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lrn

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  1. Würde einem solchen denn dann geglaubt?
  2. Der Versicherungsumfang der im BDS-Beitrag enthaltenen Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung ist nur sehr vage beim BDS umschrieben. Ein Verwaltungsverfahren ist nicht versichert, nur das gerichtliche Verfahren.
  3. Auch eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur, wenn ein Anspruch (wie der Name schon sagt: Haftpflicht) besteht. Nicht, wenn man es für moralisch wichtig hält. Vereinfacht gesagt, muß ich auf einem Schießstand damit rechnen, daß Hülsen fliegen. Selbst Repetierwaffen können Hülsen wegschleudern. Schießen mit Waffen auf einem Schießstand ist sozialadäquates Verhalten, genau wie Auto fahren auf der Straße. Wenn ich eine besonders teure und empfindliche Waffe habe und schon von einer fliegenden Hülse nicht reparable, signifikant wertmindernde Schäden befürchten muß, dann muß ich mir eben einen Stand zur exklusiven Nutzung mieten oder die Waffe in der Vitrine lassen, und sie vor allem nicht herumliegen lassen. Ob man das nun bei der erforderlichen Kausalität, bei der erforderlichen Rechtswidrigkeit einer Handlung oder beim Mitverschulden einordnet, damit kann man im Jurastudium schön die Studenten beschäftigen - im Ergebnis ist es egal.
  4. Also wenn man denn im geschilderten Fall überhaupt einen Schadensersatzanspruch bejahen kann, woran ich Zweifel habe, wird man sich zumindest ein signifikantes Mitverschulden anrechnen lassen müssen.
  5. Vielleicht sind ja die Hinweise am Anfang des Videos auf die "künstlerische Umsetzung" und den "Bildungsauftrag" Zeichen einer Suche nach einer Art übergesetzlichem Bedürfnis Weiter hab ich mir das Video nicht angesehen - mir geht so hektisches Gebrabbel und die entsprechende Gestik dazu tierisch auf den Senkel. @pulvernase Es ist immer wohltuend, Deine stets sachlichen und gehaltvollen und gleichzeitig zurückhaltenden Beiträge zu lesen. Hier hat jemand WaffG und AWaffV verstanden und weiß richtig zu subsumieren.
  6. @BlackFly Der BDMP erkennt diese als Trainingstermine an, wenn sie seinen Vorgaben entsprechend dokumentiert werden.
  7. Bedürfnisrichtlinien des Verbandes lesen und Schießbuch (Schütze) und Kladde (Verein) entsprechend führen, ansonsten halt bitte nicht jammern, daß man ohne Nachweise dastehe. Die Gesetzesänderung, die für eine Glaubhaftmachung des Besitzbedürfnisses die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe und eigener und fremder Waffe voraussetzt, ist mittlerweile seit fast 5 Jahren in Kraft!
  8. Das wird nicht immer der Fall sein. Man kann zum einen durchaus darüber nachdenken, ob es sich bei der Beauftragung einer verantwortlichen Aufsichtsperson überhaupt um eine rechtsgeschäftliche Vertretung nach außen handelt, die eine Vertretungsmacht voraussetzt. Andererseits wird natürlich nicht jeder Kasper das vornehmen können. Was Zuständigkeiten betrifft, in dem BSB 1874 angeschlossenen Vereinen z.B. wäre das satzungsgemäß eher die Aufgabe des Vereinsschießwarts. Und auch bei Bestellung eines Sportleiters kann das in dessen Aufgabenbereich fallen. Wer da in einem Verein jeweils letztendlich zuständig ist, wird man aufgrund der Vielzahl von Gestaltungen der Satzungen kaum pauschal in einer Handreichung darlegen können.
  9. Mich würde ja mal interessieren, welcher Experte da am VG tätig war. Magazin als Patronenlager Danke @MarkF für den Link auf das VGH-Urteil.
  10. DSU. In der Liste B des DSB gibt es beim badischen Schützenbund auch Disziplinen, vielleicht auch bei anderen Landesverbänden. Die Waffen sind nicht unbedingt immer <7,5J mit F-Zeichen und bedürfnisfrei, Bayerische Zimmerstutzen zum Beispiel (wobei ich mich da in den Details nicht auskenne). Genausowenig wie alle 4,5mm Druckluftwaffen. Auch da gibt es WBK-pflichtige mit > 7,5J, und entsprechende Disziplinen dazu (Field Target des BDS z.B.).
  11. § 3 Anforderungen an Beiträge (Forennetiquette) (1) Beiträge müssen sinnvoll, knapp und im Wesentlichen verfasst werden und zum Thema passen.
  12. TOP 56 in der heutigen Sitzung. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1051/tagesordnung-1051.html?topNr=56#top-56
  13. Ja, gibt es. DSU Sportordnung Jugend, DSB Liste B des BD.
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