Und das hilft jetzt wie weiter?
Die Frage war ob man über den Käuferschutz (und hier ist nun mal Paypal aus Kundensicht der Marktführer). Paypal verbietet aber explizit Waffen- und Waffenteile über den Dienst zu bezahlen, sonst hätten das die Shop implementiert. Kreditkarte geht, da interessiert das den Betreiber aber höchst selten, außer es ist ein Produktbestandteil einer teureren Kreditkarte. Mir ist daher kein Bezahldienst mit Käuferschutz bekannt über den das abgewickelt werden könnte und ich gehe davon aus, dass der Ansatz eine Sackkasse ist.
Wir kennen den Fall von @Fiktivkaufmann nicht, weder ob er die Waffe noch im Besitz hat oder wie das ganze gelaufen ist. Auch nicht, was ein "nicht vertragsmäßiger Zustand" ist. Ist nur ein Widerruf erfolgt, die Waffe ist noch im Besitz gibt meiner Meinung nach weniger Druckmittel. Ist die Waffe nicht mehr im Besitz aber noch im Eigentum könnte man in die Richtung Unterschlagung gehen. Ist die Waffe weder im Besitz noch im Eigentum (ggf. ausgetragen? Was steht im NWR?) siehts noch mal schlechter aus.