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Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
lrn antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Ja, gibt es. DSU Sportordnung Jugend, DSB Liste B des BD. -
Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
lrn antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Man kann ja wenigstens das beste draus machen, z.B. mit einer Waffe oder auch bloß einem Voreintrag während der waffenlosen Zeit als Sportschützen-Anfänger zwischenzeitlich schon eine WBK erwerben, wenn außer dem Bedürfnisnachweis bereits alle anderen Voraussetzungen der Erlaubniserteilung erfüllt sind. Während Corona konnte man im Lockdown (oder als Ungeimpfter von der Sportstätte ausgeschlossen) mit erlaubnispflichtigen "F im Fünfeck"-Waffen zu Hause nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung (DSU, BD) Schießsport ausüben. -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Es gibt schon noch ein paar wenige andere, phasenweise ähnlich brechreizgefährlich regulierte Freizeitbeschäftigungen. Fliegen und Amateurfunk beispielsweise. Frag mich, woher ich' s weiß... -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Erfreulich, mal eine niveauvolle rechtliche Diskussion ohne überhebliche, aggressive Wortschwälle zu lesen. -
Das gilt ab 2020.
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Wenm's hoch hergeht, hab ich 12/18 pro Monat
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Kurz gefaßt kann man dazu raten, so gut verteilt zu schießen, wie es einem im individuellen Fall eben möglich ist, wenn man es schon nicht alle 3 Monate wenigstens einmal schafft. Je verteilter, umso geringer die Gefahr, das hinterher mit "Andersdenkenden" (Verband, Behörde oder gar einem Richter) ausdiskutieren zu müssen.
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Hat er nicht. Er hat eben eine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die entsprechende Munition nach §8 WaffG ohne Verbandsbescheinigung akzeptiert. Kann er, muß er aber nicht. Ich bin jetzt aber raus. Dichtet Euch Euer Waffenrecht gerne zusammen, wie Ihr es gerade braucht.
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Nein, hast Du nicht. Deine Behörde hat es nur pragmatisch und entgegenkommend gehandhabt.
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Hurra, und schon sind wir wieder mit den Begriffen durcheinander... Siehe Schema oben. Munitionserwerb in der WBK eingetragen = waffenrechtliche Erlaubnis (§10 WaffG). Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnis: Bedürfnis (§4 WaffG). Nachweis (Glaubhaftmachung) bei Sportschützen: Bedürfnisbescheinigung eines Sportschützenverbands (§14 WaffG). Und den bekommst Du nicht (zumindest nicht rechtmäßigerweise) ohne Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses. Mag sein, daß manche Behörden da pragmatisch agieren und auch eine andere Form der Glaubhaftmachung ohne Bescheinigung eines Sportschützenverbands akzeptieren (§8 WaffG) - aber bei weitem nicht alle. Daher: Lieber mal Zurückhaltung üben mit sowas:
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Die Materie ist verwirrend, die Begriffe werden auch von (wirklich oder angeblich) erfahrenen Vereinsfunktionären und Schützenkameraden und auch hier im Forum gerne falsch gebraucht, das Gesetz allein ist nicht jedem verständlich, und in der Sachkunde ist wenig Zeit, um die Materie in den Details für alle verständlich rüberzubringen. Das ganze für den Sportschützen klar und übersichtlich darzustellen, wäre in meinen Augen eigentlich Sache der Schießsport-Landesverbände. Das wichtigste sehr vereinfacht (wir brauchen also wegen Unschärfen jetzt bitte nicht in nicht enden wollende Detaildiskussionen einsteigen) für Sportschützen, daran scheitert auch der TE: Umgang mit Waffen und Munition (unter anderem Erwerb, Besitz, Schießen, Führen) erlaubnispflichtig, wenn nicht ausnahmsweise erlaubnisfrei Erwerb und Besitz = erlaubnispflichtig Mit den entsprechend besessenen Waffen dann für Sportschützen: Sportschießen auf Schießstätte, und Transport von Waffen/Munition dorthin und wieder zurück = erlaubnisfrei waffenrechtliche Erlaubnis: zum Erwerb einer Waffe = entweder Voreintrag in grüner WBK, oder Erteilung einer gelben WBK für bis zu 10 Waffen zum auf den Erwerb folgenden dauerhaften Besitz einer Waffe = Eintrag der konkret erworbenen Waffe einschließlich Erwerbsdatum in die entsprechende WBK Erlaubnis für Sportschützen in Form einer WBK: "grüne" WBK = Standard-WBK, Erwerb einer Waffe nur mit darin eingetragener Erlaubnis (=Voreintrag) für jede einzelne Waffe "gelbe" WBK = Sportschützen-WBK = Vereinfachung, nur für Sportschützen = quasi 10 "pauschale Voreinträge" für gewisse simple Waffen und dazu passende Munition, in der Regel Einzellader oder Repetierer Voraussetzung für Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis (meist Erwerb und Besitz): Bedürfnis = §8 WaffG = (unter anderem) Waffe geeignet und erforderlich In der Zukunft, wenn rückwirkend nachgeprüft wird, ob Bedürfnis zum Besitz der erworbenen Waffen weiterhin vorhanden = weiterhin Sportschütze, und Waffen weiterhin erforderlich = es wird mehr oder weniger regelmäßig damit geschossen (Anforderungen daran abgestuft und teils umstritten, obwohl eigentlich eine Klarstellung beabsichtigt war) Bedürfnisbescheinigung (eines Sportschützenverbandes) = § 14 WaffG = Nachweis der Sportschützeneigenschaft (gehört ebenfalls zum Bedürfnis nach §8 WaffG), und der Erforderlichkeit einer geeigneten Waffe und Munition für Voreintrag in "grüne" WBK, oder einer "gelben" WBK sog. "Erwerbsstreckung" für Sportschützen = (in der Regel) nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten = 6 Monate ab Erwerb (Erwerbsdatum) der vorletzten Waffe --- Und erst, wenn dieses Grundgerüst richtig sitzt, dann kann man im Rahmen dieses Grundgerüsts Details erklären und davon ausgehen, daß sie auch verstanden werden, weil der Betreffende weiß, wo das entsprechende Detail gerade einzuordnen ist. Ansonsten wird alles wirr bleiben.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da drüber hab ich mich bei der morgendlichen Lektüre gerade aufgeregt. (aus dem oben verlinkten Artikel) Auch auf die Gefahr hin, daß man mich nun wie die Frau Weidel eine Nazi-Schlampe nennen darf: Ich sage nein, Deutschland hat ein Messermännerproblem. -
Ich schieß einfach nur noch unter notarieller Aufsicht und lasse alles beurkunden.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und deswegen ist es wichtig, die bestehenden Regeln weiter zu verschärfen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Opfer ist doch da Deine und meine Sicherheit. Kein grün vom Tablet.