

pulvernase
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Leistungen von pulvernase
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Waffenaufbewahrung Tresor im Keller zu feucht?
pulvernase antwortete auf pirsch's Thema in Allgemein
Die funktionieren sehr gut für mich, auch bei wochenweise deutlich über 70% Luftfeuchtigkeit. Hast du konkret Probleme, oder nur Sorge, dass Probleme auftreten könnten? Entfeuchter kannst du dir sparen, wenn die Tresortüre nicht gasdicht ist. Um Korrosion sicher zu vermeiden, musst du << 60% erreichen. Das wirst du im Keller mit passiven Entfeuchtern in einem undichten Tresor nicht zuverlässig erreichen. Entweder einen elektrischen Entfeuchter in den Raum und per Automatik die Luftfeuchtigkeit unter << 60% halten, oder Korrosionsschutz wie den K-Pac in den Tresor. -
Erstantrag WBK nach längerem Aufenthalt im europäischen Ausland
pulvernase antwortete auf volltöfte10000's Thema in Waffenrecht
Sicher sagen kann dir das nur deine Behörde. Sprich mit deinem Sachbearbeiter, ob er hier ein Problem sieht. Am Ende ist das ja eine Ermessensentscheidung. Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es hier regelmäßig Probleme gibt. Das hilft dir nur leider nicht, wenn genau dein Sachbearbeiter das anders sehen sollte. Also einfach mal mit den Leuten reden, das sind auch nur Menschen. -
Bedürfnisnachweis Sportschütze bis 31.12.2025 Grundkontingent
pulvernase antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eigentlich ist das gar nicht kompliziert. Wenn maximal 2 mehrschüssige KW für Patronenmunition und maximal 3 halbautomatische Langwaffen: Erste Eintragung in die WBK vor mehr als 10 Jahren -> Nachweis der Vereinsmitgliedschaft Erste Eintragung in die WBK vor weniger als 10 Jahren -> Ein Schießtermin pro Quartal mit jeder Waffenkategorie (KW und LW) oder insgesamt 6 Termine pro Kategorie innerhalb von 12 Monaten Bis Ende 2025 kann der Verein diesen Nachweis ausstellen Ab 2026 muss der Verband den Nachweis ausstellen Wenn Überkontingent: Ein Schießtermin pro Monat oder 18 Termine innerhalb von 12 Monaten zzg. Wettkampfnachweise (je nach Bundesland) Der Nachweis muss immer vom Verband ausgestellt werden -
Ja. Hast du schon mal einen Bericht zu einem Thema gesehen, bei dem du ein Experte bist, und dir gedacht "Wow, das war jetzt aber gut und absolut korrekt erklärt!"?
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Nochmal: Hört mit diesem "getrennt"-Bullshit auf. Den gibt es nicht. Es sind auch keine vagen oder nebulösen Vorgaben im Gesetz, es ist hier zur Abwechslung mal alles klar definiert. Da gibt es nix zu interpretieren. Alles, was man wissen muss, steht im §12 und in der Anlage 1.
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Weihrauch HW45 - wer hat eine, was geht wirklich mit ihr?
pulvernase antwortete auf chief wiggum's Thema in Frei ab 18
Ich hab eine HW45 in Kal 5.5 und schieße mit der semiregelmäßig auf 25m. Die Löcher sind durchs Spektiv gut zu sehen und ich halte mit ihr die 9 auf der DSB Pistolenscheibe. Eine tolle Alternative fürs Präzisionstraining, wenn man aus Gründen keine EWB-Waffen dabei haben kann. -
Hört doch mal mit diesem "getrennt"-Unsinn auf. Das hört man ständig und dauernd, steht aber nicht im Gesetz. Das Wort "getrennt" kommt nur ein einziges Mal im WaffG und der AWaffV vor: Bei der Definition von Wechselmagazinen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über die "getrennte" Aufbewahrung oder Transport oder was auch immer. Es gelten die Regeln aus der AWaffV für die Aufbewahrung und es gelten die Regeln des §12 WaffG für das erlaubnisfreie Führen. Alle dort geforderten Bedingungen (nicht zugriffbereit und nicht schussbereit) sind im WaffG explizit definiert. "Getrennt" kommt nur in der WaffVWV vor, und auch da nicht im Zusammenhang mit dem Weg zum Schießstand, sondern der temporären Aufbewahrung außerhalb der Wohnung - z.B. Hotelzimmer. Hier fordert die WaffVWV, dass erlaubnispflichtige Waffen und Munition auf Reisen nicht im gleichen Behältnis sein sollen.
