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lrn

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  1. Ich mußte bei meiner Registrierung eine zeigen.
  2. Mein' ich doch Danke für die Korrektur.
  3. Das kann man ausrechnen. Kaufpreis + Versandkosten Summe ggf. umrechnen in EUR nach aktueller Wechselkurstabelle des BMF + darauf 19% EUSt Auf die resultierende Gesamtsumme dann den jeweiligen Zollsatz aufschlagen. Zolltarifnummer/Zollsatz kann man online nachschlagen, hängt von Ware und Herkunftsland ab; das ist nicht immer trivial. Wenn ich zum nachschlagen zu faul bin, veranschlage ich 3-6% für eine überschlägige Schätzung je nach Ware. Der Zollsatz bei meiner letzten US-Bestellung von SpeedBeez war glaub ich 2,7 oder 3,2%, müßte ich nachschlagen. Das ganze gilt, wenn man ein Zollamt in der Nähe hat und sich selbst um die Verzollung kümmert. Wenn DHL es übernimmt, verlangen die dafür eine nicht unerhebliche Gebühr, und nicht unbedingt ist es dann richtig. Ich gebe auf der Versandadresse "Selbstverzollung" an und habe ich auch irgendwo bei DHL als Selbstverzoller registriert. Dafür gibt es IIRC irgendwo ein online-Formular.
  4. EABCO führt wohl Jard-Trigger. Shoppen bei denen ist easy via easyexport. Wenn ein Produkt im Shop nicht für Easyexport gelistet ist, EABCO anschreiben, dann lösen die das.
  5. Ich hab es schon ein paar Mal benutzt, und primär bei EABCO eingekauft. Hat einwandfrei funktioniert, kann ich empfehlen. Zollabwicklung unproblematisch - wobei ich allerdings gewisse Erfahrung damit habe und weiß, worauf es ankommt.
  6. Normalerweise kriege ich bei driftenden Threads schlechte Laune, aber das hier trägt heute zu meiner Erheiterung bei.
  7. Man beachte den letzten Satz des Artikels: Scheint ja ein nettes Viertel zu sein. Erbitte Kostenvoranschlag für eine neue Berliner Mauer. Bin gerne bereit, die mit zu finanzieren. So eine Art terminaler Finanzausgleich.
  8. Wie äußert sich denn das am Telefon?
  9. Zwar anderer Verband, ganz anderer Zusammenhang, aber ich hatte vorgestern auch eine Diskussion mit einem jahrzehntelangen Vorstand, der sich Sport- wie Rechtslage aus allen möglichen Bruchstücken einzelner, teils längst nicht mehr gültiger Regeln zusammenzimmerte. Wenn man als Unwissender an so einen kommt, und kein Wissender da, der Widerspruch erhebt, hat man ziemlich Pech gehabt. Ich hab ihm dann mal ein paar Passagen aus dem aktuellen WaffG vorgelesen, da gab es recht lange Gesichter. Geholfen hat es - glaub ich - nichts. Keiner ist blinder als der, der nicht sehen will.
  10. Gut dann nehme ich das gegen Deine Ausführungen oben gerichtete "Käse" zurück, denn zumindest stehst Du mit der Meinung nicht allein. Käse bleibts trotzdem, wobei wir uns durchaus einig sind, daß das WaffG an vielen Stellen Pfusch ist. In der Praxis wird man notfalls im Wege einer teleologischen Reduktion zum Ergebnis kommen, daß für einen erlaubten Umgang im Rahmen beruflicher Tätigkeit natürlich der Besitz Voraussetzung ist.
  11. "sofern" Käse. Nenne bitte bloß eine einzige Stimme in (juristischer!) Fachliteratur oder Rechtsprechung, die diese Meinung irgendwo nachvollziehbar begründet vertritt. Siehe oben, das Zauberwort heißt "sofern" und nicht "soweit".
  12. In Mailand gibt es zwischenzeitlich Scherenstechereien. Chinesische Besitzer einer Bar erstechen Einbrecher bei nächtlichem Einbruch, wohl auf der Flucht. https://www.rainews.it/articoli/2024/10/ucciso-con-20-forbiciate-mentre-ruba-gratta-e-vinci-barista-e-zio-arrestati-per-omicidio-forbici-saracinesca-cinesi-complice-3214ece3-da8b-4b2d-9e8a-8fa79ed66175.html
  13. Wir könnten mal einen Thread eröffnen "Über welche Neuerungen seitens der EU habt Ihr Euch in den letzten 5 (10? 15?) Jahren gefreut?" Man könnte hier z.B. , , , vor allem aber auch nennen.
  14. Da geht es um die Anerkennung als Verband, das ist also etwas ganz anderes. Ja und nein. Voraussetzung in diesem Fall ist ein Anhörungsverfahren gegen den Verband das ist richtig. Ausdrückliche Rechtsfolge ist dann aber: Die Behörde braucht ab Einleitung der Anhörung eine Bedürfnisbescheinigung nicht zwingend anzuerkennen, und kann andere Nachweise fordern. In anderen (begründeten) Zweifelsfällen kann sie das natürlich auch, das Stichwort ist: Glaubhaftmachung.
  15. Ja, natürlich. Sonst würde kein Anhörungsverfahren gegen den Verband eingeleitet.
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