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ToniPistole

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Alle Inhalte von ToniPistole

  1. Geanu wie bei mir. Die SBin bekommt fixes gehalt. Sie stempelt mir die WBK ab oder spielt WhattsApp. Zusätzliche kosten? Fehlanzeige! Märchensteur kassiert der Staat ja auch für nix.
  2. Die 50€ Flinte ist ja nur ein Beispiel. Das magst du so sehen, aber ich habe schon erlebt, dass ein Händler nicht mal die 50€ FLinte liegen lassen hat. Und ich musste den Händler gewähren lassen, da ich mit Verwaltungsgebühren unrealistich viel für die Flinte gezahlt hätte. Nach meiner Boebachtung wollen die von mir betrachteten Händler meist so ca. 500€ Gewinn für die Waffe herausholen. Dafür lohnt es sich schon billig zu kaufen und teuer zu verkaufen.
  3. Das der Händler nicht ohne Marge Weiterverkaufen kann ist mir schon klar. Aber warum 500-700 € zwischen den Margen der Händler selbst liegen müssen ist der Punkt. Manche Händler schaffen es offenbar mit wneiger Marge Garantie und WIderrufsrecht abzuwickeln als andere. Am ende haftet bei Waffen der Hersteller entweder durch Gewährleistung oder großzügiger mehrjähriger Garantie. Händler machen oft nur die Vermittlung dazwischen. Dass es da zu Problemen kommen kann ist die Ausnahme. Meist sind die Waffen einwandfrei und halten jahre. Die Hersteller sind ja nicht blöd defekte Ware zu verkaufen die innerhalb von 2 Jahren defekt ist, dann sind sie nämlich pleite. Ausserdem schließen viele Händler WIderruf und Gewährleistung meist aus, weil sie behaupten sie würden im Kundenauftrag handeln. Ätch! Besonders bei 50€ Flinten.
  4. Er zahlt nantürlich nicht 70, sondern nur 56, weil er weiß, dass ich bei 55 bereits raus bin. Dann verkauft er die Waffe für iin deinem Fall sogar für 130 und macht mehr Gewinn alleine damit, dass er als Zwischenhändler eintritt. Der Wert der Flinte spielt dabei kein Rolle mehr. Er macht also aus nichts einen Gewinn und zahlt keine Gebühren. Je höher die Gebühren, umso besser für den Händler, denn umso mehr Marge kann er machen ohne von privaten Käufern belästigt zu werden.
  5. Das versuchen die zumindest. EInfach einen Preisaufschlag von ein paar Hundert euro machen und warten, dass ein Idiot vorbei kommt und den geforderten Preis blind zahlt. Die NIgeria Prinz Masche läuft genauso. Man glaubt keiner wäre so blöd um darauf reinzufallen, aber irgendwann finden die einen Idioten der denen Geld überweist und dann ist dass die intelligenteste Idee gewesen die es gibt und der Nigeria Prinz lacht über seine Kritiker. In diesme Fall finde ich es ärgerlich, dass der Gesetzgeber den Händlern über die Verwaltungsgebühren ordnung das so leicht macht. Es sollte hier Waffengleichheit herrschen und auch Händler sollten diese Verwaltungsgebühren zahlen müssen, schließlich treten die so als Konkurrenz zu den privaten Waffenkäufern auf, oder besser, keiner sollte diese zahlen müssen. Wofür lasse ich denn sonst mein halbes gehalt beim Staat.
  6. Du bist wohl Händler. Ja kann ich mir vorstellen, dass man das als Händler so sieht, aber genausowenig Bock habe ich darauf einem Händler für nichts den Lebensunterhalt zu zahlen. Als Privater Waffenkäufer kaufe ich da wo es am günstigsten ist. Warum soll ich jemanden ein paar Hundert Euro mehr zahlen, der sich enfach zwischen mir und dem privaten Verkäufer gedrängt hat? Mir wird ja auch nichts geschenkt. Bei Neuwaffen gibt es zwsichen vielen Händlern Preisabweichungen von 500-700 €. Warum soll ich einem Händler 500-700€ mehr zahlen als anderen? Wirtschaft heißt auch dass der Kunde zum günstigsten Anbieter geht. Ägerlich finde ich es dass die Händler weil u.a. dass sie nicht die Verwaltungsgebühren zahlen müssen selbst so billig Waffen wie alte 50€ Flinten verteuern. Meine Antwort ist dann den Händler auf sein Schnäppchen sitzen zu lassen. Soll er zusehen wie er einen Dummen findet, der ihm seine nunmehr zum doppelten Preis angebotene Flinte abkauft. Das ist ganz normale freie Marktwirtschaft. Damit muss ein Händler mit leben.
