ToniPistole
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Das versuchen die zumindest. EInfach einen Preisaufschlag von ein paar Hundert euro machen und warten, dass ein Idiot vorbei kommt und den geforderten Preis blind zahlt. Die NIgeria Prinz Masche läuft genauso. Man glaubt keiner wäre so blöd um darauf reinzufallen, aber irgendwann finden die einen Idioten der denen Geld überweist und dann ist dass die intelligenteste Idee gewesen die es gibt und der Nigeria Prinz lacht über seine Kritiker. In diesme Fall finde ich es ärgerlich, dass der Gesetzgeber den Händlern über die Verwaltungsgebühren ordnung das so leicht macht. Es sollte hier Waffengleichheit herrschen und auch Händler sollten diese Verwaltungsgebühren zahlen müssen, schließlich treten die so als Konkurrenz zu den privaten Waffenkäufern auf, oder besser, keiner sollte diese zahlen müssen. Wofür lasse ich denn sonst mein halbes gehalt beim Staat.
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Du bist wohl Händler. Ja kann ich mir vorstellen, dass man das als Händler so sieht, aber genausowenig Bock habe ich darauf einem Händler für nichts den Lebensunterhalt zu zahlen. Als Privater Waffenkäufer kaufe ich da wo es am günstigsten ist. Warum soll ich jemanden ein paar Hundert Euro mehr zahlen, der sich enfach zwischen mir und dem privaten Verkäufer gedrängt hat? Mir wird ja auch nichts geschenkt. Bei Neuwaffen gibt es zwsichen vielen Händlern Preisabweichungen von 500-700 €. Warum soll ich einem Händler 500-700€ mehr zahlen als anderen? Wirtschaft heißt auch dass der Kunde zum günstigsten Anbieter geht. Ägerlich finde ich es dass die Händler weil u.a. dass sie nicht die Verwaltungsgebühren zahlen müssen selbst so billig Waffen wie alte 50€ Flinten verteuern. Meine Antwort ist dann den Händler auf sein Schnäppchen sitzen zu lassen. Soll er zusehen wie er einen Dummen findet, der ihm seine nunmehr zum doppelten Preis angebotene Flinte abkauft. Das ist ganz normale freie Marktwirtschaft. Damit muss ein Händler mit leben.
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Ja genau das meine ich. Wenn jemand eine FLinte für 50€ einstellt, dann kostet die mich am ende 50€ Plus Verwaltunsggebühren= Fast 100€. Für den Händler kostet die nur 50. Ich schrecke zurück, weil mir die Waffe nicht 100€ Wert ist. Der Händler aber kauft zu 50€ er schlägt einen Gesunde Marge drauf und stellt die Waffe als Händler wieder zum Verkauf. Dann sitzt er auf der Waffe und jeder andere muss ihm dann die Marge zahlen oder bekommt die Waffe nicht. Und ja es gibt Leute die werden ihm dann irgendwann diesen Preis Zahlen. Dass ist Waffenhändler Alltag. Du tust so als hättest du so etwas nie gesehen.
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Danke dass du auf die erste Frage eingehst. Habe ich mir schon gedacht. manche Händler ruinieren auf dem Gebrauchtmarkt den privaten Käufern damit die Preise. Als Privatmann muss man bei einer 50€ Flinte Miteinkalkulieren, dass man noch Gebühren für den Eintrag und Munitionserwerb zahlen muss, was die FLinte doppelt so teuer macht und beim Austragen kostet es wieder etwas. Händlern ist das wohl egal da die wie du sagst keine zahlen müssen. Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben. Bzgl. der NWR ID's. Die haben die Händler meist wie die Umsatzsteuer ID auf ihren Webseiten stehen. Als Privatmann kann man diese aber gar nicht kontrollieren. Da Könnte sich ja jemand auch einfach eine NWR ID ausdenken. Somit hat das keinen Wert. Wie ELo schreibt, sieht das Gesetz wohl nur vor, dass man die Erwerbsberechitgung des Erwerbers prüfen muss, und nicht die Überlassungsberechtigung des Überlassers. Derjenig der dem Händler die Waffe Überlassen hat hat wohl dann die Erwerbsberechtigung des Händlers geprüft. Nur was ist die Erwerbsberechigung des Händlers, wenn es keine WBK ist? Wie prüfe ich als Privater Verkäufer an einem Händler, dass der Händler ist und Erwerbbsberechtigt ist. Oft sind das Händler die aus dem Keller operieren ohne Laden, wo es nicht offensichtlich ist, dass die Händler sind. Also welches Dokument muss ich mir ansehen und als Kopie geben lassen, wenn ich an einem Händler eine Waffe verkaufe? EInfach ausgedachte NWR ID's zurufen lassen halte ich für zu wenig.
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Hallo, muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet? Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern? Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?
