Zum Inhalt springen

lrn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.579
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    Revolver & Repflinte
  • Wheel guns are real guns

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von lrn

Mitglied +2000

Mitglied +2000 (8/12)

5,5Tsd

Reputation in der Community

  1. Das wird nicht immer der Fall sein. Man kann zum einen durchaus darüber nachdenken, ob es sich bei der Beauftragung einer verantwortlichen Aufsichtsperson überhaupt um eine rechtsgeschäftliche Vertretung nach außen handelt, die eine Vertretungsmacht voraussetzt. Andererseits wird natürlich nicht jeder Kasper das vornehmen können. Was Zuständigkeiten betrifft, in dem BSB 1874 angeschlossenen Vereinen z.B. wäre das satzungsgemäß eher die Aufgabe des Vereinsschießwarts. Und auch bei Bestellung eines Sportleiters kann das in dessen Aufgabenbereich fallen. Wer da in einem Verein jeweils letztendlich zuständig ist, wird man aufgrund der Vielzahl von Gestaltungen der Satzungen kaum pauschal in einer Handreichung darlegen können.
  2. Mich würde ja mal interessieren, welcher Experte da am VG tätig war. Magazin als Patronenlager Danke @MarkF für den Link auf das VGH-Urteil.
  3. DSU. In der Liste B des DSB gibt es beim badischen Schützenbund auch Disziplinen, vielleicht auch bei anderen Landesverbänden. Die Waffen sind nicht unbedingt immer <7,5J mit F-Zeichen und bedürfnisfrei, Bayerische Zimmerstutzen zum Beispiel (wobei ich mich da in den Details nicht auskenne). Genausowenig wie alle 4,5mm Druckluftwaffen. Auch da gibt es WBK-pflichtige mit > 7,5J, und entsprechende Disziplinen dazu (Field Target des BDS z.B.).
  4. § 3 Anforderungen an Beiträge (Forennetiquette) (1) Beiträge müssen sinnvoll, knapp und im Wesentlichen verfasst werden und zum Thema passen.
  5. TOP 56 in der heutigen Sitzung. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1051/tagesordnung-1051.html?topNr=56#top-56
  6. Ja, gibt es. DSU Sportordnung Jugend, DSB Liste B des BD.
  7. Man kann ja wenigstens das beste draus machen, z.B. mit einer Waffe oder auch bloß einem Voreintrag während der waffenlosen Zeit als Sportschützen-Anfänger zwischenzeitlich schon eine WBK erwerben, wenn außer dem Bedürfnisnachweis bereits alle anderen Voraussetzungen der Erlaubniserteilung erfüllt sind. Während Corona konnte man im Lockdown (oder als Ungeimpfter von der Sportstätte ausgeschlossen) mit erlaubnispflichtigen "F im Fünfeck"-Waffen zu Hause nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung (DSU, BD) Schießsport ausüben.
  8. Es gibt schon noch ein paar wenige andere, phasenweise ähnlich brechreizgefährlich regulierte Freizeitbeschäftigungen. Fliegen und Amateurfunk beispielsweise. Frag mich, woher ich' s weiß...
  9. Erfreulich, mal eine niveauvolle rechtliche Diskussion ohne überhebliche, aggressive Wortschwälle zu lesen.
  10. Das gilt ab 2020.
  11. Wenm's hoch hergeht, hab ich 12/18 pro Monat
  12. Kurz gefaßt kann man dazu raten, so gut verteilt zu schießen, wie es einem im individuellen Fall eben möglich ist, wenn man es schon nicht alle 3 Monate wenigstens einmal schafft. Je verteilter, umso geringer die Gefahr, das hinterher mit "Andersdenkenden" (Verband, Behörde oder gar einem Richter) ausdiskutieren zu müssen.
  13. Hat er nicht. Er hat eben eine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die entsprechende Munition nach §8 WaffG ohne Verbandsbescheinigung akzeptiert. Kann er, muß er aber nicht. Ich bin jetzt aber raus. Dichtet Euch Euer Waffenrecht gerne zusammen, wie Ihr es gerade braucht.
  14. Nein, hast Du nicht. Deine Behörde hat es nur pragmatisch und entgegenkommend gehandhabt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.