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ToniPistole

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  1. Das ist auch bei anderen LV's so. Die Bescheinigungen des Vereins sind nur für die Akten im LV. Der LV stellt dann die Bescheinigung für die Behörde aus. An die Behörde geht nichts vom Verein, sondern nur vom LV.
  2. Dasi ist ja interessant. Wie wird man denn Sportschütze ohne Verband nach §8? Wo gibt es dazu mehr Informationen?
  3. Wenn er nichtmal mehr in einem Verband ist, dann darf er auch nicht mehr Waffen besitzen. Der Verband/Verein hätten das eigentlich der Behörde melden müssen. Das ist der sog. Vereins/Verbandszwang! Aus dem kommt man nicht raus, auch wenn man langjähriger Sportschütze war.
  4. Auf der Magazinfeder im GLock Magazin ist eine mikroskopisch kleine lange Nummer eingetragen. Gut möglich, dass Seriennummern für Magazingehäuse in Zukunft kommen werden. Die von @Schwarzwälder verlinkte BKA Genehmigung kann dazu beitragen den Gesetzgeber von der Sinnlosigkeit solcher Regelungen zu überzeugen. Ist aber eher unwahrscheinlich.
  5. Man muss hier unbrauchbar machen im waffenrechtlichen und nicht-waffenrechtlichen Sinne unterscheiden. Im nicht-waffenrechtlichen Sinne kann natülich jeder der verbotenen Magazine besitzt diese Verbiegen, schreddern und zu Granulat verarbiten etc. so dass diese technich unbrauchbar werden. Dieses Magazin Granulat ist aber im waffenrechtlichen Sinne noch weiterhin ein verbotener Gegenstand und die Behörde wird einen Nachweis verlangen was mit den gemeldeten verbotenen Magazinen passiert ist, wenn sie das Magazin Granulat nicht mehr als das gemeldete verbotene Magazin identifizieren kann. Nicht ohne Grund hat man bei der Meldung alle Merkmale und Beschriftungen des Magazins auflisten müssen. Mit Magazin Granulat bei der Behörde auftauchen und behaupten dass das das ehemals gemldete und verbotene Magazin und jetzt aus dem Bestand des Besitzers ausgetragen werden soll, damit bei der Nächsten Kontrolle nicht nach diesem magazin gefragt wird, wird glaube ich nicht zum Erfolg führen. Im zweifel wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass das gemeldete Magazin nicht mehr im Besitz ist und verloren wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Alle die hunderte Magazine angemeldet haben haben nun auch eine Klotz am Bein und müssen diese ordnungsgemäß verwahren und dafür die VErantwortung tragen. Das ist nämlich auch eine der Fallstricke beim Altbestand. Sollte auch nur 1 verbotenes Magazin verschwinden, wird dass mindestens Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Betroffenen haben. Von daher gut darauf aufpassen. Im Waffenrechtlichen Sinne unbrauchbar machen bedeutet, die Eigenschaft des verbotenen Gegenstandes als solches zu entfernen, so dass bspw. dieser an dritte ohne Restriktionen weitergegeben werden kann. Das kann nur jemand der dafür die Erlaubnis hat und das bescheinigt. Das ist das was die Leute die solche Erlaubnisse haben sich dann teuer bezahlen lassen und Dekoumbauten für 1000€ verkaufen. EIn paar Löcher in den Lauf bohren ist nicht aufwendig, aber die Lizenz dazu die Deaktivierung zu bescheigen hat nicht jeder. Von daher wäre ich Vorsischtig mit "...wird das Verbot wird nicht wirksam..." und man könnte mit dem Magazin machen was man will. Das darf man eben nicht. Man darf das Magazin behalten und nutzen, muss es aber gut aufbewahren und gegenüber der Behörde den Verbleib des Magazins verantworten. Wenn es wegkommt hat man ein Problem.
