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Beiträge von Elo
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vor 23 Minuten schrieb Olt d.R.:
das sind doch wesentlich mehr!
Wahrscheinlich hat er KWS und SRS durcheinander gebracht...
Du hast recht, hab gerade die Zahlen vom BVA angeschaut.
Kleine Waffenscheine 12/2021 = 740.038
1. Private Waffen- oder Waffenteilbesitzer
Natürliche Personen mit einer Anschrift im Bundesgebiet, welche im Privatbesitz einer Waffe oder eines Waffenteils im Sinne der untenstehenden Kennzahlen zu Waffen/Waffenteilen sind.
12/2021 = 948.438 - 06/2022 = 946.789
2. Waffenrechtliche Erlaubnisse
Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse, welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind (inkl. Kleiner Waffenscheine, Schießerlaubnisse etc.).
Hinweis: Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen. Daher können aus der Anzahl der Erlaubnisse keine Rückschlüsse auf die Anzahl der waffenbesitzenden Personen gezogen werden.
12/2021 = 2.829.846 - 06/2022 = 2.856.565
2a. Kleine Waffenscheine
Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Kleinen Waffenscheine (KWS), welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind.
12/2021 = 740.038 - 06/2022 = 761.155
3a. Waffen
Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden.
12/2021 = 5.016.187 - 06/2022 = 5.020.719
3b. Waffenteile
Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden.
12/2021 = 376.052 - 06/2022 = 397.312
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Stuttgarter Zeitung
26.07.2022 - 16:46 Uhr
Zitat:
Kampf gegen Extremismus
Grüne wollen Waffenrecht verschärfen, FDP bremst
Wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, soll keine Waffen erwerben können – die Grünen machen Druck auf Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Knackpunkt ist die FDP.
Von Rafael BinkowskiOffenbar nutzen die Ampelparteien die politische Sommerpause, um ein wenig das Profil zu schärfen. Nach dem Vorstoß der SPD zu Mieterrechten kommen die Grünen nun mit einer Idee, die Hürden für den Kauf von Schreckschuss- und Gaspistolen zu erhöhen. „Die Zahl der Besitzer von solchen Waffen hat sich seit 2016 verdoppelt“, sagt Marcel Emmerich, Grünen-Obmann im Innenausschuss. Insgesamt seien 740 000 solcher Waffen im Umlauf. Allein 2021 seien 35 000 dazu gekommen. -
vor 58 Minuten schrieb Marder:
Textbeitrag auf der Webseite der ARD-Audiothek:
In den USA sterben jedes Jahr 40.000 Menschen durch Schusswaffen. Das Land zählt mehr Waffen als Einwohner. Und um das Recht auf Waffenbesitz tobt in Amerika ein erbitterter Kulturkampf. Aber auch in Deutschland gibt es Menschen, die privaten Waffenbesitz als Bürgerrecht ansehen. Und auch in Deutschland gibt es tödliche Waffengewalt. Der rechtsextreme Täter von Hanau beispielsweise hatte seine Mordwaffe legal erworben. Warum darf es überhaupt privaten Waffenbesitz geben? Stellt der nicht das Gewaltmonopol des Staates in Frage? Und was sollte ein effektives Waffenrecht unbedingt regeln? Diesen Fragen gehen die Justizreporter*innen Kerstin Anabah und Max Bauer nach.
Inhalt Podcast (Notizen, ohne Gewähr):
zuerst Waffengewalt USA, dann Blick auf Deutschland.
Anschlag Hanau, legale Waffen, Sportschütze
Neues Waffenrecht durch Innenministerin
Problem: Rechtsextremisten + psychische Erkrankung.
Zahlen 5 Mio Schußwaffen ("ganz schön viel")
Illegale Waffen: Zahl nicht bekannt, "Schätzungen beunruhigend".