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Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung
ToniPistole antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Allgemein
Was ist aus diesem Thema am ende eigentlich geworden? Das Gericht hatte ja am ende gegen Heckler Koch geurteilt und u.a. im Urteil gefordert: Der Rückruf war den Beteiligten am ende dann doch zu heikel und man hat die ganze Sache dann einfach unter dem Tisch gekehrt oder wie ist das Urteil am ende vollstreckt worden? Vermutlich gar nicht? oder? Hat Heckler und Koch hier wieder eine extra Wurst bekommen und muss nicht zurückrufen obwohl das Gestz es vorsieht? Jahre lang rechtswiedrig Beschusstempel bekommen, das auch noch vom Gericht amtlich bestätigt bekommen, aber Konsequenzen gibt es am ende doch keine. Oder gab es Rückrufe von denen keiner weiss? Warum pocht denn die Konkurenz wie Haenel nicht darauf dass Heckler und Koch nun dazu genötigt werden alle rechtswiedrig beschossenen Waffen zurückzurufen, auf eigene Kosten natürlich. Andersherum ist H&K ja immer eifrig dabei die Konkurenz im gekonnten Moment zu verklagen und deren Geschäft zu ruinieren, wie zum Beispiel Patentklage gegen Haenel einreichen, nachdem man im Vergabeverfahren unterliegt. Genießt H&K Immunität hier oder warum ist das Recht nur eine EInbahn Straße und Urteile sind entweder pro H&K oder wenn nciht, dann werden sie einfach nicht vollstreckt und unterm Tisch gekehrt, wie in diesem Fall? -
Endlich mal einer der weiß wovon geredet wird und nicht mich enfach nur mit vollseitigen Uboot Bildern verarschen will... Schau dir mal an wieviele pots einfach nur unsinn gepostet wird, als wären wir im Kindergarten. Wenn selbst "Moderatoren" dieses "Fachforums" keine Ahnung haben was ein Full Auto Lower ist. Bin ich der einzige der seine Fachkunde nachweisen musste?! Habt ihr euch nur die Position der Kästchen gemerkt wo man was ankreuzen muss?
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Ne mit melden ist die Sache eben nicht erledigt. Denn solche Lower sind jetzt ausnahmslos verboten, steht in dem BKA Leitfaden. Das müsste man eiegtnlich in einem Waffen Forum wissen, wenn man Fachkunde erlangt hat... Ich selbst habe keine Erfahrung mit nun verbotenen früher freien Waffenteilen, weil mir dass schon klar war, dass diese Teile verboten werden würden, Deshalb habe ich nicht über 2000 € für ein Teilekit ausgegeben um es dann später bei der Waffenbeghörde entsorgen zu müssen. Deshalb frage ich nach Erfahrungen in diesem "Fachforum".
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Wenn du dass nicht weißt, solltest vielleicht du mal googlen. Schau mal in den BKA Leitfaden den ich oben verlinkt habe. Tip , du muss etwas felxibel sein, denn das BKA nutzt einen Colt Lower als Beispiel und nicht einen HK416 lower. Das heißt aber nicht, dass die Regel nicht auf HK416 Lower anwendbar ist. Ich habe HK416 Lower als Beispiel genommen, weil diese am hiesigen Markt früher frei verkäuflich waren. Ich garantiere dir, du wirst niemanden finden, der einen HK416 lower in seine WBK eingetragen bekommen hat.
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Es ist immer das gleiche in diesem "Fachforum". Mit der ersten Antwort auf einen Post wird versucht das Theme zu entgleisen. Ich habe versucht das zu vermeiden und nicht im Waffenrechtsforum gepostet, weil da leute ihre Meinungen mit Gesetzen verwechseln. Soll ich mit ihm jetzt diskutieren, ob das BKA das nötige Fachwissen hat um Upper vom Lower zu unterscheiden?! Es ist so anstrengend gegen Leute anzureden, die mit solchen Kommentaren ihre 10000 Posts gemacht haben.
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Als Antwort gibst du mir den Gesetzestext. Und mit dem "wohl" drückst aus dass du selber keine Erfahrung hast und nur spekulierts. Spekulationen gibt es zu hauf. Ich frage nach eigenen Erfahrungen. Und der "berechtigte" im Falle eines nunmehr verbotenen HK416 Lowers war die zuständige Waffenbehörde?! Das heißt im Klartext die zuvor teuer fast zum Preis einer scharfen Waffe erworbenen freien Teilekits waren dann nichts mehr wert und man durfte dann noch Sprit zahlen umd die Teile bei der Waffenbehörde abliefern und danke sagen. Wenns so war sag es doch frei heraus und rede nicht um den heißen brei herum.
