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groucho

WO Silber
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  1. Als ich meinen Waffenraum gebaut habe, bekam der Raum auch eine Bodenplatte aus Beton, weil da vorher nur Backsteine waren, die lose auf Sand lagen. Die Behörde hat mich gebeten/aufgefordert dabei die doppelte Menge an Armierung zu verwenden. Wegen der Sicherheit. Es handelt sich um einen Kellerraum...
  2. Letzte Eintragung auf meiner Roten - ich erscheine (wie fast immer) persönlich bei der Behörde um alles abzugeben. Sagt der SB zu mir "Ach komm, ich trag die gerade ein, sonst dauert das wieder 8 Wochen...". Das ganze dauerte keine 10 Minuten. Der letzte Eintrag auf Grün hat dann wieder ~6 Wochen gedauert. Vielleicht sollte ich beim nächsten mal Kuchen mitbringen, wäre einen Versuch wert.
  3. Wie interpretierst Du diesen Satz? Für mich klingt das nach Verbot.
  4. Mir geht es schlicht um die rechtliche Einordnung. Meinem Verständnis nach ist das was da im Video passiert rechtlich gelinde gesagt problematisch und ich wüsste gerne ob ich da richtig liege oder ob ich irre. Der Dummy ist eindeutig ein Ziel, das einen Menschen symbolisiert. WaffG §15a (1) definiert imho (IANAL) das Beschießen von solchen Zielen als kampfmäßiges Schießen WaffG §27 (7) verbietet das generell auf Schießständen, nicht nur für Sportschützen Da steht nichts von Ausnahmen für irgendwelche Tests durch Normalsterbliche. Das Verhalten und die Sprache des Protagonisten lassen nicht vermuten, dass er Sachverständiger o.ä. ist. (Die einzige Lücke für derartige Ziele, die ich da sehe, wäre das An- und Einschießen eines Jägers im Revier.) Offensichtlich gibt es Ausnahmen für zivile Berufswaffenträger. Ich hatte aber vermutet, dass es da mehr braucht, als in den Raum zu werfen, dass man einen entsprechenden Beruf ergreifen möchte. Liegt die Antwort auf meine Frage vielleicht im Disclaimer? Ich persönlich finde übrigens, dass der Beschuss solcher Ziele rechtlich unproblematisch sein sollte. Das ist hier aber nicht das Thema. Wären die Platten nicht einem Ziel umgehängt, das einen Menschen symbolisiert, würde sich die Frage nicht stellen. Der Kopfschuss mit dem FLG hat btw auch nichts mit dem Test der Platte zu tun. §27 (7) WaffG sagt nein. Hast du den § mal gelesen?
  5. Youtube hat mir gerade dieses Video empfohlen: Das Bild hat mein Interesse geweckt und ich habe mich mal kurz durch das Video geklickt - es hält was das Bild verspricht. Im Verlauf des Videos wird nicht nur die Platte beschossen, die natürlich der Dummy in einem Plattenträger trägt, der Dummy bekommt auch einen Kopfschuss mit einem FLG, der aus mehreren Perspektiven gezeigt wird. Nun Frage ich mich, ob hier WaffG § 15a (1) schlicht ignoriert wird oder auf welche Weise er umgangen wird. Ich habe zunächst vermutet, das Video wäre vielleicht in Österreich produziert worden, aber der Stand ist in Brandenburg. Selbst wenn einer der Teilnehmer berechtigt wäre, vielleicht als Sachverständiger oder Ausbilder, dann dürfte der Protagonist meinem Verständnis nach dennoch keine Schüsse auf den Dummy abgeben. Vielleicht kann mich hier jemand erleuchten warum ich falsch liege oder bestätigen, dass das Video zu einem rechtlichen Problem für die Beteiligten, vor allem die mit WBK, werden könnte. Kleines Schmankerl: Einer der Beteiligten fragt bei 18:36 mit Waffe in der Hand "Sicherheit?" und auf die Antwort "Jupp!" läd er und gibt einen Schuss ab. Edit: Ja, der 15a bezieht sich nur auf den Schießsport, aber iirc gilt das "Scheibenverbot" doch in der Praxis auch für Jäger (WaffG §27 (7))!?
  6. Ich habe das versucht, wurde aber von der Behörde abgelehnt. Begründung: Keine Meldung von KW-Magazinen <= 20 Schuss vorgesehen.
  7. Genau so ist es. Ich habe auch 2 Magazine, die in diese Kategorie fallen. Soweit mir bekannt, wurden für die Kategorie alle beantragten Ausnahmegenehmigungen problemlos erteilt. Die oben beschriebene Rechnung habe ich im letzten Jahr ebenfalls bekommen. Perspektivisch sehr teuer, der Wert der Magazine wird in wenigen Jahren überschritten, aber ich wollte die auch nicht hergeben, denn wenn sie mal weg sind, gibt es kein Zurück.
  8. Das mag sein, aber wie das manchmal so ist, kommt sowas gern raus und deshalb bin ich da lieber vorsichtig und weiss was man machen kann und was nicht. Und da ich mir keine Sorgen um meine Waffen machen will, geh ich persönlich da lieber auf Nummer sicher.
  9. Danke, das passt ja genau. Dann war mein Instinkt richtig.
  10. Sagen wir mal nein.
  11. Folgende hypotetische Situation: Jäger ist mit Gast im Revier und lässt diesen für 1~2 Minuten die ungeladene Waffe halten, immer in Armeslänge vom Jäger. Sei es weil er 2 freie Hände braucht (z.B. zum Aufbrechen) oder für ein Foto. Ist das problematisch? Würde vermuten ja, aber habe auf Anhieb nichts dazu gefunden.
