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Zakharias

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Alle Inhalte von Zakharias

  1. Eigentlich hatte ich mich schon ausgeloggt und mit meiner Internet-Sitzung abgeschlossen, aber... Worum ging es in diesem Thread eigentlich? Ach vergessen. Mal was ganz anderes zum "Entspannen" (des Hahns): Druckluftwaffen (F) !!!! Erlaubnispflicht !!!!! Weil tödlich!!! https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/05062025_neuer_entwurf_zum_waffengesetz.html Zitat: Neuer Entwurf zum Waffengesetz VDB bezieht Stellung Das Bundesinnenministerium hat am 04. Juni 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben. Der Entwurf sieht unter anderem vor, folgende Waffen in die Erlaubnispflicht aufzunehmen: Mehrschüssige Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die Geschosse mit einer Länge über 40 mm verschießen können, deren Geschossen weniger als 7,5 Joule Bewegungsenergie erteilt werden und die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen werden. Bereits zugelassene Waffen mit F-im-Fünfeck sind also nicht betroffen. Da das F-im-Fünfeck lediglich eine technische Kennzeichnung für Waffen ist, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, dürfte die Kennzeichnung mit einem F-im-Fünfeck weiterhin möglich sein. :Zitat Aber ja, glauben wir doch alle, oder? Einfach mal den Referentenentwurf lesen, was da jetzt genau steht. Und weiter mit Zitat: Der VDB kritisiert, dass dies einen Systembruch zum bisher eindeutigen Erkennungsmerkmal einer erlaubnisfreien Druckluftwaffe, eben das F-im-Fünfeck, bedeutet. Das Waffengesetz wird einmal mehr unnötig verkompliziert. Zumal das Führen dieser Waffen ohnehin erlaubnispflichtig ist. Zitat ende. ------------------------------------- Und Weiter https://www.vdb-waffen.de/d/f703txrd.pdf Zitat: Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Aufgrund neuerer Entwicklungen in der Waffentechnik ist es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen, Geschosse zu verschießen, von denen potentiell tödliche Wirkungen ausgehen und die sogar Schutz- westen von Polizeikräften durchdringen können. Nach der Systematik des Waffengesetzes sind der Erwerb und der Besitz von Druckluftwaffen, die die 7,5-Joule-Grenze einhalten, erlaubnisfrei. Diese Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre getroffene Festlegung be- ruht auf der Erkenntnis, dass von Waffen, die die 7,5-Joule-Grenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen. Um zu verhindern, dass künftig tödliche Druckluftwaf- fen erlaubnisfrei erworben und besessen werden können, soll im Waffengesetz eine Rege- lung getroffen werden, dass eigentlich erlaubnisfreie Waffen, die die technischen Voraus- setzungen für das Verschießen tödlicher Geschosse erfüllen, künftig der Erlaubnispflicht unterliegen. [...] B. Lösung Die Regelung in Anlage 2 des Waffengesetzes, wonach Druckluftwaffen, die die 7,5-Joule- Grenze einhalten, erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen, ist dahingehend zu modifizieren, dass Druckluftwaffen, die zwar die 7,5-Joule-Grenze einhalten und aus denen aber potentiell tödlich wirkende Geschosse verschossen werden können, künftig nicht mehr erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen. [...] C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beim Bund ist nicht mit einem nennenswerten Mehraufwand sachlicher oder personeller Art zu rechnen. [...] Es gibt allenfalls geringfügige Änderungen des Erfüllungsaufwands. [...] Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft entstehen keine sonstigen Kosten Zitat ende. Alternativlos. "potentiell tödlich" ... "können" Tödliche Druckluftwaffen unter 7,5 Joule!!! Ach ja, hab vergessen, dass Kiffen jetzt erlaubt ist. Ist doch wunderbar, wie hier im Forum "Informationspolitik" für und im Sinne der Betroffenen/Getroffenen betrieben wird. Und die letzten Attentate mit Luftgewehr und Airsoft [sic!] auf Fahrrad-Demonstranten haben natürlich ... darfste nicht fragen (nein, die waren ganz bestimmt nicht inszeniert, um die nächste WaffG -Verschärfung, darfst nit denken...). Wer ist der Referent im BMI? Etwa derselbe wie bei Nancy? Der mit Stasi-Vergangenheit? Im übrigen war vor Kurzem ein Film im Fernsehen, bei dem explosive Geschosse (aus Handfeuerwaffen) verwendet wurden (Mercy (2023) mit John Voight, 03.06.2025 auf Tele5). Der Druck im Hirn des Referenten muss ja ziemlich groß geworden sein, wenn er innerhalb von Stunden zwangs-entlüftet werden muss. Oder war's mal wieder dem Sprave sein Youtube-Vid? Hat der wieder mit einer Needle-Gun rumgespielt? Ach egal. Wann sind die Armbrüste und die Blasrohre mit Ziellaser dran um verboten zu werden? Und bitte nicht vorher informieren, denn wir leben in einem Rechttaat. Hab ich die s vergessen?
