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fw114

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Beiträge von fw114

  1. vor 17 Minuten schrieb scotty600:

    Ich verstehe das Problem nicht. @fw114 Du hast da einen Screenshot eingefügt, wo ist dieser her? Im Gesetz steht das so nicht drinnen.

     

    Weiterhin sagt die Verwaltungsvorschrift zu §13 ganz klar das es möglich ist:

     

    Ebenso in der Verwaltungsvorschrift, es zählt das Bedürfnis des Leihenden (Entleiher) und nicht des Verleiher.

     

     

    Ganz am Anfang schreibst Du das die Entleiherin noch keine Langwaffe hat!!! möchte sich aber eine KW für Fangschuss ausleihen ??? Das ist dann doch sehr theoretisch.

    Das waren die üblichen Kommentare dazu (Internet), die Leutewie mich,  die sich da gerade nicht sicher sind, verunsichern.

     

    Die Formulierung Stammt aus einem Forum einer Jagdseite. Wohl eher etwas unglücklich formuliert, was dann zu weiteren Irritationen führt.

     

    Die Formulierung in der Deutschen Jagdzeitung ist auch nich besser:

    Zitat:

     

    Doch ist das gesetzeskonform?


    Ja! § 13 des WaffG stellt zwar
    nur für die Ausleihe von Lang-
    waffen den Jagdschein einer Waf-
    fenbesitzkarte gleich. Da ich
    durch den Eintrag meiner Lang-
    waffe mittlerweile eine WBK
    habe, ist die Bedingung des § 12
    Abs. 1 WaffG erfüllt. Die Auslei-
    he einer Kurzwaffen ist nun mög-
    lich. Um mich auch mit dieser
    Waffe vertraut zu machen, möch-
    te ich vor der Jagd auf dem
    Schießstand trainieren. Darf ich
    auch hierfür Munition erwer-
    ben?

     

    Wenn z.B. jemand schon eine WBK hat, wie in unserem  Fall, ist das Ausleihen kein Problem. Für die Jäger gibt es eine solche Konstellation aber scheinbar nicht.

    Da man im Zitat ja erkennen kann, 1. Langwaffe eingetragen = WBK also Kurzwaffe leihen OK.

     

    Es wird wirklich Eisenbahn für ein überschaubares vernünftiges Waffenrecht, dass man sich geistig nicht so verbiegen muss, weil einen das ungute Gefühl umtreibt : hätte , könnte, evt. etwas falsch machen und gegen irgendwas verstoßen.

    Man macht sich echt zuviel Gedanken die dann zu sowas führen.

     

  2. vor 6 Minuten schrieb wodl:

    In meinem Fall,  langjähriger Sportschütze und dann Jagdschein gemacht.

    Mir wurde von meiner Waffenbehörde Ausdrücklich verboten meine als Sportschütze

    erworbenen Kurzwaffen zur Jagd zu verwenden. Langwaffe ginge in Ordnung.

    Welches Bundesland ?

     

    Meine Frau besitzt ja keine Kurzwaffe.

  3. Is ein aktueller Fall.

     

    Konkret:

    Meine Frau ist Jägerin + Sportschütze, ich bin Sportschütze .

     

    Wir haben beide Grüne und Gelbe WBKs.

     

    Meine Frau hat sich aber noch nicht für eine Waffe zum Fangschuss entschieden und somit noch keine Kurzwaffe.

    Alle Kurzwaffen sind auf meiner WBK.

    Meine Frau würde gerne eine meiner Kurzwaffen die ihr am besten liegt mit zur Jagd nehmen, für einen evt. Fangschuss.

     

    Deswegen hatte ich gedacht per Leihschein an eine Frau.

    Wenn ich §12 Waffengesetz richtig lese:

    § 12
    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

      1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
        a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
        b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
       

    erwirbt;

     

    müsste das OK sein.

     

    Da aber alle irgendwie etwas seltsam Formulieren, bin ich unsicher geworden.

