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Wie äußert sich denn das am Telefon?
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Kein Mindestimpuls beim BHDS? Präzi Scheibe bei Duell?
lrn antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Zwar anderer Verband, ganz anderer Zusammenhang, aber ich hatte vorgestern auch eine Diskussion mit einem jahrzehntelangen Vorstand, der sich Sport- wie Rechtslage aus allen möglichen Bruchstücken einzelner, teils längst nicht mehr gültiger Regeln zusammenzimmerte. Wenn man als Unwissender an so einen kommt, und kein Wissender da, der Widerspruch erhebt, hat man ziemlich Pech gehabt. Ich hab ihm dann mal ein paar Passagen aus dem aktuellen WaffG vorgelesen, da gab es recht lange Gesichter. Geholfen hat es - glaub ich - nichts. Keiner ist blinder als der, der nicht sehen will. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gut dann nehme ich das gegen Deine Ausführungen oben gerichtete "Käse" zurück, denn zumindest stehst Du mit der Meinung nicht allein. Käse bleibts trotzdem, wobei wir uns durchaus einig sind, daß das WaffG an vielen Stellen Pfusch ist. In der Praxis wird man notfalls im Wege einer teleologischen Reduktion zum Ergebnis kommen, daß für einen erlaubten Umgang im Rahmen beruflicher Tätigkeit natürlich der Besitz Voraussetzung ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"sofern" Käse. Nenne bitte bloß eine einzige Stimme in (juristischer!) Fachliteratur oder Rechtsprechung, die diese Meinung irgendwo nachvollziehbar begründet vertritt. Siehe oben, das Zauberwort heißt "sofern" und nicht "soweit". -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In Mailand gibt es zwischenzeitlich Scherenstechereien. Chinesische Besitzer einer Bar erstechen Einbrecher bei nächtlichem Einbruch, wohl auf der Flucht. https://www.rainews.it/articoli/2024/10/ucciso-con-20-forbiciate-mentre-ruba-gratta-e-vinci-barista-e-zio-arrestati-per-omicidio-forbici-saracinesca-cinesi-complice-3214ece3-da8b-4b2d-9e8a-8fa79ed66175.html -
CDU plant verschärfung des Waffenrechts über die EU
lrn antwortete auf tuersteher's Thema in Waffenlobby
Wir könnten mal einen Thread eröffnen "Über welche Neuerungen seitens der EU habt Ihr Euch in den letzten 5 (10? 15?) Jahren gefreut?" Man könnte hier z.B. , , , vor allem aber auch nennen. -
Da geht es um die Anerkennung als Verband, das ist also etwas ganz anderes. Ja und nein. Voraussetzung in diesem Fall ist ein Anhörungsverfahren gegen den Verband das ist richtig. Ausdrückliche Rechtsfolge ist dann aber: Die Behörde braucht ab Einleitung der Anhörung eine Bedürfnisbescheinigung nicht zwingend anzuerkennen, und kann andere Nachweise fordern. In anderen (begründeten) Zweifelsfällen kann sie das natürlich auch, das Stichwort ist: Glaubhaftmachung.
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Ja, natürlich. Sonst würde kein Anhörungsverfahren gegen den Verband eingeleitet.
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Es reicht ein Anhörungsverfahren wegen Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit von Bescheinigungen, siehe §15 Abs. 4 WaffG.
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Die Richtlinie über waffenrechtliche Bedürfnisbescheinigungen Deines jeweiligen BDS Landesverbands sollte Dir nähere Hinweise geben.
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Das sind tatsächlich schon sehr virtuose Interpretationen.
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Ich führe ein Schießbuch nach BDMP-Bayern-Vorgaben (der fordert zusätzlich bei Unterschrift ohne nummerierten BDMP-Schießleiterstempel den Klarnamen der Aufsichtsperson). Die Waffe ist beim BDMP ohnehin anzugeben. Ist ja auch für Antrag Überkontingentwaffe erforderlich - wie soll der Bearbeiter sonst beurteilen, ob die erforderlichen Wettkämpfe mit den vorhandenen Waffen geschossen wurden? Fremde Waffen im Schießbuch kennzeichne ich mit L im Kreis für Leihwaffe, ansonsten ist es die eigene. Seriennummern schreibe ich nicht auf, wir sind nach wie vor im Bereich der Glaubhaftmachung! Sonst kann man ja am besten gleich unter notarieller Aufsicht schießen. Ich rate das auch allen Kameraden, selbst wenn sie nicht im BDMP sind. Wer das als vorauseilenden Gehorsam bezeichnet und sich weigert, ein Schießbuch mit den erforderlichen Angaben zu führen, mag das tun, darf dann aber halt nicht jammern, wenn er im Streitfall gegenüber Behörde, Verband oder Verein (!) ohne Nachweise dasteht. Man denke an den Fall, vor kurzem hier im Forum an anderer Stelle dokumentiert, in dem das LRA Meißen einem Verein die Vereinseigenschaft absprach und von den Mitgliedern Nachweise unter Androhung des Erlaubniswiderrufs forderte. Oder an den Fall, ebenfalls gerade hier im Forum diskutiert, in dem ein Vereinsvorstand unter Annahme unzutreffender Voraussetzungen sich weigert, die tatsächlich vorliegenden Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe gegenüber dem Verband zu bestätigen.
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Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
lrn antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Was ist denn nun aus der Angelegenheit geworden? -
Kein Mindestimpuls beim BHDS? Präzi Scheibe bei Duell?
lrn antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Die Sportordnung ist doch eindeutig. Weder hier noch bei der Disziplin selbst steht etwas von Mindestimpuls, also gibt es keinen. Allenfalls in "waffentypisch" könnte man einen Ausschluß von Schlappladungen hineininterpretieren, aber wohl kaum ein Nutzungsverbot von .38SSpecial in .357Magnum-Revolvern. Ja, aber: 11.6.4. Der Bundessportausschuss kann bestimmen, dass die Wettbewerbe Standardpistole Großkaliber in nach Bauart (Pistole und Revolver) und Kaliber differenzierten Wertungsklassen ausgetragen werden. 11.4. Sportpistole Zentralfeuer – 25 m 11.4.3. Schusszahlen, Wettkampfzeit, Probeschüsse, Waffen- / Munitionsfehler, Scheiben wie Sportpistole Kleinkaliber 11.3. Sportpistole – Kleinkaliber – 25 m 11.3.8. Scheiben: Duell: Pistolenscheibe gemäß Anlage 6 Anlage 6 Pistolenscheibe; 25 m Sportpistole; Duell [...] Durchmesser des Spiegels: 500 mm -
WaffG Gelbe Erläuterungsbücher von Gunther D Gade
lrn antwortete auf de enig echte's Thema in Buchforum
Ich will Dir weder das Buch (ohne es zu kennen), noch den SB schlechtreden. Kohlhammer ist durchaus ein angesehener Verlag. Aber daß auf einem Symposium entschieden werde, was nun das neue Standardwerk werde, ist schlicht fern jeder gängigen Praxis. Ein "Standardwerk" entwickelt sich durch den Gebrauch und seine Verbreitung, nicht durch eine Entscheidung irgendwelcher Gremien oder Gruppen.