  2. Die Versicherung und auch die WaffGesetze schreiben vor ... sichere Aufbewahrung... Mindestwiderstandsgrad ... nach ...-Norm. Damit ist AUCH die Verankerung am Boden (und ggf. an der Wand: Schutz gegen Umfallen) bzw. im Möbel (bei kleineren) mitgemeint. Diebe nehmen oft gleich die kleineren Blechkästen mit und brechen sie dann ungestört in ihrer Werkstatt auf. Und wenn die Möbelpacker das Ding so einfach in dein Schlafzimmer wuchten können mittels Sackkarre, dann können die Diebe/Einbrecher auch ... (Schon öfters so vorgekommen) Übrigens: auf Kripo live (oder Täter-Opfer-Polizei) (Ostdeutschland) ist immer wieder mal die Rede von Diebstählen aus Feuerwehrhäuschen: (tragbarer) mobiler hydraulischer Rettungsspreizer... damit brauchts nur einen Spalt unterm angedübelten Blechschrank und weg is er.
  3. Wirkungsvolle Kampfsportarten sind verboten. Erlaubt ist nur, was den Angreifer verschont und vor Schäden bewahrt; damit dieser gleich mit seinem Berufsverbrechertum weitermachen kann.
  4. Ok. Dann erdreiste ich mir mal nachzufragen worin der Sinn liegt, dem Aspiranten auf einen solchen verantwortungsvollen Posten (hier: Aufsicht) einfach zu erlauben selber ein poliz.Führungszeugnis (bzgl. Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit) - mit bestenfalls nur Bundesland-weiter Gültigkeit - beibringen zu dürfen, das dieser selbst frisiert hat (Entfernung entsprechender Einträge, weil _seiner_ Ansicht nach nicht relevant).
  5. mit Inhalt? Wie sieht die Tragfähigkeit des (Zimmer-)Bodens aus? Nicht umsonst stehen viele Tresore im Keller.... Normale Zimmerböden kommen üblicherweise so um die 250kg/m2 (geschätzt; Flächenlast gut verteilt). Und du hast hier 170+kg auf einem Viertel der Fläche...
  6. Traurig, was inzwischen aus D geworden ist. Übrigens: eine körperliche Auseinandersetzung "gewinnt" nur der, der sich - nicht von irgendwelchen gesetzlichen Verboten, oder - kulturellen Normen, - evtl. eigenen Schäden dabei behindern lässt. Also der, der sich wehrt wie ein Verrückter. Vor ein paar Wochen wäre ich beinahe in eine Szene am Busbahnhof reingelatscht. Zwei kräftige Männer vom Sicherheitsdienst versuchten zwei "Kinder" zu fixieren. Einer hatte Mühe den Kleinen auf den Haltestellen-Sitz zu fixieren. Der andere schaffte es nicht, den Kerl am Boden zu überwältigen. Trotz vielleicht zwei- oder dreifachem Gewicht. Zum Schluß spuckte der ihm seinen Mageninhalt ins Gesicht - voller Schwall. Habt ihr schon mal versucht, eine Katze zu greifen, die sich das nicht gefallen lässt? Und fünf Meter weiter standen zwei Frauen der selben Ethnie (fahrende Sportsfreunde des unerwünschten Eigentumsübergangs aus Südosteuropa) und gaben den Kinder-"Opfern" Regieanweisungen. Surreal.
  7. Verbote funtionieren nur bei den Opfern kriminellen Verhaltens (z.B. die faktischen Notwehr-Verbote), aber NIE bei den Tätern! Insofern begünstigen Verbote m.E. nur die Täter und schaden den Opfern. Ganz besonders wenn in den Parlamenten nur die guten Kumpel der Täter sitzen. Funktioniert im Kleinen wie im Großen - siehe die Entwaffnung der Ukraine vor dem russischen Überfall. Die orgiastischen "Verschärfungsorgien" der letzten Jahre haben doch nur den Opfern geschadet (und den Tätern geholfen). Heutzutage muss kein Stadtpark-Vergewaltiger mehr fürchten von seinem Opfer etwas angeschnitten zu werden, weil ja Messerverbote... und Notwehr-Exzesse sind verboten... Und wenn das Opfer das Messer vor der Vegewaltigung zückt, rechtfertigt dann auch die nachfolgende Vergewaltigung... Kein Einbruch-Räuber muss fürchten, vom Hausbesitzer angeschossen zu werden, weil der ja sonst mit einer regelrechten juristischen Straforgie und exzessiven Schadenersatzforderungen (weil der Räuber seinem "Beruf" ja nicht mehr nachgehen kann <hüstel>) des Kriminellen rechnen müsste. Während der Räuber niemals fürchten muss, wegen WaffG-Delikten irgendwie verurteilt zu werden; geht alles in der "Gesamtstrafe" <LOL> auf.
