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Elo

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Beiträge von Elo

  1. In den VDB-Nachrichten vom 17.10.2025 wird eine Position des Deutschen Städtetages erwähnt:

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17102025_nach_der_stellungnahme_ist_vor_der_stellungnahme.html

     

    Zitat:

    ...

    Oder der Deutsche Städtetag meint feststellen zu müssen, dass es „nahezu kein Bedürfnis für den Besitz und Einsatz von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen“ gibt und daraus folgert, dass „diese Waffen verboten werden sollten“.

    ...

    (Zitat Ende)

     

    Die eigentliche Stellungnahme scheint noch nicht im Netz zu sein?

     

    War aber schon Thema im September 2024:

     

    https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2024/353-praesidium-aenderungen-waffenrecht

     

    https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2024/schreckschusswaffen-verbieten

  2. VDB-Nachrichten, 17.10.2025:

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17102025_nach_der_stellungnahme_ist_vor_der_stellungnahme.html

     

    Zitat:

     

    Nach der Stellungnahme ist vor der Stellungnahme    
    VDB prüft die Vorschläge anderer Verbände zur Evaluierung des Waffenrechts


    Am Montag, 6. Oktober, haben der VDB und viele weitere Verbände ihre Stellungnahmen zur geplanten Evaluierung des Waffenrechts abgegeben.

     

    Was macht der VDB nun in der Zeit zwischen dem Einreichen der Punkte zur Evaluierung und der erwarteten Übermittlung der Evaluierungsfragen? Natürlich drehen wir nicht nur Däumchen, auch wenn eine Zeit der Entspannung und des Luftholens vor diesem Prozess sicher auch angebracht wäre. Nein, wir bereiten uns auf die Evaluierung vor und prüfen alle bereits vorliegenden Stellungnahmen dahingehend, welche Punkte uns in der Evaluierung erwarten könnten, um bereits entsprechende Positionen ausarbeiten zu können.

     

    Wir freuen uns, wenn wir dabei Punkte finden, die unseren Positionen entsprechen. Manchmal stolpern wir jedoch auch bereits jetzt, wo es noch gar nicht um Forderungen geht, sondern eigentlich erst einmal um Punkte, die evaluiert werden sollen, über Aussagen, die wir so nicht stehen lassen können. Beispielsweise darüber, dass sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) „für eine deutliche Verschärfung der rechtlichen Regelungen bezüglich Herstellung, Erwerb, Vertrieb und Führen von Anscheinswaffen“ ausspricht.

     

    Oder der Deutsche Städtetag meint feststellen zu müssen, dass es „nahezu kein Bedürfnis für den Besitz und Einsatz von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen“ gibt und daraus folgert, dass „diese Waffen verboten werden sollten“.

     

    Wir erlauben uns dann, einzelne dieser Aussagen bereits jetzt direkt gegenüber der äußernden Stelle zu kommentieren. Ansonsten warten wir gespannt darauf, dass das BMI alle eingegangenen Stellungnahmen wie angekündigt veröffentlich, damit wir Einsicht in alle eingebrachten Punkte erhalten, da bisher leider nicht alle Verbände die Stellungnahmen selbstständig auf deren Homepages veröffentlich haben.

     

    Wir hoffen nur, dass nicht zu viele Beteiligte einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme widersprechen, was unsere Vorbereitungen erschweren würde – zumal diese Möglichkeit in unseren Augen auch den Transparenzgedanken untergräbt, der hinter der Einrichtung des Lobbyregisters steckt.

