Gehen wir mal von folgendem Fall aus: Der Verein in dem ich 2. V. bin hätte einen Trainingsnachmittag, an dem ich nicht dabei bin. Ein Schütze lässt ein KK-Vereinsgewehr nach dem Training auf dem Stand liegen. Der Mann mit dem Schlüssel schließt am Ende des Tages den Tresor zu, ohne zu merken, dass da eine Waffe fehlt. Am nächsten Tag kommt der Verein dem der Stand gehört (wir sind nur Mieter) und findet das Gewehr. Wenn er es uns meldet ist alles gut. Wenn es einer einfach mitnehmen würde, müssten wir der Behörde den Verlust einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen.
Nun meine Frage – wer von uns darf sich denn dann auf eine Zukunft ohne WBK einstellen?
Der Schütze, der die Waffe vergessen hat?
Derjenige, der sie ausgegeben hat?
Derjenige, der abends zugemacht hat?
Der Vorstand?
Der Schießsportleiter?
Der Verein insgesamt, inbezug auf die Vereins WBK?
Zur Verkomplizierung der Sachlage gehen wir mal noch davon aus, dass die kleinen Lauser nichtmal einen Leitenden für das Schießen auf die Tafel am Stand geschrieben hätten. Wenn dort aber einer stünde – hätte der dann den schwarzen Peter? Wie kann ich als Vorstand dafür sorgen, dass ich so einem Fall aus der Sache raus bin. Falls der Fall mal eintreten sollte....
Das Ganze ist natürlich nur ein Gedankenspiel.