  7. Ja genau das meine ich. Wenn jemand eine FLinte für 50€ einstellt, dann kostet die mich am ende 50€ Plus Verwaltunsggebühren= Fast 100€. Für den Händler kostet die nur 50. Ich schrecke zurück, weil mir die Waffe nicht 100€ Wert ist. Der Händler aber kauft zu 50€ er schlägt einen Gesunde Marge drauf und stellt die Waffe als Händler wieder zum Verkauf. Dann sitzt er auf der Waffe und jeder andere muss ihm dann die Marge zahlen oder bekommt die Waffe nicht. Und ja es gibt Leute die werden ihm dann irgendwann diesen Preis Zahlen. Dass ist Waffenhändler Alltag. Du tust so als hättest du so etwas nie gesehen.
  8. Danke dass du auf die erste Frage eingehst. Habe ich mir schon gedacht. manche Händler ruinieren auf dem Gebrauchtmarkt den privaten Käufern damit die Preise. Als Privatmann muss man bei einer 50€ Flinte Miteinkalkulieren, dass man noch Gebühren für den Eintrag und Munitionserwerb zahlen muss, was die FLinte doppelt so teuer macht und beim Austragen kostet es wieder etwas. Händlern ist das wohl egal da die wie du sagst keine zahlen müssen. Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben. Bzgl. der NWR ID's. Die haben die Händler meist wie die Umsatzsteuer ID auf ihren Webseiten stehen. Als Privatmann kann man diese aber gar nicht kontrollieren. Da Könnte sich ja jemand auch einfach eine NWR ID ausdenken. Somit hat das keinen Wert. Wie ELo schreibt, sieht das Gesetz wohl nur vor, dass man die Erwerbsberechitgung des Erwerbers prüfen muss, und nicht die Überlassungsberechtigung des Überlassers. Derjenig der dem Händler die Waffe Überlassen hat hat wohl dann die Erwerbsberechtigung des Händlers geprüft. Nur was ist die Erwerbsberechigung des Händlers, wenn es keine WBK ist? Wie prüfe ich als Privater Verkäufer an einem Händler, dass der Händler ist und Erwerbbsberechtigt ist. Oft sind das Händler die aus dem Keller operieren ohne Laden, wo es nicht offensichtlich ist, dass die Händler sind. Also welches Dokument muss ich mir ansehen und als Kopie geben lassen, wenn ich an einem Händler eine Waffe verkaufe? EInfach ausgedachte NWR ID's zurufen lassen halte ich für zu wenig.
  9. OK Ich dachte es heißt NWR=Nationales Waffen Register
  10. Hallo, muss ein Händler auch irgendwelche Gebühren zahlen, wenn er den Erwerb oder Verkauf von Waffen der Behörde elektronisch meldet? Als privatmann mit WBK zahlt man ja so zwsichen 20 bis 50 € pro Eintrag und Austragung, was manchaml mehr als der Wert der Waffe sein kann. Wie funktioniert das bei Händlern? Zweite Frage, wie überprüfe ich als Privatmann beim Kauf vom Händler, ob dieser die Waffe legal in seinen Büchern hat und ordentlich lizenziert ist? Beim privatkauf lasse ich mir ja die WBK von Verkäufer vorlegen und überprüfe ob die Waffe ordenlich in seiner WBK eingetragen ist. Wie funktioniert das bei Händlern?
  11. Was ist aus diesem Thema am ende eigentlich geworden? Das Gericht hatte ja am ende gegen Heckler Koch geurteilt und u.a. im Urteil gefordert: Der Rückruf war den Beteiligten am ende dann doch zu heikel und man hat die ganze Sache dann einfach unter dem Tisch gekehrt oder wie ist das Urteil am ende vollstreckt worden? Vermutlich gar nicht? oder? Hat Heckler und Koch hier wieder eine extra Wurst bekommen und muss nicht zurückrufen obwohl das Gestz es vorsieht? Jahre lang rechtswiedrig Beschusstempel bekommen, das auch noch vom Gericht amtlich bestätigt bekommen, aber Konsequenzen gibt es am ende doch keine. Oder gab es Rückrufe von denen keiner weiss? Warum pocht denn die Konkurenz wie Haenel nicht darauf dass Heckler und Koch nun dazu genötigt werden alle rechtswiedrig beschossenen Waffen zurückzurufen, auf eigene Kosten natürlich. Andersherum ist H&K ja immer eifrig dabei die Konkurenz im gekonnten Moment zu verklagen und deren Geschäft zu ruinieren, wie zum Beispiel Patentklage gegen Haenel einreichen, nachdem man im Vergabeverfahren unterliegt. Genießt H&K Immunität hier oder warum ist das Recht nur eine EInbahn Straße und Urteile sind entweder pro H&K oder wenn nciht, dann werden sie einfach nicht vollstreckt und unterm Tisch gekehrt, wie in diesem Fall?