     

    Siehe z.B.image.png.a9ac6a20039bbf2c5d292700d6f7677e.png

    Als muss erst eine Langwaffe eingetragen sein ? Laut § 12 nicht, da berechtigte Person , die man mit WBK ja ist .

     

  4. Hallo zusammen,

     

    heute bräuchte ich mal eure Hilfe.

     

    Kann ich als Sportschütze einer meiner Kurzwaffen per Leihschein an einer Jäger verleihen, der noch über keine KW verfügt und auch noch keine Langwaffe

    eingetragen hat in seiner WBK ?

     

    Muss man als Jäger erst eine Langwaffe in seiner WBK haben um eine Kurzwaffe leihen zu dürfen oder reicht die WBK leer als solches ?

     

    Hä... ??

     

    Irgendwie macht die der ganze § Wald gerade etwas unsicher....

    Danke

     

  5. Die USA haben den Export von Schusswaffen an nicht-staatliche Nutzer vorerst gestoppt. Eine Anwältin spricht von einer nie zuvor dagewesenen Maßnahme.

    Die USA pausieren die Exportgenehmigungen für viele Schusswaffen für drei Monate. Man habe die meisten zivilen Schusswaffen und Munition für 90 Tage für alle nicht staatlichen Nutzer gestoppt, sagte das US-Handelsministerium am Freitag unter Berufung auf die nationale Sicherheit und außenpolitische Interessen.

    Das Ministerium nannte keine weiteren Details für die Pause, die auch Schrotflinten und optische Visiere umfasst. US-Unternehmen wie Sturm Ruger & Co., Smith & Wesson Brands und Vista Outdoor könnten von dem Verbot betroffen sein.

    Das Handelsministerium sagte, dass eine dringende Überprüfung für das "Risiko von Feuerwaffen, die zu Einrichtungen oder Aktivitäten umgeleitet werden, die regionale Instabilität fördern, die Menschenrechte verletzen oder kriminelle Aktivitäten anheizen", stattfinden wird. Das Ministerium lehnte es ab, sich über die Veröffentlichung auf seiner Website hinaus zu äußern.

    Ukraine und Israel werden weiter beliefert

     

    Der Stopp betrifft die meisten Waffen und Munition, die in einem US-Waffengeschäft gekauft werden können, sagte Johanna Reeves, eine Anwältin, die sich in der Anwaltskanzlei Reeves & Dola in Washington auf Exportkontrollen und Feuerwaffen spezialisiert hat. Sie habe noch nie erlebt, dass das Handelsministerium eine so weitreichende Maßnahme wie diese ergriffen habe.

     

    Ausfuhrgenehmigungen für die Ukraine und Israel sowie einige andere enge Verbündete werden von dem vorübergehenden Ausfuhrstopp ausgenommen. Zu den Kunden in Übersee gehören Händler und Geschäfte, die Schusswaffen verkaufen. Exporteure können während der Pause weiterhin Genehmigungsanträge stellen, die jedoch bis zur Aufhebung der Pause "unbearbeitet" bleiben.

     

    https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_100268762/usa-setzen-export-ziviler-schusswaffen-zeitweise-aus.html

     

  6. Durch das Verbot für Neuseeländer, halbautomatische Waffen privat zu besitzen,

    hat sich seit dem Gunban in 2019 die Waffenkriminalität um 50% erhöht.

    Es ist also genau das Gegenteil eingetreten, vom dem, was die linke Regierung propagiert hat.

     

    Wäre vielleicht etwas für den VDB  als Argumentationshilfe.

     

    Hier der Artikel ( Nur Englisch)

     

    https://financialpost.com/opinion/new-zealand-ottawa-gun-buyback

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    • Wichtig 12
  7. vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

     

    Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

    Das diese Meinung die Schützenwert ist ? Vielleicht nicht. Aber wo zieht man die Grenze ? Wir sehen ja gerade wohin die Reise gehen kann/geht.

