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ToniPistole

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Alle Inhalte von ToniPistole

  1. Ich glaube nicht, das ein Händler im NWA irgendwas "Löschen" kann. Da wird fein säuberlich jeder Vorgang gloggt. Auch das Überlassen für Wartung und Reparatur, damit man weiß wer die Waffe wann gehabt hat und wann nicht, damit man weiß wer die Verantwortung trägt wenn etwas schief geht.
  2. Was erwartest du wohl was die sagen? In kürze wieder verfügbar?! Was auf der HP steht und was der Betreiber sagt muss nicht korrekt sein. Wissen wir doch spätestens seit Kuma. Und auch waffen centrale hatte keine Lust mit der Wahrheit rauszurücken auch wenn man nachgefragt hat. Und das sind nur 2 Beispiele aus der näheren Vergangenheit. Deshalb frage ich nach Erfahrungen mit denen. Wpntec sind zumindest so ehrlich und geben an nichts mehr auf Lager zu haben. Andere lassen sich geduldig erstmal das Geld überweisen und wollen dann nicht mehr belästigt werden.
  3. Danke! Das sehe ich genauso. Nur wie kann man das mit passenden Paragraphen untermauern.
  4. Dass der Abzug OK ist habe ich nicht bezweifelt. Was ich wissen will ist was mit dem Hersteller ist. Hat er die Produktion eingestellt? Das macht keinen guten Eindruck, wenn nichtmal der Hersteller der angeblich vor Ort produziert null Artikel auf Lager hat.
  5. Hallo, ich hatte mit den Gedanken gespielt, mir einen WPNTEC MIMIR Matchabzug zu kaufen und habe auf deren Webseite gesehen, dass die fast nichts auf Lager haben. Das sieht für mich so aus, als würden Sie nur noch abverkaufen und den Laden dicht machen. Weiß einer was das Problem bei denen ist? Ich weiß, dass andere Händler den Abzug vereinzelt noch verfügbar haben, aber ich will nichts kaufen, wo der Hersteller den Laden dicht macht und der Artikeln nicht mehr supported wird. Warum eigentlich? Hat der Abzug sich nicht durchgesetzt?
  6. Hallo, was sagt das WaffG oder ggf. erlassene Urteile darüber, ob auch im Falle eines Widerrufs innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beim Waffenkauf (ohne Voreintrag, bspw. auf gelbe WBK ode JS) auch dieser Erwerb und Überlassen in die WBK ein und wieder ausgetragen werden muss, mit den entsprechenden Kosten. 1. Händler Trägt überlassen in NWA ein, legt Waffenbgeleitschein und Retoure Papiere der Waffe bei und versendet an Empfänger. 2. Montag Empfänger erhält Waffe, passt nicht, gefällt nicht, falsch geleifert etc. sendet Dienstag an Händler zurück, dieser bestätigt Rücknahme/Empfang. 3. Empfänger meldet Erwerb und wieder Rücküberlassen an Händler mit den jeweiligen Daten die alle innerhalb der zwei Wochen Frist liegen seiner Behörde. Diese will den ganzen Vorgang in die WBK ein und austragen. Auch wird von manchen Behörden die Ansicht vertreten, dass das Rücküberlassen an den Händler erst erfolgen darf, wenn der Erwerb in die WBK eingetragen ist, was die Behörde selber bei Bearbeitungszeiten von Mehreren Monaten niemals in 2 Wochen schafft. Laut BGB muss bei Widerruf die Ware Kostenfrei zurückgenommen werden. Nach dieser Ansicht oben, fallen aber zwingend ein- und Austragungsgebühren an, was die Absicht des Gesetzgebers, den Online-Käufer kostenfrein Widerruf zu gewähren aushebelt. Auf Leihschein erlaubt das WaffG doch auch bis zu 1 Monat vorübergehenden Erwerb ohne dass Ein- Austragung in die WBK notwendig wird. Warum also soll bei einem Widerruf innderhalb der Waffenrechtlichen Meldefrist und der 14-tägigen Widerrufsfrist nach BGB das Ein- und Austragen in der WBK erforderlich werden? Und warum muss an abwarten dass die Waffe erst in die WBK eingetragen ist, bevor man sie wieder dem gleichen Händler zurücksenden darf? Was sagt das Gesetz dazu? Ist diese Ansicht, der Ein- und Austragung auch bei widerruf durch das Gesetz gedeckt? Wenn ja nach welchen Paragrafen oder Verwaltungsvorschriften? Ich hoffe auf Input von: @MarkF und @JFry und @webnotar
  7. Tatsächlich! Du hast da wirklich nicht mitgetrollt..... Respekt dass du dich beherrschen konntest. Ich muss zu meiner Verteidigung sagen ich hatte und habe langweile... und auch nur ein Post darin gemacht und bin auch sachlich geblieben. Man möge mir dies verzeiehn...