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"Lagern" bzw. "Aufbewahren" und "Weg zum Schießstand" schließen sich aus. Aufbewahren tust du daheim, während du nicht die tatsächliche Kontrolle über die Waffe ausübst. Auf dem Weg zu Stand führst du die Waffe. Wenn du keinen Waffenschein hast, dann darfst du das nur in dem Rahmen, den §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG erlaubt: Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit. Das heißt: Keine Munition in der Waffe und die Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis oder anderweitig so verstaut, dass sie zweifelsfrei nicht zugriffsbereit ist. Der Transport von Munition ist nicht erlaubnispflichtig, also auch nicht explizit geregelt. Was der DSB sich für "Regeln" ausdenkt interessiert nicht. Man darf aber auch nicht vergessen, dass solche "Regeln" nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern da wahrscheinlich irgendwas irgendwann irgendwo mal passiert ist, was dazu geführt hat, dass jemand seine Freizeit geopfert hat, um diese "Regeln" zu formulieren. Kurz: Du darfst Waffe, Munition, gefüllte Magazine zusammen in der gleichen Tasche haben. Du musst aber im Zweifel in der Lage sein, einem kontrollierenden Polizisten fundiert darzulegen, warum du das darfst. Der weiß das nämlich oft nicht im Detail. Wenn du das nicht kannst, dann geh auf Nummer sicher und trenne die Waffe von der Munition.
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
pulvernase antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Das stimmt schon so. Und ja, das ist jetzt wirklich nicht neu, sondern wird seit Jahren hier im Forum hoch- und runterdiskutiert. In den entsprechenden Merkblättern der Verbände steht das auch nicht erst seit gestern. -
Das ist dermaßen bescheurt formuliert, da fragt man sich schon, was die im BMI so rauchen. Trotzdem ist es so, wie @ASE sagt: Unter 7,5J mit F ist generell erlaubnisfrei. Das wird eingeschränkt mit dem Wort "sofern" und der darauf folgenden Aufzählung. Die Erlaubnisfreiheit ist dann nicht gegeben, wenn die Waffe mehrschüssig für Geschosse >30mm ist UND das F-Zeichen nach dem 24.7. vergeben wurde. Das heißt, normale Luftgewehre, die nicht mehrschüssig sind, fallen nicht unter den Ausschluss und sind weiterhin erlaubnisfrei. Mehrschüssige Luftgewehre, aus denen Geschosse mit >30mm Länge verschossen werden können, sind nur dann nicht erlaubnisfrei, wenn das F-Zeichen nicht vor dem 24.7. vergeben wurde. Es ist also alles so wie es war, nur mehrschüssige Waffen für Geschosse >30mm, die das F-Zeichen in Zukunft bekommen sollen, werden erlaubnispflichtig. Damit man das versteht, muss man die Überschrift des Unterabschnitts lesen. Da steht "Erlaubnisfreie Arten des Umgangs" und "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz". Dann kommt die Aufzählung der Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind mit eventuellen Einschränkungen, die doch wieder eine Erlaubnispflicht begründen. Damit passt das "und" und das "nicht" dann wieder. Denn hier soll die Erlaubnispflicht ja nur dann greifen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind.