Verein keine Mordwaffen als Sportwaffen: jedes Jahr 150 Tote
Verein will Totalverbot
Roman Grafe kommt zu Wort: weniger Waffen und schärfere Gesetze = weniger Gewalt
Zentrale Lagerung - lt. Grafe unzureichend
"halbautomatisches Sturmgewehr" = SportwaffeSportschützen als Poliziostenmörder, Bankräuber
auch Kleinkaliber ist tödliche Waffe
Position Grafe ist für beide Reporter nachvollziehbar
BVerwG = so wenig Waffen wie möglich im Volk
Voraussetzungen für Waffenbesitz
geplante Gesetzesänderungen
1500 Rechtsextremisten besitzen Schußwaffen
Entwurf Faeser
besserer Austausch behörden, Nachberichtspflicht Verfassungsschutz
psychische Kontrolle als Regelabfrage
Alternaivvorschlag: psychologischer Test als Standard
Personalprobleme Waffenbehörden, Kontrolle nur alle 6 - 7 Jahre
Beispiel Land Thüringen: Vorgehen gegen entsprechende (AfD)-Waffenbesitzer
AfD als Vertreter der Waffenbesitzer
erneut Roman Grafe: alle Parteien außer Grüne auf Seiten der Waffenbesitzer
Foerderung der AfD zur Volksbewaffnung
Reporter: Roman Grafe spricht wichtigen Punkt an
AfD und FDP sehen Sportschießen als Freiheitsrecht
Schießen und Waffenbesitz hochproblematisch wegen vieler Tote
Roman Grafe: Preis der Freiheit (erwähnt Friedrich Gepperth)
Reporter: Gewaltmonopol des Staates gefährdet (Mexiko, USA, nochmals BVerwG)
Reporterin: laut BMI scharfes Waffenrecht, Grafe: BMI auf Seiten der Schützen
Oliver Neuroth, ARD Hauptstadtstudio:
Einfluß Waffenlobby: Rüstungslobby stark, Schützenlobby nicht so sichtbar, Lobbyarbeit über Abgeordnete
Schützenlobby: Union + FDP stark vertreten
NRA (USA), GRA (D) wer steckt dahinter? sehen Waffentragen als Bürgerrecht
BMI Faeser will Waffenrecht verschärfen (Hanau), wird ausgebremst (mal wieder) durch FDP
Reporterin: warum tödliche Schußwaffen in privaten Händen?
wieder Beispiel England
Grafe wieder Sportschützenmord, Schulmassaker
Beispiel Berlin - früher auf Grund alliierter Bestimmungen keine Schießsport mit tödlichen Waffen
erneut Beispiel England, dort wurde Verbot gegen 60.000 Sportschützen durchgesetzt
zuerst Großkaliber, dann auch Kleinkaliber
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vor 3 Minuten schrieb Mozart's Ghost:
Aufrecht transportieren!
Finde ich vom Hersteller nicht sinnvoll.
Hab ja auch schon einen A-Schrank beim Baumarkt gekauft.
Der war in Karton verpackt und den haben wir so auch bei umgelegter Rücksitzbank in den Kombi geschoben (ohne vorher die Bedienungsanleitung zu suchen).
Spätestens auf der Treppe zum Keller wird der liegend transportiert oder zumindest gekippt.
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vor 14 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
Weiss jemand, ob da solche Sicherungen eingebaut sind?
Ich kann mir das bei einem A-Schrank aus dem Baumarkt nicht vorstellen, aber um einigermaßen sicher zu sein, müßte man die Innenverkleidung des Tür abschrauben und reinschauen.
Bei den höherwertigen Tresoren siehst Du dann z. B. ein System von Seilzügen, die zu einigen Bolzen führen und diese im Aufbruchsfall zum Blockieren bringen.
Ich kenne das aber nur so, daß die bei Beschädigung (Durchbohren) bestimmter Bereiche wie z. B. der Schloßplatte auslösen, nicht bei Kippbewegungen o. ä.
Läßt sich die Tür ohne großen Aufwand aushängen?
