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wilmes

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  1. Red mal das mechanische Zahlenschloss nicht so schlecht... Das mechanische Zahlenschloss hat den Nachteil, dass es im Vergleich mühsam zu öffnen ist, der Komfort ist bei anderen Schlössern deutlich höher. Das ist aber auch schon der Hauptnachteil. Die elektronischen haben im Vergleich andere Risiken: Rein elektronisch, d.h. ohne mechanische Revision: Die Elektronik kann irgendwann ohne jegliche Vorankündigung ausfallen, dann steht man da. (Das mechanische Zahlenschloss fällt nicht plötzlich aus. Da kündigt sich ein Problem langsam an - dann haste noch viel Zeit, das billig auszutauschen.) Elektronisch mit zusätzlich mechanischer Revision: Da hast Du wieder Dein Schlüsselproblem. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, im Zweifelsfall hat man mit zwei Schränken sein Problem gelöst. Am Zweitschrank, wo man nicht ständig ran muss und auch zur Schlüsselaufbewahrung, das mechanische Zahlenschloss. Oder zweimal elektronisch mit Revision, und dann die Ersatzschlüssel kreuzweise im anderen Schrank verschlossen.
  2. Tja, und was ist jetzt unser Fazit zur Schlüsselaufbewahrung? Ich lese da für die Allgemeinheit einfach nur weiter heraus, dass Schlüssel in aller Regel grundsätzlich in einem Klasse 0/1 oder gleichwertig aufbewahrt werden müssen. Das Verfahren bezieht sich ansonsten nur auf einen (schon speziellen) Einzelfall. Dass es hier für den Waffenbesitzer glimpflich ausgegangen ist, ist wohl insbesondere dem Umstand zu danken, dass der Richter einen "verständlichen" Fehler in der Vergangenheit klar der Vergangenheit zuordnet und alleine daraus eben keine Prognose für das zukünftige Verhalten ableitet. Trotz des Fehlers in der Vergangenheit sah der Richter für die Zukunft keine Anzeichen mehr für Unzuverlässigkeit. Ergo keine besondere Gefahr durch den Waffenbesitzer und auch kein Grund die Bedürfnisse abzuerkennen. Chapeau! Interessant finde ich diesen Satz der Urteilsbegründung: D.h. der Richter hatte Verständnis dafür, dass der Waffenbesitzer wg. der teils unkonkreten Gesetze die sich erst durch Gesetzesauslegung ergebenden Regeln nicht so gut kennen könnte.
  3. Vielleicht ist es nicht die Tätigkeit Wenn Du Dich da genauso verhälst wie hier und jeden zweiten sofort als Hater und Laien beschimpfst
  4. Bei Streamern gibt's doch das Phänomen des "Swatting", wo sich Leute einen Spaß draus machen, Fake-Notrufe o.ä. abzugeben so dass im "Idealfall" der Streamer vor laufender Kamera von einem Einsatzkommando (englisch SWAT-Team) Besuch bekommt... Setzt natürlich voraus, dass man Name und Anschrift schon weiß... Die besser vorbereiteten Streamer haben daher vorher Kontakt mit Polizei, Notrufen etc - so dass diese einen Fake-Notruf auch als solchen erkennen kann. Das Streaming ist ja auch recht einfach nachzuprüfen. Etwas Vergleichbares zur Vorkehr würde bei uns schon schwieriger werden, denke ich.
  5. Oh mann, diese Logik wieder. Da ist die MPU bzgl. der Altersgrenze doch genau dafür da, die geistige Reife festzustellen. Dass die dann 11 Monate später plötzlich wieder weg sein soll... Verstehe das wer will.
  6. Habe zufällig gerade am Wochenende ein Video von Larry Potterfield / Midway gesehen, wo er den Schaft zum Entölen in *Aceton* *badet*. (Im Rahmen einer Restaurierung, wird anschließend dann wieder versiegelt.) Siehe Video so bei Minute drei ein halb. Also je nach Wert des Schafts...
  7. Ich dachte eben: Steinschlag ist doch irgendwie ähnlich, oder? Hier eine wie ich finde interessante Betrachtung der Schuldfrage vom Anwalt. Ob jetzt der Hülsenwurf Alltagsrisiko ist (wie bei KW-Ständen üblich?) oder wirklich wie ein Steinschlag zu bewerten ist, wer weiss..
  8. Auch durch eine aktuelle Diskussionen angeregt, hab ich mich wieder gefragt, ob (oder warum) ein Deutscher wirklich im Ausland mehr machen darf, als ihm das Waffenrecht im Inland zugesteht. Schließlich kann man punktuell auch mal hören, dass deutsches Recht teilweise auch für Vorkommisse im Ausland angewendet wird. Ich habe meine Wissenlücke jetzt geschlossen: Erstmal gilt das Territorialitätsprinzip - es gilt überall grundsätzlich das lokale Recht. Nun Achtung: Ferner kann für Deutsche auch immer das deutsche Recht bei Taten im Ausland angewendet werden - dies aber nur dann, wenn die Straftat im Land der Tat grundsätzlich ebenfalls verboten ist (oder es dort gar kein Strafrecht gibt). Das heisst es bleibt dabei: Ja, es ist kein Problem im Ausland zu schiessen, solange es da nach dortigem Recht nicht verboten ist. Wer noch Paragraphen oder anschauliche Beispiele mag: Schön fand ich z.B. diese Seite eines Rechtsanwalts zum Geltungsbereich: Klick
  9. Aber auch da spielt die Kaliberfrage selbst gar keine Rolle. Erfahrung im BDS Thüringen: Wenn Du eine über dem Grundkontingent haben willst, dann musst Du im letzten Jahr an mind. 2 Wettkämpfen über Vereinsebene teilgenommen haben. Du musst eben Deine Ernsthaftigkeit plausibel machen, dass Du auch die neue Waffe sportlich nutzen wirst - das tust Du eben auch durch sportliche Aktivität auf gewisser Ebene und grundsätzliche Konstanz. Aber Du musst eben nicht nachweisen, dass Du mit genau der angefragten Waffe schon vielfach trainiert hast.
  10. Nein, ist nicht frei zu kaufen. Frei zu kaufen sind Vorderlader in DE nur, wenn sie ein historisches Vorbild von vor/bis 1871 haben. Und letzteres ist beim Neumann Derringer wohl gerade nicht der Fall.
  11. wilmes