    Will man das ?

    Früher hat man diese solche Leute einfach kurz ausgelacht und ist weiter seines Weges gegangen, das würde ich sagen fehlt heute eindeutig!

    Man hat diese Leute nicht ernst genommen und die Aussage entsprechend bewertet, man hat aber diesen Leuten nicht verboten Ihre Meinung zum besten zu geben.

    Dahin muss man wieder zurück.

    • Gefällt mir 7
    • Wichtig 1
  8. vor 1 Stunde schrieb karlyman:

     

    Gute Punkte.

     

    Und, @fw114: Auch mir bereitet es Unbehagen, dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird.

    Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.

    Es gab mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht dazu. Scheint aber keinen zu interessieren, da man das ja scheinbar für jeden Fall erneut entscheiden muss.

     

    Wenn schon solche Urteile keinen mehr interessieren (davon gibt es in dieser Art und Weise noch mehr von),

    was redet man dann hier eigentlich von einem Rechtsstaat, wenn sich dann untergeordnete Instanzen nicht an diese Art der Rechtsprechung halten(müssen) ?

     

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html

    meinungsfreiheit.bundesverfassungsgericht.jpg

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 7
  9. Tja, als Waffenbesitzer muss man eben DDR mäßig leben oder damit rechen, dass irgendeinem etwas was man sagt oder tätigt auf die Nerven geht.

    Die Konsequenz kann dann sein, dass man sein Hobby aufgeben muss.

     

    Mal abgesehen von den Spinnern da draußen, die es ja wirklich gibt, aber mit Freiheit und Demokratie wie ich sie noch kennengelernt habe in den 80'er, hat das meiner Meinung nach

    nichts mehr zu tun.

     

    Edit:

    Man kann auch viel dummes Zeug erzählen und trotzdem nicht zur Gefahr werden.

    Wenn ich mich an Herrn Pfeiffer erinner und die Computerspiel Hysterie, dass alle die, die "Ballerspiele" spielen (so wie auch ich) zum Massenmörder werden und Computerspiele deswegen verboten werden sollten,

    so ist das schlicht Blödsinn.

    Es bereitet mir zusehens unwohlsein, dass der Meinungskorridor immer enger wird. Das kann und wird auf Dauer nicht gut gehen.

     

     

     

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  10. Viel schlimmer ist, dass man das nicht so an die große Glocke gehangen hat und das heute mal ebenso mitteilt.

    Wäre das ein normaler Waffenbesitzer gewesen, hätte wir das Schlüsselurteil wahrscheinlich schon 2018 gehabt.

     

    DAS ist der entscheidene Punkt !

     

    Von wegen Gleichbehandlung, gleiches Recht usw.

     

    • Gefällt mir 1
  11. Man darf gespannt sein. Aufbewahrung ( evt. Schlüssel? usw.) Aber sicher nicht so ein Drama, als würde das einem von uns passieren.

     

    https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/einbruch-bei-hendrik-wuest-einbrecher-klauten-waffen-aus-seinem-haus-85718312.bild.html

     

    LOL, gerade zu Ende gelesen:

     

    Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition erbeuten.“

     

    Alter und wir werden geknechtet.

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 19
  12. vor 4 Stunden schrieb Tier911:

    Nur mal so ein Gedankenblitz: 

    Wäre es möglich, das der VDB einen eigenen Schiesssportverband gründet mit GK, KK, Bogensport, Airsoft, etc. als Konkurrenz zu den untätigen anderen Verbänden?

     Wie war das noch ? Konkurrenz belebt das Geschäft ? Ich würde sofort eintreten !

     

    • Gefällt mir 1
  13. Am 4.9.2023 um 22:35 schrieb Balu der Bär:

    Mjo, Wasser ist nass.

     

    Gute Videos. Zweifelsohne. 

