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fw114

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Beiträge von fw114

  1. Zum Thema Aufbewahrungskontrolle:

     

    Videoüberwachung heißt hier das Zauberwort.

     

    Meine Wohnung ist Videoüberwacht, bis auf die Badezimmer.

    Dies ist rechtlich zulässig da es IN meinem Haus ist. Besucher werden darauf hingewiesen, wem es nicht passt, darf gerne wieder gehen.

    Im Falle der Waffenrechtlichen Überprüfung, gibt es also bei mir KEINE Bewegung, die nicht nachweisbar wäre, von niemandem.

     

    Das nur mal als Tipp, da solche Sachen nicht mehr die Welt kosten und auch einfach zu installieren sind.

     

    Spart u.U. eine Menge Zeit, Geld und Diskussion.

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  2. vor 18 Minuten schrieb Handgunner:

    moin !

     

    nur um die zahlen mal etwas zurechtzurücken: 5KN KRAFT entsprechen einem ABRISSGEWICHT von 500 KG ! 

     

    immer noch viel, aber wohl nicht unlösbar, denn sonst gäbs keins sichern balkongeländer........

    Es soll noch sowas wie Typos geben...

     

    Bei jedem Tresor der unter 1‘000 kg wiegt, empfiehlt die VdS Schadenverhütung eine Verankerung. Um eine Entwendung des Tresors zu verhindern wird ein Abreissgewicht bestimmt. Das Gewicht, das man aufbringen müsste, um den Tresor „aus dem Boden“ oder „aus der Wand zu reissen“ sollte mindestens 1‘000 Kilogramm betragen. Deshalb gilt: Je tiefer das Gewicht des Tresors ist, desto wichtiger ist eine professionelle Verankerung. Tresore die ein Gewicht unter 1‘000 kg haben die VdS- (oder ECB-S) geprüft sind haben deshalb standardmässig eine Verankerungsmöglichkeit.

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  3. vor 23 Stunden schrieb ASE:

     

    Typischer   Strohmann:

     

    a) Behaupte nur bei 5kn  Verankerung sei das abhandenkommen unmöglich. Quelle für die 5kn? LKA BW empfiehlt, aus kriminalistischer Sicht, unter 1000kg zu verankern

    b) weil das ja nicht erreicht werden könne, müsse man gar nicht mehr sichern.

     

    Damit muss man sich dann auch nicht mehr mit Nuancen beschäftigen, wie bestmöglichezumutbare und technisch erreichbare Sicherung und wenn es nur die Verankerung des Schrankes gegen einfache Wegnahme  durch iergeneinen Junkie ist.

     

     

     

    Deine Argumentation bzw. die eines Anwaltes im Strafprozess nachdem ein Einbrecher deinen 30kg Tresor unter den Arm geklemmt und einfach fortgetragen hat,  das die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, dass Abhandenkommen der Waffe zu verhindern, obwohl die Waffe durch simples mitnehmen abhandengekommen ist. Guter Start...

     

    Du willst dann ernsthaft argumentieren, das selbst ein simples Verdübeln an der Wand, um das zu erschweren, unzumutbar ist und 

     

     

    Das dir wer schreibt? Und wenn du einen findest, dann muss der Richter darauf hören, weil...ja genau weil eben, äh ja...?!?

     

    Die Quelle ist Hartmann Tresore. War aber schon in diesem Forum Thema.

     

    • Gefällt mir 1
  4. vor 2 Stunden schrieb ASE:

     

    Hast du das WaffG und AwaffV seit 2017 mal gelesen? Dir ist klar, das 2017 die nichtkonforme Aufbewahrung zur Straftat hochgestuft wurde?   Nochmal für dich:

     

     

    Die Waffe muss noch nicht mal weg sein, es genügt die Gefahr. Und wenn sie wegkommt und damit eine Straftat begangen wird, kannst du Gift darauf nehmen das Haft verhängt wird. Das war die Intention der Verschärfung nach Winnenden, wo man unter Verbiegung des StGb den Vater wegen "fahrlässiger Tötung" drankriegen wollte, was juristisch obszön war. Da hat man jetzt was viel handlicheres im WaffG.

     

     

     

    Der Gesetzgeber hat ganz pauschal vorgeschrieben:

     

     

     

    Und was eben immer noch nicht angekommen ist, das sowas dann vor dem Strafgericht (Staat gegen euch) und nicht vor dem Verwaltungsgericht (Ihr gegen den Staat) verhandelt werden wird.

