ToniPistole
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Hallo, muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet? Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern? Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?
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Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung
ToniPistole antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Allgemein
Was ist aus diesem Thema am ende eigentlich geworden? Das Gericht hatte ja am ende gegen Heckler Koch geurteilt und u.a. im Urteil gefordert: Der Rückruf war den Beteiligten am ende dann doch zu heikel und man hat die ganze Sache dann einfach unter dem Tisch gekehrt oder wie ist das Urteil am ende vollstreckt worden? Vermutlich gar nicht? oder? Hat Heckler und Koch hier wieder eine extra Wurst bekommen und muss nicht zurückrufen obwohl das Gestz es vorsieht? Jahre lang rechtswiedrig Beschusstempel bekommen, das auch noch vom Gericht amtlich bestätigt bekommen, aber Konsequenzen gibt es am ende doch keine. Oder gab es Rückrufe von denen keiner weiss? Warum pocht denn die Konkurenz wie Haenel nicht darauf dass Heckler und Koch nun dazu genötigt werden alle rechtswiedrig beschossenen Waffen zurückzurufen, auf eigene Kosten natürlich. Andersherum ist H&K ja immer eifrig dabei die Konkurenz im gekonnten Moment zu verklagen und deren Geschäft zu ruinieren, wie zum Beispiel Patentklage gegen Haenel einreichen, nachdem man im Vergabeverfahren unterliegt. Genießt H&K Immunität hier oder warum ist das Recht nur eine EInbahn Straße und Urteile sind entweder pro H&K oder wenn nciht, dann werden sie einfach nicht vollstreckt und unterm Tisch gekehrt, wie in diesem Fall? -
Endlich mal einer der weiß wovon geredet wird und nicht mich enfach nur mit vollseitigen Uboot Bildern verarschen will... Schau dir mal an wieviele pots einfach nur unsinn gepostet wird, als wären wir im Kindergarten. Wenn selbst "Moderatoren" dieses "Fachforums" keine Ahnung haben was ein Full Auto Lower ist. Bin ich der einzige der seine Fachkunde nachweisen musste?! Habt ihr euch nur die Position der Kästchen gemerkt wo man was ankreuzen muss?
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Ne mit melden ist die Sache eben nicht erledigt. Denn solche Lower sind jetzt ausnahmslos verboten, steht in dem BKA Leitfaden. Das müsste man eiegtnlich in einem Waffen Forum wissen, wenn man Fachkunde erlangt hat... Ich selbst habe keine Erfahrung mit nun verbotenen früher freien Waffenteilen, weil mir dass schon klar war, dass diese Teile verboten werden würden, Deshalb habe ich nicht über 2000 € für ein Teilekit ausgegeben um es dann später bei der Waffenbeghörde entsorgen zu müssen. Deshalb frage ich nach Erfahrungen in diesem "Fachforum".
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Wenn du dass nicht weißt, solltest vielleicht du mal googlen. Schau mal in den BKA Leitfaden den ich oben verlinkt habe. Tip , du muss etwas felxibel sein, denn das BKA nutzt einen Colt Lower als Beispiel und nicht einen HK416 lower. Das heißt aber nicht, dass die Regel nicht auf HK416 Lower anwendbar ist. Ich habe HK416 Lower als Beispiel genommen, weil diese am hiesigen Markt früher frei verkäuflich waren. Ich garantiere dir, du wirst niemanden finden, der einen HK416 lower in seine WBK eingetragen bekommen hat.
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Es ist immer das gleiche in diesem "Fachforum". Mit der ersten Antwort auf einen Post wird versucht das Theme zu entgleisen. Ich habe versucht das zu vermeiden und nicht im Waffenrechtsforum gepostet, weil da leute ihre Meinungen mit Gesetzen verwechseln. Soll ich mit ihm jetzt diskutieren, ob das BKA das nötige Fachwissen hat um Upper vom Lower zu unterscheiden?! Es ist so anstrengend gegen Leute anzureden, die mit solchen Kommentaren ihre 10000 Posts gemacht haben.