  12. Genau as ist mein Punkt. Zum Glück gibt es hier neben Meme Kings auch noch Leute die anständig diskutieren wollen. Eine zufriedenstellende Antwort steht weiterhin aus.
  13. Endlich mal einer der weiß wovon geredet wird und nicht mich enfach nur mit vollseitigen Uboot Bildern verarschen will... Schau dir mal an wieviele pots einfach nur unsinn gepostet wird, als wären wir im Kindergarten. Wenn selbst "Moderatoren" dieses "Fachforums" keine Ahnung haben was ein Full Auto Lower ist. Bin ich der einzige der seine Fachkunde nachweisen musste?! Habt ihr euch nur die Position der Kästchen gemerkt wo man was ankreuzen muss?
  14. Ich frage nach Erfahrungen mit Fällen, wo man eben kein Bedürfnis nachweisen konnte und für Fälle wo die Waffenteile nun ganz verboten sind. Für so einen Fall hat bisher sich keiner gemeldet.
  15. Ne mit melden ist die Sache eben nicht erledigt. Denn solche Lower sind jetzt ausnahmslos verboten, steht in dem BKA Leitfaden. Das müsste man eiegtnlich in einem Waffen Forum wissen, wenn man Fachkunde erlangt hat... Ich selbst habe keine Erfahrung mit nun verbotenen früher freien Waffenteilen, weil mir dass schon klar war, dass diese Teile verboten werden würden, Deshalb habe ich nicht über 2000 € für ein Teilekit ausgegeben um es dann später bei der Waffenbeghörde entsorgen zu müssen. Deshalb frage ich nach Erfahrungen in diesem "Fachforum".
  16. Tips die man anderen gibt sollte man selbst auch beherzigen...
  17. Wenn du dass nicht weißt, solltest vielleicht du mal googlen. Schau mal in den BKA Leitfaden den ich oben verlinkt habe. Tip , du muss etwas felxibel sein, denn das BKA nutzt einen Colt Lower als Beispiel und nicht einen HK416 lower. Das heißt aber nicht, dass die Regel nicht auf HK416 Lower anwendbar ist. Ich habe HK416 Lower als Beispiel genommen, weil diese am hiesigen Markt früher frei verkäuflich waren. Ich garantiere dir, du wirst niemanden finden, der einen HK416 lower in seine WBK eingetragen bekommen hat.
  18. Es ist immer das gleiche in diesem "Fachforum". Mit der ersten Antwort auf einen Post wird versucht das Theme zu entgleisen. Ich habe versucht das zu vermeiden und nicht im Waffenrechtsforum gepostet, weil da leute ihre Meinungen mit Gesetzen verwechseln. Soll ich mit ihm jetzt diskutieren, ob das BKA das nötige Fachwissen hat um Upper vom Lower zu unterscheiden?! Es ist so anstrengend gegen Leute anzureden, die mit solchen Kommentaren ihre 10000 Posts gemacht haben.
  19. Als Antwort gibst du mir den Gesetzestext. Und mit dem "wohl" drückst aus dass du selber keine Erfahrung hast und nur spekulierts. Spekulationen gibt es zu hauf. Ich frage nach eigenen Erfahrungen. Und der "berechtigte" im Falle eines nunmehr verbotenen HK416 Lowers war die zuständige Waffenbehörde?! Das heißt im Klartext die zuvor teuer fast zum Preis einer scharfen Waffe erworbenen freien Teilekits waren dann nichts mehr wert und man durfte dann noch Sprit zahlen umd die Teile bei der Waffenbehörde abliefern und danke sagen. Wenns so war sag es doch frei heraus und rede nicht um den heißen brei herum.
  20. Ob die das können oder nicht interessiert doch keinen. Die dürfen es zumindest entscheiden. Bitte diese sinnlosen Diskussionen vermeiden und auf die eigenltiche Frage konzentrieren.
