wichtigen privat Markt) nicht zum positiven auswirkt und deutliche Einflüsse auf die Kaufentscheidungen nehmen kann. Rechtlich vielleicht vollkommen korrekt und vielleicht auch geboten, PR technisch ein Desaster, vor allem wenn die Firma die dieser Herr repräsentiert ohnehin schon PR Probleme hat...
  10. Und was ist mit einer aussage wie "ein CEO der das mangelhafte Produkt XYZ herstellt/verkauft/vertreibt muss ein geldgeiler Arsch sein seine Kunden so zu gefährden nur um des Profits wegen"? Das wäre eine Beleidigung aber eine nicht ganz unberechtigte und sachlich begründete Kritik. Also ein Zwischending. Und was genau ist eine Beleidigung? Haben wir da in Deutschland mit unseren Politikern nicht auch recht "weite" Auslegungen einer Beleidigung sogar gerichtlich bestätigt? Mir ist schon klar was Du, @JoergS, ausdrücken willst, aber so eine ganz klare Schwarz/Weiß Trennung gibt es eben nicht... Und ja, natürlich ist die frage was für die Firma richtig und falsch ist natürlich auch noch eine Definition Sache @a2c. Möchte SIG sich rein auf das Behördengeschäft mit der M17/M18 und anderen Waffen konzentrieren können sich natürlich allen privaten Kunden in die cochones treten. HK macht das auch und die scheint der Spruch "because you suck and we hate you" nicht besonders zu stören und sie haben lange zeit damit gut gelebt. Aber auch die merken halt langsam das es auch auf dem Behördenmarkt nicht immer ein selbstläufer ist und eine, unbestritten verdammt gut, USP gegen eine, nicht schlechte aber eben trotzdem vermutlich nicht ganz so hochwertige und vor allem viel billigere, Pistole aus der Tschechei ausgetauscht werden kann. Da kann es sich dann ggf schon mal rächen wenn man den Privatmarkt nur mit dem guten Ruf und leicht angepassten dienstpistolen trotz dem schlechten Ruf bedient hat, die fanbase die alles auf sich nimmt nur um eine HK zu besitzen die zwar qualitativ vielleicht hochwertiger ist aber nix besser kann als alle ihre konkurenten (dafür aber vielleicht vier mal soviel schuss aushält die der durchschnittliche Private Nutzer macht während die konkurenz nur doppelt so viele macht) ist jetzt halt nicht so das verkaufsargument... ...vorallem nicht für Sig weil dort der private Käufer sagt das sie doppelt so viele ungewollte schüsse machen kann als die Konkurenz (was natürlich faktisch genauso falsch ist wie "because you suck and we hate you" aber trotzdem in den köpfen der Menschen bleibt)
  11. Bei meinem Kommentar ist es vollkommen unerheblich ob der Schuss bei der Air force absichtlich oder unabsichtlich war und ob eine P320 unsicher ist oder ob das alles nur dummes Gerede ist! Bei meinem Kommentar ging es darum wie SIG diesem Thema Gegenüber steht. Man kann ihren darüber diskutieren und als Firma sachlich sein Produkt verteidigen, man kann aber auch Drohungen aussprechen und versuchen über klagen die Kritiker mundtot zu machen. Das eine befürworte ich und das andere ist halt kacke. Leider hat sich SIG USA und scheinbar auch Schweiz für den falschen Weg entschieden und sich damit für lange Zeit ein mächtiges Eigentor geschossen PS: das das Produkt Mängel hat sollte eigentlich unbestritten sein. Ob sie so schwerwiegend sind wie oftmals dargestellt ist allerdings noch zu klären
  12. Da braucht man keine Kostprobe... Auch wenn das sachlich vielleicht richtig sein sollte weil die Kommentare wirklich strafbewehrte waren geht es in dem Fall trotzdem nicht um das unterbinden der strafbewehrten Kommentare sondern um das unterbinden der Kritik an einem Produkt das mehr oder weniger offensichtliche Mängel hat. Zumindest drängt sich dieser Gedanke als erstes auf. Dies mag vielleicht sogar ungerechtfertigt sein, aber nach dem Verhalten der Firma in anderen Ländern im Umgang mit dem Thema durchaus nachvollziehbar, die haben sich damit einiges bei einigen verscherzt und ich bin mir nicht sicher ob sie sich davon wieder erholen werden (können)...
  13. Neue Informationen? Kannst/willst Du sie uns auch mitteilen?
  14. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
  15. Ich habe auch nicht unbedingt von BW gesprochen und da ich die Rechtsprechung der einzelnen Länder nicht im detail kenne kann ich natürlich auch keine Liste mit entsprechenden Urteilen machen. Aber was ist denn z.B. mit dem "Schlüsselurteil"? Wenn ein Richter z.B. bei den Schlüsseln so über das Gesetzt hinaus geht, warum sollte der Richter dann entgegen eines Gesetzestextes urteilen? Ich habe nicht gesagt das es dazu kommen wird oder bereits gekommen ist. Ich bin aber davon überzeugt das es sicherlich Richter geben wird die diese Situation "ausnutzen" werden wenn sie können. Und ja, natürlich kann man dann in die nächste Instanz gehen... Aber frag doch mal @steven wie das ist mit dem eigentlich recht haben aber dieses Recht erst in der nächsten Instanz zu bekommen und bis dahin wurden bereits schon fakten geschaffen
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