    (Zitat Ende)

  3. Stand 20.10.2025 - Bisher bekannte Stellungnahmen der Verbände zur Evaluierung Waffenrecht (ohne Gewähr):

     

    VDB

    https://www.vdb-waffen.de/d/2fn26dcv.pdf

     

    DSB

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/NEWS/NEWS_2025/DSB_Stellungnahme_Bestimmung_Evaluierungsgegenstaende_Waffenrecht.pdf

     

    BSSB

    https://www.bssb.de/fileadmin/Verband/News/2025/BSSB-Stellungnahme_-_WaffR-Evaluierung_-_Themen_-_September_2025.pdf

     

    BDS

    https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/bds - themen evaluation waffg.pdf

     

    DSU

    https://d-s-u.de/fileadmin/Downloads/251006_Themeneingabe_BMI_Evaluierung_.pdf

     

    BdMP

    https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Final_Stellungnahme_BDMP.pdf

     

    BdK

    https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/dokumente/2025-10-06_stellungnahme-des-bdk-zur-evaluierung-des-waffenrechts.pdf

     

    BZL

    https://bzl.net/wp-content/uploads/2025/10/Evaluierungsgegensaende-Bundesverband-zivile-Legalwaffen-BZL-zum-Waffenrecht.pdf

     

    BJV

    https://jagd-bayern.de/download/424/schiesswesen/151805/waffenrecht-evaluierung-verbandsbeteiligung-251006-info.pdf

     

    DJV

    https://www.jagdverband.de/fuenf-forderungen-fuer-evaluierung-des-waffenrechts

     

    Nachträge:

     

    DJV

    https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-10/2025-10_DJV-Stellungnahme_Evaluierungsthemen_Waffenrecht_geschwärzt.pdf

     

    DPolG

    https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upload/www_dpolg_de/pdf/2025/251006_Evaluierung_Waffenrecht_Stellungnahme_formatiert.pdf

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  4. vor 49 Minuten schrieb ChrissVector:

    simples Portal

     

    NWR z. B. wäre eben kein "simples Portal".
    Der (echte) Zugriff durch die Waffenbehörden läuft auch nicht über das gewöhnliche Internet.

     

    vor 49 Minuten schrieb ChrissVector:

    Welche Einschränkung soll das konkret auf den Fall den wir hier diskutieren sein, die zwar die Nutzung einfacher IT verunmöglicht, aber nicht gleichzeitig auch die Eignung zum Waffenbesitz beeinträchtigt?

     

    Man kann durchaus mit körperlichen Einschränkungen Schießsport ausüben.

    Oder auch mit Schreib-/Lernschwächen o. ä.

     

    vor 49 Minuten schrieb ChrissVector:

    Unterstützung bei der Nutzung der digitalen Lösungen. Und die wird es in vielfältigen Formen geben.

     

    Eben nicht.

    Ich nenne auch ein konkretes Beispiel: die Verpflichtung zur Online-Steuererklärung für Gewerbetreibende.

    Die einzige Form der "vielfältigen Unterstützung" ist die Möglichkeit, kostenpflichtig einen Steuerberater zu beauftragen.

     

    Oder eine Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister (§ 23a Abs. 2 GwG).

    Da können auch ganz gewöhnliche Vereine betroffen sein.

  5. vor 3 Stunden schrieb ChrissVector:

    Niemand wird durch Digitalisierung wie die hier vorgeschlagene tatsächlich ausgeschlossen.

     

    Wir können schon mal mit dem Problem anfangen, daß in D noch immer nicht jeder an (schnelles) Internet angeschlossen ist.

    Dazu braucht es dann die passenden Endgeräte, die natürlich auch hard- und softwaretechnisch auf dem aktuellen Stand gehalten (und bezahlt) werden müssen.

     

    Und man muß die bedienen können, das kann z. B. im Alter oder bei körperlichen Beeinträchtigungen ein Problem sein.

     

    Um mal beispielhaft eine Dimension aufzuzeigen - es gibt in D wohl mehr als 6 Mio. Analphabeten (geringe Lese- und Schreibkompetenz).

    Die hätten wahrscheinlich auch mit einem Papierformular ein Problem, das Beispiel soll nur aufzeigen, daß es große Bevölkerungsgruppen gibt, für die eine Teilhabe an bestimmten Angeboten oder Systemen schwierig ist. 

     

    Es geht auch nicht darum, die Digitalisierung grundsätzlich aufzuhalten oder schlechtzureden, es muß aber weiterhin Alternativen geben.

