Zum Inhalt springen

ToniPistole

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    215
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ToniPistole

  1. Gibt es so etwas in der Realität?
  2. Noch wichtig ist die Unterscheidung zwichen "Verein" und "Verband" in §14 heißt es: Das schließt die reine Mitgliedschaft in den Verband wie es in einigen LV's möglich ist aus. Richtig?! Man muss zwingend in einem Schießsportverein sein. Nur eine "freiwillige" Migliedschaft in einem LV um bspw. die monatlichen Kosten des teuren Vereins zu spaaren und nur den Jährlichen Verbandsbeitrag zu zahlen ist demnach nicht möglich korrekt?!
  3. Was mich noch interessieren würde ist ob es einen Unterschied macht ob man dauerhaft beim gleichen Verein/Verband gemeldet sein muss oder nicht. Weil es Teure Vereine gibt und auch Vereine die nur das Mindestmaß an Schießsportaktivität anbieten und somit auch viel günstiger sind, um nur das Bedürfnis aktiv zu halten. Solch ein VErien wäre ideal um Alter die hohen Kosten zu reduzieren, wenn es keine Option wie eine Schach AG unter einem Schiessverband gibt.
  4. Das ist nicht nur fiiktiv, es gibt auch tatsähclich Vereine die Schießsport und Tennis, Judo etc. anbieten. Ich kenne aber nur Fälle, wo dann nur die Schieß AG im Verband ist, und alles andere nicht. Von daher ist man aus dem Schießbetrieb ganz raus, wenn man aus der Schieß AG austritt. Da wäre es schiwierig, zu argumentieren, man wäre mit dem kleinen Zeh noch in einen Schießsportverin. Auch frage ich mich, ob die Gerichte/Behörden das bei 25 Waffen auch konsequent sein werden und eine passive Mitgliedschafft akzeptieren.
  5. Ich glaube ihr hängt euch zu sehr auf den Wortlaut auf. Deutsche Gerichte sind flexibel und setzen auf die beabsichtigten Ziele des Gesetzgebers ab. So auch beim Magazinaufbewahrungsurteil. Auch bei meiner Antwort oben bin ich davon ausgegangen, dass die Behörde/Gerichte den Wechsel in eine Schach AG nicht als fortbestehen des Bedürfnisses für Waffen ansehen wird. Ich gehe daher davon aus, dass eine Änderung des Wortlautes gar nicht erforderlich sein wird. Wenn so ein Fall von einer Behörde oder einem Gericht aufgegriffen wird, wird man im zweifel die Waffen einziehen.
  6. Das ist auch bei anderen LV's so. Die Bescheinigungen des Vereins sind nur für die Akten im LV. Der LV stellt dann die Bescheinigung für die Behörde aus. An die Behörde geht nichts vom Verein, sondern nur vom LV.
  7. Dasi ist ja interessant. Wie wird man denn Sportschütze ohne Verband nach §8? Wo gibt es dazu mehr Informationen?
  8. Wenn er nichtmal mehr in einem Verband ist, dann darf er auch nicht mehr Waffen besitzen. Der Verband/Verein hätten das eigentlich der Behörde melden müssen. Das ist der sog. Vereins/Verbandszwang! Aus dem kommt man nicht raus, auch wenn man langjähriger Sportschütze war.
  9. Auf der Magazinfeder im GLock Magazin ist eine mikroskopisch kleine lange Nummer eingetragen. Gut möglich, dass Seriennummern für Magazingehäuse in Zukunft kommen werden. Die von @Schwarzwälder verlinkte BKA Genehmigung kann dazu beitragen den Gesetzgeber von der Sinnlosigkeit solcher Regelungen zu überzeugen. Ist aber eher unwahrscheinlich.
