Zum Inhalt springen

MT1965

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    676
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von MT1965

Mitglied +500

Mitglied +500 (6/12)

4,1Tsd

Reputation in der Community

  1. Genauso kenne ich es auch von den Ständen hier im Umkreis … egal ob sportlich oder jagdlich geführter Stand. Man wird dort selbstverständlich als Gastschütze geführt und wird nach einer Verbandszugehörigkeit gefragt, die man auch in Form des Mitgliedausweises belegen muss (teilweise wird z.B. auch die BDS-Jahresmarke geprüft). Andernfalls ist die Gebühr für eine zusätzliche Tagesversicherung zu zahlen.
  2. Ja, absolut. Die gibt es … sogar genau defeniert.
  3. Deine Aussage ist zu pauschal. Diese Dinge sind wohl eher verbandsspezifisch. Z.B. wird es im BDMP anders gehandhabt … dort ist das persönliche Schießbuch die Grundlage.
  4. Im BDMP sind diese Wechselsysteme u.ä. in allen Sports Carbine Disziplinen nicht zugelassen.
  5. Das sind dann aber auch oftmals die Neuen, die Aussagen wie "Ich will eh nur eine Pistole … und später vll. noch n 357er! Naja, und evtl. noch n AR15. Und dann bin ich auch durch!" treffen.
  6. Yep, genauso ist es. Allerdings ist es für den Prüfenden als auch für den Schützen selbst deutlich einfacher Bedürfnisse "glaubhaft" zu machen, da man auf der einen Seite das BDMP-Dokument der im Wettkampf geschossenenr Disziplinen aus dem MyBDMP vorliegen hat und dazu (datumsbezogen) als Querverweis das geführte Schießbuch inkl. der erforderlichen Waffendaten … und das sollte schon recht gut zusammenpassen.
  7. Ja, das Video stammt aus März 2022 … ich verstehe Deinen Beitrag nicht so recht!?
  8. Ja, aber 9mm ist doch zur Prüfung auch nicht erforderlich, denn: "AU 2.8.6.1 Ausführung und Bewertung Soll die Waffensachkunde mit Ziel des Erwerbs von erlaubnispflichtigen Schusswaffen abgelegt werden, so sind erlaubnispflichtige Feuerwaffen zur praktischen Prüfung zu verwenden."
  9. Genau ... daher stellt, nach erfolgter Unterweisung und ggf. bestandener Prüfung, der BDMP auch einen Ausweis "Standaufsicht" und der BDS LV einen "Einkleber (qualifizierte Aufsichtsperson)" für den Mitgliedsausweis aus. Das wiederum ist die Basis zur Registrierung im Verein. Die Dokumente gelten m.E. als wertig und werden auch auf verbandsfremden Schießstätten anerkannt … jedenfalls wurden meine bisher immer anerkannt.
  10. Genauso ist es … ohne Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung bei dem Wechselsystem keinen Erwerb.
  11. Die o.g. URL ist falsch bzw. unvollständig …
  12. Ich denke, dass es ihm eher darum ging, dass es keine Waffen gibt, die "schießsportlich zugelassen" sind sondern viel mehr nur welche, die "nicht von dem Verbot der schießsportlichen Verwendung erfasst" sind.
  13. Grundsätzlich ist ein BKA-Feststellungsbescheid oder eine Beurteilung nach §6 AWaffV für eine Waffe nicht erforderlich … er sorgt nur für mehr Rechtssicherheit.
  14. Weil man sich evtl. Gedanken um eine zukünftige Verwendung eines 22er-Einstecksystems macht …
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.