     

    Solche Bevölkerungsgruppen einfach auszuschließen, wie es ja in diesem Faden schon geäußert wurde, empfinde ich als menschenverachtend.

  6. vor 7 Minuten schrieb Bounty:

    Liest nochmal meinen Beitrag!

    ...

     

    Mir ist klar, daß Du auf Fehler trotz vorliegender Kopien abstellst.

     

    Treu und Glauben allein würde aber ohne jeden Nachweis bedeuten und der liegt ja in Form der WBK-Kopien vor.

     

    Wenn man aber unterstellt, daß vorhandene Waffen (bewußt?) verschwiegen werden

     

    vor 38 Minuten schrieb Bounty:

    Ob die Aufstellung vollständig ist, ob Du alle WBKs vorgelegt hast, ob seit dem Anfertigen der Kopien bereits weitere Waffen eingetragen wurden, nichts davon sieht der Verband.

     

    könnten wir im strafrechtlich relevanten Bereich angekommen sein?

    Ist das wirklich eine so präsente Gefahr, daß zusätzliche Prüfverfahren eingeführt werden müssen?

     

    Ich beziehe mich hier nicht auf die Frage der Vereinfachung durch Digitalisierung oder den Ersatz eines Verfahrens durch ein anderes, sondern um die ganz konkrete Überlegung in der Stellungnahme (Zitat) vorgelegte Papierunterlagen mit Eintragungen im NWR abzugleichen.

  7. vor 13 Minuten schrieb Bounty:

    Wie läuft es denn zur Zeit? Du legst Kopien Deiner WBKs vor oder eine Aufstellung Deiner Waffen. Ob die Aufstellung vollständig ist, ob Du alle WBKs vorgelegt hast, ob seit dem Anfertigen der Kopien bereits weitere Waffen eingetragen wurden, nichts davon sieht der Verband. Er bescheinigt dann halt auf Treu und Glauben...

    ...und es gibt nachher den üblichen Knatsch, wenn das Erwerbstteckungsverbot missachtet wurde, ein 14(3) Bedürfnis ein 14(5) Bedürfnis hätte seien müssen oder das weitere Bedürfnis eigentlich abzulehnen gewesen wäre, weil geeignete Waffen bereits im Besitz sind.

     

    Treu und Glauben allein kann ich nicht erkennen, es gibt ja die WBK-Kopien.

     

    Wenn deren Authentizität nun grundsätzlich angezweifelt wird - wo landen wir da?

     

    Wer prüft dann die Echtheit von Vereinsbescheinigungen, die Einträge in Schießbücher, die Gültigkeit von Sachkundenachweisen?

     

    Meiner Meinung nach ein gefährlicher Pfad ...

     

    Und das als Verband auch noch aktiv anzubieten? 

    • Gefällt mir 1
  8. vor 12 Stunden schrieb ASE:

    Wenn es nach mir ginge: alles Digital. Kannst du nicht? Willst du nicht, weil mimimimi? Dann brauchst du auch keine Waffen.

     

    Habe bewußt etwas gewartet, bevor ich was dazu schreibe.

     

    Ich habe durchaus Verständnis, wenn bei einem Landesverband die Zusammenarbeit mit (oder die Arbeit für) eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Mitglieder schon mal (öfter?) frustrierend sein kann.

     

    Auch bin ich der Meinung, daß Respekt für alle geboten ist, die ein Ehrenamt ausüben.

     

    Umgekehrt braucht es "oben" aber auch Verständnis für die ganz gewöhnlichen Mitglieder und ggf. auch deren Kritik.

     

    Und am Rande - es soll immer noch Menschen geben, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht oder nur wenig digital unterwegs sind.

     

    Willst Du die aus der Gesellschaft ausschließen?

  9. Am 14.10.2025 um 18:33 schrieb Elo:

     

    Zitat aus "Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes (DSB) zur Abfrage des Bundesministeriums des Innern zu Themenkomplexen für die Evaluierung des deutschen Waffenrechts", Stand: 06.10.2025, Seite 12:

     

    ...

