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wilmes

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  1. Habe zufällig gerade am Wochenende ein Video von Larry Potterfield / Midway gesehen, wo er den Schaft zum Entölen in *Aceton* *badet*. (Im Rahmen einer Restaurierung, wird anschließend dann wieder versiegelt.) Siehe Video so bei Minute drei ein halb. Also je nach Wert des Schafts...
  2. Ich dachte eben: Steinschlag ist doch irgendwie ähnlich, oder? Hier eine wie ich finde interessante Betrachtung der Schuldfrage vom Anwalt. Ob jetzt der Hülsenwurf Alltagsrisiko ist (wie bei KW-Ständen üblich?) oder wirklich wie ein Steinschlag zu bewerten ist, wer weiss..
  3. Auch durch eine aktuelle Diskussionen angeregt, hab ich mich wieder gefragt, ob (oder warum) ein Deutscher wirklich im Ausland mehr machen darf, als ihm das Waffenrecht im Inland zugesteht. Schließlich kann man punktuell auch mal hören, dass deutsches Recht teilweise auch für Vorkommisse im Ausland angewendet wird. Ich habe meine Wissenlücke jetzt geschlossen: Erstmal gilt das Territorialitätsprinzip - es gilt überall grundsätzlich das lokale Recht. Nun Achtung: Ferner kann für Deutsche auch immer das deutsche Recht bei Taten im Ausland angewendet werden - dies aber nur dann, wenn die Straftat im Land der Tat grundsätzlich ebenfalls verboten ist (oder es dort gar kein Strafrecht gibt). Das heisst es bleibt dabei: Ja, es ist kein Problem im Ausland zu schiessen, solange es da nach dortigem Recht nicht verboten ist. Wer noch Paragraphen oder anschauliche Beispiele mag: Schön fand ich z.B. diese Seite eines Rechtsanwalts zum Geltungsbereich: Klick
  4. Aber auch da spielt die Kaliberfrage selbst gar keine Rolle. Erfahrung im BDS Thüringen: Wenn Du eine über dem Grundkontingent haben willst, dann musst Du im letzten Jahr an mind. 2 Wettkämpfen über Vereinsebene teilgenommen haben. Du musst eben Deine Ernsthaftigkeit plausibel machen, dass Du auch die neue Waffe sportlich nutzen wirst - das tust Du eben auch durch sportliche Aktivität auf gewisser Ebene und grundsätzliche Konstanz. Aber Du musst eben nicht nachweisen, dass Du mit genau der angefragten Waffe schon vielfach trainiert hast.
  5. Nein, ist nicht frei zu kaufen. Frei zu kaufen sind Vorderlader in DE nur, wenn sie ein historisches Vorbild von vor/bis 1871 haben. Und letzteres ist beim Neumann Derringer wohl gerade nicht der Fall.
  6. wilmes

    Glock 17 co2

    Habe kein Ahnung von einer Glock CO2 -- kann aber von meiner Sig Sauer X-Five mit Diabolo und BlowBack berichten. Positiv: Ganz gute Optik Fühlt sich zunächst recht ähnlich an wie das Original, sehr ähnliche Griffform, ähnliche Gewichtsverteilung Negativ Rückschlag halt deutlich weniger als in Echt (wen wundert's) Abzug grottenschlecht. Vor allem muss ich den Abzug weiiit nach hinten abziehen, bevor er "bricht" (liegt auch am System mit dem Kettenmagazin) Schlitten hat echt viel Spiel. Der Lauf ist fest am Griffstück. Durch das Spiel des Schlittens ist m.E. die Visierung ungenau. Dementsprechend treffe ich mit der bedeutend schlechter als z.B. mit alten Drulov. Trotz allem: Ich konnte sie gut für Training zu Hause nutzen. Auch einfach trotz komplett anderem Abzugsverhalten zum Trockentraining. Hat mir einiges gebracht.
  7. Klares Nein zu "lohnt es sich" (Das ist wohl eher ein Wald-und-Wiesenmodell und nichts sammelwürdiges. Und da es vmtl. auch nicht Opas Lieblingsstück war...)
  8. Yep. Ich finde das ja immer wieder beeindruckend, dass in z.B. eGun-Verkaufsanzeigen von Tresoren auch einfach die fotografierten Schlüssel mit abgebildet werden. Ich möchte sowas dann nicht mehr kaufen...
  9. Volquartsen nutzt auch EaysExport. Funktioniert unproblematisch. US-Händler übermittelt die Auftragsdaten zunächst an easyexport, und bekommt dann von denen die Freigabebestätigung, dass sein Export an Dich erlaubt ist. Ich vermute mal, der US-Händler muss sich da zunächst anschließen und für alle seine Artikel die entsprechenden Warenklassen richtig registrieren. Easyexport wird dann "wissen" welche Teile in welche Länder verschickt werden dürfen. So dass der US-Händler sich nicht mehr mit den rechtlichen Regelungen und Fallstricken auseinandersetzen muss.
  10. Die Gewährleistung läuft aber nur 2 Jahre und nach 6 Monaten bist Du auch in der Beweispflicht. Da ist es schon vorteilhaft, wenn ein Hersteller generell offener ist.
  11. Google: Welches Gewinde hat eine Pfeilspitze? Ein Insert ist eine Hülse, die in einen Pfeilschaft montiert wird, um dort eine Schraubspitze oder auch Jagdspitze aufzunehmen. In das Gewinde des Inserts passen alle handelsüblichen Einschraub- und Jagdspitzen mit einem 8/32 Zoll Gewinde (vereinzelt gibt es auch andere Gewindegrößen)
  12. Ja, schrieben @icegregor im Merkblatt und das Zitat von @HangMan69 daraus ja auch schon. Das Merkblatt hat dazu aber eine Anregung - siehe noch den zweiten Absatz:
  13. Deleted (falscher Thread)
  14. Kannst Du die Pumpe mit abgeschraubtem Hinterschaft noch festhalten beim schiessen? Im Zweifelsfall haben die Kriminellen damals den Hinterschaft abgesägt, so dass sehr wohl noch ein Stummel zum Greifen blieb. Im Zweifelsfall ist aber doch die Frage nach unserer Meinung müßig. Leider besteht hier keine Klarheit -- und dann interessiert unsere Meinung Null, falls es mal von offizieller Seite geklärt werden muss.
  15. Falls du danach etwas kaufen möchtest, was von der Wartungskomplexität das komplette Gegenteil ist, dann könntest du z.b. die Feinwerkbau 603 in Erwägung ziehen. Deine Diana 75 ist ja etwas besonderes, weil sie mit den beiden gegenläufigen Federn auch annähernd rückstoßfrei ist Die FWB ist halt ne ganze Generation neuer, und als Vorkomprimierer auch rückstoßfrei. Aber noch komplett ohne den 10-Jahres TÜV. Und eben so etwas von einfach selbst zu zerlegen.
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