    Jedoch kommt man automatisch zu jenen Schlussfolgerungen, wenn man :

     

    • ein gerüttelt Maß an Bildung sein Eigen nennen kann
    • einen gesunden, ideologisch unverfärbten Menschenverstand besitzt
    • selber denken mag und kann.

    Als weiterführende Lektüre zum Thema Staat in diesem Zusammenhang empfehle ich folgendes Buch:

     

    https://www.amazon.de/Death-Government-Genocide-Murder-Since/dp/1560009276

     

    Rummel war ein Mathematiker und Politologe. Das Buch ist schwer zu lesen, weil es voll von Statistiken, Quellen und Zahlen ist. 

     

     

     

     

    Uhm, nein.

    Du kannst nicht von uns auf andere schließen.

     

    Die Videos sind eher für die gedacht, die zu blöd sind ein Loch in den Schnee zu pinkeln.

    Ob es hilft ? Ein Anfang.

  14. Was ich gerade gesehen habe:

     

    Mitarbeit: Lars Winkelsdorf, Pia Siber, Nina Bender (Datenaufbereitung), Mohamed Anwar (Illustration)

     

    Vieleicht müsste Herr Winkelsdorf sich die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass er mit einer Organisation zusammenarbeitet,

    die von der Amadeu Antonio Stiftung Gelder erhält und der schon häufiger gerichtlich Faktenechks wegen Falschbehauptung untersagt wurden.

    Senkt die Glaubwürdigkeit .

     

     

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    • Wichtig 10
  15. https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2023/09/06/rechtsextreme-mit-waffen-in-ihrer-nachbarschaft/

     

    Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft.

    CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben.

     

     

    Das man Extremisten keine Waffen gibt ist klar, aber das driftet gerade in eine Richtung, die jedem auf die Füße fallen kann, der gegen

    $Meinung ist.

    Unglaublich.

     

     

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  16. Vielleicht möchten die Verbände einmal hiermit gegen dieses Urteil (Schlüssel) angehen:

     

    "Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden. Der Befolgungsanspruch eines Parlamentsgesetzes wird kassiert, indem es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle für nichtig erklärt (§ 78, § 82 Abs. 1 BVerfGG)"

     

    via gunvlog und Nutzer wolli6872

  17. Das heisst also für mich :

     

    Für meinen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1, der sogar verankert ist,

    darf ich mir jetzt noch einen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1,

    der dann ein Elektronisches oder Zahlenschloss hat, um in diesen dann meinen Schlüssel zu legen?

     

    Vielleicht würde sich ja ein Markt für die Tresorhersteller ergeben, wenn man Angebote für Tresortüren macht,

    die die "alte" Schlüsseltür durch eine neue mit Zahlen/Elektronikschloss ersetzt und zum jeweiligem Tresor passt.

     

    Ich werde für meinen Schrank diesbezüglich einmal beim Hersteller nachfragen.

    Allein wo soll ich noch ein son Ding hinstellen?

     

    Wie ist die Rechtslage bis zum Tausch ?

     

    Is doch alles nich mehr normal hier...

     

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  18. vor 44 Minuten schrieb GermanKraut:

     

    Schußwaffenbesitz für alle ins Grundgesetz schreiben!!

     

    Wo ist das Problem ? Siehe Schweiz , Tschechien, Ungarn, Polen. Alle sind entspannter beim Thema Waffen als wir.

    Auch das Argument, dass sich alle dann über den Haufen ballern würden, greift da nicht, siehe auch o.g. Länder.

     

    Denn das Missbrauchsargument kann man auf alle Bereiche des Lebens ausdehnen.

    Vom Küchenmesser bis zum Auto und ist so als Argument so nicht mehr zu gebrauchen.

     

    Das Problem bei Kriminellen ist eben, dass die sich allgemein nicht an Gesetze halten. Mag für den einen oder anderen Politiker eine

    schockierende Neuigkeit sein, was eben auch eine Menge über Politiker aussagt.

     

     

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