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mrhurra

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  1. Wie geht das mit dem Gesetzesentwurf eigentlich weiter? Meines Erachtens nach folgt ja zunächst die Ressortabstimmung. Ist es hier nicht so, dass ein Ministerium - hier etwa das von der FDP geführte Justizministerium - den kompletten Entwurf blocken kann?
  2. Komischerweise sind die Verbände dieses Mal ja mächtig still.
  3. Wurden hier also im Vorfeld schon wieder typische Trachtenvereine befragt, die mit Halbautomaten sowieso nichts anfangen können, damit man anschließend „mit gutem Gewissen“ das Verbot auf den Weg bringen kann?
  4. Das BMI um Nancy Faeser nutzen die Silvesternacht als Anlass, um den Druck bezüglich der Waffenrechtsverschärfung nochmal zu erhöhen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/01/besuch-feuerwache.html
  5. Mittlerweile gibt Frau Wegge von der SPD eine angepasste, konkretere (in Hinblick auf ein gezieltes AR15-Verbot) Stellungnahme ab: „Sehr geehrter Herr …, herzlichen Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere ich Ihnen gerne meine Position dazu. Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen sicherer machen. Wir haben in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt. Dabei geht es unter anderem auch um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es: „Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“ Daraus leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. Unter Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben. Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesinitiative zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Spießsport-Disziplinen mit Halbautomaten werden also nicht gefährdet sein. Kriterien zur Bestimmung der Kriegswaffenähnlichkeit werden Bestandteil der Verbotsinitiative sein. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen. Durch ihre Funktionalität (schnelle Schussfolge, einfaches Handling, große Zielgenauigkeit und hohe Durchschlagskraft) in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf. Neben der hohen Gefährlichkeit auch für Einsatzkräfte der Polizei besteht für diese in einer Konfliktsituation keine Möglichkeit, zwischen halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Feuerwaffen und optisch gleichen vollautomatischen Kriegswaffen zu unterscheiden, was Auswirkungen auf deren Einsatzbewältigung und Eigensicherung haben kann. Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen, was auch in der einschlägigen Werbung des Waffenhandels bewusst hervorgehoben wird. In jüngster Zeit sind Verbote kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen bzw. sogar jeglicher halbautomatischer Feuerwaffen in verschiedenen Ländern – auch solchen mit einer langen Tradition privaten Waffenbesitzes – umgesetzt (Neuseeland, Kanada, Norwegen) bzw. kritisch diskutiert (USA) worden. Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein könnte. Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung. Ich stehe mit den Verbänden und Interessensvertreter*innen im Bereich des Waffenrechts (wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband, dem Deutschen Schützenbund, dem VDB oder dem Forum Waffenrecht) in regelmäßigem und konstruktiven Austausch. Und das gilt auch für das Bundesinnenministerium. Mit freundlichen Grüßen Carmen Wegge“
  6. Es wird immer deutlicher, dass das geplante Verbot in keinem Zusammenhang mit den Reichsbürgern steht (aus https://dserver.bundestag.de/btd/20/051/2005129.pdf).
  7. Aus der Gruppe Waffenlobby in Facebook: „ Statement von Frau Wegge, SPD Sehr geehrter Herr ..., herzlichen Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere ich Ihnen gerne meine Position dazu. Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen sicherer machen. Wir haben in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt. Dabei geht es unter anderem auch um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es: „Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“ Daraus leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. Unter Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben. Mit Blick auf den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Verbot von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Waffen, der ja über den Koalitionsvertrag hinaus geht, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht viel mehr sagen, als die Tatsache, dass ich dieses Vorhaben inhaltlich unterstützte. In meinen Augen sollten sich solche Waffen nicht in Privatbesitz befinden. Ein jagdrechtliches oder schießsportrechtliches Bedürfnis für kriegswaffenähnliche Halbautomaten mit einer hohen Kapazität an Schüssen ist für mich nicht ersichtlich. Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein könnte. Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung. Ich stehe mit den Verbänden und Interessensvertreter*innen im Bereich des Waffenrechts (wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband, dem Deutschen Schützenbund, dem VDB oder dem Forum Waffenrecht) in regelmäßigem und konstruktiven Austausch. Und das gilt auch für das Bundesinnenministerium. Mit freundlichen Grüßen Carmen Wegge“
