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fw114

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Beiträge von fw114

  1. vor 58 Minuten schrieb Kreppel:

    https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern

     

    Da finden sich auch verschiedene Stellungnahmen diverser Bundesländer zum Thema.

     

    Bei denen, die auf das Waffenrecht und die dort nicht gegebene Verankerungspflicht referenzieren, wird übersehen, dass wenn von einem "Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1" die Verankerung implizit Bestandteil der Norm ist und ein solches Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrades 0 oder 1 diese Klassifizierung eben nur erreicht, wenn verankert.

     

    Daher braucht es im Gesetz auch keine separate Verankerungspflicht mehr.

     

    Eine der richtigen Antworten kommt z.B. von Bremen:

     

     

    Und ja, es gibt Bundesländer, die sich desse (noch) nicht bewusst sind, da kommt man derzeit mit einem nicht verankerten Schrank durch sowohl den initialen Aufbewahrungsnachweis wie auch darauffolgende Aufbewahrungskontrollen.

     

    Aber niemand garantiert, dass nicht auch diese Bundesländer - ggf. im Rahmen der regelmäßigen Waffenrechtskonferenzen zur Innenministerkonferenz - irgendwann eine andere Handhabung dieses Sachverhaltes einführen. Und dann ist das Gejammer in der Schützenwelt wieder groß, dass man das ja nieeeee gewusst hätte und überhaupt und mimimi.

     

    Jeder wie er mag.

    Was machen die Leute, die mit den Ankerdübeln vom Schrank durch die Wand in der Wohnung brechen würden ? Hat das irgendwer mal auf dem Schirm, dass Wohnungswände enweder

     

    a) aus Trockenbau

    b) 11 cm Kalksandstein bestehen

    oder Kombi, je nachdem.

     

    Wie soll man also den Schrank hier entsprechend verankern , ohne die Mietsache zu beschädigen ?

    Schlicht nicht möglich.

    Warum muss es immer Lebensfremd sein ?

    Gesetze müssen auch zur Lebensrealität der Menschen passen.

    Leider scheint das immer mehr in Vergessenheit zu geraten.

    • Gefällt mir 8
  2. vor 22 Minuten schrieb mos458:

    Ihr steigt doch immer wieder auf solche Provokationen ein.

    GermanKraut sitzt wahrscheinlich im Sessel und lacht sich schlapp ob der Kommentare.

    Sperrt ihn doch einfach und schon ist wieder Ruhe 😉.

    Lasst uns das Forum zum Austausch von Erfahrung und Wissen nutzen und Respekt voreinander haben.

    Man muss das sportlich sehen, wie Training.

     

    Wenn man solche Leute so einfach widerlegen kann, sollte man dazu jede Gelegenheit nutzen.

    Denn irgendwann merkt dann auch der Gutgläubigste, dass von solchen Leuten nur Blödsinn kommt und es Zeitverschwendung ist, diesen Leuten

    Aufmerksamkeit zu schenken.

     

    • Gefällt mir 5
  3. vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

    Halbautomatische, kriegswaffenähnliche Schnellfeuergewehre auf jagdlichen Schießständen zu verbieten, ist eine legitime Forderung.

     

    Vor allem, wenn diese Forderung aus den Reihen der Jäger kommt.

     

    Für die öffentliche Außenwirkung der Jagd haben solche Waffen einen massiven negativen Einfluss.

     

    Die besagten Schnellfeuergewehre sollten besser ausschließlich in militärischen Konflikten eingesetzt werden, für den Sport oder die Jagd gibt es deutlich zweckmässigere und angemessenere Langwaffen.

     

    Von daher ist die oben erwähnte Forderung in jeder Beziehung zu begrüßen und schnellstmöglich umzusetzen.

     

    Ein Netzfund aus dem Internet, sollte diesen Blödsinn lügen strafen:

     

    ( Man sollte Leuten solche Vergleiche einmal öfter zeigen, da diese zeigen, dass diese Leute keine Ahnung von Waffen haben ! Aber so gar keine ! )

     

    Bild

    • Gefällt mir 15
  4. Ich verweise hier nochmal auf die Anbringung von Videoüberwachung vom Eingang bis zum Waffentresor und explizite Kamera die in den Schrank filmt.

     

    Bei Kontrolle vor Eintritt Hinweis auf die Videoüberwachung. Möchten die Personen nicht gefilmt werden, sollen Personen kommen die bereit sind eine Kontrolle unter Videoüberwachung durchzuführen.

    Dient der Sicherheit aller beteiligten.