  6. Das schwierigste wird es sein einen Abnehmer zu finden. Einen Käufer zu finden ist vermutlich hoffnungslos. Selbst Händler sitzen auf ihren Altenbeständen und werden diese mangels berechtigter Käufer nicht mehr los. Selbst diejenigen die eine BKA Ausnahmegenhmigung haben, dürfen regelmäßig ihre Überprüfung durch das BAK bezahlen, um die Magazine weiter besitzen zu dürfen, was natürlich oft in keine Verhältnis zum Wert der Magazine steht. Selber das Magazin zerstören darfst du auch nicht, sondern nur jemand der eine Erlaubnis zum Umgang mit verbotenen Waffen/Teilen hat, und der muss dass dann amtlich belegen. Und die das haben, lassen sich das ganze auch gut bezahlen. Verbotene Magazine besitzen ist eine Minus Geschäft. EInen Profit wirst du damit sicherlich nicht machen. Das einfachste und billigste ist das Magazin bei der Behörde abzugeben und sich das quittieren zu lassen. Auch die werden wohl dafür eine Verwaltungsgebühr erheben. Sonst darfst du verantworten, wo das Magazin geblieben ist. Nicht ohne Grund haben die sich das damals melden lassen.
  7. Ja das ist einer der Ausnahmen/Gründe, das prüft aber das Finazamt ob das gegeben ist oder nicht.
  8. Genau! Das man Waffen mit Gewinnen Verkauft wird aber eher die Ausnahme sein. Was bedeutet, dass man bei einem Verlust natürlich keine Steuern zahlen muss, sondern sogar evtl. mit seinen übrigen Steuern verrechnen könnte. Von daher könnte es sich auch auch bei Verlusten lohnen die Steuer zu melden. Es sei denn das ist einem egal. Dann ist es auch ein guter Grund das ganze nicht dem FInanzamt zu melden und das FInanzamt wird sich nicht beschweren.
  9. Und bei den ganzen Empfehlungen hier von wegen an Waffenverwerter etc. zu verkaufen, muss man immer bedenken, dass die natürlich ihren Cut haben wollen. AUs meiner Erfahrung bieten die immer nur 1/3 vom Wert der Waffe an. Vorteil ist, dass man dann selber keinen Stress mehr mit dem Verkauf hat. Deshalb sind meist immer Witwen von Waffenbesitzern die Hauptklientel von diesen Waffenverwertern. Die woll und haben keien Ahnung was das Wert ist.en das Zeug einfach nur loswerden und haben keine Ahnung was das alles mel Wert war. oder noch ist. Wenn man sich die Mühe macht, die Waffen selber zu verkaufen, kann man bessere Ergebnisse erzielen, muss sich dann aber mit den ganzen Pöbel herumschlagen. Es Kommt darauf an. Hat man eine Wertvolle Sammlung mit hochwertigen Waffen, dann lohnt sich die Mühe. Hat man aber nur eine Sammlung von Schrott eines Gun-Messies, ist es wohl am besten die Waffen entsorgen zu lassen. Und das FInazamt ist immer mit dabei. Auch wenn man im Block an einen Waffenverwerter verkauft. Da man bei dem aber meist ohnehin nur mit Verlust Verkauft, gibt es meist für das FInanzamt beim Verkäufer nichts zu holen. Anders wenn man mit dem Verkauf selber Gewinn macht, dann hällt das FInanzamt natürlich die Hand auf.
  10. Seit dem plattformen-steuertransparenzgesetz müssen alle Platformen wie eBay und Kleinanzeigen etc. über denen ARtikel Verkauft werden ab einer bestimmten Anzahl 10 und Wert 2000€ im Jahr den Steuerpflichtigen melden. Das heißt, wenn man einen Artikel ob Waffe oder Schuhe ist egal für über 2000€ verkauft, hat man die Meldegrenze bereits erreicht. Man ist theoreitisch verpflichtet einen dabei gemachten Gewinn zu versteuern, es sein denn man hat gute Gründe das nicht zu tun. Falls das FInanzamt nachfragt, warum du nicht versteurt hast, muss man diese Gründe darlegen. Sind diese Gründe nicht stichhaltig, hats du ein Problem. Das heißt, man ist bei jedem Verkauf dazu verpflichtet die GEsetze zu keinenn und selber zu prüfen, ob man die Grenezen zum Gewerbe und der Steuerpflicht überschreitet oder nicht. Wird das FInanzamt aktiv und stellt fest, dass man die Grenzen zur Steuerpflicht oder zum gewerbe überschritten hat, gibt es Probleme.