    Für die Landesverbände des Deutschen Schützenbundes besteht u.a. im Rahmen der Glaubhaftmachungen keine Möglichkeit die vorgelegten Papierunterlagen mit den Eintragungen im NWR abzugleichen.

    ...

    (Zitat Ende)

     

    Der Einfachheit halber zitiere ich meinen eigenen Beitrag.

     

    Wie interpretiert Ihr das denn?

     

    Der DSB bemänget, daß die Landesverbände keine Möglichkeit haben, vorgelegte Papierunterlagen mit Eintragungen im NWR abzugleichen.

     

    Man würde demnach gerne (zusätzlich) die NWR-Daten abrufen und mit den seitens des Sportschützen vorgelegten Dokumenten abgleichen?

     

    Wie soll man das verstehen? Gebt uns mehr Befugnisse, damit wir mehr prüfen können?

  10. vor 1 Stunde schrieb ChrissVector:

    Bisher reden wir nur von dem was sie bereits prüfen.

     

    Zitat aus "Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes (DSB) zur Abfrage des Bundesministeriums des Innern zu Themenkomplexen für die Evaluierung des deutschen Waffenrechts", Stand: 06.10.2025, Seite 12:

     

    ...

    Für die Landesverbände des Deutschen Schützenbundes besteht u.a. im Rahmen der Glaubhaftmachungen keine Möglichkeit die vorgelegten Papierunterlagen mit den Eintragungen im NWR abzugleichen.

    ...

    (Zitat Ende)

  11. vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

    Die es schon längst gibt.

     

    Zitat aus "Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes (DSB) zur Abfrage des Bundesministeriums des Innern zu Themenkomplexen für die Evaluierung des deutschen Waffenrechts", Stand: 06.10.2025, Seite 6 / 7:

     

    Der „nicht verbandlich gebundene Sportschütze“ wird dem Regelungscharakter und der Systematik des Waffenrechts jedoch nicht gerecht, denn nur in anerkannten und geprüften Strukturen eines nach § 15 Absatz 1 WaffG anerkannten Verbandes können Aufsichtssysteme überprüft und dauerhaft sichergestellt werden. Außerdem kann nur innerhalb der Verbandsstruktur gewährleistet werden, dass Informationen beispielsweise über waffenrechtliche Änderungen zielgerichtet weitergegeben werden.

     

    Die Zugehörigkeit des Sportschützen zum anerkannten Schießsportverband (§ 15 Absatz 1 WaffG) sollte daher eine Voraussetzung für den Waffenerwerb als Sportschütze sein.

    (Zitat Ende)

     

    Zitat aus "Sachsenjäger 2/2024", Seite 3:

     

    ...

    "Was den Sportschützen und den Anglern recht ist, muss auch für uns als Jäger gelten. Um unser Bedürfnis nach der Jagd nachzuweisen, muss eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Vertretung der Jägerschaft Pflicht sein."

    ...

    (Zitat Ende)

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  12.  

    vor 28 Minuten schrieb ASE:

    Von Zugriffsrechten und Tokens hat hier wohl noch keiner was gehört?

     

    Der ganze Wirbel basiert mal wieder darauf,  dass man so tut, als ob der Zugriff auf das  NWR nur" Ganz-Oder-Garnicht" ausgestalten könnte. Das spricht  Bände über das IT-Verständnis. 

    Es wäre ein leichtes, den Zugang zum NWR auf dem Need-to-know Prinzip zu gestalten:

     

    Ein Glück, daß endlich mal jemand erklärt, wie es richtig gemacht wird?

     

    Zunächst sind schon jetzt drei Behörden mit dem NWR beschäftigt: das BVA in Kön, die fachliche Leitstelle in Hamburg und für den technischen Betrieb ein Datenzentrum in den neuen Ländern.

     

    Der derzeitige "Zugriff" durch Hersteller und Händler erfolgt nicht auf das NWR, sondern nur auf eine Art "Übergabestelle".
    Damit soll gerade ein direkter Zugriff auf das NWR ausgeschlossen werden.