  8. Angenommen "man" würde Parkplätze vor Banken doch gebührenpflichtig machen, was dann? - weniger Besucher/Kunden - weniger Zeugen --> freie Bahn für die Bankräuber! Ihr kapiert die politische Logik nicht, oder?
  9. Also noch mehr Formulare, noch mehr Stempel und Unterschriften, noch mehr Nachweise, noch mehr Gerenne und Gefasel und Papier. Solange bis keiner mehr schießen will/kann/darf. Ich schlage vor, dass JEDER ÜBERALL und mit JEDWEDER Waffe (auch den super-gefährlichen Airsoft und Plastik-Spielzeug-Pistolen) erstmal eine schriftliche Erlaubnis beim BKA einholen MUSS, bevor er den Abzug drücken DARF, aber jedesmal nur für EINEN Schuss. (Gilt natürlich nicht für Kriminelle, wo kämen wir denn da hin.) Ernst gemeinter Tipp: Jede Veröffentlichung hinterlässt Spuren, Herr T.Keith. Z.B. auch im Dokument. In einem Stellenangebot im .doc-Format war z.B. klar erkennbar, dass es von einer Praktikantin (ohne eigenen Account) die von einer anderen Praktikantin angelernt wurde, geschrieben wurde (C:\Users\PC-Personalabteilung\Mueller\Maier.Doris\Annika).
  10. Ach die Russen sind doch keine "bedrohliche Gefahr"... die wollen uns doch nur befreien-beschützen ... vor dem Leben... Und nie vergessen: Niemand hat vor eine Mauer zu bauen, ... die Ukraine zu überfallen.
  11. Ach, nur in Hamburg, nicht in München, Saarbrücken, Freising, Berlin, Regensburg? https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/085945/index.html https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/messerangriff_saarbruecken_trierer_strasse_100.html https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/angriff-an-grundschule-in-berlin-spandau-festnahme-100.html https://www.tvaktuell.com/regensburg-jugendlicher-verletzt-kontrahenten-mit-messer-665957/ Partielle Blindheit? Schwerer Drogenmissbrauch? Politisch-Ideologischer Hirnschaden? Und ja, ein Syrer und ein Tschetschene haben in Hamburg die Angreiferin getoppt... Moment mal, sind das nicht jene Länder, in denen die Bevölkerung ständig von russischen Agenten und deren Abfraß umgebracht wird? Die müssen sich hier ja wie zuhause fühlen. Wie man so hört waren die Opfer hauptsächlich nicht-Einheimische; warum wird das verschwiegen? Und immer - große Krokodilstränen - Symbolpolitik (Hauptsache wirkungslos: potentielle Opfer entwaffnen, den Tätern nix tun ja sogar beschützen, Täter aus der Öffentlichkeit bringen und nach einigen Tagen dann freisetzen), alles wie gehabt. Weitermachen. Hat jemand den Witz verstanden? Nicht? OK: Weitermessern. (Ich meine natürlich: Weißbrote schneiden. In der Fußgängerzone)
  12. Was macht der BDS mit Schallkanonen? Zitat: "Haftpflicht aus dem Besitz und der zugelassenen Verwendung von [...] Schallkanonen"
  13. "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!" Also bringen wir uns mal eben selbst um... oder lassen uns niedermessern (Bf Hamburg) und schützen hinterher die Täter, indem wir sie in die Klapse stecken, und Lügen über ihre wirklichen Motive breiten. Die Islamisten müssen darüber ja ziemlich frustriert sein, oder sich totlachen...
