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fw114

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Beiträge von fw114

  1. vor 3 Stunden schrieb gunvlog:

     

    Warum ist das so ungewöhnlich. Am Ende arbeiten meiner Kenntnis auch das BKA an Gesetzesentwürfen mit, auch werden teils die Waffenbehörden mit einbezogen.

    Der Verfassungsschutz ist auch nur eine Ermittlungsbehörde deren Expertise hinzugezogen wird und die Vorschläge machen.

    Zu hinterfragen ist viel eher, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf den Gesetzesentwurf nimmt, mit Billigung von Faeser

    Das Trennungsgebot für Geheimdienste wurde nach dem Nationalsozialismus aus gutem Grund eingeführt.

    Ich erwarte das allerdings nicht "nur" für die Polizei, sondern auch für die Ministerien !

     

    Ich weiss nicht, ob es mich beruhigt, dass der Geheimdienst "ja nur" an Gesetzten mitschreibt, aber

    das ist per Definition nicht die Aufgabe des Geheimdienstes !

     

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    • Wichtig 5
  2. Da das für den einen oder anderen zu alte Kamellen waren, dann hier Tagesaktuell:

    (Ihr dürft raten, warum LWB mit dabei sind)

    Faeser stellt 13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus vor

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article250064172/Nancy-Faeser-stellt-13-Massnahmen-gegen-Rechtsextremismus-vor.html

     

    Tja so ist das eben...

     

    Immer wieder witzig diese selbsterfüllenden Prophezeiungen.

     

    Straftaten unbekannt > PKS Rechts

    Antisemitismus Graue Wölfe unc Co.>PKS Rechts

    Antisemitismus Pro Palistinenser >PKS Rechts

     

    So kann man sich natürlich Statistiken und "Studien" generieren, die der linken Regierung zu gute kommen.

    Das diese dann aber nichts mehr mit der Realität zu tun hat, ist eine andere Sache.

     

    Aber dann hat man eben mit einmal ein RIESEN "Rechtsextremismusproblem", was es gar nicht gibt, mit dem man aber alles möglich zu seinen gunsten durch drücken kann.

    Inkl. Entwaffnung unliebsamer Jäger und Sportschützen.

     

  3. vor 9 Stunden schrieb CZM52:

    Quelle VDB- Homepage:

     

    "In den kommenden Tagen werden wir zusammen mit unseren Mitgliedern klären, wie wir mit dieser Entscheidung umgehen sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!"

     

     

    DA bin ich mal gespannt!
     

    Ich kann nur Empfehlen etwas eigenes auf die Beine zu stellen. Ich würde sofort wechseln! Wenn nicht jetzt wann dann ?

    Interessant dürfte werden, wieviele Wort halten und ebenfalls wechseln oder ob es wieder nur heisse Luft war.

    • Gefällt mir 4
  4. Um mal ein wenig Licht ins dunkel zu bringen wie das heute so läuft, empfehle ich mal das hier zu lesen und sich anzuschnallen!

     

    Ein kleiner Einblick in meine BRD-Stasi-Akte. Und ein bisschen in die Eure.

    Von Spionage, Sabotage und Geheimdiensten. Vom Landeskriminalamt Berlin und einem fingierten Strafverfahren zur Tarnung.

    Wie die Grünen Gegner abschießen und das Bankgeheimnis brechen.

    Und nur Winzigkeiten über Nancy Faeser, Ricarda Lang und Katrin Göring-Eckardt.

    Der Kontext: Politisch betriebene Kontenkündigungen von Andersdenkenden, Kritikern, Journalisten

     

    https://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/#google_vignette

     

    • Wichtig 3
  5. Kann mir das mal einer erklären ?

     

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

     

    1.

    Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

    2.

    halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

    a)die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,

    b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

    c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    3.

    halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

     

    (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

    (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

     

    (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

  6. vor 17 Minuten schrieb scotty600:

    Ich verstehe das Problem nicht. @fw114 Du hast da einen Screenshot eingefügt, wo ist dieser her? Im Gesetz steht das so nicht drinnen.

     

    Weiterhin sagt die Verwaltungsvorschrift zu §13 ganz klar das es möglich ist:

     

    Ebenso in der Verwaltungsvorschrift, es zählt das Bedürfnis des Leihenden (Entleiher) und nicht des Verleiher.

     

     

    Ganz am Anfang schreibst Du das die Entleiherin noch keine Langwaffe hat!!! möchte sich aber eine KW für Fangschuss ausleihen ??? Das ist dann doch sehr theoretisch.

    Das waren die üblichen Kommentare dazu (Internet), die Leutewie mich,  die sich da gerade nicht sicher sind, verunsichern.

     

    Die Formulierung Stammt aus einem Forum einer Jagdseite. Wohl eher etwas unglücklich formuliert, was dann zu weiteren Irritationen führt.

     

    Die Formulierung in der Deutschen Jagdzeitung ist auch nich besser:

    Zitat:

     

    Doch ist das gesetzeskonform?


    Ja! § 13 des WaffG stellt zwar
    nur für die Ausleihe von Lang-
    waffen den Jagdschein einer Waf-
    fenbesitzkarte gleich. Da ich
    durch den Eintrag meiner Lang-
    waffe mittlerweile eine WBK
    habe, ist die Bedingung des § 12
    Abs. 1 WaffG erfüllt. Die Auslei-
    he einer Kurzwaffen ist nun mög-
    lich. Um mich auch mit dieser
    Waffe vertraut zu machen, möch-
    te ich vor der Jagd auf dem
    Schießstand trainieren. Darf ich
    auch hierfür Munition erwer-
    ben?