  11. Auf eGun ist deren account nun auch gesperrt, obwohl noch Auktionen laufen. Sieht nicht so aus als würde da alles einen geordneten Gang gehen.
  12. Ich verstehe das ganze Drama nicht. Du wirst doch ausgiebieg Wettberwerbe mit der VSRF schießen. Sende deiner Behörde einen einzigen davon zu und gut ist. Oder was machts du mit der VSRF statt damit zu schießen? Alternativ tu was der Behörde und dir einen Gefallen und tausche die VSRF in eine SLF um. Das ist einfacher, da musst du nicht mehr repetieren und die Behörde nicht mehr nachfragen... Win Win Win...
  13. Ist immer schön zu sehen, wenn Händler die nie einen Euro Preisnachlass gewährt haben, auf einmal Waffen für 1 € anbieten müssen. Da weiß mann wie gut oder schlecht die Lage ist.
  14. Welcher Anbieter ist aktuell der günstigste für diesen Waffen Versand über DHL mit IDNET Zustellung von Privat zu Privat über Umweg über solche Drittanbeiter. Es gibt ja hier verschieden Webseiten mit verschiednen Preisen, wo aber trotzdem die gleiche Firma dahinterstecken soll. Je nachdem über wleche Webseite man sich den Versandaufkleber kauft und runterlädt, weichen die Preise ab. ALso über welche Webseite ist es am billigsten?
  15. Je nachdem was für Waffen sie hatte, hat man ihr vielleicht auch einen Gefallen getan. Es gibt genug Gun-Messies die an keiner 1€ Büchse wie speckig und versifft sie auch sein mag vorbei gehen können und so auf so hohe Anzahl an Waffen im Besitz kommen und dass nur weil sie billig sind und die ohne Voreintrag erwerben dürfen. Es ist immer erstaunlich zu sehen, mit was für einen Mist so manch ein Sportsfreund auf den Schießstand erscheint. Die Büchsen sehen aus, als wären sie von Ur-Opa im Schützengraben mit Fäkalien konserviert worden.
  16. Oh danke für das Kompliment. Unerwartet ein Kompliment von dir zu bekommen. Wenig Ahnung ist immernoch besser als keine Ahnung... Vielleicht werden wir ja noch Freunde!
  17. Ach Bounty! Dass man sich das Recht vorbehält Ausnahmen für einen Saudi Prinzen und seinen Sklaven zuzulassen, bringt dir als Hans Wurst wenig. Die dürfen auch ungestraft bei Rot über Ampeln fahren, Journalisten den Klo runterspülen und vieles mehr ungestraft machen. Aber wenn es deinem Rechthaber-Zwang genugtung gibt, dass es Ausnahmenn für Ausländer gibt, kannst du das gerne so weiter verbreiten. Mir ist das egal. Dieser ganze Thread ist ohnehin ein Troll Thread. Von wegen Glock einlagernn und so... Ich will mich meist ohnehin nicht in diese ganzen Schwachssin Diskussionen beteiligen und klicke mich nur zur Unterhaltung durch und Tue das nur aus Langeweile. Danke dass du wache hällst und mich davon abhälst meine Zeit hier zu vergeuden. Halt mal ein bisschen die Bälle flach! Wenn Du, wie Du schreibst, hier nur aus Langeweile rumtrollst, hat das schnell ein Ende.