  14. Und ihr wundert euch, dass ihr keinen Nachwuchs findet? Echt jetzt?
  15. Das Video wurde nur erstellt und veröffentlicht: - um auf die LegalWaffenBesitzer einzudreschen ("Seht her, die sind doch alle irre!") - weitere (Waffen-)Verbote durchsetzen zu können (aber nur für die potentiellen Opfer, niemals für die Täter) - Schutzausrüstungen (bei der nächsten Waffengesetzverschärfung) verbieten zu können. Soviel zum Bildungsauftrag. Warum gibt es überhaupt in der Bevölkerung das Bedürfnis nach Schutz (befriedigt durch kommerzielle Anbieter, die das auch in entsprechenden Stückzahlen verkaufen müssen, wenn es sich finanziell rechnen soll), wenn es doch (nach offiziellen Angaben) keine Verbrechen in D gibt? <Sarkasm_off>
  16. Für die Akten: Für einen nicht an Alkohol gewöhnten sind 1,0 Promille schon tödlich! Nur mal so zum Nachdenken...
  17. Nicht nur solche Veranstaltungen. Ich war mal bei einer Veranstaltung (der Polizei von einem Kripo-Beamten) wo es um die Sicherung des eigenen Hauses gegen Einbruch/Diebstahl ging. Einer der Helfer der umliegenden (Sicherheitstechnik-)Messe hat die Besucher mehrmals frontal mit seinem Handy ins Gesicht gefilmt aus allen möglichen und unmöglichen Positionen (darunter von einer Leiter). Klar, solche Veranstaltungen besuchen ja nur Habenichtse, bei denen nix zu holen ist; und Gesichtserkennung is nur Fiktion...
  18. Aber ich darf es dann im Blister mit nach Hause nehmen, wenn ich es im Discounter gekauft habe? <Lach>
  19. Übrigens: vor einigen Wochen gab's bei Norma (Discounter) ein Klapp-Messer (mit Linerlock) mit (vernietetem) Pin in der Schneide und geriffeltem Griff. Kann problemlos mit einer Hand geöffnet weden... Langsam wird's witzlos. Wenn ich das im Auto aus dem Blister genommen hätte...
  20. Ach dann wird schon immer dokumentiert - auf welchem Stand man schießt mit - die Treffer/das Ergebnis ? Läuft doch alles wunderbar. Nur in welche Richtung?
  21. In D geht es jetzt zu wie in der ex-DDR (Stasi anyone?)! Schießnachweise (mit den geschossenen Disziplinen!, auf welchem Stand!, mit welcher Waffe!, mitsamt Trefferrate!!!), ... Muss ich jetzt Angst haben, dass der Schiesstand überwacht wird, optisch und akustisch, könnte sich ja einer verabreden... Und wehe einer hat dann beim Schuss auf den "fliehenden Republikflüchtling" ein schlechteres Schussbild als auf dem Schiesstand... Mir graust langsam vor diesem Land.
  22. Was hält die versammelte Mannschaft von https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm Zitate daraus: Bis zum 31.12.2025 ist gemäß §58 Abs. 21 WaffG eine Übergangsvorschrift in Kraft die sagt: Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden. VERFAHRENSWEISE AB DEM 01.01.2026 Ab dem 01.01.2026 gilt die gesetzliche Regelung gemäß §4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit §14 Abs. 4 WaffG: Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe [..., wie oft] WICHTIG !!! Die dem Schießsportverband angehörenden schießsportlichen Vereine werden, gem. §15 Abs. 1 Nr. 7b, WaffG, im Rahmen eines festgelegten Verfahrens verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass sie einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt………= (Überprüfung nach 10 Jahren). Empfehlung des Verbandes an die Vereine: Da die zukünftige Regelung in 2 Jahren in Kraft tritt, empfehlen wir allen Vereinen und ihren Mitgliedern bereits jetzt die Trainingsnachweise so zu dokumentieren, dass man zwischen Kurz- und Langwaffenterminen unterscheiden kann. Der Verband kann nur Bescheinigungen ausstellen, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die eingereichten Unterlagen für den Bearbeiter des Verbandes eindeutig sind. Einfache Bescheinigungen durch die Vereine, ohne detaillierte Trainingsdaten, werden nicht akzeptiert. Sind die gesetzlichen Vorgaben nicht erreicht, stellt der Landesverband keine Bescheinigung aus, und die Unterlagen gehen an den Antragsteller zurück. Zitat ende. Hört sich an wie in der DDR. Oder davor.
  23. Meine Erfahrung (in anderer Sache): Anhörungen, etc. sind nur Verarsche, um die "Bittsteller" vom Gerichtsverfahren abzuhalten, von ihren ihnen zustehenden Rechten zu trennen. Selbst wenn die überwiegend meisten nachfolgenden Gerichtsverfahren zum Gunsten der Bürger ausgingen. Kann man ja mal versuchen, vielleicht wird einer abgeschreckt...
  24. Juchu, die Hasen, Wildschweine und Rehe haben Rechtsanwälte, die sie nach ihrem Ableben vor Gericht vertreten...
  25. Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Wunderbares Schlupfloch. Bitte schliessen...
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