Dann hast Du weniger Gewicht zum Transport und das Schloß sperrt sich zumindest nicht bei geschlossener Tür.
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Man lernt ja nicht aus.
Ich kannte bisher nur die Notverriegelung in Form von Glasplatten und/oder Seilzügen, die bei Anbohren oder ähnlichen Einwirkungen eine Zusatzverriegelung freigeben.
Daß ein System bei den recht billigen A oder B Schränken auf Lageveränderungen reagiert, hätte ich nicht gedacht.
Dann ist der aber bestimmt schon älter, heute wäre das den Herstellern wohl zu teuer.
@Mozart's Ghost Gab es da eine serienmäßige Vorrichtung, um die Verriegelung vor einem Transport vorübergehend zu deaktivieren?
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vor 40 Minuten schrieb Max Musculo:
stechwerkzeug
Es hilft nichts ... das Ding muß zwecks Einstufung zum BKA.
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Es kommt auf die Wohnsituation und wohl insbesondere auf den vorhandenen Platz an.
Wenn das Ding letztlich in einer Ecke oder sogar im Keller rumsteht, würde ich es sicher nicht machen, da hast Du recht.
Wenn ich aber Platz über der Werkbank hätte, die ich zum Waffenreinigen und fürs Wiederladen nutze, könnte ich mir das durchaus vorstellen.
Wäre halt ein Bastelprojekt.
Ich finde es immer sehr interessant, wenn hier und da mal Bilder vom Innenausbau einiger Waffenräume eingestellt werden, da gibt es ja wirklich schöne Lösungen.
Leider habe ich dafür nicht den Platz bzw. Untergrund.
Idee:
Es gibt doch PC-Modding? (ich meine das optische oder technische Tuning beim PC)
Wir könnten ja einmal im Jahr den coolsten Waffenschrank bzw. -raum wählen.
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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:
Wie viele Schwerlastdübel empfiehlst Du - bei welchem Wandaufbau?
Die Frage des Wandaufbaus kann nur der Bauherr beantworten.
Vorausgesetzt, es ist eine gemauerte Wand, wäre es aber kein unlösbares Problem, dort einen schmalen A-Schrank auch in Längsrichtung anzuschrauben.
Ich würde wahrscheinlich Injektionsmörtel und Gewindestangen nehmen, habe damit beispielsweise schon eine massive Treppenstufe befestigt, die auch regelmäßig begangen wird.
Wenn das Gewicht des Schranks mit dem möglichen Gewicht der Munfüllung addiert wird, sagen meines Wissens alle Systemhersteller über Datenblätter oder Konfigurator, wieviel Gewindebolzen mit welcher Dimension mit dem jeweiligen Mörtel erforderlich sind.
Alternative wären Schwerlastkonsolen, die letztlich aber auch angeschraubt werden müssen.
Wenn sich die Tür 90 Grad öffnet, wäre das ideal, ich würde die so einbauen, daß die Scharnierseite unten verläuft. Bei 180 Grad muß halt unten Platz sein und vielleicht ein zweckentfremdeter Türpuffer als Anschlag an der Wand.
Es ist immer die Frage, wie man sich sein Hobby und/oder die Wohnsituation organisieren will, ich persönlich könnte mir so eine Verwendung gut vorstellen.
Wurden auch schon A-Schränke in Geländewagen eingebaut, meist so, daß die Tür nach oben aufgeht. Funktioniert nur nicht so toll, wenn der Tresorschlüssel gleichzeitig das Riegelwerk betätigt, dann müßte mindestens ein zusätzlicher Griff angebracht werden.
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Könnte vielleicht ein "Werkzeug" sein, um ein Holster einzustellen oder zu montieren?
Ähnlich wie diese "Fahnen" um (Klett-)Gürtel in Holster einzuschleifen?
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vor 22 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
Die Büchse ist sehr schmal
Ich weiß nicht, wie Deine Platzverhältnisse sind, aber kannst Du den nicht als verschließbares Regal einsetzen?