  10. Man muss hier unbrauchbar machen im waffenrechtlichen und nicht-waffenrechtlichen Sinne unterscheiden. Im nicht-waffenrechtlichen Sinne kann natülich jeder der verbotenen Magazine besitzt diese Verbiegen, schreddern und zu Granulat verarbiten etc. so dass diese technich unbrauchbar werden. Dieses Magazin Granulat ist aber im waffenrechtlichen Sinne noch weiterhin ein verbotener Gegenstand und die Behörde wird einen Nachweis verlangen was mit den gemeldeten verbotenen Magazinen passiert ist, wenn sie das Magazin Granulat nicht mehr als das gemeldete verbotene Magazin identifizieren kann. Nicht ohne Grund hat man bei der Meldung alle Merkmale und Beschriftungen des Magazins auflisten müssen. Mit Magazin Granulat bei der Behörde auftauchen und behaupten dass das das ehemals gemldete und verbotene Magazin und jetzt aus dem Bestand des Besitzers ausgetragen werden soll, damit bei der Nächsten Kontrolle nicht nach diesem magazin gefragt wird, wird glaube ich nicht zum Erfolg führen. Im zweifel wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass das gemeldete Magazin nicht mehr im Besitz ist und verloren wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Alle die hunderte Magazine angemeldet haben haben nun auch eine Klotz am Bein und müssen diese ordnungsgemäß verwahren und dafür die VErantwortung tragen. Das ist nämlich auch eine der Fallstricke beim Altbestand. Sollte auch nur 1 verbotenes Magazin verschwinden, wird dass mindestens Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Betroffenen haben. Von daher gut darauf aufpassen. Im Waffenrechtlichen Sinne unbrauchbar machen bedeutet, die Eigenschaft des verbotenen Gegenstandes als solches zu entfernen, so dass bspw. dieser an dritte ohne Restriktionen weitergegeben werden kann. Das kann nur jemand der dafür die Erlaubnis hat und das bescheinigt. Das ist das was die Leute die solche Erlaubnisse haben sich dann teuer bezahlen lassen und Dekoumbauten für 1000€ verkaufen. EIn paar Löcher in den Lauf bohren ist nicht aufwendig, aber die Lizenz dazu die Deaktivierung zu bescheigen hat nicht jeder. Von daher wäre ich Vorsischtig mit "...wird das Verbot wird nicht wirksam..." und man könnte mit dem Magazin machen was man will. Das darf man eben nicht. Man darf das Magazin behalten und nutzen, muss es aber gut aufbewahren und gegenüber der Behörde den Verbleib des Magazins verantworten. Wenn es wegkommt hat man ein Problem.
  11. Das schwierigste wird es sein einen Abnehmer zu finden. Einen Käufer zu finden ist vermutlich hoffnungslos. Selbst Händler sitzen auf ihren Altenbeständen und werden diese mangels berechtigter Käufer nicht mehr los. Selbst diejenigen die eine BKA Ausnahmegenhmigung haben, dürfen regelmäßig ihre Überprüfung durch das BAK bezahlen, um die Magazine weiter besitzen zu dürfen, was natürlich oft in keine Verhältnis zum Wert der Magazine steht. Selber das Magazin zerstören darfst du auch nicht, sondern nur jemand der eine Erlaubnis zum Umgang mit verbotenen Waffen/Teilen hat, und der muss dass dann amtlich belegen. Und die das haben, lassen sich das ganze auch gut bezahlen. Verbotene Magazine besitzen ist eine Minus Geschäft. EInen Profit wirst du damit sicherlich nicht machen. Das einfachste und billigste ist das Magazin bei der Behörde abzugeben und sich das quittieren zu lassen. Auch die werden wohl dafür eine Verwaltungsgebühr erheben. Sonst darfst du verantworten, wo das Magazin geblieben ist. Nicht ohne Grund haben die sich das damals melden lassen.
  12. Ja das ist einer der Ausnahmen/Gründe, das prüft aber das Finazamt ob das gegeben ist oder nicht.
  13. Genau! Das man Waffen mit Gewinnen Verkauft wird aber eher die Ausnahme sein. Was bedeutet, dass man bei einem Verlust natürlich keine Steuern zahlen muss, sondern sogar evtl. mit seinen übrigen Steuern verrechnen könnte. Von daher könnte es sich auch auch bei Verlusten lohnen die Steuer zu melden. Es sei denn das ist einem egal. Dann ist es auch ein guter Grund das ganze nicht dem FInanzamt zu melden und das FInanzamt wird sich nicht beschweren.
