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BlackFly

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  1. Interessante Info. Es gibt schon für die mobile ansicht die neue Optik. Ich habe die Adresse, wie oben beschrieben, manuell eingegeben und habe dann auch mit dem Laptop die neue ansicht erhalten. Das erklärt also einiges
  2. Wenn man Angst vor Datenabgriffen hat lohnt es sich auch den Link in der email nicht anzuklicken sondern abzutippen. Und um (gerade im vorderen Teil) eine unauffällige Verfälschung nicht unbemerkt mit abzutippen rate ich, wenn man ganz sicher gehen will, z.B. egun über ein Lesezeichen zu öffnen, bei egun steht dann in der Adresleiste z.B. egun.de/market/index.php, da löscht man dann alles hinter dem .de/ (also in diesem Fall market/index.php) und ersetzt dies manuell durch account/tax-details wie oben in der email. Damit kann man dann sicher sein das man auf der Webseite von egun ist und wenn dann eine Seite kommt in der Daten abgefragt werden kann man sicher sein das diese Daten dort landen wo sie landen sollen (solange nicht die komplette Webseite übernommen wurde, aber gegen diesen Fall kann man sich eigentlich nie schützen). Und wenn man dann ggf bei egun vorher noch die 2fa eingestellt hat oder (geht aber leider nur auf der mobilen Ansicht) ein passkey erstellt hat, dann ist man nochmal mehr auf der sicheren seite
  3. Ich denke es wird da immer wieder Einzelfälle geben in denen ein übereifriger mal etwas übertreibt aber im allgemeinen sind diese Verkäufe ja tatsächlich privat und nicht mit (Erwerbs massigen) Gewinnabsichten. Das Problem ist halt: Wenn man es melden (muss) dann wird sich eben auch immer wieder einer finden der darauf anspringt. Wie oft passiert es wohl das jemand der (mehr oder weniger) freiwillig Daten gibt dafür bestraft wird? Angefangen beim Rentner der "zugibt" das er Flaschen sammelt und im Monat durchschnittlich die Summe X damit macht und diese ihm dann auf die Rente angerechnet wird oder auch der Fall in dem jemand seinen alten Papierführerschein in eine Scheckkarte umtauschen wollte und auf einem Fragebogen (freiwillig) angegeben hat das er Diabetiker ist und deswegen zum Amtsarzt musste um seine Fahrtauglichkeit zu beweisen. Der Hintergedanke mag vielleicht gut gemeint sein um damit Steuerhinterzieher die ein nicht angemeldetes Gewerbe betreiben zu erwischen (schaut mal bei Kleinanzeigen rein wie viele Leute da sind die scheinbar ein Fahrzeug Handel betreiben ohne Gewerbeschein), letzten Endes trifft es aber eben doch die Leute die entweder einfach nur versuchen ihre schmale Rente etwas aufzubessern oder halt mal den Keller ausmisten...
  4. Laut Gemini prüft das Finanzamt erstmal ob es finanzielle Gewinnabsichten sieht. Wenn also z.B. nur die kurz getragene Babykleidung verkauft wurde die bekanntlicherweise nicht sehr lange passt, dann sollte das kein Problem sein. Wenn allerdings bei eGun 20 neue Artikel, eventuell sogar 20 gleiche und neue Artikel, verkauft wurden dann wird das Finanzamt hier vermutlich schon einen gewerbsmäßigen Handel mit Gewinn Absicht unterstellen und entsprechend besteuern. Wichtig wird hier dann sein das man den einkauf, die verbunden kosten und damit den Gewinn nachweisen kann. Interessant könnte es in meinen Augen werden wenn man z.B. für eine Erbengemeinschaft um den Verkauf kümmert...
  5. Das nenne ich mal eine verantwortungsbewusste und vorbildliche Haltung! Schade das es nur so wenige aufrichtige deutsche Steuerzahler gibt die sich ihrer sozialien verantwortung gegenüber den opfern von vor 250 Jahren bewusst sind
  6. Soweit ich weiss ist das schon seit vielen Jahren auch bei eBay so. Das Finanzamt "unterstellt" auch einem Privat Verkäufer gewerbliche Absichten und/oder sieht den Gewinn aus Verkäufen als Einkommen an und weil die allerwenigstens im gemeinen Pöbel bei der Steuererklärung so ehrlich sind dies bei der Steuerklärung anzugeben hat man dann eben die Verkaufsplattformen mit diesem Schritt gezwungen die zu verpetzen. Also leider: Ja, das ist legal und Deine Pflicht als aufrichtiger Deutscher Bürger und Steuerzahler damit die Staatskasse nicht verarmt und die Politiker Finanzmittel haben die ihnen zustehen um gutes für Dich und die Allgemeinheit damit zu tun
  7. Da die meisten eine grüne und eine gelbe WBK haben werden ist ja auch beim Eintragen meist noch eine WBK im Original vorhanden. Und um bei dem Beispiel der leihe zu bleiben: eine gelbe WBK ist auch ausreichend um eine halbautomatische Waffe, die eigentlich auf grün geht, zu leihen. Analog dazu wäre eine Kopie der Grünen mit der gelben im Original in meinen Augen"höherwertiger" als eine WBK und ein Zettel auf den jemand handschriftlich die leihe gemacht hat