Also in Längsrichtung an eine Wand geschraubt? Dann könnten Regalbretter komplett entfallen.
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Es paßt gerade zum Magazinthema:
Geldtransporterüberfall in Köln
Zitat:
Die roten Pfeile zeigen die vielen Einschusslöcher im gelben Geldtransporter. Die Täter feuerten insgesamt 30-mal – ein ganzes Magazin
Eventuell kriegen die die jetzt knallhart dran wegen Verstoß gegen das Magazinverbot!
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Fallstrick:
Wenn nur 9 mm Luger in den Schrank kommen, kann ein Bohrer bis 8 mm zum Einsatz kommen.
Sollen .22 lfB gelagert werden - Durchmesser der Bohrungen max 4,5 mm.
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Hier ein ganz interessantes Beispiel - BKA-Feststellungsbescheid für die CZ BREN 2 Ms in .223 Rem:
https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/BKA-Bescheid-BREN2.pdf
Je nach Konfiguration/Magazingröße/Lauflänge ist da von "verboten" über "Kat A" bis "erlaubt" alles dabei.
Unter Ziffer 11 findet sich auch das Verbot nach 1.2.5 der Waffenliste für die Variante mit 28 cm Lauflänge.
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vor einer Stunde schrieb weyland:
welche KW kann solche Magazine nutzen
Vor kurzem wurde im Forum mal ein eGun-Angebot diskutiert, das eine KW in .308 Win. beinhaltete.
Da wäre dann theoretisch ein 20er Mag möglich.
Interessant würde es aber, wenn dann die gleiche Konfiguration nur in etwas längerer Ausführung (LW) ebenfalls im Schrank stände - das ist dann die gleiche Problematik wie mit den Glock-Magazinen für Lang- und Kurzwaffe.
Die KW in .223 mit 20er Mag wäre vielleicht magazin"rechtlich" machbar, würde dann aber wohl mit 1.2.5 der Waffenliste kollidieren.
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vor 6 Stunden schrieb MAHRS:
Ergebnislisten
Natürlich, daran hatte ich nicht gedacht.
Der DSB beispielsweise veröffentlicht schon die Ergebnisse der Kreise - ohne Zustimmung keine Teilnahme.
Und da wir ja nun offenbar für den Nicht-Grundkontingent-Bestand die Wettkampfteilnahme brauchen ... grrr
Mir wird gerade bewußt, was sich alles an Infos abgreifen läßt und auch wie man daraus mit etwas Insiderwissen einen halbwegs plausiblen "Auftritt" konstruieren könnte.
Aber den Gedanken werde ich hier besser nicht fortführen.
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Paßt gut zum Thema Aufbewahrungskontrolle:
Günzburger Zeitung 13.07.2022
Burtenbach
Männer geben an der Haustüre vor, von der Waffenbehörde zu sein
Zitat:
Zwei Männer klingeln an einem Haus in Burtenbach. Ein 51-Jähriger öffnet die Türe - aber wird schnell misstrauisch. Er selbst ist jedoch im Besitz von Waffen.
Ein Fall von Amtsanmaßung hat sich am Dienstagvormittag in Burtenbach ereignet. Gegen 10.30 Uhr klingelten laut Polizeiangaben zwei bisher unbekannte Männer an der Haustür eines 51-Jährigen. Sie gaben an, von der Waffenbehörde zu kommen, um seine Schusswaffen zu überprüfen. Sie hätten außerdem geäußert, so die Polizei, dass sie die Waffen aufgrund von verschiedenen Verstößen sicherstellen müssten.
