Auch eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur, wenn ein Anspruch (wie der Name schon sagt: Haftpflicht) besteht. Nicht, wenn man es für moralisch wichtig hält.
Vereinfacht gesagt, muß ich auf einem Schießstand damit rechnen, daß Hülsen fliegen. Selbst Repetierwaffen können Hülsen wegschleudern. Schießen mit Waffen auf einem Schießstand ist sozialadäquates Verhalten, genau wie Auto fahren auf der Straße. Wenn ich eine besonders teure und empfindliche Waffe habe und schon von einer fliegenden Hülse nicht reparable, signifikant wertmindernde Schäden befürchten muß, dann muß ich mir eben einen Stand zur exklusiven Nutzung mieten oder die Waffe in der Vitrine lassen, und sie vor allem nicht herumliegen lassen.
Ob man das nun bei der erforderlichen Kausalität, bei der erforderlichen Rechtswidrigkeit einer Handlung oder beim Mitverschulden einordnet, damit kann man im Jurastudium schön die Studenten beschäftigen - im Ergebnis ist es egal.