    Glock 17 co2

    Habe kein Ahnung von einer Glock CO2 -- kann aber von meiner Sig Sauer X-Five mit Diabolo und BlowBack berichten. Positiv: Ganz gute Optik Fühlt sich zunächst recht ähnlich an wie das Original, sehr ähnliche Griffform, ähnliche Gewichtsverteilung Negativ Rückschlag halt deutlich weniger als in Echt (wen wundert's) Abzug grottenschlecht. Vor allem muss ich den Abzug weiiit nach hinten abziehen, bevor er "bricht" (liegt auch am System mit dem Kettenmagazin) Schlitten hat echt viel Spiel. Der Lauf ist fest am Griffstück. Durch das Spiel des Schlittens ist m.E. die Visierung ungenau. Dementsprechend treffe ich mit der bedeutend schlechter als z.B. mit alten Drulov. Trotz allem: Ich konnte sie gut für Training zu Hause nutzen. Auch einfach trotz komplett anderem Abzugsverhalten zum Trockentraining. Hat mir einiges gebracht.
  12. Klares Nein zu "lohnt es sich" (Das ist wohl eher ein Wald-und-Wiesenmodell und nichts sammelwürdiges. Und da es vmtl. auch nicht Opas Lieblingsstück war...)
  13. Yep. Ich finde das ja immer wieder beeindruckend, dass in z.B. eGun-Verkaufsanzeigen von Tresoren auch einfach die fotografierten Schlüssel mit abgebildet werden. Ich möchte sowas dann nicht mehr kaufen...
  14. Volquartsen nutzt auch EaysExport. Funktioniert unproblematisch. US-Händler übermittelt die Auftragsdaten zunächst an easyexport, und bekommt dann von denen die Freigabebestätigung, dass sein Export an Dich erlaubt ist. Ich vermute mal, der US-Händler muss sich da zunächst anschließen und für alle seine Artikel die entsprechenden Warenklassen richtig registrieren. Easyexport wird dann "wissen" welche Teile in welche Länder verschickt werden dürfen. So dass der US-Händler sich nicht mehr mit den rechtlichen Regelungen und Fallstricken auseinandersetzen muss.
  15. Die Gewährleistung läuft aber nur 2 Jahre und nach 6 Monaten bist Du auch in der Beweispflicht. Da ist es schon vorteilhaft, wenn ein Hersteller generell offener ist.
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