Die beiden Täter waren nicht von der Waffenbehörde
Der 51-Jährige, der tatsächlich im Besitz von Waffen war, wurde sofort misstrauisch und bat die beiden Männer, sich auszuweisen. Dies wurde von den beiden Tätern abgelehnt. Der Hausbesitzer verwies die beiden Männer von seinem Grundstück. Sie fuhren anschließend mit einem älteren, silbernen VW Passat mit "OA" oder "OAL"-Kennzeichen weg. Wer Hinweise zu den Tätern oder deren Fahrzeug machen kann, soll sich unter Telefonnummer 08222/96900 bei der Polizeiinspektion Burgau melden. (AZ)
Frage meinerseits: Ein Versuch nach Zufallsprinzip ist ja unwahrscheinlich - wie kommen die bei einer Privatperson an die entsprechende Information?
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Mit dem 3. WaffRÄndG 2020 hat man in D schon mal die Softair als Waffe eingestuft.
Das wurde dann kurze Zeit später korrigiert, im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“:
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_04/690444-690444
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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:
Was ist delegitimierung?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/774
20. Wahlperiode 17.02.202Antwort der Bundesregierung:
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vor 58 Minuten schrieb chapmen:
Und was soll dies ändern?
Ich wollte darauf hinaus, daß die SB manchmal Leistungen erbringen sollen, aber die Voraussetzungen dafür aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder noch nicht vorliegen.
Wir hatten das schon mal bei dem 3. WaffRÄndG 2020 - da tauchte plötzlich und völlig überraschend die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage im Gesetz auf, ohne daß auf Ebene der Länder und der Waffenbehörden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden waren.
Derzeit scheint - offenbar je nach Bundesland unterschiedlich - ein politischer Druck auf die Waffenbehörden einzuwirken, ohne daß dafür in vollem Umfang gesetzliche Grundlagen bestehen (meine Meinung).
Das kann vom wie im bemühten Beispiel Thüringen vom Innenministerium kommen oder wie in Hanau vom Stadtrat (Stichwort: Rückgabe kleiner Waffenscheine, Waffenbehörde Main-Kinzig-Kreis ).
Katja Triebel hat vor einigen Tagen einen Beitrag auf FB veröffentlicht, da ging es um den Entzug von Erlaubnissen wegen "Deligitimierung des Staates" (Bundesland Berlin), das scheint ein neuer Tatbestand (?) zu sein.
Die SB bei den Waffenbehörden sind keine Juristen, sondern haben im Regelfall eine ganz normale Verwaltungsausbildung.
Wir - die wir meist zumindest das technische Verständnis haben - stellen hier in etlichen Diskussionen immer wieder fest, wie komplex und schwierig das Waffenrecht ist.
Oftmals läßt sich eine Frage selbst mit der Schwarmintelligenz des Forums nicht wirklich sicher beantworten.
Irgendwann geschieht das dann durch ein Gerichtsurteil.
Ich will hier keine Lanze für die Behörden brechen, aber ich glaube nicht daß es immer an "langsamen SB" liegt.
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Mal als Beispiel für ein Bundesland:
(Soll keine Wertung bezüglich der Partei sein, nur aus aktuellem Anlaß)
Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales:
AfD-Leute droht Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis
Verfassungsfeinde werden entwaffnet
37/2022 06.07.2022
Zitat:
...
Die verschärfte waffenrechtliche Prüfung wird auch Mitglieder des Thüringer Landesverbands der AfD treffen.
...
https://innen.thueringen.de/detailanzeige/37-2022
Bin gespannt, wie die Gerichte dazu urteilen.
Nun versetze man sich mal in die Rolle der SB, die das auf Weisung von oben umsetzen, dabei aber die Gesetze beachten müssen.
Könnte jemand da auf den Gedanken kommen, erst mal auf Zeit zu spielen?
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Etwas Hintergrund zum Thema Airsoft und der Idee, die Betroffenen mit ins Boot zu nehmen:
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL
on the application of Directive (EU) 2021/555 of the European Parliament and of the Council of 24 March 2021 on control of the acquisition and possession of weapons
Brussels, 27.10.2021
COM(2021) 647 finalhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52021DC0647
3.1
...