  14. Und bei den ganzen Empfehlungen hier von wegen an Waffenverwerter etc. zu verkaufen, muss man immer bedenken, dass die natürlich ihren Cut haben wollen. AUs meiner Erfahrung bieten die immer nur 1/3 vom Wert der Waffe an. Vorteil ist, dass man dann selber keinen Stress mehr mit dem Verkauf hat. Deshalb sind meist immer Witwen von Waffenbesitzern die Hauptklientel von diesen Waffenverwertern. Die woll und haben keien Ahnung was das Wert ist.en das Zeug einfach nur loswerden und haben keine Ahnung was das alles mel Wert war. oder noch ist. Wenn man sich die Mühe macht, die Waffen selber zu verkaufen, kann man bessere Ergebnisse erzielen, muss sich dann aber mit den ganzen Pöbel herumschlagen. Es Kommt darauf an. Hat man eine Wertvolle Sammlung mit hochwertigen Waffen, dann lohnt sich die Mühe. Hat man aber nur eine Sammlung von Schrott eines Gun-Messies, ist es wohl am besten die Waffen entsorgen zu lassen. Und das FInazamt ist immer mit dabei. Auch wenn man im Block an einen Waffenverwerter verkauft. Da man bei dem aber meist ohnehin nur mit Verlust Verkauft, gibt es meist für das FInanzamt beim Verkäufer nichts zu holen. Anders wenn man mit dem Verkauf selber Gewinn macht, dann hällt das FInanzamt natürlich die Hand auf.
  15. Seit dem plattformen-steuertransparenzgesetz müssen alle Platformen wie eBay und Kleinanzeigen etc. über denen ARtikel Verkauft werden ab einer bestimmten Anzahl 10 und Wert 2000€ im Jahr den Steuerpflichtigen melden. Das heißt, wenn man einen Artikel ob Waffe oder Schuhe ist egal für über 2000€ verkauft, hat man die Meldegrenze bereits erreicht. Man ist theoreitisch verpflichtet einen dabei gemachten Gewinn zu versteuern, es sein denn man hat gute Gründe das nicht zu tun. Falls das FInanzamt nachfragt, warum du nicht versteurt hast, muss man diese Gründe darlegen. Sind diese Gründe nicht stichhaltig, hats du ein Problem. Das heißt, man ist bei jedem Verkauf dazu verpflichtet die GEsetze zu keinenn und selber zu prüfen, ob man die Grenezen zum Gewerbe und der Steuerpflicht überschreitet oder nicht. Wird das FInanzamt aktiv und stellt fest, dass man die Grenzen zur Steuerpflicht oder zum gewerbe überschritten hat, gibt es Probleme.
  16. Auf eGun ist deren account nun auch gesperrt, obwohl noch Auktionen laufen. Sieht nicht so aus als würde da alles einen geordneten Gang gehen.
  17. Ich verstehe das ganze Drama nicht. Du wirst doch ausgiebieg Wettberwerbe mit der VSRF schießen. Sende deiner Behörde einen einzigen davon zu und gut ist. Oder was machts du mit der VSRF statt damit zu schießen? Alternativ tu was der Behörde und dir einen Gefallen und tausche die VSRF in eine SLF um. Das ist einfacher, da musst du nicht mehr repetieren und die Behörde nicht mehr nachfragen... Win Win Win...
  18. Ist immer schön zu sehen, wenn Händler die nie einen Euro Preisnachlass gewährt haben, auf einmal Waffen für 1 € anbieten müssen. Da weiß mann wie gut oder schlecht die Lage ist.
  19. Welcher Anbieter ist aktuell der günstigste für diesen Waffen Versand über DHL mit IDNET Zustellung von Privat zu Privat über Umweg über solche Drittanbeiter. Es gibt ja hier verschieden Webseiten mit verschiednen Preisen, wo aber trotzdem die gleiche Firma dahinterstecken soll. Je nachdem über wleche Webseite man sich den Versandaufkleber kauft und runterlädt, weichen die Preise ab. ALso über welche Webseite ist es am billigsten?
  20. Je nachdem was für Waffen sie hatte, hat man ihr vielleicht auch einen Gefallen getan. Es gibt genug Gun-Messies die an keiner 1€ Büchse wie speckig und versifft sie auch sein mag vorbei gehen können und so auf so hohe Anzahl an Waffen im Besitz kommen und dass nur weil sie billig sind und die ohne Voreintrag erwerben dürfen. Es ist immer erstaunlich zu sehen, mit was für einen Mist so manch ein Sportsfreund auf den Schießstand erscheint. Die Büchsen sehen aus, als wären sie von Ur-Opa im Schützengraben mit Fäkalien konserviert worden.
  21. Oh danke für das Kompliment. Unerwartet ein Kompliment von dir zu bekommen. Wenig Ahnung ist immernoch besser als keine Ahnung... Vielleicht werden wir ja noch Freunde!