     

    • Gefällt mir 4
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  5. vor 2 Stunden schrieb AmericanDad:

     

    Wie genau weist ein Deutscher eigentlich nach, dass er nicht Extremist ist? Ich meine er scheint ja in einer Art Bringschuld seinem Staat gegenüber zu stehen, der ja jederzeit alles und jeden als extremistisch brandmarken kann. Diese Zuschreibung ereilten z.B. erst letztens die Zuhörer von dem bayrischen (Gesundheits-?)Minister Aiwanger. Oder davor den ein oder anderen Maßnahmenkritiker, der einen Spaziergang machte. Nun soll sogar die "extremistische" Äußerung in den sozialen Medien unter Strafe stehen. Was genau ist das eigentlich? Alles was der Staat nicht mag? Dann soll man bereits seine Rechte einbüßen? Und wer stellt das fest? Ein Gericht? Ein Sachbearbeiter? Herr Strobl?

     

    Ich habe letztens einen Post gelesen, in welchem jemand die Diskussionsteilnehmer zur Auswanderung aufrief. Damit würde der Staat, weil es sich um steuergeschröpfte Leistungsträger handelt, unweigerlich einen Schaden erleiden, der bei hohen Wegzugszahlen für diesen existenzbedrohend ist. 

     

    Es gab auf deutschem Boden schon einmal ein bankrottes System, welches seine Sklaven davonrennen sah und dies über den Bau diverser Befestigungsanlagen verhindern wollte. Aus Utopia "flieht" man schließlich nicht. Das tun nur Extremisten. 

    Unsere Presse tut ihr übriges dazu. Man achte auf diese Schlagzeile. Es gibt jetzt Heizungshass, da 18% + die AfD wählen wollen.

    Man staunt immer wieder, aber bei Heizungshass bin ich raus, soviel (bewusste) Dummheit ist mir zuviel.

     

    Bild

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  6. vor 5 Stunden schrieb raze4711:

    Ich habe ja einen Link dazu gepostet .

    Die Geschichte mit dem Filmen kann ein Richter ganz anders sehen . 

    Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kontrolle .

    Da ich mich an die Vorgaben der Aufbewahrung halte gab es wie zu erwarten absolut keine Probleme . 

    Ohne Hinweis auf die Überwachung ja, mit Hinweis nein.

     

    Es hat auch nichts damit zu tun das man sich an die Vorgaben hält oder nicht.

    Wieviele Beispiele sollen es denn sein, wo man sich an die Kontrolle hält und/oder alles ist Korrekt und man dennoch alles verliert ?

     

    Beispiel gefällig ?

     

    Bitte sehr:

    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100044598/wertvolle-schusswaffen-wie-150-gefaehrliche-sammlerstuecke-verschwanden.html

     

     

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    • Wichtig 1
  7. vor 5 Stunden schrieb raze4711:

    Ich habe ja einen Link dazu gepostet .

    Die Geschichte mit dem Filmen kann ein Richter ganz anders sehen . 

    Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kontrolle .

    Da ich mich an die Vorgaben der Aufbewahrung halte gab es wie zu erwarten absolut keine Probleme . 

    Aufgrund der Videoüberwachung wird der Weg zu Gericht eher vermieden als gegangen. Da auch die Kontrolleure wissen, hier wird auch mir auf die Finger geschaut und  somit hat auch der Kontrolleur ein Interesse daran sich korrekt zu verhalten.

    Also ein Win Win für beide Seiten.

    Die Kontrolle findet ja grundsätzlich deswegen statt, da man mit als Waffenbesitzer misstraut und deswegen meine Rechte einschränkt, z.B. Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Ich sehe das als Eigenschutz, denn es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist, was mit Videoüberwachung nicht möglich ist.

     

     

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  8. vor 8 Stunden schrieb raze4711:

    Es ist zwar zulässig seinen privaten Bereich mit Videokameras zu überwachen  , aber wenn dann Aufzeichnungen dazu kommen , dann gibt es da schon Stolpersteine .

    Da der Behördenvertreter im offiziellen Auftrag da ist , kann er nicht frei entscheiden den überwachten Bereich nickt zu betreten .

    Wie dann ein Gericht das Aufzeichnen beurteilt , weil ja doch Persönlichkeitsrechte verletzt werden , steht auf einem andren Blatt . 

     

    Dazu kommt , daß eine Aufzeichnung nicht rechtens ist , wenn es alternative Maßnahmen gibt , die nicht oder weniger tief in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingreifen, im konkreten Einzelfall existieren und den Zweck der Videoüberwachung ebenfalls erreichen würden.

     

    Das wird durch eine weitere Person die bei der Überprüfung anwesend ist , zu erzielen sein .

     

    Ich wäre mir persönlich also nicht so sicher , daß es zulässig ist die Überprüfung zu Filmen .

     

    Mehr dazu ist hier nachzulesen . 

     

    https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/

    Wie ich bereits erwähnte, wird der Behördenmitarbeiter auf die Überwachung hingewiesen. Sieht er hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann er eben keine Kontrolle durchführen.

    Es dient seiner und meiner Sicherheit, für die er sicherlich Verständnis aufbringt. Sollte es dennoch nicht möglich sein, müsste ein Ersatz für Ihn die Kontrolle durchführen, da ich die Kontrolle ja nicht verweigere.

     

    Davon ab können keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da es ohne Einverständnis keinen Zugang gibt.

     

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