Finally, law enforcement authorities have observed a surge in seizure of airsoft weapons (shooting plastic pellets propelled by compressed gas) converted to fire ammunition. Although such weapons are regulated as firearms in several EU Member States, they are currently excluded from the scope of the Directive.
Therefore, the Commission will assess the impact of clarifying the distinction between prohibited firearms and firearms subject to authorisation, to ensure that prohibited firearms can only be possessed in very exceptional cases. A potential assessment could also ensure that all weapons, which are unfit to fire a projectile (either after deactivation or by their manufacture) but could be converted to fire a projectile with specialised tools and knowledge are at least subject to declaration.
...
Übersetzung:
Schließlich haben die Strafverfolgungsbehörden einen Anstieg bei der Beschlagnahme von Airsoft-Waffen (mit komprimiertem Gas betriebene Plastikkugeln) beobachtet, die zum Verschießen von Munition umgebaut wurden. Obwohl solche Waffen in mehreren EU-Mitgliedstaaten als Feuerwaffen geregelt sind, fallen sie derzeit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Kommission wird daher prüfen, wie sich eine klarere Unterscheidung zwischen verbotenen und genehmigungspflichtigen Feuerwaffen auswirken würde, um sicherzustellen, dass der Besitz verbotener Feuerwaffen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist. Eine mögliche Bewertung könnte auch sicherstellen, dass alle Waffen, die zum Abfeuern eines Geschosses ungeeignet sind (entweder nach der Deaktivierung oder durch ihre Herstellung), aber mit speziellen Werkzeugen und Kenntnissen zum Abfeuern eines Geschosses umgebaut werden könnten, zumindest meldepflichtig sind.
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vor 5 Stunden schrieb BlackFly:
Aber halbwegs zurück zum eigentlichen Thema: Entgegen vieler Rufe und vorveruteilungen einiger hier schein die FDP doch etwas für uns zu tun, so steht es zumindest in diesem Artikel der TAZ:
Aus dem taz-Bericht:
"Tatsächlich arbeitete Faesers Ressort zuletzt an einem Gesetzentwurf für eine Waffenrechtsverschärfung.
Laut einer Sprecherin liegt dieser inzwischen vor, wird aber noch intern abgestimmt."
Demnach dürfte der Entwurf für das 4. WaffRÄndG oder wie es auch heißen mag (2021 firmierte das Ganze unter "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen") tatsächlich in der ministeriellen Abstimmung sein.
Die Verbände sind m. E. noch nicht beteiligt, das wäre sonst bekannt.
Politisch bleibt nur die Hoffnung auf die FDP und dort wohl insbesondere auf Konstantin Kuhle.
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Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
in Waffenlobby
Geschrieben · Bearbeitet von Elo
Genau das hat @Olt d.R. ja aufgezeigt - offenbar wird (irrtümlich?) die Anzahl der KWS mit der Zahl der in Umlauf befindlichen SRS-Waffen gleichgesetzt.
Leider ist ja das "Geheimpapier" der Innenministerkonferenz zu den SRS-Waffen weiterhin unter Verschluß (Stichwort: Klage des VDB).
Aber daraufhin würde ich vermuten, daß schon Pläne für die erweiterte Kontrolle der SRS-Waffen in der Schublade liegen.
Die Stuttgarter Zeitung hat das im Grunde recht pragmatisch beschrieben.
Nicht die große Panik aufgrund der ach so massiven Gefahr, die von Schreckschuss- und Gaspistolen ausgeht, sondern das Bemühen der Parteien, Vorstöße im Sinne der jeweiligen Wählergruppen zu platzieren.
Marcel Emmerich ist für die Grünen Obmann im Innenausschuss und hat m. W. kürzlich das sog. Online-Fachgespräch Waffenrecht: Vollzug und Handlungsbedarf moderiert, der sollte mit dem Thema besser vertraut sein.
Aber genau das ist ja der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen - solche Falschinformationen/Fehlleistungen aufzudecken.