  22. Ach Bounty! Dass man sich das Recht vorbehält Ausnahmen für einen Saudi Prinzen und seinen Sklaven zuzulassen, bringt dir als Hans Wurst wenig. Die dürfen auch ungestraft bei Rot über Ampeln fahren, Journalisten den Klo runterspülen und vieles mehr ungestraft machen. Aber wenn es deinem Rechthaber-Zwang genugtung gibt, dass es Ausnahmenn für Ausländer gibt, kannst du das gerne so weiter verbreiten. Mir ist das egal. Dieser ganze Thread ist ohnehin ein Troll Thread. Von wegen Glock einlagernn und so... Ich will mich meist ohnehin nicht in diese ganzen Schwachssin Diskussionen beteiligen und klicke mich nur zur Unterhaltung durch und Tue das nur aus Langeweile. Danke dass du wache hällst und mich davon abhälst meine Zeit hier zu vergeuden. Halt mal ein bisschen die Bälle flach! Wenn Du, wie Du schreibst, hier nur aus Langeweile rumtrollst, hat das schnell ein Ende.
  23. Ja ist so. It's the LAW! Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung dafür und nichts besonderes was das Gesetz aushebelt. Es gibt über 80 Millionen Stück davon und das Gesetz regelt wer von diesen 80 Millionen Waffen besitzen darf. Nämlich nur ne Handvoll. Denn nicht jeder deutsche ist offenbar ein heiiiger. Es soll auch schwarze schaafe darunter geben die deutsche sind. Dass du die Glock eingelagert hast bringt dir da nichts. Da hat man dich falsch beraten. Vermutlich hat der Händler bei dem du die Glock eingelagert hast dir das aufgeschwatzt. Das einlagern einer Glock hat niemals Sinn gemacht für dich. Für den Händler aber schon. Der hat für das Einlagern von dir vermutlich mehr Lagergebühren kassiert als die Waffe wert ist. Die Glock ist keine 200$ Wert und wirst ein Vielfaches davon an Lagergebühren gezajlt haben. Das war ein gutes Geschäft für den Händler, nicht aber für dich. Was hast du denn damals mit der WBK gemacht als du die Glock eingelagert hast? Hast du denn das Überlassen der Behörde gemeldet? Die hätte die WBK dann einziehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ganz andere Probleme. Jetzt stehst du wieder bei Null und musst alle Vorraussetzung erfüllen um eine WBK zu bekommen. Dass du deutschen Pass hast ist schonmal ein guter Anfang, das haben aber 80 Millonen andere auch. Jetzt musst du noch die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, dazu gehört die letzten 5 Jahre in deutschland gelebt zu haben. Damit du dich wieder akklimatisiert hast, eine Zeitlang Steuern in D-land gezahlt hast und die Behörden Zeit haben festzustellen ob du Tren de Aragua bist oder Black Panthers oder KKK. D-Land ist nicht der wilde Westen wo jeder mit ner Knarre rumlaufen kann. Hier gelten Regeln. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Crack Junkie auf dem Wllmart Parkplatz eine Pistole ins Gesicht hält geringer als in USA. Musst du entscheiden was du besser findest.
  24. Wo kann man in Deutschland denn eine Glock so günstig einlagern, dass das wirtschaftlich sinnvoll ist? Die wollen doch so um die 100 € Pro Jahr. Das ist fast 1/4 des Preises der Glock. Warum sollte da jemand ein Massenprodukt wie eine Glock einlagern statt zu verkaufen und eine neue zu kaufen wenn Bedarf ist. Glocks gibt es wie Sand am Meer!
  25. Übrigens! Dass du Waffen in D-Land gehabt hast, heißt nicht, dass du automatisch wieder sofort eine WBK bekommst. Du musst schon die letzten 5 Jahre in Deutschland gelebt haben, damit du wieder eine WBK bekommst. (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Nicht ohne Grund fragen die Behörden bei jedem Antrag deinen Wohnort der letzten 5 Jahre ab. Von daher bringen dir deine Schießstandbesuche in den USA nichts. Du wirst erstmal deine Waffen in den USA lassen müssen. Und auch auf diene Waffen in D wirst du 5 Jahre warten müssen bevor du die aus dem Lager auslösen kannst. Einfach so mal kurz auswandern und zurück ist nicht. So einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.