  18. Ja ist so. It's the LAW! Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung dafür und nichts besonderes was das Gesetz aushebelt. Es gibt über 80 Millionen Stück davon und das Gesetz regelt wer von diesen 80 Millionen Waffen besitzen darf. Nämlich nur ne Handvoll. Denn nicht jeder deutsche ist offenbar ein heiiiger. Es soll auch schwarze schaafe darunter geben die deutsche sind. Dass du die Glock eingelagert hast bringt dir da nichts. Da hat man dich falsch beraten. Vermutlich hat der Händler bei dem du die Glock eingelagert hast dir das aufgeschwatzt. Das einlagern einer Glock hat niemals Sinn gemacht für dich. Für den Händler aber schon. Der hat für das Einlagern von dir vermutlich mehr Lagergebühren kassiert als die Waffe wert ist. Die Glock ist keine 200$ Wert und wirst ein Vielfaches davon an Lagergebühren gezajlt haben. Das war ein gutes Geschäft für den Händler, nicht aber für dich. Was hast du denn damals mit der WBK gemacht als du die Glock eingelagert hast? Hast du denn das Überlassen der Behörde gemeldet? Die hätte die WBK dann einziehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ganz andere Probleme. Jetzt stehst du wieder bei Null und musst alle Vorraussetzung erfüllen um eine WBK zu bekommen. Dass du deutschen Pass hast ist schonmal ein guter Anfang, das haben aber 80 Millonen andere auch. Jetzt musst du noch die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, dazu gehört die letzten 5 Jahre in deutschland gelebt zu haben. Damit du dich wieder akklimatisiert hast, eine Zeitlang Steuern in D-land gezahlt hast und die Behörden Zeit haben festzustellen ob du Tren de Aragua bist oder Black Panthers oder KKK. D-Land ist nicht der wilde Westen wo jeder mit ner Knarre rumlaufen kann. Hier gelten Regeln. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Crack Junkie auf dem Wllmart Parkplatz eine Pistole ins Gesicht hält geringer als in USA. Musst du entscheiden was du besser findest.
  19. Wo kann man in Deutschland denn eine Glock so günstig einlagern, dass das wirtschaftlich sinnvoll ist? Die wollen doch so um die 100 € Pro Jahr. Das ist fast 1/4 des Preises der Glock. Warum sollte da jemand ein Massenprodukt wie eine Glock einlagern statt zu verkaufen und eine neue zu kaufen wenn Bedarf ist. Glocks gibt es wie Sand am Meer!
  20. Übrigens! Dass du Waffen in D-Land gehabt hast, heißt nicht, dass du automatisch wieder sofort eine WBK bekommst. Du musst schon die letzten 5 Jahre in Deutschland gelebt haben, damit du wieder eine WBK bekommst. (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Nicht ohne Grund fragen die Behörden bei jedem Antrag deinen Wohnort der letzten 5 Jahre ab. Von daher bringen dir deine Schießstandbesuche in den USA nichts. Du wirst erstmal deine Waffen in den USA lassen müssen. Und auch auf diene Waffen in D wirst du 5 Jahre warten müssen bevor du die aus dem Lager auslösen kannst. Einfach so mal kurz auswandern und zurück ist nicht. So einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht.
  21. Wenn du Waffen in D-Land hast, müsstest du eigentlich Sachkundig sein und das Gesetz kennen. Hier im Forum laufen auch nur maximal Sachkundige herum die auch nicht mehr wissen und maximal ihre Meinungen kundtun. Neben der Einfuhrproblematik hast du erhebliche Ausfuhrregeln zu beachten. Selbst die Ausfuhr von freien Teilen und selbst öffentlich verfügbaren Informationen ist in den USA verboten. Ich kenne einen Fall wo jemand eine CD mit wissenschaftlichen Artikeln im Gepäck hatte und dafür eine mehrjährige Gefägnisstrafe erhalten hat. Das hat man in den USA als illegalen Transfer von sicherheitsrelevanten geistigen Eigentum gewertet. Das die wissenschaftlichen Artikel alle im Internet frei verfügbar und von jeden gelesen werden können, ist dabei nicht von relevanz gewesen. In manche Länder darfst du nichtmal eine PlayStation ausführen. Aus gutem Grund gibt es erhebliche Preisunterschiede für die gleichen Teile in USA und D. Der Grund ist meistens, dass es schwierig und teuer ist Waffen/Teile zwischen D- und USA zu verschieben. Diejenigen die sich die Mühe gemacht haben, und die nötigen Permits eingeholt haben, lassen sich dass dann teuer bezahlen. Aber meistens lohnt sich das ganze nicht. Den Reibach machen nur die Zwischenexporteure. Du alleine bleibst auf die Kosten sitzen. In Deutschland lohnt es sich nichtmal etwas aus Österreich oder Schweiz zu importieren. Der Aufwand und die Kosten sind es nicht Wert. Viel Glück mit deinem Vorhaben. Aber lohnen tut sich das ganze nicht.