    Das hat beispielsweise zur Folge, daß ein Händler den Bestand, den er selbst an das NWR gemeldet hat, anschließend nicht mehr einsehen kann.

     

    Welche Schwierigkeiten diese Meldungen in der Praxis machen, hatte ich schon verlinkt.

     

    vor 28 Minuten schrieb ASE:

    Dem Verband ist die Prüfung des Waffenbestandes gesetzlich aufgetragen, mithin kann zusätzlich die Zustimmung durch konkludentes Handeln angenommen werden. Als doppelt legitim.

     

    Ich lese immer wieder heraus, daß die Verbände noch mehr prüfen wollen?

     

    Dazu kommt noch die Idee des DSB, für Sportschützen eine "Pflichtmitgliedschaft" zu etablieren?

     

    Was kommt als nächstes? Möchten die Schießsportverbände gerne auch die elektronische Patientenakte einsehen?

    Wäre doch praktisch, könnte man z. B. körperliche Einschränkungen hinterlegen und sich das ärztliche Attest sparen?

    (Hinweis: Ironie)

     

    vor 42 Minuten schrieb ASE:

    Und machen wir uns nichts vor: nachdem die VDB-Bubble glaubt, hier den Claim auf alle positiven Sachen zu haben, welche die Verbände eingereicht haben, was schlicht dummes Geschwätz ist, so ist ihr nun aufgefallen das sie diesen Aspekt nicht auf dem Schirm hatte. Also muss es scheisse sein....

     

    Tja, die böse VDB-Bubble ...?

     

    Könnte man doch endlich wieder zum jahrzehntelang bewährten System der Interessenvertretung zurückkehren, wenn die nicht immer querschießen würde?

    • Gefällt mir 1
  13. Es wurde seitens einiger Verbände ja der Wunsch geäußert, "mehr" über das NWR zu machen bzw. Zugriff darauf zu haben.

     

    Auch einige Forenbeiträge versprechen sich davon Verbesserungen.

     

    Dazu könnte die Lektüre dieses Beitrags auf der VDB-Webseite vom 10.10.2025 informativ sein.

     

    Hinweis: der thematisierte Verstoß besteht wohl in der Auswahl eines falschen Meldeanlasses?

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/10102025_neues_von_der_fachlichen_leitstelle_des_nwr.html

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  14. VDB-Nachrichten, 12.10.2025:

     

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12102025_neue_studie_ermittelt_wert_der_jagd-_und_schiesssportbranche.html

     

    Zitat:

     

    Neue Studie ermittelt Wert der Jagd- und Schießsportbranche    
    Erstmals gründliche Bewertung des gesamten Sektors


    Bei einer Veranstaltung zum Thema „Die sozioökonomischen Auswirkungen der Jagd, des Schießsports und der damit verbundenen Sektoren in Europa“ im Europäischen Parlament wurde am Dienstag, 30. September 2025, eine Studie der Universität Urbino vorgestellt, die sich mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Waffen- und Munitionssektors für Sport, Jagd und zivile Nutzung in Europa beschäftigt.

     

    Die Studie kommt zu dem Schluss, dass der gesamte Sektor jährlich 180 Milliarden Euro zur europäischen Wirtschaft beiträgt (das entspricht durchschnittlich 0,99 % des BIP in Europa) und mehr als 1,1 Millionen Arbeitsplätze in 30 Ländern sichert.