  21. Mag sein. Glock Griff war nur ein Beispiel kann sein das sich mich irre. Meine Frage ist grundsätzlich was mit den nunmehr verbotenen Teilen ist, die früher frei verkäuflich waren, wie die HK416 lower. Das BKA hat einen Leitfaden: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html#:~:text=Leitfaden Version 2.0-,Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0,anhand von detaillierten Fotos dar. Da zeigen sie dir was die mit auto sear cut meinen.
  22. Hallo, mich interessieren eure Erfahrungen aus erster Hand mit ehemals frei verkäuflichen und nun verbotenen bzw. erlaubnispflichtigen Waffeteilen. Bspw. konnte man ja früher AR15 lower oder Glock Griffe, auch von voll automatischen Waffen wie HK416 frei erwerben, da diese nicht als wesentliche Waffenteile eingestuft wurden. Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes gelten aber gearde Lower und Pistolen Griffe bspw. bei der Glock als die Führenden wesentlichen Waffenteile. Und AR15 Lower mit Auto Sear Cut gelten als verbotene Waffenteile. Mich interessiert, was mit diesen Teilen nach der Gesetzesänderung wurde, wenn man diese Teile nicht legal auf seine WBK übernehmen konnte, weil bspw. der lower nun als vollautomatische Kriegswaffe gilt, oder man zuviele Pistolen oder AR15 lower hätte, für die man kein Bedürfnis nachweisen kann und somit keinen WBK EIntrag bekommt? Diese Teile durfte man nach der Gesetzesändeurng ja nicht mal mehr besitzen geschweige denn verkaufen. Deshalb waren ja auch Händler betroffen, die normalerweise unbegrenzt Waffen vorhalten können. Ich erinnere mich, dass es vor der Gesetzesänderung Teilekits von ehemals frei verkäuflichen Teilen der HK 416 u.a. bei Zib-Militaria frei zu kaufen gab, aber zu Preisen die fast dem entsprachen, wie der scharfen zivilen Version der MR223. Deshalb habe ich mich damals immer gewundert, wer oder warum jemand solche Preise für diese freien Teile, ohne Lauf und Verschluss ausgeben würde, wenn man doch die scharfe zivile Version zum gleichen Preise bekommt? Das würde nur Sinn machen für Leute, die keine WBK bekommen können. Und ich weiß, dass in Amerika die Nachfrage nach HK Teilen sehr hoch ist. Aber dort gilt seit jeher der AR15 Lower als führendes Waffenteil und vollautomatische Lower wie der von HK416 sind auch dort im Normalfall verboten und zumindest für Zivilisten nicht zu importieren. Also wieso diese hohen Preise damals für freie Teile? In diesem Forum gab es in der Vergangenheit immer Posts von Leuten, die freie Teile gekauft hatten, und bei denen es dann Hausdurchsuchungen gab, unabhängig davon, ob die eigene scharfe Waffen hatten oder nicht. Also gehe ich davon aus, dass den Behörden sehr wohl bekannt ist, wer ehemals freie und nun verbotene Teile gekauft und besessen hat. Also gehe ich davon aus, dass es keine Möglich keit gab einfach die Gesetzesänderung zu ignorieren und einfach sich wegzuducken. Und wenn nicht selber diese Teile an die Waffenbehörde abgegeben hat, dann hat sicherliche die Waffenbehörde freundlich aktiv nachgefragt wo diese Teile verblieben sind. Sind all die Leute die damals diese nunmehr verbotenen Teile für teures Geld frei erworben hatten und diese dann nicht auf ihre WBK nehmen konnten auf ihre Kosten sitzen geblieben und mussten die kostenlos an die Waffebehörde zur Entsorgung abgeben? Mir ist klar, dass keiner gerne zugeben würde 2000€ für ein frei verkäufliches Teilekit ausgegeben zu haben, dass er dann bei der Waffenbehörde ensorgen lassen musste, deshalb habe ich auch bisher nichts im Forum dazu gefunden, aber ich hoffe jemand ist so ehrlich und gibt eine ehrliche Antwort darauf. Danke! PS: Ich habe absichtlich nicht im Waffenrechts forum gepostet, weil ich keine Lust auf die ganzen nervigen Diskussionen habe, ob die Gestze sinnvoll sind oder nicht. Ich will nur Erfahrungen aus erster Hand hören, wie betroffene (davon wird es hier ja sicherlich welche geben) mit dieser Situation umgegangen sind, und welche Auswirkungen dies auf sie hatte.
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