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P 8X

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  1. Ich entschuldige mich schon vorab für meine Frage, weil ich es einfach nicht in den Schädel bekomme: wenn ich ein kleines Schweizermesser (Klingenlänge 5,5 cm) bei mir führe, wenn ich auf den Schießstand fahre mit meinem KK-Gewehr zum Training - ist das dann noch vom Bedürfnis umfasst nach neuester Rechtsprechung? Um die manchmal steckengebliebenen Hülsen herauszuhebeln .. Wenn ich damit auf den Schießstand fahre, und durchquere eine temporär eingerichtete Waffenverbotszone? Wenn ich aber besagtes Schweizermesser immer mit mir trage, und gerate damit unwissentlich in eine Waffenverbotszone - dann kann/ muß ich die WBK abgeben? Und wenn mein Verein z.B. Ostereierschießen ausrichtet: entweder ohne Plastik-/-Holzmesser, oder nur noch als geschlossene Veranstaltung? Vielen Dank für eine sachkundige Antwort! P 8X
  2. Ich bekomme diese Formate nicht geöffnet, das geht mir so auf den Senkel. Könnt ihr das nicht auf "konventionelle" Art verlinken?
  3. Und welche Option haben die, die es weder wollten noch in irgendeiner Form gewählt haben?
  4. Meine schöne Italienerin, eine Davide Pedersoli .357 mag mit 8-Kant-Lauf und Spindeldiopter und knapp 5 kg Gewicht. Gekauft über eGun, und den schiefsitzenden Diopter selbst beim Büchser nicht ordentlich gerichtet bekommen .. Meine Schöne schießt gut, wenn man die Muni ihren Bedürfnissen anpasst. Immer ein schöner Anblick - doch würde ich sie noch einmal erwerben wollen?
  5. Wenn die Waffe vom Händler ist, sprich ihn darauf an (Garantie/ Gewährleistung). Das sollte kein Problem sein; ich hatte das auch schon - CZ- , ging nur noch mit langärmeligen Hemd, Schlauchschal und Schirmmütze zum Schutz. Nach Einschicken war das erledigt: andere Rückholfeder und anderer Buffer, seitdem ist das Problem Geschichte. Was ist die Ursache dafür bei deiner IMI sein könnte, weiß ich natürlich nicht.
  6. Auch wenn der Link für die "kostenlose" Version hier schon kursiert: Ich habe den entsprechenden Link dafür noch nicht entdeckt. Bitte noch einmal posten. Vielen Dank im Voraus!
  7. P 8X

    Sprengstoffschein

    "Schwarzpulverähnliche Stoffe", ohne namentliche Erwähnung, dazu hatte ich ja schon geschrieben, daß ich das noch nachvollziehen könne. Die Empfehlung, die Herstellernamen aufzuführen, kamen von meinem Lehrgangsleiter und sollen darüberhinaus aus einem Leitfaden für Behörden hervorgehen, der sogenannten Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift (Quelle: LHS-Germany GmbH). Leider konnte ich die bisher nirgends zum Lesen finden.
  8. Mein "Pulverschein" ist jetzt, fast sechs Monate seit Erstantrag, beinahe in Reichweite. Ich habe u.a. beantragt, Schwarzpulverersatzstoffe namentlich aufzuführen (Pyrodex; Triple Seven), und das Laden von Schwarzpulverpatronen mitaufzunehmen. Mein SB hat jetzt plötzlich Einwendungen: 1.) "schwarzpulverähnlich" würde alles enthalten, was verwendet werden darf, und die namentliche Aufführung würde nur zu einer Einschränkung führen 2.) "Laden/Wiederladen von Schwarzpulverpatronen" sei nicht sinnvoll, weil unter "Laden/Wiederladen von Patronenhülsen" der Erlaubnisinhaber für die Ladung verantwortlich sei. Punkt 1.) kann ich noch nachvollziehen und hoffe, daß Händler das genauso sehen. Punkt 2.) da verstehe ich die Argumentation nicht. Wie seht ihr das? [an den Mod: bitte das Thema richtig einordnen, WaffenR oder Wiederladen]
  9. Vielleicht meinst du doch eher eine SIG Sauer?
  10. Para Ordnance? Nur der Abzug muß wirklich bearbeitet werdet, meiner Meinung nach.
  11. Und auch sonst ist das so eine Sache mit dem "Kundendienst" von Anschütz. Habe mir ein gebrauchtes KK-Anschütz-Gewehrchen zugelegt, System 64. Leider nicht kompatibel mit System 54, wie sich anläßlich meines anfangs mal zuhause vergessenen Verschlusses herausgestellt hat. Ich hätte einen 54er Verschluß geliehen bekommen, der aber leider nicht paßte. Gebrauchsanleitung war auch nicht vorhanden, und im Netz gibt es zwar welche zum Herunterladen, doch nicht für meine Waffennummer. Also versuchte ich bei Fa. Anschütz eine alte Gebrauchsanleitung zu bestellen. Versucht mal, dort anzurufen - ich glaube, die mögen keine Endkunden am Telephon. Also gemailt, nach 2x hin und her Waffennummer durchgegeben, um kostenpflichtige Zusendung des Heftchens gebeten. Antwort: diese Nummer gäbe es nicht. Das sei vermutlich kein Anschütz; ich solle Photos schicken. Ich habe das dann erstmal ad acta gelegt, weil ich inzwischen auch so klarkomme. Eine Neuwaffe dieses Herstellers kommt für mich definitiv nicht in Frage; erfreulicherweise gibt es Alternativen.
  12. Was spricht denn dagegen, daß wir alle, ob Händler oder Büchsenmacher, Schützen oder Jäger, die gleichen Interessen haben? Was nützt mir als Schütze, wenn mein Händler untergeht, oder mein Büchsenmacher dichtmachen muß? Haben wir nicht letztendlich alle die gleichen Interessen? Warum immer wieder gegen die eigenen Leute arbeiten? Manche haben den Schuß immer noch nicht wahrgenommen .. wie ahnungslos kann man eigentlich sein?
  13. Ich würde es so formulieren: Ersatzteile aus der Bauzeit der eigenen Waffe verwenden. Also Erfurt zu Erfurt (offensichtlich nochmals ein spezielles Thema für sich), DWM für DWM, also grob bis in die 20er, und besonders was Magazine angeht!!!, von Simson keine Ahnung, und wer lange und viel schießen möchte: Mauser/Vopo und entsprechende Ersatzteile. Und dann gibt es immer noch manche Schätzchen aus der Frühzeit, die empfindlicher als andere sind. Und enger gepaßt. Viele Diven darunter. Aber es lohnt sich immer. Finde ich. Jedenfalls, wenn man diesem "anmutigen Kniegelenk" (Zitat VISIER-Spezial) verfallen ist. Viel Erfolg!
  14. Für was genau (Länge, Optik)? Und ein Tip von mir und von so vielen anderen vor mir: der erste Schrank ist immer zu klein!!!
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