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Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
fw114 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Es ging nicht darum ihm eine Plattform zu bieten, sondern um das Thema. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fw114 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich glaube man muss immer wieder darauf hinweisen: Es gab nur 2 Systeme, die den Waffenbesitz für den Bürger in Deutschland massiv eingeschränkt oder verboten haben: 1.) Nationalsozialismus 2.) DDR -
Wenn ihr noch ein wenig Zeit habt.... Schreibt dem Spiegel Autor doch mal. https://blaulichtblog.de/triumph-der-ballermaenner-wie-der-spiegel-vom-nachrichtenmagazin-zur-aushilfspostille-der-ministerialbuerokratie-degeneriert Nachdem in einem Kommentar in der “Süddeutschen Zeitung” erneut ein massiver, unsachlicher Angriff auf die deutschen Jäger und Sportschützen gestartet wurde, ist es sicherlich reiner Zufall, dass der Spiegel keine 24 Stunden später mit brachialer, publizistischer Gewalt in die gleiche Kerbe schlägt. Wolf Wiedmann-Schmidt twitterte am 11. Februar über eine reißerische Reportage, die auch in der am 12. Februar erscheinenden Printausgabe zu finden ist.
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VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
fw114 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Naja, vielleicht nehmen diese Leute auch Bezug auf Art. 146 GG : Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Wenn die was anderes wollen, sollten die vielleicht diesen Weg gehen ? Denn ich glaube, deren aktueller Weg läuft immer auf den Hammer. -
Da empfehle ich mal das Material zu sichten, was die Gamer gegen diese Anschuldigungen vorgebracht haben. Außerdem wird es endlich Zeit für eine Lobby, die auch funktionierende Zähne hat und mit einer Stimme spricht. Ansonsten ist der Weg für diesen Sport bereits gezeichnet. Zumindest bei dem was jetzt so in der Politik an Personal vorhanden ist. Denn man kann sich auf nur eines bei der akt. Politik verlassen, nämlich gar nichts.
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Das sehe ich etwas anders. Denn auch wenn man Waffen besitzt, bedeutet das nicht, dass ich keine Bürgerrechte nach GG und BGB usw. mehr habe! Ich halte so einen Satz von einem Gericht für insgesamt extrem bedenklich, was meine Vertrauenswürdigkeit als Bürger und als Waffenbesitzer im besonderem angeht. Ähnlich zu jener Zeit, in der jeder Gamer pot. Terrorist oder Mörder war, nur weil er einen Ego Shooter gespielt hat. Solche Verallgemeinerungen gehen gar nicht !
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Ein interessantes Video wie ich finde. Da dürfte der eine oder andere seine WBK und Waffen wohl unbewusst in Gefahr bringen...
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Kopf in den Sand stecken halt ich ehrlich gesagt für die schlechteste Lösung.
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Möglicherweise, dennoch werde ich mir es nicht nehmen lassen diese Dame anzuschreiben. Denn, wer nichts macht, hat schon verloren. Wenn ich alleine schreibe, mag das nix bringen. Schreiben 50, sieht das schon anders aus. Also, nochmal: Wer nichts macht, hat schon verloren.
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@SC Die Verbände wären gut beraten das sofort einzudampfen. Denn Hanau ist das Paradebeispiel von Behördenversagen, dass auch mit einem noch schärferem Gesetz nicht hätte verhindert werden können. Außer die Behörden hätten mal auf seine "Briefe" entsprechend reagiert, dann hätte es keinen Anschlag gegeben. Hier werden wieder alle Waffenbesitzer zu Kriminellen.
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Ich möchte an dieser Stelle mal auf folgenden Beitrag verweisen:
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adverse drug reaction zu Deutsch: Nebenwirkung
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Könnte man wieder zum Thema zurück kommen ?
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Die Diskussion läuft gerade: Heißt übersetzt: Wer das Angebot einer Booster-Impfung nicht annimmt, gilt trotzdem nach wie vor als vollständig geimpft. Allerdings weist auch das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass aktuell geprüft wird, welche Impfabstände eingehalten werden müssen. https://www.hna.de/politik/corona-booster-impfung-wer-ist-offiziell-ungeimpft-tn-91126264.html
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Scheinbar nicht. Denn in dem Eingangsport von mir Stand, Zitat:"nach meinem bisherigem Kenntnisstand" Oder du kannst denn Sinn dieser Aussage nicht erfassen.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil .
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Bedaure, aber das kann ich unabhängig vom Impfstatus nicht mehr hören ! Es gibt einen guten Grund, warum Leute eine Impfung verweigern, die einen Bauplan (mRNA) enthält, der deine Körperzellen dazu zwingt, ein Körperfremdes Eiweiß Protein (Spike) herzustellen. Davon ab, entgleitet dieses Thema gerade wieder
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So habe beim BDS nachgefragt: Dauerhaftes ( also nur Training im Ausland) nicht zugelassen. Ansonsten wird Training im Ausland anerkannt.
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Glück, wenn man die 10 Jahre schon rum hat. Da ich den Sport leider noch nicht solange Betreibe, keine Option.
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Hallo zusammen, ich finde es ehrlich gesagt sehr bedauerlich das der Thread so eskaliert ist. Denn diese Frage ist durchaus berechtigt, wenn man sich ansieht, als wann man in Zukunft als geimpft gilt. Beispiel: Man ist 2 Fachgeimpft wartet aber auf einen Booster Termin , bedeutet man gilt als ungeimpft (nach meinem bisherigem Kenntnisstand) bis zum Booster Termin. Was wenn man in Zukunft erst erst als vollständig geimpft gilt, so wie Lauterbach angekündigt hat, wenn man geboostert hat ? Da wäre es schon interssant zu Wissen,was noch für Optionen bleiben. Auch die Nachfrage, warum man als Einzelschütze, sofern man einen Stand hat wo das möglich ist, nicht trotz 2G schießen können soll. Es wäre wirklich toll, wenn man sich nicht wieder in die Haare bekommt und solche Fragen mal sachlich geklärt werden könnten, zum Nutzen aller. Danke.
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Davon ab, dass ich diesen Irrsinn ebenfalls nicht nachvollziehen kann, wäre es aber gut es dabei zu belassen. Wenn es wieder ausartet, schadet das dem Thread, wenn er deswegen geschlossen wird.
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Hallo zusammen, wegen 2G und 2G+ Regeln ist es in Deutschland ja gerade etwas aufwendiger was das Training angeht. Wie sieht es mit den Trainigsnachweisen aus dem Ausland aus ? Werden die anerkannt oder gilt nur der Schießnachweis aus Deutschland ? Beispiel: Fahre nach Polen auf einen Stand, schieße dort, lasse das in mein Schießbuch eintragen. Gültig oder nicht ? Danke für Hinweise