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Mag sein. Glock Griff war nur ein Beispiel kann sein das sich mich irre. Meine Frage ist grundsätzlich was mit den nunmehr verbotenen Teilen ist, die früher frei verkäuflich waren, wie die HK416 lower. Das BKA hat einen Leitfaden: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html#:~:text=Leitfaden Version 2.0-,Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0,anhand von detaillierten Fotos dar. Da zeigen sie dir was die mit auto sear cut meinen.
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Hallo, mich interessieren eure Erfahrungen aus erster Hand mit ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffeteilen. Bspw. konnte man ja früher AR15 lower oder Glock Griffe, auch von voll automatischen Waffen wie HK416 frei erwerben, da diese nicht als wesentliche Waffenteile eingestuft wurden. Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes gelten aber gearde Lower und Pistolen Griffe bspw. bei der Glock als die Führenden wesentlichen Waffenteile. Und AR15 Lower mit Auto Sear Cut gelten als verbotene Waffenteile. Mich interessiert, was mit diesen Teilen nach der Gesetzesänderung wurde, wenn man diese Teile nicht legal auf seine WBK übernehmen konnte, weil bspw. der lower nun als vollautomatische Kriegswaffe gilt, oder man zuviele Pistolen oder AR15 lower hätte, für die man kein Bedürfnis nachweisen kann und somit keinen WBK EIntrag bekommt? Diese Teile durfte man nach der Gesetzesändeurng ja nicht mal mehr besitzen geschweige denn verkaufen. Deshalb waren ja auch Händler betroffen, die normalerweise unbegrenzt Waffen vorhalten können. Ich erinnere mich, dass es vor der Gesetzesänderung Teilekits von ehemals frei verkäuflichen Teilen der HK 416 u.a. bei Zib-Militaria frei zu kaufen gab, aber zu Preisen die fast dem entsprachen, wie der scharfen zivilen Version der MR223. Deshalb habe ich mich damals immer gewundert, wer oder warum jemand solche Preise für diese freien Teile, ohne Lauf und Verschluss ausgeben würde, wenn man doch die scharfe zivile Version zum gleichen Preise bekommt? Das würde nur Sinn machen für Leute, die keine WBK bekommen können. Und ich weiß, dass in Amerika die Nachfrage nach HK Teilen sehr hoch ist. Aber dort gilt seit jeher der AR15 Lower als führendes Waffenteil und vollautomatische Lower wie der von HK416 sind auch dort im Normalfall verboten und zumindest für Zivilisten nicht zu importieren. Also wieso diese hohen Preise damals für freie Teile? In diesem Forum gab es in der Vergangenheit immer Posts von Leuten, die freie Teile gekauft hatten, und bei denen es dann Hausdurchsuchungen gab, unabhängig davon, ob die eigene scharfe Waffen hatten oder nicht. Also gehe ich davon aus, dass den Behörden sehr wohl bekannt ist, wer ehemals freie und nun verbotene Teile gekauft und besessen hat. Also gehe ich davon aus, dass es keine Möglich keit gab einfach die Gesetzesänderung zu ignorieren und einfach sich wegzuducken. Und wenn nicht selber diese Teile an die Waffenbehörde abgegeben hat, dann hat sicherliche die Waffenbehörde freundlich aktiv nachgefragt wo diese Teile verblieben sind. Sind all die Leute die damals diese nunmehr verbotenen Teile für teures Geld frei erworben hatten und diese dann nicht auf ihre WBK nehmen konnten auf ihre Kosten sitzen geblieben und mussten die kostenlos an die Waffebehörde zur Entsorgung abgeben? Mir ist klar, dass keiner gerne zugeben würde 2000€ für ein frei verkäufliches Teilekit ausgegeben zu haben, dass er dann bei der Waffenbehörde ensorgen lassen musste, deshalb habe ich auch bisher nichts im Forum dazu gefunden, aber ich hoffe jemand ist so ehrlich und gibt eine ehrliche Antwort darauf. Danke! PS: Ich habe absichtlich nicht im Waffenrechts forum gepostet, weil ich keine Lust auf die ganzen nervigen Diskussionen habe, ob die Gestze sinnvoll sind oder nicht. Ich will nur Erfahrungen aus erster Hand hören, wie betroffene (davon wird es hier ja sicherlich welche geben) mit dieser Situation umgegangen sind, und welche Auswirkungen dies auf sie hatte.