     

    Wenn z.B. jemand schon eine WBK hat, wie in unserem  Fall, ist das Ausleihen kein Problem. Für die Jäger gibt es eine solche Konstellation aber scheinbar nicht.

    Da man im Zitat ja erkennen kann, 1. Langwaffe eingetragen = WBK also Kurzwaffe leihen OK.

     

    Es wird wirklich Eisenbahn für ein überschaubares vernünftiges Waffenrecht, dass man sich geistig nicht so verbiegen muss, weil einen das ungute Gefühl umtreibt : hätte , könnte, evt. etwas falsch machen und gegen irgendwas verstoßen.

    Man macht sich echt zuviel Gedanken die dann zu sowas führen.

     

  7. vor 6 Minuten schrieb wodl:

    In meinem Fall,  langjähriger Sportschütze und dann Jagdschein gemacht.

    Mir wurde von meiner Waffenbehörde Ausdrücklich verboten meine als Sportschütze

    erworbenen Kurzwaffen zur Jagd zu verwenden. Langwaffe ginge in Ordnung.

    Welches Bundesland ?

     

    Meine Frau besitzt ja keine Kurzwaffe.

  8. Is ein aktueller Fall.

     

    Konkret:

    Meine Frau ist Jägerin + Sportschütze, ich bin Sportschütze .

     

    Wir haben beide Grüne und Gelbe WBKs.

     

    Meine Frau hat sich aber noch nicht für eine Waffe zum Fangschuss entschieden und somit noch keine Kurzwaffe.

    Alle Kurzwaffen sind auf meiner WBK.

    Meine Frau würde gerne eine meiner Kurzwaffen die ihr am besten liegt mit zur Jagd nehmen, für einen evt. Fangschuss.

     

    Deswegen hatte ich gedacht per Leihschein an eine Frau.

    Wenn ich §12 Waffengesetz richtig lese:

    § 12
    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

      1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
        a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
        b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
       

    erwirbt;

     

    müsste das OK sein.

     

    Da aber alle irgendwie etwas seltsam Formulieren, bin ich unsicher geworden.

     

    Siehe z.B.image.png.a9ac6a20039bbf2c5d292700d6f7677e.png

    Als muss erst eine Langwaffe eingetragen sein ? Laut § 12 nicht, da berechtigte Person , die man mit WBK ja ist .

     

  9. Hallo zusammen,

     

    heute bräuchte ich mal eure Hilfe.

     

    Kann ich als Sportschütze einer meiner Kurzwaffen per Leihschein an einer Jäger verleihen, der noch über keine KW verfügt und auch noch keine Langwaffe

    eingetragen hat in seiner WBK ?

     

    Muss man als Jäger erst eine Langwaffe in seiner WBK haben um eine Kurzwaffe leihen zu dürfen oder reicht die WBK leer als solches ?

     

    Hä... ??

     

    Irgendwie macht die der ganze § Wald gerade etwas unsicher....

    Danke

     

  10. Die USA haben den Export von Schusswaffen an nicht-staatliche Nutzer vorerst gestoppt. Eine Anwältin spricht von einer nie zuvor dagewesenen Maßnahme.

    Die USA pausieren die Exportgenehmigungen für viele Schusswaffen für drei Monate. Man habe die meisten zivilen Schusswaffen und Munition für 90 Tage für alle nicht staatlichen Nutzer gestoppt, sagte das US-Handelsministerium am Freitag unter Berufung auf die nationale Sicherheit und außenpolitische Interessen.

    Das Ministerium nannte keine weiteren Details für die Pause, die auch Schrotflinten und optische Visiere umfasst. US-Unternehmen wie Sturm Ruger & Co., Smith & Wesson Brands und Vista Outdoor könnten von dem Verbot betroffen sein.

    Das Handelsministerium sagte, dass eine dringende Überprüfung für das "Risiko von Feuerwaffen, die zu Einrichtungen oder Aktivitäten umgeleitet werden, die regionale Instabilität fördern, die Menschenrechte verletzen oder kriminelle Aktivitäten anheizen", stattfinden wird. Das Ministerium lehnte es ab, sich über die Veröffentlichung auf seiner Website hinaus zu äußern.

    Ukraine und Israel werden weiter beliefert

     

    Der Stopp betrifft die meisten Waffen und Munition, die in einem US-Waffengeschäft gekauft werden können, sagte Johanna Reeves, eine Anwältin, die sich in der Anwaltskanzlei Reeves & Dola in Washington auf Exportkontrollen und Feuerwaffen spezialisiert hat. Sie habe noch nie erlebt, dass das Handelsministerium eine so weitreichende Maßnahme wie diese ergriffen habe.

     

    Ausfuhrgenehmigungen für die Ukraine und Israel sowie einige andere enge Verbündete werden von dem vorübergehenden Ausfuhrstopp ausgenommen. Zu den Kunden in Übersee gehören Händler und Geschäfte, die Schusswaffen verkaufen. Exporteure können während der Pause weiterhin Genehmigungsanträge stellen, die jedoch bis zur Aufhebung der Pause "unbearbeitet" bleiben.

     

    https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_100268762/usa-setzen-export-ziviler-schusswaffen-zeitweise-aus.html

     

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