  8. Interessant dass solche Probleme immer die gleichen Leute treffen... Die scheinen so was anzuziehen.
  9. Ach das ist der gleiche Typ! Gut dass du hier jeden Post mitliest. Das erklärt dann einiges. Dann macht es auch Sinn von 16 Zoll auf 14 Zoll zu gehen und diesen ganzen Eiertanz hier zu machen.
  10. Von dir jedenfalls nicht mehr... Das sollte nicht mehr dein Problem sein!
  11. Ich verrate euch mal ein Geheimnis. Sagt es aber bitte keinem weiter.... Diese ganze Wechselsystem Geschichte ist einfach nur eine Verararsche... Aber das bleibt bitte unter uns! Das Ziel der Übung ist den Käufer glauben zu lassen, er würde dem Waffengesetz ein Schnippchen schlagen, indem man einen Kontingent Platz auf der WBK spart. Deshalb gibt es auch in meinem Verein viele die sich eine 9MM AR kaufen und jetzt aufgepasst, gleichzeitig ein Wechselsystem in .223 mit nur einem Voreintrag! Das ist clever nicht! Das ist ein Win Win Win für alle. Sportschütze hat in seinem Kopf einen Kontingent Platz gespart. Händler hat ein zusätzliches Wechselsystem verkauft fast zum gleichen Preis wie eine vollständige Waffe. Behörde war knallhart und hat die Anzahl der Waffen nicht höher werden lassen. Nicht so wichtig dabei ist, dass der Händler das Wechselsystem für fast den gleichen Preis verkauft wie eine vollständige Waffe. Und der Sportschütze das Wechselsystem so gut wie nie nutzen wird, weil er meist das Wechselsystem nur kauft für das gute Gefühl einen Kontingent Platz gespart zu haben. Alle die ich kenne, die das gemacht haben, schießen immer nur die günstigere Munition damit. Das Wechselsystem mit der teureren Munition wird natürlich nie angerührt und bleibt für immer jungfreulich im Tresor und wird dann irgendwann verkauft als nie geschossen, was nichteinmal eine Lüge sein muss. Bis vielleicht die Behörde nach den regelmäßigen Schießnachweisen auch für das Wechselsystem fragt. Und das bei Wechselsystemen mit unterschiedlichen Kaliber. Bei einfach nur etwas kürzeren Läufen macht das ganze noch viel weniger Sinn. Meine Verschwörungstheorie ist, dass diese Wechselsysteme nur gekauft werden, um sich das vermeintlich gute Gefühl zu geben, dem Waffengesetz ein Schnippchen geschlagen zu haben. Aber tatsächlich hat man einfach nur sein Geld vergeudet.
  12. Für den richtigen Preis machen Büchsenmacher alles...
  13. Bismarck sagte mal, es ist gut, dass die Deutschen nicht wissen wie Würste und Gesetze gemacht werden.
  14. Wir dürfen hier nichtmal mehr den Fußballplatz der Bundeswehr nutzen.
  15. Das sind alles Fake Angebote. Wenn du dann bestellst ist die nicht auf Lager. Das ist gängige Praxis bei solchen "Ehrenwerten" Waffenhändlern. Dein Voreintrag ist ohnehin schon futsch. Den hat der Händler bei Versand schon in Anspruch genommen.
  16. Was ist mit den ganzen Youtubern die bei der KSK mit Kriegswaffen und sogar großen Magazinen geschossen haben und davon sogar Videos auf Youtube hochgeladen haben. Wie kann das erlaubt sein? Ist da schon die Staatsanwaltschaft aktiv?
