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Slickride

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  1. Vergisses, das ist die Mühe nicht wert... Wir könnten uns jetzt über den Begriff "Diskussion" unterhalten aber... Wie schon gesagt, irgendwo muss die Anzahl der Beiträge ja generiert werden.
  2. Und das hilft jetzt wie weiter? Die Frage war ob man über den Käuferschutz (und hier ist nun mal Paypal aus Kundensicht der Marktführer). Paypal verbietet aber explizit Waffen- und Waffenteile über den Dienst zu bezahlen, sonst hätten das die Shop implementiert. Kreditkarte geht, da interessiert das den Betreiber aber höchst selten, außer es ist ein Produktbestandteil einer teureren Kreditkarte. Mir ist daher kein Bezahldienst mit Käuferschutz bekannt über den das abgewickelt werden könnte und ich gehe davon aus, dass der Ansatz eine Sackkasse ist. Wir kennen den Fall von @Fiktivkaufmann nicht, weder ob er die Waffe noch im Besitz hat oder wie das ganze gelaufen ist. Auch nicht, was ein "nicht vertragsmäßiger Zustand" ist. Ist nur ein Widerruf erfolgt, die Waffe ist noch im Besitz gibt meiner Meinung nach weniger Druckmittel. Ist die Waffe nicht mehr im Besitz aber noch im Eigentum könnte man in die Richtung Unterschlagung gehen. Ist die Waffe weder im Besitz noch im Eigentum (ggf. ausgetragen? Was steht im NWR?) siehts noch mal schlechter aus.
  3. Welcher Bezahldienst erlaubt denn, Waffen zu bezahlen? Paypal schon mal nicht
  4. Gehaltvoll wie so oft... irgendwie muss man ja auf seine Beiträge kommen. Ich würde eine Frist setzen oder im besten Fall pers. vorbei fahren. Solange es die Gesellschaft noch gibt hast du Chancen. Sobald liquidiert wars das fürchte ich. Die Waffe hast du noch nehme ich an? Was hast du denn erklärt? Einen Widerruf?
  5. Würde ich mal fragen, wie du deinem Bedürfnis (regelmäßiges Training) nachkommen sollst, wenn sie dir den Transport deiner Waffen ohne WBK verwehren.
  6. Wieso kannst du nicht zum Stand? Der Anzeigepflicht bist du nachgekommen
  7. 🎶 Ich glaub es geht schon wieeeeder looooos 🎶
  8. Naja, sehr verwunderlich finde ich das jetzt nicht. Meine letzten 3 Besuche dort haben mir gereicht.
  9. Servus, verkaufe o.g. Dustcover, da es bei meiner DAR nicht passt. 20€ + Versandkosten (nach Wahl)
  10. Man KÖNNTE natürlich seinen alten Verein (soweit noch existent) aufsuchen und um Wiederaufnahme bitten. Dann wäre der Satz "Herr XXX ist seit 01.01.1992 bei uns Mitglied" nicht gelogen. Fragt ja niemand, ob er ununterbrochen Mitglied war. Ich bezweifle aber, dass das der Verein mitmacht, in der Zeit wird der Vorstand schon mal durchgewechselt worden sein.
  11. Ist das so? Ich lese nur von "Bescheinigung der Mitgliedschaft". WENN jetzt ein Verein kurzfristig gefunden wird und dieser ausstellt "Herr Helmut J. ist Mitglied im Verein Knallbüchse" wäre dem genüge getan. EDIT: Ich sehe diese Beiträge schon wieder in einem FRONTAL Beitrag: "Sportschützen geben in einschlägigen Foren Tipps, wie die Behörde über den Jahrelang ILLEGALEN Waffenbesitz hinweg getäuscht werden kann"
  12. Du warst die ganze Zeit KEIN Mitglied in einem Schießsportverein? "10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen." (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG) Dir wird kein Verein in dem du nicht Mitglied bist so etwas ausstellen. Meiner Einschätzung nach hast du kein Bedürfnis. Wärst nicht der erste, der deswegen alles abgibt.
  13. Haben hier wirklich alle ein WAZ Abo? bei mir ist der Artikel hinter einer Paywall
  14. Glaube da ist co2air die bessere Community.
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