  8. Kleine Überlegung: Wenn ich mir eine Waffe ausleihe reicht ein Zettel der eigentlich durch so gut wie gar nichts überprüfbar ist, zumindest nicht auf die schnelle, und Problemlos schnell und handschriftlich auszufüllen ist. Wenn die WBK beim Amt liegt soll das aber ein Riesen Problem sein und eine Kopie eines amtlichen Dokuments soll weniger wert sein als ein Handschriftlicher Zettel den man am Stammtisch geschrieben hat? Macht natürlich wahnsinnig viel sinn!
  9. Schau Dir den §5 WaffG doch mal etwas genauer an. Der Punkt mit den 90 Tagessätzen ist an eine definierten Tatbestand gebunden. Sofern man nicht gegen diese definierten § verstößt haben die 90 Tagessätze nicht viel zu sagen. Auch hier hilft glaub ein Blick in den §5 WaffG. Die 60 Tagessätze gelten nur bei vorsätzlichen Straftaten (wie z.B. eine Fahrerflucht) würden aber z.B. nicht bei einer fahrlässigen Körperverletzung greifen sofern diese fahrlässige Körperverletzung ohne Waffenbezug ist Nur weil man es widerholt wird es nicht wahrer!
  10. Vor der Bearbeitung stand da noch Fahrerflucht... Ändert an der sonstigen aussage das ein Anwalt der bessere Anlaufpunkt als ein Forum ist aber gar nix Vor allem weil ich mir nicht sicher bin ob ein Dopingvergehen tatsächlich als vorsätzliche Straftat angesehen wird oder ob das Problem hier nicht die Straftat ist sondern Doping als Drogenmissbrauch (§6 WaffG) angesehen wird
  11. Ich denke die Frage ist bei einem (Fach-)Anwalt besser aufgehoben als in einem Forum voll mit Laien da dort auch sehr viele kleine Details eine Rolle spielen können (z.B. welchen Rechtsgrund die Behörde genau angibt und wegen welchem § man genau die 90 Tagessätze bekommen hat). Nach §5 WaffG sehe ich einen Entzug der WBK aufgrund von den 90 Tagessätzen erstmal nicht gegeben, zumindest nicht wenn es Fahrerflucht gewesen ist, aber vielleicht hat die Behörde ja einen ganz anderen Grund angegeben... Einfach die WBK freiwillig abgeben ist sicherlich der schlechteste Weg sofern man nicht ohnehin mit dem Hobby aufhören möchte. Ob es sich lohnt gegen sowas vorzugehen wird einem der Anwalt beantworten können. Nachtrag: Ich habe gerade google gefragt und gemini sagt das Fahrerflucht als vorsätzliche Straftat angesehen wird. Dann ist mit 90 Tagessätzen die gesetzte Grenze doch überschritten und ein Entzug der WBK wegen Verneinung der erforderlichen Zuverlässigkeit scheint doch gerechtfertigt zu sein. Aber auch hier ist sehr der gang zu einem erfahrenen Anwalt anzuraten.
  12. Klar, GoGun ist (soweit ich weiss) der Importeur und hat die Zulassung gemacht usw... Ist wie mit dem (ebenfalls hier nicht besonders beliebten) Taktischen Papa der immer sagt das er was gegen Frankonia hat und dort niemals einkaufen würde sondern alles nur beim örtlichen Händler einkauft der das dann ebenfalls von Frankonia bezieht...
  13. Wer Jörg nicht mag, dem bleibt übrigens auch noch AirGhandi, der hat glaub auch deutlich mehr Auswahl als GoGun https://jabolo.de/Waffen/FX-Airguns/
  14. Die FX Airguns gibt es beim allseits beliebten Jörg Sprave bzw den Laden für den er tätig ist. Z.B.: https://gogun.de/1002038 7,5 Joule und F im Fünfeck sowie 5,5mm Diabolos. Export Kit liegt bei und würde den DSU Vorgaben entsprechen (wäre damit also legal umzubauen wobei ich nicht weiss wer das macht) PS: Mit mehr als 7,5J ist daheim schießen aber auch nicht mehr erlaubt
  15. BlackFly

    WBK

    Wobei ein Wechselsystem niemals das leistet was eine reine KK Pistole leistet. Bei mir im Umfeld spielen Wechsel Systeme kaum eine Rolle und wenn jemand zusätzlich zu seinem GK eine KK möchte kauft er sich eine Ruger Mark irgendwas oder die Glock Hardcore fanboys eine Glock 44. Das fängt ja schon allein damit an das ein Wechsel System meist kein Reddot verträgt und nur mit HV wirklich läuft. Ist halt doof wenn man eine 5 Schuss in 5 Sekunden Serie hat und 2 mal manuell repetieren muss zur Störungsbeseitigung... Ich persönlich habe aber den Weg anders herum gemacht, ich habe mit der Ruger Mark IV angefangen und die 9mm war dann die zweite und dritte und natürlich musste noch ein Revolver dazu kommen. Ich bereue es nicht und ich schieße mit jeder meiner Waffen ohnehin mehr als einen überregionalen Wettkampf im Jahr so das ich mir auch um die ÜK Regeln keinen Kopf machen muss (meine Wettkampfteilnahme würde sogar für die 6 in der 4/6er Regel ausreichen)
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