    Und da ist die Tatsache, das ein Waffenschrank dann einfach weggetragen werden konnte für den Staatsanwalt der auf dem Punkt gelegte Elfmeter ohne Torwart:

     

    a) Ist die Waffe abhandengekommen -> Check

    b) War hierzu Gewaltanwendung gegen die Verankerung des Tresors notwending -> Nein

    c) Hätte das Abhandenkommen mittels bloßem Wegtragen verhindert werden können -> Ja.

     

    Der Staatsanwalt zieht sich ganz einfach einen Gutachter vom LKA und fragt ihn, ob ein Waffenschrank des Gewichts X hätte verankert werden müssen um das Abhandenkommen ohne weitere Gewaltanwendung/Straftat zu verhindern.
    Die Antwort lautet, wenn x < 1000kg: ja.

     

    Und nun darf dein Anwalt dagegen argumentieren mit der AWaffV, die sich zur Verankerung seit 2017 gar nicht mehr auslässt sondern schlicht sagt: Ein Waffenschrank der EN 0 unter 200 kg darf nur 5 KW enthalten. Nicht mehr und nicht weniger. Von Abrissgewicht steht da nichts mehr. 

     

    Aber was red ich. Schön gegen das offensichtliche Kraftmeiern, da kann man dann im vorhersehbaren Ernstfall wieder was von Unrechtsstaat poltern. 

     

     

     

     

    Niemand kann in der Wohnung oder im Haus ( von einigen Kellern vielleicht mal abgesehen) die geforderten 5 kn = 5 Tonnen gegen Abriss der Verankerung leisten. NIEMAND.

    Da ist dann der Boden oder die Wand mit weg.

     

    Wiedermal nicht durchdachter Schwachsinn.

    Verhältnismäßigkeit der Mittel, die die :

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    DEUTLICH überschreiten würde.

     

    Das würde ich dann durch ein Gegengutachten, dass dies in privatem Wohnraum nicht leistbar ist, belegen.

     

     

    • Wichtig 1
  5. Tja, das was man eigentlich von Deutschland erwartet hätte( Fortschritt, Sachlichkeit usw. usw.) machen uns andere Länder nun um Längen vor.

     

    Bedauerlich, aber ich denke unsere Zeit als Innovator oder Wirtschaftsmotor in Europa ist abgelaufen.

    Weg von der besten Lösung hin zu leeren Worthülsen.

     

    Wir befinden uns im freien Fall der Bedeutungslosigkeit. Dank der Politik wird dieser auch noch beschleunigt.

     

     

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    • Wichtig 2
  6. es darf gerne kopiert und geteilt werden:
    Lieber DSB,
    nachdem ich einige Anfeindungen von selbsterklärten DSB-Schützen gegenüber Schützen mit modernen Sportwaffen lesen musste, wäre es toll, wenn ihr in einem eurer nächsten Newsletter für etwas mehr Toleranz unter den Schützen werbt. Auch und erst Recht, wenn es sich um Disziplinen anderer Verbände dreht.
    Aussagen wie: "Eine solche Waffe braucht niemand!" und "Das ist kein Sportgerät!" bezogen auf moderne Sportgewehre, spalten nicht nur unsere Gemeinschaft, sondern erweisen den Legalwaffenbesitzern als Ganzes auch einen Bärendienst.
    Das gilt natürlich nicht nur für den DSB, sondern für alle. Hier müssen sich auch einige Großkaliberschützen an die eigene Nase packen, wenn Sie z.B. versuchen Luftdruck-, Kleinkaliber- und / oder Bogenschützen lächerlich zu machen.
    Wenn jeder Schütze die Disziplinen, Sportgeräte und Leistungen(!) des anderen respektiert, können wir uns geeint für ein durchführbares Waffenrecht einsetzen. Respekt und Toleranz sollte selbstverständlich sein, aber man muss scheinbar nochmal darauf hinweisen. Außerdem ist es doch auch viel harmonischer, als sich ständig anzufeinden 😉
    Gruß & DVC aus dem BDS
    Simon
    p.s. Ich spreche nicht für den BDS als Verband, sondern als Mitglied desselben.
     
     
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    • Wichtig 4
  7. (Ein sehr guter und teilbarer Beitrag von Elmsfeuer)

     

    Wie bei jedem Anschlag wird der Minderheit, der der Täter angehörte, mit Argwohn begegnet. Der Autor und Journalist Roman Grafe setzt sich für ein Verbot von privaten Sportwaffen ein, ungeachtet dessen, dass Sportschützen weniger häufig Tötungsdelikte begehen als Einwohner ohne Waffenbesitzkarte. In wie weit er seine sogenannte Opferliste ausschmückt, um Sportschützen eine überhöhte Opferzahl zuzuschreiben, erläutere ich in dem Video.

