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Wolfgang Seel

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Über Wolfgang Seel

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  1. Da ich als Zuschauer an allen acht Verhandlungstagen teilgenommen habe, weiß ich genaueres. So z.B., dass ein Psycharter dem Verurteilten Wahnvorstellungen bescheinigt hat. Ich frage mich, ob das Geschäftsziel eines Händler der Handel ist und nicht das Aufhäufen von Waffen, um diese im Rentenalter zur Daseinssicherung zu verkaufen? Es gibt ja im Waffenrecht den Begriff "Bedürfnis" - zum Beispiel Sammelbedürfnis. Ja ich weiß, ein Händler kann einen großen Lagerbestand anlegen. Angesichts des Wertverfalls von Sammler-Waffen ist es betriebswirtschaftlich gesehen Unsinn.
  2. Die mehrere Millionen Euro waren die Wertschätzung des Verurteilten.
  3. https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/ex-waffenhaendler-aus-der-vg-trier-land-verurteit_aid-134346087 Das Urteil wurde am 5. September 2025 gesprochen.
  4. Mag alles richtig sein. Die Darstellungen in der Vergangenheit von Dr. Karl Maier (der die theoretischen Grundlagen für den Rollenverschluß geschaffen hat, zumindest nach seiner Ansicht) haben nach dem Urteil von Kennern zu kontroversen Diskussionen geführt. Mit Dr. Maier und Walter Schmid habe ich in den frühen 90er Jahren stundenlange Gespräche Gespräche zum Thema geführt, die als Tonbandkassetten vorliegen.
  5. Dem habe ich das Gutachten zum Rollenverschluß geschrieben. Vorausgegangen war ein wenig brauchbares Gutachten eines Verbandssachverständigen.
  6. Hat sich der Kenntnisstand weiterentwickelt? Was sagt Peter Dannecker dazu?
  7. Ich stimme zu. Mein nächstes Manuskript ist bereits beim Verlag,
  8. Auch wir bewegen uns als Sachverständige und Waffenbesitzer auf dünnem Eis!
  9. Der Streifenbeamte erkennt, dass er einen Waffenbesitz vor sich hat?
  10. weil damals eine bestimmte Zeit mit im Laden tätig zu sein ausreichte
  11. Im Umkreis von München sind mir keine Vorbereitungslehrgänge zur Fachkundeprüfung bekannt. Aber in der Region Berlin und Suhl. Erstaunlicherweise bestehen dort Prüflinge die Prüfung, die an anderen IHK's durchgefallen sind. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Diese Erkenntnis habe ich in 15 Jahren als Beisitzer der Prüfungskommission gewinnen können.
  12. Zumindest in vergangenen Zeiten gab es das Honorar in Abhängigkeit von den Verkaufszahlen in monatlicher oder vierteljährlicher Abrechnung. Heute ist nur noch mit 5 % vom Ladenpreis zu rechnen - wenn es überhaupt was gibt. Ein nettes Zubrot sind die Tantieme der "Verwertungsgesellschaft Wort". Besonders für Redakteure unserer Fachpresse. Was glaubt Ihr, warum die Redakteure eines Spezial-Magazines sich als Co-Autoren benennen, auch bei Themen, von denen sie keine Ahnung haben?
  13. Woran misst Du, was der angemessene Preis wäre? Damals hat das DWJ das G 11-Buch als Speerspitze gegen die VISIER-Konkurrenz gesehen und mächtig in dieses Buch investiert. Den einzigen Vorteil, den ich als Fremdleistung hatte war der, dass ich bei HK für die Kantine Essensmarken kaufen konnte und nicht wie bei meiner Mauser-Geschichte mittags in die städtische Gastronomie gehen musste.
  14. ... und ohne Zustimmung des Copyright-Inhabers, d.h. des Verlages.
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