  8. Jetzt auch Lasertag betroffen? Anscheinend liegen dem VdB schon weitere Informationen vor.
  9. Es gibt Neuigkeiten: Mihalic selbst ist wohl mit dem Thema „Besitz tödlicher Schusswaffen beenden“ durch und hat nun einen Änderungsantrag für das Parteiprogramm gestellt, dass man sich ab jetzt auf die Lagerung zu Hause (u.U. nur Munition im SV) konzentrieren will.
  10. Gibt es hier schon was neues? Die recht kurze Antwortfrist von 4 Tagen müsste ja bereits rum sein, oder?
  11. Gut, dann war die Bestellung meiner zweiten AR kein Fehler. 😉
  12. Im Hinblick auf die aktuellen Umfragen: Wie schätzt ihr es ein, macht es überhaupt noch Sinn, aktuell in eine neue Waffe zu investieren?
  13. +++ Neuer Referentenentwurf für WaffG +++ Laut BDS-Infobrief passiert grade folgendes: [Zitat] zu unserer großen Überraschung und entgegen allen Ankündigungen von Seiten der Regierung hat das Bundesinnenministerium doch nochmal einen Referentenentwurf zur Änderung des Waffenrechts eingebracht. Dabei sollen die §§ 5 und 6 des Waffengesetzes angepasst werden. [...] Damit aber ergibt sich die Gelegenheit, nochmals die dringendsten Anliegen aus der letzten Waffenrechtnovellierung vorzutragen. Diese Gelegenheit werden BDS und das Forum Waffenrecht zusammen mit den angeschlossenen Verbänden ergreifen. [/Zitat] https://sh1.sendinblue.com/2ntggen91t7e.html?t=1616754276&fbclid=IwAR2Rd9LpkSLAEQQkPzDlLbq10IEsAp_59pZES8V3LOyl3mhcoI6RjOU8puE
  14. Was böse aussieht, muss weg. Die Technik dahinter interessiert keine Sau. Traurig, aber uns kann man es eben leichter nehmen, als beispielsweise die Messer oder LKWs.
  15. Dieses Statement hat der BSSB heute auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Diese Idee wurde bereits in der gestrigen Liveveranstaltung der Grünen bezüglich der "Gefahr durch Schusswaffen im Privatbesitz" genannt. Gibt es den Entwurf denn schon irgendwo zu finden? Bisher habe ich noch auf keinen einschlägigen Seiten irgendwas davon gehört.
  16. Ist jetzt am Ende, aber es gibt später die Aufzeichnung auf Youtube.
  17. Na, da bahnt sich dann ab der nächsten Bundestagswahl aber mindestens die getrennte Lagerung von Waffen und Munition an, würde ich mal behaupten!
  18. In dem Fall auch gut so. Kein Wunder, dass die Grünen Wahlen ab 16 wollen: Gerade die Jugend ist doch seit Greta von der Grünen Doktrin sehr einfach zu begeistern.
  19. Laut aktuellen Umfragen 19% der Wähler, also knapp 1/5 unserer Gesellschaft steht mit dieser Partei in Einklang... Ich sehe wirklich schlimme Zeiten auf uns zukommen.
  20. Gleiches Spiel auch in meinem Verein in RLP: hatten seit 2 Wochen offen, mussten aber wieder schließen, da teilgedeckt...
  21. Mein Erstantrag damals war auch schon nach Einführung der Abfrage beim VS, da waren es dann knapp 8 Tage... zum Vergleich: Mein Schützenkollege hat auch am Sonntag den Antrag für einen Voreintrag eingereicht, allerdings Behörde Frankfurt: Wartezeit ca 4-10 Wochen...
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