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Als Antwort gibst du mir den Gesetzestext. Und mit dem "wohl" drückst aus dass du selber keine Erfahrung hast und nur spekulierts. Spekulationen gibt es zu hauf. Ich frage nach eigenen Erfahrungen. Und der "berechtigte" im Falle eines nunmehr verbotenen HK416 Lowers war die zuständige Waffenbehörde?! Das heißt im Klartext die zuvor teuer fast zum Preis einer scharfen Waffe erworbenen freien Teilekits waren dann nichts mehr wert und man durfte dann noch Sprit zahlen umd die Teile bei der Waffenbehörde abliefern und danke sagen. Wenns so war sag es doch frei heraus und rede nicht um den heißen brei herum.
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Mag sein. Glock Griff war nur ein Beispiel kann sein das sich mich irre. Meine Frage ist grundsätzlich was mit den nunmehr verbotenen Teilen ist, die früher frei verkäuflich waren, wie die HK416 lower. Das BKA hat einen Leitfaden: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html#:~:text=Leitfaden Version 2.0-,Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0,anhand von detaillierten Fotos dar. Da zeigen sie dir was die mit auto sear cut meinen.
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Hallo, mich interessieren eure Erfahrungen aus erster Hand mit ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffeteilen. Bspw. konnte man ja früher AR15 lower oder Glock Griffe, auch von voll automatischen Waffen wie HK416 frei erwerben, da diese nicht als wesentliche Waffenteile eingestuft wurden. Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes gelten aber gearde Lower und Pistolen Griffe bspw. bei der Glock als die Führenden wesentlichen Waffenteile. Und AR15 Lower mit Auto Sear Cut gelten als verbotene Waffenteile. Mich interessiert, was mit diesen Teilen nach der Gesetzesänderung wurde, wenn man diese Teile nicht legal auf seine WBK übernehmen konnte, weil bspw. der lower nun als vollautomatische Kriegswaffe gilt, oder man zuviele Pistolen oder AR15 lower hätte, für die man kein Bedürfnis nachweisen kann und somit keinen WBK EIntrag bekommt? Diese Teile durfte man nach der Gesetzesändeurng ja nicht mal mehr besitzen geschweige denn verkaufen. Deshalb waren ja auch Händler betroffen, die normalerweise unbegrenzt Waffen vorhalten können. Ich erinnere mich, dass es vor der Gesetzesänderung Teilekits von ehemals frei verkäuflichen Teilen der HK 416 u.a. bei Zib-Militaria frei zu kaufen gab, aber zu Preisen die fast dem entsprachen, wie der scharfen zivilen Version der MR223. Deshalb habe ich mich damals immer gewundert, wer oder warum jemand solche Preise für diese freien Teile, ohne Lauf und Verschluss ausgeben würde, wenn man doch die scharfe zivile Version zum gleichen Preise bekommt? Das würde nur Sinn machen für Leute, die keine WBK bekommen können. Und ich weiß, dass in Amerika die Nachfrage nach HK Teilen sehr hoch ist. Aber dort gilt seit jeher der AR15 Lower als führendes Waffenteil und vollautomatische Lower wie der von HK416 sind auch dort im Normalfall verboten und zumindest für Zivilisten nicht zu importieren. Also wieso diese hohen Preise damals für freie Teile? In diesem Forum gab es in der Vergangenheit immer Posts von Leuten, die freie Teile gekauft hatten, und bei denen es dann Hausdurchsuchungen gab, unabhängig davon, ob die eigene scharfe Waffen hatten oder nicht. Also gehe ich davon aus, dass den Behörden sehr wohl bekannt ist, wer ehemals freie und nun verbotene Teile gekauft und besessen hat. Also gehe ich davon aus, dass es keine Möglich keit gab einfach die Gesetzesänderung zu ignorieren und einfach sich wegzuducken. Und wenn nicht selber diese Teile an die Waffenbehörde abgegeben hat, dann hat sicherliche die Waffenbehörde freundlich aktiv nachgefragt wo diese Teile verblieben sind. Sind all die Leute die damals diese nunmehr verbotenen Teile für teures Geld frei erworben hatten und diese dann nicht auf ihre WBK nehmen konnten auf ihre Kosten sitzen geblieben und mussten die kostenlos an die Waffebehörde zur Entsorgung abgeben? Mir ist klar, dass keiner gerne zugeben würde 2000€ für ein frei verkäufliches Teilekit ausgegeben zu haben, dass er dann bei der Waffenbehörde ensorgen lassen musste, deshalb habe ich auch bisher nichts im Forum dazu gefunden, aber ich hoffe jemand ist so ehrlich und gibt eine ehrliche Antwort darauf. Danke! PS: Ich habe absichtlich nicht im Waffenrechts forum gepostet, weil ich keine Lust auf die ganzen nervigen Diskussionen habe, ob die Gestze sinnvoll sind oder nicht. Ich will nur Erfahrungen aus erster Hand hören, wie betroffene (davon wird es hier ja sicherlich welche geben) mit dieser Situation umgegangen sind, und welche Auswirkungen dies auf sie hatte.