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OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Sicher! Sicher! Deshalb unterstellt Haenel eine fiktive Nutzung. Gewerbliche Kunden halten ihre Waffen fit indem sie diese mehrmals wöchhentlich schießen, damit die top fit sind, wenn ein ziviler Kunden sie kaufen kommt. Deshalb muss Haenel eine kalkulation für gebrauchte Waffen aufstellen... Du beweist wieder, dass es absolut sinnlos ist im Internet zu diskutieren. -
Ich glaub's nicht. Das ist so dämlich, das ich dachte das ist eine Falschmeldung. Der erste Text, wo noch von neon Farben die Rede war sah für mich erstmal so aus, als hätte da ein nerdiger Sportschütze einen überzogenen Text selber geschrieben. Aber im Referentenentwurf steht tatsächlich was von Gelbmarkieren. Das letzte was ich darunter verstanden habe ist es die Waffe selber gelb zu markieren. Ich dachte die meinen damit irgendeinen Verwaltungstechnischen Vorgang, wo man irgendwo im System NWR oder so die Waffe gelb markiert, wie so ein Posti It. Aber nein die meinen tatsächlich mann soll mit Lack die Waffe gelb markieren. Ich wäre niemals von selbst darauf gekommen, dass unserer Gesetzgeber im ernst auf so eine dämliche Idee gekommen sind. Aber jetzt wird mir alles Klar. Unsere Gesetzesmacher sind halt mit Videospielen aufgewachsen, in denen man farbige Neon Skins auf den Waffen hat. Wie hier: Damit meinen die, dass die AR15 Waffe mit bunten Bildern darauf nicht mehr gefährlich aussieht und somit künftig nur noch so bunt aussehen darf. Die Waffe muss so aussehen, wie in den harmlosen Videospielen! Jetzt wird es mir klar. Das ist doch genial! Wir dummes Volk haben diese genialen Gesetzgeber nicht verdient.
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OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Vielleicht... weil sonst die Nancy... die Knallstöcke... entsorgen lässt...?! Und man dann noch für die Entsorgung zahlen muss, statt noch ein paar Euro dafür zu bekommen? War nur so ne Idee... weißt du.... Aber da kommen bestimmt sofort Widerworte von unseren Rechtsexperten hier von wegen, das wäre rechtlich nicht möglich und so... Und Deutschland hätte nur vernünftige Gesetze und so... Aba ist ja egal. Ist ja nur Alteisen... nicht viel Wert.... wenn einer das doch tut, dann war es bestimmt nicht ich...ich schwöre... Und Briefmarken sammeln macht mir sowieso viel mehr spaß.... Ich nimm schonmal alles zurück. Ich habe nichts gesagt.... Bitte nicht schlagen... -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Haenel hat ne Pressemitteilung rausgegeben. https://www.cg-haenel.de/statement-cr223/ Demnach kann jeder der will, auch private Käufer die betroffenen CR223, die vor Juni 2018 produziert wurden zurückgeben. Vollen Preis Erstattung gibt es nur für neue Waffen, alle anderen wird pro Monat 1/120 des Kaufpreises für jeden Monat der Benutzung abgezogen. Das heißt, wer die letzte betroffene Waffen aus Juni 2018 zurückgeben will bekommt gerade noch die Hälfte des Kaufpreises zurück. Und alle noch älteren noch weniger. So bleibt der Schaden für Haenel überschaubar und es wird vermutlich keiner vom Rückruf gebrauch machen. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Kurioserweise hat das Patent nichts mit der Bundeswehr Vergabe zu tun. Denn Haenel hat ja nicht mit der CR223 sonder mit der MK556 an der Vergabe teilgenommen, die unstrittig kein Patent verletzt. Und wie oben geschrieben, haben nur CR223 Gewehre bis April 2018 das Patent verletzt. Danach auch diese nicht mehr. Aber das war alles egal. HK hat da einfach Nebelkerzen gezündet, hat Patentrechtsverstoß gerufen und die Bundeswehr hat so getan, als könnten sie CR223 nicht von MK556 unterscheiden und sofort diesen Grund genommen, und Haenel als letzten Konkurrenten ausgeschlossen, obwohl das MK556 bis heute kein Patent verletzt. Der Vergabesenat hat dann Haenels Beschwerde nicht wegen dem Patent, sondern deswegen abgewiesen, weil HK zunächst das günstigere Angebot hatte, und erst nach einem illegalen Nachfragen durch die Bundeswehr, Haenel sein ANgebot um fast 50Mio. € gesenkt hat und somit das billigere Angebot wurde. Das war wohl illegal und hat Haenel die Vergabe gekostet. Die Aktionen der Bundeswehr hier sind mehr als fragwürdig. Nun kann man darüber diskuttieren, ob das nun gut oder Schlecht für Haenel war. Am ende kann man argumentiere, hat HK Haenel vor einem Verlust von 50 Mio.€ bewahrt, weil Haenel sein Angebot um 50 Mio. € nur gesenkt hat, um HK auszustechen. Ob das zu diesem preis für Haenel und auch HK wirtschaftlich ist, ist die große Frage. Wäre interessant zu wissen, welchen Gewinn HK mit dem Bundeswehr Geschäft macht, wenn Haenel mit dem fast identischen Gewehr mindestens 50 Mio. € mehr haben musste, um wirtschaftlich liefern zu können.