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Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
pulvernase antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Das ist kein Verbandsproblem, das ist ein Leute-Problem. Entweder ich habe aktive Leute mit Wissen und Interesse im Verein, dann stellen sich solche Fragen gar nicht erst. Oder ich hab das nicht und der Einäugige erklärt dem Blinden Farben. Wer sich im Detail mit dem WaffG und den Sportordnungen auseinandersetzt, der erkennt automatisch das Potential, das der DSB ungenutzt lässt und tritt oft auch noch in andere Verbände ein. Das erklärt, warum in den BDS-Gruppen, SLGs und ähnlichen Strukturen gefühlt mehr Wissen vorhanden ist bzw. warum die reinen DSB-Vereine in der Wahrnehmung schlechter abschneiden. Aber am Ende sind fast alle Schützen im DSB und nur ein Teil in den GK-Verbänden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit den Erwerbsvoraussetzungen gut auskennt steigt natürlich, wenn er in einem GK-Verband ist - was soll er denn da, wenn er nicht weiß, wie man GK-Waffen erwirbt? Auf der anderen Seite hält sich das Wissen um sowas in einem kleinen Dorfverein mit 4 50m KK-Bahnen und einer Luftgewehrhalle halt in Grenzen. Wer Interesse am Erwerb einer GK-Waffe hat, der ist schon längst abgewandert und die, die übrig bleiben, haben sich damit nie beschäftigt. Wenn man dann als Neuling an so einen Verein gerät, hat man im Zweifel die A-Karte gezogen. Der WSV ist gutes Mittelfeld was die Liste B angeht. Man bekommt ziemlich viele Waffen darüber, aber die Disziplinen sind nicht so wahnsinnig interessant. Wenn man ein bisschen weiter westlich zum BSV schaut, sieht das anders aus. Die Liste B vom BSV liest sich als ob da ein paar Leute wirklich Ahnung und Spaß hatten und sich von BDS und BDMP Elemente zusammenkopiert hätten: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2024/11/BD-Liste-B-2023-24-10.pdf Speed-Schießen mit Pumpflinten und Supermagnum >1500J würde man erstmal nicht bei einem LV des DSB erwarten. -
Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
pulvernase antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Genau das! Wenn man kreuzdominant ist, dann macht man das schon sein ganzes Leben unterbewusst so. Mit Gewalt auf links umstellen ist unnatürlich, ähnlich wie man früher Linkshänder "umerzogen" hat. -
Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
pulvernase antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Rechts schießen mit linkem Auge geht mit KW problemlos. Mache ich seit vielen Jahren und hat für einige Titel im dynamischen und statischen KW-Schießen gereicht. Als Rechtshänder ist im Stress der Umgang mit der KW mMn einfacher, weil intuitiver. Klar kann man das mit Gewalt auf links umstellen, aber wenn dann mal viel Adrenalin im Spiel ist und man seinen Fokus nicht auf der Waffe, sondern der Aufgabe hat, dann macht man das, was man "schon immer" gemacht hat. Für Rechtshänder gibts auch mehr Zubehör und mehr Kameraden, die Tipps geben können. Nicht jeder bekommt mental das "umrechnen" rechts/links hin, wenn er beim Training hilft und auf Fehler hinweist. Und die meisten Schützen sind nunmal Rechtsschützen. Wenn das nicht als Argument reicht, dann bleibt nur noch Münze werfen -
Dafür nimmst du einen beliebigen Ballistikrechner deiner Wahl und fütterst ihn mit deinen Daten wie z.B. V0, BC des Geschosses, Höhe Visierlinie über Laufseele, Einschuss, etc... Ohne genaue (Mess)werte deinerseits kann dir niemand eine korrekte Antwort geben, höchstens eine Schätzung wie dein Kollege es getan hat.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
pulvernase antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wenn keine Schießnachweise für die Langwaffe, dann kein Bedürfnis und sie muss weg. Es hindert ihn aber niemand daran, die Waffe morgen früh einem Händler für 1€ zu verkaufen und morgen mittag für 1€ + großzügige Spende für die Kaffeekasse wieder zurückzukaufen. Klingt komisch, ist aber so. Die gelbe WBK bleibt gültig, die ist nicht an Waffen gebunden. Es zählen auch alle Langwaffen, egal auf welcher WBK. Wenn man sich ein kleines KK-Büchsli noch gönnt, um in Zukunft keine Diskussionen mehr zu haben, macht man nichts falsch.