  17. Bei mir war das genau umgekehrt. Ich fand sie anfangs cool und jetzt nur noch langweilig...
  18. Echt Unglaublich! Ich dachte zu erst das ist ein Witz! Ausgerechnet die Schweitzer die doch angeblich auf genügend Geld sitzen sollen, wählen die kostengünstigste variante und die schlechteste der drei Alternativen! Die Zeiten haben sich extrem geändert! Und zwar zum schlechten hin! Mir hat die P320 kein bisschen gefallen. Da bin ich froh, dass ich als Zivi mir meine Pistolen selbst aussuchen kann und nicht genötigt werde mich mit solch miesen Pistolen herumzuschlagen. Mein Beileid an die Schweitzer Armee!
  19. Auch schreibt er oft in seinen Bewertungen den Klarnamen des verkäufers, der dann für alle ersichtlich ist.
  20. Bei mir ist der Verkauf nuelich gescheitert, da er nach Italien versendet haben wollte. Was ich natürlich ausgeschlossen hatte. Er wollte nicht verstehen, das Waffenteile nicht ohne weiteres ausgeführt werden dürfen. Eine Deutsche Adresse konnte er nicht angeben. Ist dann unfreundlich geworden in den Nachrichten. Auf eGun bietet er auf alles was ab 1 Euro eingestellt wird. Und viele scheinen ihn auch Waffenteile und Zubehör nach Italien zu senden, was eigentlich ohne Ausfuhrgenehmigung rechtswidrig ist. Alles was für eine Waffe bestimmt ist benötigt meines Wissens eine Genehmigung.
  21. Gibt es so etwas in der Realität?
  22. Noch wichtig ist die Unterscheidung zwichen "Verein" und "Verband" in §14 heißt es: Das schließt die reine Mitgliedschaft in den Verband wie es in einigen LV's möglich ist aus. Richtig?! Man muss zwingend in einem Schießsportverein sein. Nur eine "freiwillige" Migliedschaft in einem LV um bspw. die monatlichen Kosten des teuren Vereins zu spaaren und nur den Jährlichen Verbandsbeitrag zu zahlen ist demnach nicht möglich korrekt?!
  23. Was mich noch interessieren würde ist ob es einen Unterschied macht ob man dauerhaft beim gleichen Verein/Verband gemeldet sein muss oder nicht. Weil es Teure Vereine gibt und auch Vereine die nur das Mindestmaß an Schießsportaktivität anbieten und somit auch viel günstiger sind, um nur das Bedürfnis aktiv zu halten. Solch ein VErien wäre ideal um Alter die hohen Kosten zu reduzieren, wenn es keine Option wie eine Schach AG unter einem Schiessverband gibt.
  24. Das ist nicht nur fiiktiv, es gibt auch tatsähclich Vereine die Schießsport und Tennis, Judo etc. anbieten. Ich kenne aber nur Fälle, wo dann nur die Schieß AG im Verband ist, und alles andere nicht. Von daher ist man aus dem Schießbetrieb ganz raus, wenn man aus der Schieß AG austritt. Da wäre es schiwierig, zu argumentieren, man wäre mit dem kleinen Zeh noch in einen Schießsportverin. Auch frage ich mich, ob die Gerichte/Behörden das bei 25 Waffen auch konsequent sein werden und eine passive Mitgliedschafft akzeptieren.
  25. Ich glaube ihr hängt euch zu sehr auf den Wortlaut auf. Deutsche Gerichte sind flexibel und setzen auf die beabsichtigten Ziele des Gesetzgebers ab. So auch beim Magazinaufbewahrungsurteil. Auch bei meiner Antwort oben bin ich davon ausgegangen, dass die Behörde/Gerichte den Wechsel in eine Schach AG nicht als fortbestehen des Bedürfnisses für Waffen ansehen wird. Ich gehe daher davon aus, dass eine Änderung des Wortlautes gar nicht erforderlich sein wird. Wenn so ein Fall von einer Behörde oder einem Gericht aufgegriffen wird, wird man im zweifel die Waffen einziehen.
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