     

    • Gefällt mir 8
    • Wichtig 1
  8. Dieser Mensch war per Definition kein Sportschütze!

     

    Eine Meinung vom Twitteruser Alfred Ely Beach, die ich teile:

     

    In der Berichterstattung zum Amoklauf in Hamburg heißt es jetzt immer, der Täter sei Sportschütze gewesen. Ich sage: Das war er nicht. Tatsächlich weisen die bisher bekannten Fakten auf etwas ganz Anderes hin. Ein Thread:

    Lt. Polizeipräsident in der heutigen Pressekonferenz erhielt der Täter seine Waffenbesitzkarte (WBK) erst 12/2022, also vor gerade mal 1/4 Jahr. Schon das spricht dagegen, dass er „Sportschütze“ war, denn viel trainiert, also Schießsport betrieben, kann er seither nicht haben.

    Um eine WBK beantragen zu können, muss man seit mindestens einem Jahr Mitglied eines Schützenvereins sein (und in diesem Jahr mindestens 18 mal auf dem Schießstand trainiert haben). Macht eineinviertel Jahre, von der Tat zurückgerechnet.

    Von Beantragung der WBK bis zur behördlichen Ausstellung dauert es in der Regel ca. vier bis acht Wochen; der Kauf der Waffe ist dann bestenfalls eine Frage weniger Tage. Der Täter könnte also rund ein Jahr und fünf Monate vor der Tat mit der Schießausbildung begonnen haben.

    Nach Angaben der Polizei ist der Täter zwar von sich aus, aber „im Unfrieden“ bei den Zeugen Jehovas ausgeschieden. Vor rund eineinhalb Jahren.

    Mein Schluss: Der Täter hat seinen Mordlauf schon unmittelbar nach seinem Ausscheiden bei den ZJ geplant. Er hat dann die Schießausbildung begonnen, und zwar nicht, um Schießsport zu betreiben, sondern einzig mit dem Ziel, eine WBK zu bekommen und eine Waffe kaufen zu können

    Dafür spricht auch die Wahl seiner Waffe. Die Heckler & Koch P30 ist nicht ohne Grund die Dienstwaffe des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie einiger Länderpolizeien.
    Die Pistole hat durch ihre 9mm-Munition große Durchschlagskraft und zudem ein recht großes Magazin mit 16 Schuss. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder private Eigentümer einer P30 damit Amok laufen will. Aber jemand, der das vorhat, dürfte sie durchaus in Erwägung ziehen
    Zusammengefasst: Der bisherige Erkenntnisstand deutet darauf hin, dass der Täter seine Tat sehr langfristig geplant hat und dass er die Schießausbildung ausschließlich absolviert hat, um legal eine Waffe erwerben zu können.
    Er hat die Schießausbildung und den Schützenverein aufs übelste missbraucht. Er war kein „Sportschütze“. Er war ein Mörder, der seinen Massenmord eiskalt über rund eineinhalb Jahre hinweg geplant hat. Ihr dürft mich gern korrigieren…
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  9. vor 8 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

    Bei der heutigen Wahl hat sich wie bereits bei einigen Wahlen u.a. auch bei der Bundestagswahl 2013 gezeigt, dass es manchmal zuwenige Wähler gibt, die verhindern wollen, dass das bürgerliche Lager ca. 4,5 -4,9% der Stimmen verschenkt. Heute in Berlin haben sie kräftig die CDU gewählt, die mit 0,5% weniger auch noch absolut stärkste Partei geworden wäre. Dadurch fiel die FDP raus.

    Putins 5. Kolone zu wählen, bedeutet das links/grüne Lager zu stärken.

     

    Friedrich Gepperth

    Nichts für ungut, aber was CDU wählen so gebracht hat, durfte man auch sehen, nämlich auch nichts.

    Was nützen knapp 30% wenn man damit nicht regieren kann und den Rot / Grünen Wahnsinn damit beendet ?

     

    Es wäre vielleicht, aber nur vielleicht an der Zeit, über div. Schatten zu springen, um mal über ein schwarz / blau / gelbes Bündnis  nachzudenken.

     

    Rot / Grün richtet soviel wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden an, dass der langsam in Richtung finale Vernichtung des Wohlstandes in diesem Land driftet.

    Einfach mal diese Seite hier aufrufen https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/  

    Das geht eben auf Dauer nicht gut.

     

    Wer das toll findet, bitte sehr. Ich hingegen finde das alles andere als toll.

     

    Wenn das Kind im Brunnen liegt, muss keiner mehr kommen mit "hätten wir mal besser". Is so ähnlich wie beim Waffengesetz, knapp daneben is eben auch vorbei.

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