     

    Professor Fabio Musso, Hauptautor der Studie, erklärte:  „Aufbauend auf den erfolgreichen Erfahrungen einer ähnlichen Studie, die zuvor in Italien durchgeführt wurde, haben wir uns entschlossen, ein umfassenderes Projekt zu starten, das die sozioökonomischen Auswirkungen des zivilen Waffen- und Munitionssektors auf europäischer Ebene analysiert. Das Ergebnis ist eine einzigartige Studie, die eine gründliche Bewertung des gesamten Sektors und seines Werts in Bezug auf Umsatz und Beschäftigung bietet.“

     

    Diese Wirtschaftstätigkeit ist direkt mit der europäischen Jagd- und Schießsportbranche verbunden. Die jährlichen Ausgaben der europäischen Jäger und Sportschützen – ohne den Kauf von Schusswaffen und Munition – belaufen sich auf 96,3 Milliarden Euro. 84.691 Beschäftigte sind im Produktbereich und 490.936 im Dienstleistungssektor beschäftigt. Die Studie unterstreicht zudem die starke Handelsleistung der Branche: Die europäische Waffenindustrie verzeichnet einen Handelsüberschuss von 1,36 Milliarden Euro, die Munitionsindustrie steuert weitere 399 Millionen Euro bei. Ergänzt wird diese Exportstärke durch die jährlichen Ausgaben der Jäger und Sportschützen von knapp 96,3 Milliarden Euro.

     

    Die Untersuchung identifiziert 218 Waffenunternehmen mit 16.188 Beschäftigten und einem Umsatz von 3,27 Milliarden Euro. Die Munitionsindustrie zählt 193 Unternehmen und 10.822 Beschäftigte und erwirtschaftet einen Umsatz von 2,54 Milliarden Euro. Beide Branchen verzeichnen einen deutlichen Handelsüberschuss, wobei die Exporte die Importe übersteigen. Die Zulieferindustrie umfasst 637 Unternehmen und 6.842 Beschäftigte, während die Zulieferindustrie 40.023 Beschäftigte hat und einen geschätzten Umsatz von 6,28 Milliarden Euro erzielt.

     

    Die wissenschaftliche Erhebung kommt zu dem Schluss, dass der Waffen- und Munitionssektor für den zivilen Gebrauch, einschließlich der vorgelagerten (Lieferkette) und nachgelagerten (Vertriebsstruktur) Sektoren sowie der Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Jagd und Sportschießen, alles andere als eine Nischenaktivität ist. Er leistet einen wichtigen Beitrag zum europäischen Handel und zur Beschäftigung, erhält Gemeinschaften und unterstützt ein breites Netzwerk von Industrien auf dem gesamten Kontinent.

     

    In seiner Rede bei der Veranstaltung  erklärte Laurens Hoedemaker, Präsident des Europäischen Jagdverbandes FACE, er freue sich sehr, dass FACE zur Koordinierung dieses wichtigen Treffens im Europäischen Parlament beitragen könne. Er fügte hinzu: „Diese neue Studie ist eine großartige Nachricht für sieben Millionen Jäger in ganz Europa, denn sie zeigt, dass unser sozioökonomischer Wert größer ist als bisherige Studien. FACEs Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass wir auf europäischer Ebene starke Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Jäger haben, einschließlich einer gesunden Landschaft, die Mensch und Tier unterstützt.“

    ...

    (Zitat Ende)

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  15. vor 1 Stunde schrieb JoergS:

    Nur weil Schalldämpfer früher mal verboten waren?

     

    Nur als grundsätzliche Anmerkung - bei Schalldämpfern wird oft von einem "Verbot" gesprochen.

     

    Schalldämpfer sind und waren nicht verboten (i. S. von z. B. verbotener Waffe oder Gegenstand), sondern "nur" genehmigungspflichtig.

     

    Ein solcher Voreintrag war allerdings früher kaum zu bekommen, bis auf gewisse Ausnahmen auf Grundlage z. B. von Lärm- (Arbeits-)schutz bei beruflicher Nutzung.

     

    Für jagdliche Verwendung gibt es nun - nach langem Kampf - die bereits zitierte vereinfachte Regelung.

    • Gefällt mir 1
  16. vor 9 Stunden schrieb tuersteher:

    ... dass der BDK eher unsere Interessen vertritt, als unsere angeblichen Interessensvertretungen!

     

    Ist Euch noch geläufig, als vor einigen Jahren die Begrenzung der gelben WBK zum 01.09.2020 eingeleitet wurde?