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OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Sicher! Sicher! Deshalb unterstellt Haenel eine fiktive Nutzung. Gewerbliche Kunden halten ihre Waffen fit indem sie diese mehrmals wöchhentlich schießen, damit die top fit sind, wenn ein ziviler Kunden sie kaufen kommt. Deshalb muss Haenel eine kalkulation für gebrauchte Waffen aufstellen... Du beweist wieder, dass es absolut sinnlos ist im Internet zu diskutieren. -
Ich glaub's nicht. Das ist so dämlich, das ich dachte das ist eine Falschmeldung. Der erste Text, wo noch von neon Farben die Rede war sah für mich erstmal so aus, als hätte da ein nerdiger Sportschütze einen überzogenen Text selber geschrieben. Aber im Referentenentwurf steht tatsächlich was von Gelbmarkieren. Das letzte was ich darunter verstanden habe ist es die Waffe selber gelb zu markieren. Ich dachte die meinen damit irgendeinen Verwaltungstechnischen Vorgang, wo man irgendwo im System NWR oder so die Waffe gelb markiert, wie so ein Posti It. Aber nein die meinen tatsächlich mann soll mit Lack die Waffe gelb markieren. Ich wäre niemals von selbst darauf gekommen, dass unserer Gesetzgeber im ernst auf so eine dämliche Idee gekommen sind. Aber jetzt wird mir alles Klar. Unsere Gesetzesmacher sind halt mit Videospielen aufgewachsen, in denen man farbige Neon Skins auf den Waffen hat. Wie hier: Damit meinen die, dass die AR15 Waffe mit bunten Bildern darauf nicht mehr gefährlich aussieht und somit künftig nur noch so bunt aussehen darf. Die Waffe muss so aussehen, wie in den harmlosen Videospielen! Jetzt wird es mir klar. Das ist doch genial! Wir dummes Volk haben diese genialen Gesetzgeber nicht verdient.
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OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Vielleicht... weil sonst die Nancy... die Knallstöcke... entsorgen lässt...?! Und man dann noch für die Entsorgung zahlen muss, statt noch ein paar Euro dafür zu bekommen? War nur so ne Idee... weißt du.... Aber da kommen bestimmt sofort Widerworte von unseren Rechtsexperten hier von wegen, das wäre rechtlich nicht möglich und so... Und Deutschland hätte nur vernünftige Gesetze und so... Aba ist ja egal. Ist ja nur Alteisen... nicht viel Wert.... wenn einer das doch tut, dann war es bestimmt nicht ich...ich schwöre... Und Briefmarken sammeln macht mir sowieso viel mehr spaß.... Ich nimm schonmal alles zurück. Ich habe nichts gesagt.... Bitte nicht schlagen... -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Haenel hat ne Pressemitteilung rausgegeben. https://www.cg-haenel.de/statement-cr223/ Demnach kann jeder der will, auch private Käufer die betroffenen CR223, die vor Juni 2018 produziert wurden zurückgeben. Vollen Preis Erstattung gibt es nur für neue Waffen, alle anderen wird pro Monat 1/120 des Kaufpreises für jeden Monat der Benutzung abgezogen. Das heißt, wer die letzte betroffene Waffen aus Juni 2018 zurückgeben will bekommt gerade noch die Hälfte des Kaufpreises zurück. Und alle noch älteren noch weniger. So bleibt der Schaden für Haenel überschaubar und es wird vermutlich keiner vom Rückruf gebrauch machen. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Kurioserweise hat das Patent nichts mit der Bundeswehr Vergabe zu tun. Denn Haenel hat ja nicht mit der CR223 sonder mit der MK556 an der Vergabe teilgenommen, die unstrittig kein Patent verletzt. Und wie oben geschrieben, haben nur CR223 Gewehre bis April 2018 das Patent verletzt. Danach auch diese nicht mehr. Aber das war alles egal. HK hat da einfach Nebelkerzen gezündet, hat Patentrechtsverstoß gerufen und die Bundeswehr hat so getan, als könnten sie CR223 nicht von MK556 unterscheiden und sofort diesen Grund genommen, und Haenel als letzten Konkurrenten ausgeschlossen, obwohl das MK556 bis heute kein Patent verletzt. Der Vergabesenat hat dann Haenels Beschwerde nicht wegen dem Patent, sondern deswegen abgewiesen, weil HK zunächst das günstigere Angebot hatte, und erst nach einem illegalen Nachfragen durch die Bundeswehr, Haenel sein ANgebot um fast 50Mio. € gesenkt hat und somit das billigere Angebot wurde. Das war wohl illegal und hat Haenel die Vergabe gekostet. Die Aktionen der Bundeswehr hier sind mehr als fragwürdig. Nun kann man darüber diskuttieren, ob das nun gut oder Schlecht für Haenel war. Am ende kann man argumentiere, hat HK Haenel vor einem Verlust von 50 Mio.€ bewahrt, weil Haenel sein Angebot um 50 Mio. € nur gesenkt hat, um HK auszustechen. Ob das zu diesem preis für Haenel und auch HK wirtschaftlich ist, ist die große Frage. Wäre interessant zu wissen, welchen Gewinn HK mit dem Bundeswehr Geschäft macht, wenn Haenel mit dem fast identischen Gewehr mindestens 50 Mio. € mehr haben musste, um wirtschaftlich liefern zu können. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Liefern können die nicht, weil die alle Hand voll zu tun haben die Französiche Armee zu beliefern. Die Franzosen haben 2017 100.000 stück bestellt und HK kann maximal 16.000 Stück pro Jahr produzieren. Bis mindestens 2024 produziert HK für Frankreich. Und das wird sich so schnell auch nicht ändern, wenn dann die Bundeswehr beliefert werden muss. Es wird Jahre dauern diese Aufträge abzuarbeiten. Das ist wohl auch der Grund, warum HK bis zur letzten Sekunde gewartet hat, um die Patent Karte zu ziehen und die Bundeswehr Vergabe mehrere Jahre zu verzögern. Denn HK ist aktuell noch mit dem französichen Auftrag beschäftigt. An die Bundeswehr liefern können die aktuelle sowieso nicht, von daher pasts es HK ganz gut in den Kram, dass die Bundeswehr Vergabe sich um einige Jahre verzögert hat. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Das ganze Thema wird irgendwie gehypt. Dabei betrifft es nur ganz wenige Gewehre. Das CR223 wurde 2014 eingeführt. Und aktuell ist man nach der Seriennummer zu gehen irgendwo bei 5000. Das macht 625 Gewehre die im Jahr gebaut wurden. Vor 2017 ist alles verjährt und ab April 2018 hat Haenel keine Löcher mehr in der Buffer Tube gemacht, nachdem HK abgemahnt hat. Das macht im bestenfalls ca. 830 Gewehre die betroffen sind, wovon ganz sicher keines mehr beim Händler auf einen Käufer wartet. Selbst wenn HK 2000€ UVP pro Gewehr als Schadensersatz erhält, sind das gerade mal 1,6 Mio. € um die es geht. Und da nur Buffertube und Verschluss betroffen sind, könnte Haenel auch nur diese Teile rückrufen und austauschen, was den Schaden noch weiter verringert. Das wird keine großen Auswirkungen auf Haenel haben. CR223 wird es weiter zu kaufen geben in der neusten Variante. Nur wenn man die ganzen Nachrichten liest, könnte man glauben, das ist das ende von haenel und alle CR223 müssen vernichtet werden, was sicherlich nicht der Fall ist. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Haenel hat sich geäußert. Es sind wohl nur Gewehre betroffen, die bis April 2018 hergestellt wurden: "Bei den Gewehren für die beiden Landespolizeien handele es um Waffen, die nach April 2018 gefertigt worden seien. Das Urteil des OLG Düsseldorf beziehe sich aber nur auf die vor April 2018 ausgelieferte Version des CR223. Bei den danach gefertigten Waffen liege nach Auffassung von Haenel eine Patentverletzung nicht vor, heißt es in der Mitteilung." https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/haenel-waffenhersteller-sturmgewehr-patentstreit-100.html#Haenel Vor 1.1.2017 ist verjährt, und ab April 2018 wurde kein patent mehr verletzt. Das werden insgesamt keine 1000 Gewähre sein. Und beim Händler werden so alte Gewähre auch nicht mehr liegen. Dann hält der Schaden sich ja für Hänel in Grenzen. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Deswegen frage ich ja. Es muss ja nicht jeder Patentrechtsanwalt sein. Selbst die obersten Gerichte haben jetzt mehrere Jahre für ein Urteil gebraucht. Ich bin immernoch nicht überzeugt dass man als Privat CR223 Besitzer sich keine Sorgen machen muss die Waffe irgendwann mit Gewinn oder überhaupt weiterzuverkaufen. Denn Gewerblicher Handel ist jedenfalls künftig ausgeschlossen. Und damit fallen die weitaus größte Zahl der potentiellen Käufern weg und somit deren Kaufkraft. Kauft ein Händler, wird er die Waffe nicht mehr los, weil er ja als gewerblicher akteur gillt. Bleibt somit nur noch der Private Abnehmer. Und ab wann ist jemand noch privat und nicht mehr gewerblich? Beim kauf von 1, 2 oder 3 Waffen? Das ist rechlich nicht geregelt und Gerichtlichen Ermessen überlassen. Aussagen wie oft, und meist reicht mir hier nicht. Gerade bei Sammlern wird man wohl nicht mehr privaten erwerb rechtfertigen können. Und auch sammler kaufen meist für Wertsteigerungen und nicht, wenn beim Kauf schon feststeht, dass man als gewerblich gilt und dann nicht mehr weiterverkaufen darf. Selbst ohne die Patent Problematik, ist die Anzahl der Käufer sehr gering. Mit den Gewerblichen Käufern aus dem Spiel, bleibt nur noch eine sehr kleine Zahl von potentiellen Käufern übrig, was sich auf den Preis auch negativ auswirken könnte. Deshalb sehe ich es als absolut rechtlich nötig an, auch den privaten Besitzern eine faires Rückruf Angebot zu machen, um sich vor dieser indirekten Enteignung zu schützen und nicht nur den gewerblichen Händlern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da die privaten Besitzer vom Rückruf ausschließt. Ob die das ANgebot annehmen oder nicht ist denen selber überlassen. Aber die sollten zumindets die Möglichkeit haben, wie die Gerwerblichen den Kaufpreis zurückzubekommen. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Ein paar Veruteilungen für Verstäße gegen das Markenrecht und die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist recht schnell futsch. Und dass nicht nur mit Markenrecht. Such dir das Recht aus, gegen das du verstoßen willst und irgendwann bist du bei der Waffenrechtliche Zuverlässigkeit angekommen. -
OLG Düsseldorf: Herstellungs- und Vertriebsverbot für CR 223
ToniPistole antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Du argumentierst mit Ausnahmen für Bagatellfälle die auch auf Waffen Anwendung finden sollen. Dann bring dir mal aus dem Urlaub eine "fake" HK mit und argumentier, dann mit § 14 Absatz 2 Markengesetz und straffreier Ausnhame für private Nutzung. Bei Waffen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ist so! Ihr stellt euch das alles so easy vor. Als wäre das ganze eine gute Nachricht für CR223 Besitzer und ihr könnt damit handeln, wie mit einem fake Fußball Trikot aus italien. Da wäre ich aber vorsichtig.