In jedes mir bekannte 10er oder auf 10 Schuss begrenztes größeres Magazin bekomme ich 11 Murmeln rein. Dann gehts halt nicht mehr in die geschlossene Waffe, weil die Feder keinen Platz mehr zum nachgeben hat. Insgesamt sind damit zwar auch nur die erlaubten 11 Schuss in die Kanone zu bekommen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer Kontrolle so ankommt. So oder so birgt die Magazingeschichte jede Menge Potential für mächtigen Ans**ss. Hier muss, wenn es nicht gelingt den Quatsch komplett zu entsorgen, von fachkundiger Hand eine eindeutige Lösung gefunden werden, die für den Schützen Rechtssicherheit bringt. Idealerweise vor Verabschiedung als Gesetz, anderenfalls durch klagen.
Was den Stichtag 13.07.17 betrifft, so würde mich mal interessieren, ob das überhaupt rechtlich möglich ist, so rückwirkend. Bis zum Bekanntwerden des Referentenentwurfs kann doch noch jeder in Treu und Glauben Magazine gekauft haben und davon ausgegangen sein, dass er sie mit Begrenzung weiter nutzen darf. Auch hier vermute ich sehr dünnes juristisches Eis. Mal davon abgesehen, wie das nachgewiesen werden soll. Wer hebt denn einen Kaufbeleg von einem Magazin auf? Auch hab ich auf meinen Magazinen noch keine eindeutigen Seriennummern für die Verfolgbarkeit entdecken können. Lediglich die PMags haben sowas drauf, was aussieht wie ein Herstellungsdatum (so ähnlich wie auf ner TÜV-Plakette nur in klein). Auf GMags hab ich sowas noch nicht gesehen. Außerdem sagt ein Herstellungsdatum noch nicht aus, ab wann das Teil in meinem Besitz war. Aber vielleicht reicht es der Behörde auch aus, wenn du erklärst , dass du das Mag schon länger hast. Dann immer mit der Drohung: "wenn du lügst bist du nicht zuverlässig". Das dürfte einige abschrecken und vielen den Spaß verderben.