    Davor gab es am 11. November 2019 eine öffentliche Anhörung.

    Dabei sprach auch ein heutiger Abgeordneter, der damals Vorsitzender des BDK war.

    Während dieser Anhörung wurden auch einige "Praxisfälle" vorgestellt. 

  17. vor einer Stunde schrieb MarkF:

    Offen gesagt, wenn ich manche alte (also noch älter als ich) Kollegen sehe, die im sog. Training mit der KW nur noch aufgelegt schießen (können), dann habe ich schon Zweifel, ob man das noch als Schießsport anerkennen kann.

     

    Man kann das - wie viele anderen Dinge und ggf. auch mit rein juristischem Blick - hinterfragen, aber die Diskussion, was denn nun Schießsport ist, würde ich nicht führen wollen.

    Alle, die sich - auch nur auf minimalem Leistungsniveau - einbringen, sollten uneingeschränkt willkommen sein.

    Insbesondere, wenn sie in den Jahrzehnten davor einen aktiven Beitrag geleistet haben.

    Keinesfalls darf eine alterbedingte Einschänkung (solange die Sicherheit gewährleistet ist) ein Ausschlußkriterium sein.

  18. vor 6 Stunden schrieb ChrissVector:

    Inwiefern wäre es eine "Datenkrake", wenn das "OK" des Verbandes direkt im NWR übermittelt werden könnte?

     

    Das NWR ist jetzt bereits eine riesige "Datenkrake".

     

    Nenn bitte ein einziges Beispiel, in dem das NWR (derzeit) eine echte Verbesserung für Waffenbesitzer gebracht hätte.

     

    Statt dessen gibt es zusätzlich Waffen-ID, Teile-ID, Erlaubnis-ID, Personen-ID, die zusätzlich immer wieder erfragt bzw. mitgeteilt werden müssen. 

     

    Weitere "Unterlagen" und Beteiligte im NWR werden das weiter aufblasen.

     

    In der DSB-Stellungnahme wird (sinng.) "beklagt" (vgl. S. 12), daß die Landesverbände (Zitat) "keine Möglichkeit (besteht) die vorgelegten Papierunterlagen mit den Eintragungen im NWR abzugleichen."

     

    Auch hätte man einige Seiten vorher gerne eine "Zwangsmitgliedschaft"?

     

    Zitat (S. 7): "Die Zugehörigkeit des Sportschützen zum anerkannten Schießsportverband (§ 15 Absatz 1 WaffG) sollte daher eine Voraussetzung für den Waffenerwerb als Sportschütze sein."

     

    Weiteres Zitat (vorheriger Absatz): "... denn nur in anerkannten und geprüften Strukturen eines nach § 15 Absatz 1 WaffG anerkannten Verbandes können Aufsichtssysteme überprüft und dauerhaft sichergestellt werden."

     

    Eine ähnliche Idee wurde mal von einem LJV-Vizepräsident im Sachsenjäger geäußert:

     

    https://www.pirsch.de/news/kuriose-forderung-zwangsmitgliedschaft-im-jagdverband-fuer-jaeger-39131

  19. vor 18 Stunden schrieb ToniPistole:

    Die wollen praktisch alle Poizeiaufgaben Übernehmen. Die stören sich bspw. daran, dass sie keinen Lesezugriff auf das NWR haben. Die wollen vollen unbegrenzten Zugriff auf das NWR, damit die jederzeit sehen können, wer und wo welche Waffe hat. Natürlich nur zu unserem Besten.

     

    Inzwischen sind ja die Stellungnahmen fast aller Schießsportverbände einsehbar.

     

    Wenn man sich die anschaut, gibt es offenbar mehrere, die sich Zugriffsmöglichkeiten auf das NWR wünschen.

     

    Der DSB möchte sogar die Landesverbände anbinden sowie Bedürfnisbescheinigungen und Sachkundenachweise direkt im NWR hinterlegen.

     

    Und vorgelegte Papierunterlagen mit den Eintragungen im NWR abgleichen?

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