  12. Sie ist leichter, klar. Aber von der Größe her doch wie ne G19?! https://www.handgunhero.com/compare/glock-g19-vs-glock-g44
  13. Probieren ist vermutlich nicht möglich. Wechselsystem ist nicht erwünscht, da ich die problemlos auf JS als 3. KW bekomme. Ist sie denn anders als eine "normale" Glock?
  14. Ich hab eine G17 MOS und eine G20. Würde da jetzt keine Überraschungen erwarten!?
  15. Sig Mosquito in .22LR Brauchte damals eine .22er KW für die Fallenjagd und die Wahl fiel auf die Mosquito, weil sie neu nur ~300€ gekostet hat. Ihren Job an der Falle macht sie gut, aber das ist ja auch keine Kunst. Auf dem Stand macht sie keinen Spaß. Für den doppelten Preis hätte ich damals eine richtige (gebrauchte) 226 in .22 bekommen, war aber zu geizig. Ein dummer Fehler. Mittelfristig soll die Mosquito nun durch eine Glock 44 ersetzt werden.
  16. Ich hab einen Schrank mit elektronischem Zahlenschloss und Revision über mechanisches Zahlenschloss. Kein Schlüssel notwendig zur Absicherung.
  17. Mir ist das schon klar und ich hätte denen was gehustet. Der Punkt ist: Viele lassen das wohl mit sich machen und offensichtlich finden es auch Leute ok, die es besser wissen müssten
  18. Bekannter von mir hat zu Beginn der Kontrolle klar gemacht, dass die SBs nichts aus dem Schrank nehmen, sondern er auf Aufforderung anreicht. Wurde so akzeptiert. Bei mir (andere Behörde & Waffenraum) blieb SB1 vor dem Raum mit Liste und SB2 lies sich von mir anreichen, was SB1 aufgerufen hat. Wurde auch von beiden so gewünscht. Eine Durchsuchung des Schranks hätte der Bekannte ebensowenig akzeptiert wie ich eine meines Waffenraumes. Ein weiter Bekannter (gleiche Behörde wie ich) wurde bei der Kontrolle aufgefordert, den Inhalt eines Behältnisses im Schank zu zeigen. Er hat das dann wiederstrebend getan - wertvolle Uhren und Gold. Glücklich war er damit nicht, hatte aber Sorge eine Ablehnung könne zu Problemen führen. Wir haben einen ex-Polizisten und einen ex-SB in der Jagd, die ihm dann erklärt haben, er habe das machen müssen. Begründung war imho haarsträubend: Eine Weigerung hätte genug Verdacht ergeben um eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Sofort. "Gefahr im Verzug". Unser aktiver Polizist mit höherer Position war leider nicht dabei, hätte mich mal interessiert, was der dazu gesagt hätte... Gut, der ex-Polizist, übrigens SEK-ler im Ruhestand, hat mir auch mal erklärt man könne nicht 42a-konforme Messer im Auto bedenkenlos führen, das sein ja befriedeter Besitz
  19. Es wird noch besser. Der Fall durch den ich von diesem Schwachsinn erfahren habe: https://www.heute.at/s/keine-strafe-fuer-eiernockerl-an-hitler-geburtstag-120046061 Mann stelle sich das mal vor! Obwohl er ein Bild vom einem Teller Nudeln gepostet hat, wird er nicht belangt! Auch eine Art des Wahnsinns.
  20. Ich finde es schwachsinnig diesen Geburtstag wie auch immer zu zelebrieren. Noch schachsinniger ist es allerdings ein harmloses Nudelgericht zu kriminalisieren.
  21. Ja, tolles Gesetz. Habe kürzlich gelernt, dass man bei euch nicht jeden Tag bedenkenlos sagen kann, dass es Eiernockerln als Mittagessen gibt. Das Posten eines Bildes der Nudeln am falschen Tag führt uU sogar zu einer Verurteilung. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eiernockerl
  22. Scheint, als hättest Du mit deiner Einschätzung recht. Vielleicht wars einfach nur ein gut gemachtes Fake. Zumindest war es das für mich aufgrund der Namen und der räumlichen Nähe. Meine Nachforschungen haben aber bisher nichts weiter ergeben. Asche auf mein Haupt.
  23. Weil ich als Betroffener auch keinen Bock auf Anrufe von Wildfremden hätte. Ich werde der Sache aber weiter nachgehen.
  24. Ich habe mal bei der VJS angefragt, ob die dazu was sagen können. Soeben hat mich die Antwort erreicht: Wenn Du es also als Ente abtun willst, dann kann ich das verstehen. Ich weiß nicht ob, Du die Sprachnachricht mittlerweile auch weitergeleitet bekommen und selbst gehört hast. Mir scheint sie jedenfalls recht glaubwürdig, nicht die Qualität üblicher Fakes. Im Endeffekt macht es für mich aber keinen all zu großen Unterschied, wenn es ein Fake wäre - mir ist es eine Warnung vorsichtig zu sein, wenn man da draußen allein unterwegs ist. Das war auch der Grund für mich es hier zu posten - als Warnung für die hier, die ebenfalls nachts irgendwo abgelegen allein aktiv sind.
  25. Du meintest sicher "vor dem Einsteigen"
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