  22. Nicht nur Jägern. Auch "Sportschützen" die meinen die würden uns einen Gefallen tun, wenn sie mit ihren Kehlen-Tattoos den Schießsport bewerben.
  23. Handfeuerwaffen helfen hier aber nur wenig. Die kommen ja nicht ungepanzert und warten in alller Ruhe wie Bambi am Löwenzahn schnüffelnd abgeschossen zu werden. Die klopfen erst mit Bomben und Artillerie alles weich. Und wenn es auf Halbautomaten Distanz kommt, ist die alternative Wiederstand leisten und sterben oder aufgeben und Gefangenschaft. Die haben doch erst letzte Woche über 1000 Gefangene ausgetauscht. 1945 waren es glaube ich ein bischen mehr die überzeugt wurden aufzugeben. Damit ist empirisch bewiesen, für welche Alternative sich die meisten dann entscheiden wenn sie in dieser Situation sind. Russen sind halte keine Afghanen in Sandalen.
  24. Diese pauschalen Aussagen die andere oben so selbstbewusst getätigt haben sind falsch und bestätigen das Phänomen dass inkompetente Menschen das größte Selbstbewusstsein haben. Das nennt sich "Dunning-Kruger-Effekt". Hier nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt Null Ahnung haben aber das total selbstbewusst darstellen. Es kommt auf das Wechselsystem an. Alle Norlite Wechselsysteme für Glock sind Kurzwaffen, da: Lauf und Verschluss kleiner 30cm und bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge kleiner 60cm ist: USK-G, Sub-Compact – Gesamtlänge 380mm, Lauflänge: 214mm, Gewicht: ca. 2.650g USK-G, Sub-Compact EX – Gesamtlänge 367,5mm, Lauflänge: 228mm, Gewicht: ca. 2.700g, inkl. Gehäuseabschluss vorne mit Rastbolzen USK-G, Compact - Gesamtlänge 420mm, Lauflänge: 254mm, Gewicht: ca. 2.780g USK-G, Standard - Gesamtlänge 465mm, Lauflänge: 294mm, Gewicht: ca. 2.950g Gesamtlänge und Gewicht ohne Buffer Tube, Schaft und Kompensator! Somit ist die Deifinition „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ erfüllt. Das ist bewusst so gehalten, damit man weiter nur eine Kurzwaffe hat und lange Glock Kurzwaffen Magazine nutzen kann. Als Glock Besitzer dürftest du nämlich keine Langwaffe besitzen, in der die langen Glock Magazine passen würden. Das wäre verboten. Würden die Norlite Wechselsysteme diese Grenzen überschreiten, wäre das der Fall. Norlite hat aber bewusst sichergestellt, dass die Wechselsysteme unter 60cm bleiben und man diese als Glock Kurzwaffenbesitzer erwerben darf. Entweder Glock als Kurzwaffe und lange Magazine, oder Langwaffe in der Glock Magazine bis 10 Schuss gehen, dann aber keine Glock Kurzwaffe mit langen Magazinen. Beides zusammen bei einem Waffenbesitzer ist verboten.
  25. Ein Magazinsammler der nie scharfe Waffen hatte, meldet fristgerecht seinen langen Stangen Magazine als Altbestand an. Jetzt will er Sportschütze werden und sich Glocks und AR's kaufen, in denen diese Magazine passen würden. Was macht die Behörde?! Sagt die Feuer Frei?! Ich habe keine Ambitionen 10k Posts wie du zu erreichen. Ich will das überhaupt nicht diskutieren. Ich habe nicht die Zeit dir das vorzukauen. Der Richter wird dir die nötigen Argumente liefern. Der wird dafür von mir bezahlt. Dazu sind ja Gerichte da. Wenn ich als Waffenbesitzer das schon so sehe, was meinst du was ein Richter macht, der genau weiß, was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist?! Ich habe schon in meinem Einganspost geschrieben, dass mir das klar ist, dass viele von meiner Auffassung angepisst sein werden. Der Richter aus dem Magazin-Urteil hat explizit solche Fälle wie dich erwähnt. Leute, die immer eine für sich günstigste Auslegung der Gesetze auswählen und andere Stimmen ignorieren. Äpfel mit Birnen und so... Wie das endet kann der betroffene Kammerad aus dem Urteil dir erzählen.
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