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sealord37

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  1. Nee, ich hab noch nie mit einem StG90 geschossen und 300m nur mit ZF und früher halt mit dem G3. Da weiß ich aber nicht mehr wie das mit den Treffern aussah. Aber selbst mit ZF, bei 300m machen sich kleine Parallaxefehler schon bemerkbar.
  2. @Joker hatte ein 10x10cm Ziel ins Rennen geworfen für das Dot, darauf bezog ich mich.
  3. Auf dem Stand trifft man locker ein hühnereigroßes Ziel. Ob aufgelegt oder von Zielstock. Und dann wundert man sich, wieso der Einschuss im Reh woanders als geplant liegt.
  4. Grenzwertig, ein 2Moa Punkt ist dann schon so groß wie das Ziel. Aber darum geht es nicht. Ob das mit einem Falke möglich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt
  5. Mag so sein, verlassen würde ich mich in ähnlich gelagerten Fällen darauf nicht. Denn die Terrorismusbekämpfung ist jetzt nicht explizit als Entschuldigung für irgendwelche Taten im StGB festgehalten. Und die Verteidigung des Grundgesetzes wird ja bisweilen schon als Verbrechen an sich gesehen.
  6. Die Frage ist, wie bewertet man, dass der Schütze den genauen Tathergang und die eventuellen Gefährdungen/Verletzungen von Rechtsgütern nicht wirklich beurteilen kann. Ich könnte mir gut vorstellen, dass du, wenn du einem flüchtenden Ladendieb ein Bein stellst, eine Verurteilung wegen KV riskierst. Zumindest, wenn du hinterher sagst, dass du den Dieb für die Polizei dingfest machen wolltest. Wenn du allerdings weißt, dass er die Beute bei sich trägt und du nur dem Ladenbesitzer sein Eigentum zurückbeschaffen wolltest, sieht das natürlich anders aus, weil ja der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum eines Dritten noch anhält.
  7. Nach dem, was mir ein befreundeter Polizist, der momentan im Auswärtigen Amt Dienst tut, erzählt hat, würde mich das nicht wundern. Zumindest, wie er die theoretisch vorgegebene Herangehensweise beschreibt.
  8. Vergrößerung für 50m kann Sinn machen, einen menschlichen Körper trifft der geschulte Polizist aber sicher auch mit Dot. Außerdem lässt sich das 1-6 ja verstellen und auf sehr kurze Entfernung trifft man auch ohne.
  9. Ich weiß, ist kein schlechtes Auto, aber eben eine nicht so hochpreisige Marke wie VW oder BMW Vielleicht ist es ein Zeiss, hat nur unbemerkt den Eigentümer gewechselt und ist auf dem Flohmarkt gelandet.
  10. Ich mache es nicht fest, mir fällt nur keine Vorschrift ein, die dafür in Frage käme. Notwehr/Notstand, da gehts immer um individuelle Rechtsgüter und eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr. Selbst wenn eine solche Gefahr hier bestünde, wäre sie von dem Herrn, für den ich mich persönlich freue, dass er freigesprochen wurde, nach allem was der Artikel hergibt, nicht zu überschauen. Daher würde mich wirklich interessieren, welcher § hier anwendbar wäre.
  11. Also entweder oder. Die schießen doch keinen IPSC-Wettkampf. Ein Gefecht, wo die Entfernung zum Ziel ständig zwischen 2 und 200m wechselt dürfte doch extrem selten für die Polizei sein.
  12. Vielleicht sind die inzwischen besser als Swarowski und wir wissen es nur noch nicht. Aber dann bitte auch einen Dacia als Polizeiauto
  13. Bekämpfung von Straftaten ist ja nicht Bürgersache und dass da jemand einen Schuss entschuldet ist schon unglaublich. Es müsste ja irgendwie eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden, nicht nur eine abstrakte. Aber natürlich kennen wir ja nicht den ganzen Sachverhalt.
  14. wird durch die hochwertige Visiereinrichtung so teuer
  15. Würde mich auch interessieren. Ebenso, welcher Tatbestand hier zur Straffreiheit geführt hat.
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