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pulvernase

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  1. Das kommt darauf an, wie die Behörde argumentiert. Das geht von 5 Jahren bis lebenslang. Besonders gefährlich für dich wäre vermutlich §5 Abs. 1 Nr. 2 b). Es macht aber in der Bewertung wahrscheinlich schon einen Unterschied, ob du den Verlust anzeigst oder ob er bei einer Kontrolle durch die Behörde festgestellt wird. Falls es zu einem Entzug der Erlaubnis kommen sollte, dann wirst du die Waffen einem Berechtigten überlassen müssen und - falls du in Zukunft wieder eine Erlaubnis bekommen solltest - wieder neu erwerben müssen (inkl. Erwerbsstreckung und Voreinträge/Bedürfnisbescheinigungen bzw. 12/18).
  2. Auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen! Man muss aber auch sehen, dass Waffen immer wieder abhanden kommen. Sei es auf der Jagd oder auch bei überregionalen Wettkämpfen - Waffenkoffer stehen gelassen, jemand hat die eigene Waffe für seine gehalten und eingepackt, etc... Soll nicht passieren, tut es aber. In der Regel (!) hat das auch keine großen Konsequenzen, solange das Abhandenkommen unverzüglich angezeigt wird und das nicht zur Gewohnheit wird. Ich habe auf Wettkämpfen schon mehrere Schützen getroffen, die entweder selbst betroffen waren oder aus dem Verein entsprechende Ereignisse kannten. Waffen verlieren ist nicht strafbar. Indirekt kann einem - je nach Umständen - ein Strick gedreht werden, siehe Aufbewahrungsvorschriften §36 WaffG. Das hängt dann wirklich vom Einzelfall ab und unter welchen Umständen die Waffe abhanden gekommen ist.
  3. Ja nun. Weißte selber, ne? Dein Standnachbar hatte vollkommen recht. Fehler passieren immer wieder und als Schütze hat man auch eine gewisse Verantwortung, diese Fehler zu melden und korrigieren zu lassen. Das ist auch ein Lernprozess für viele Auswerter. Meine persönliche Erfahrung ist: Wenn der Auswerter ein guter und erfahrener Schütze ist, dann passiert sowas sehr selten. Wenn die Auswerter neu sind oder selbst keine guten Schützen, dann "fehlt" öfter mal einer auf der Scheibe. Nicht aus Bosheit, sondern ich glaube einfach deswegen, weil die Leute solche Schussbilder von sich selbst nicht kennen und sich deswegen kaum vorstellen können, dass manche Schüsse wirklich Loch in Loch gehen können. Und weil die Erfahrung fehlt um Doppelschüsse auf den ersten Blick zu sehen. Wenn man solche Situation öfters selbst im Training hat, dann lernt man das recht schnell zu erkennen.
  4. Mit Zitronensäure ziehst du im Zweifel auch die Brünierung runter. Die ist auch "nur" Rost, wenn auch gewollter. Das macht dann Sinn, wenn du vorhast alle Teile neu zu brünieren. Das muss man aber können und wollen. Die schonende Alternative ist kochendes Wasser. Komplett auseinanderbauen und alle verrosteten Stahlteile ~1h in kochendes Wasser. Danach lässt sich der Rost leicht mit feiner Stahlwolle entfernen und das Material, das noch direkt Kontakt zum unkorrodierten Stahl drunter hat wird schwarz und hart. Danach sauber einölen und die Brünierung sieht wieder ordentlich aus. Nicht wie neu, aber ich finde, einem solchen Gewehr darf man sein Alter auch ansehen. Wenns wie neu sein soll, dann siehe oben - komplett runter, schleifen und ganz neu brünieren.
  5. pulvernase

    2. 9mm im DSB

    Weil die Waffe auch im Grundkontingent "erforderlich" sein muss, und das kann man ganz verschieden auslegen. Die Zwangswettkämpfe kommen dann bei Überschreitung des Grundkontingents noch oben drauf. Der BDMP hat zig verschiedene KW-Disziplinen, mit denen man quasi jede Waffenkombination im Grundkontingent ohne Probleme rechtfertigen kann. Der DSB hat - bis auf wenige Ausnahmen - im GK-Bereich jeweils eine Disziplin pro Kaliber. Da ist das mit "erforderlich" schon schwieriger zu verargumentieren. Wenn man das aber schlüssig begründen kann und der Befürworter im Sinne des Schützen entscheidet und nicht selber von der Sorte "so wenige Waffen im Volk wie möglich" ist, dann kann das schon klappen.
  6. Okay, wir haben gelernt: Bei Frankonia darf jeder Heini eine mit einem Draht gesicherte Waffe angrabbeln. Wenn ich also jemandem außerhalb einer Schießstätte eine Waffe in die Hand geben will, dann binde ich die Waffe mit einem solchen Draht an meinen Gürtel und alle sind glücklich. Juristerei ist toll.
  7. Dann wäre ich da sehr vorsichtig: https://openjur.de/u/2396674.html
  8. Hat der Gast ne WBK?
  9. Ob das Geschoss "steigt" oder nicht, hängt von der Referenzebene ab. Rein physikalisch ist das ein simpler Wurf, wie man ihn in der Mittelstufe lernt. Nur, dass man diesmal den Luftwiderstand nicht vernachlässigen kann, wie man es noch in der Schule gemacht hat. Sobald das Geschoss aus dem Lauf ist, wird es vom Luftwiderstand abgebremst und von der Gravitation richtung Erdmittelpunkt beschleunigt. Wenn der Lauf also parallel zum Boden ausgerichtet ist, dann bewegt sich das Geschoss sofort nach Verlassen der Mündung nach unten. Wenn du den Lauf "nach oben" anwinkelst, dann "steigt" dein Geschoss zwar relativ zum Boden anfangs (weil du es "nach oben" wirfst), wir aber trotzdem sofort nach Verlassen von der idealen Flugbahen (Verlängerung der Laufseele) "nach unten" abweichen. Davon mal abgesehen: Was meinst du mit Was heißt "nix mehr treffen"? Auf welches Ziel? Wie viel Abweichung? Wohin?
  10. Ohne den Hintergrund bewerten zu wollen - falls ich aus irgend welchen Gründen meine Waffen irgendwo parken wollen würde, ohne selbst Zugriff darauf haben zu müssen, dann würde sich die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung oder aber die "normale" Leihe nach §12 anbieten. Ob das dann in der spezifischen Situation fliegt oder nicht bzw. Sinn ergibt oder nicht, will ich nicht kommentieren. Aber wenn eine Überlassung an einen anderen Berechtigten erfolgt ist, dann muss ich während der Zeit der Überlassung auch keinen Zugriff mehr auf die Waffen haben. Dafür brauche ich dann einen Nachweis, dass ich die Waffen jemand anderem überlassen habe.
  11. Nein, denn Soldaten und Reservisten sind alle total böse und daher niemals "allgemein anerkannt". Wenn du allerdings auf dem Weg zum Veganertreff dein Küchenmesser....
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html Da werden sie geholfen. Acker' das mal durch und stelle dann konkrete Fragen, wenn etwas unklar sein sollte. Viel kompakter als da wird es auch hier im Forum nicht, wenn es vollständig und korrekt sein soll.
  13. Aber im Grund-Papier. Das IM sagt, alles was nicht Grundkontingent oder gelbe WBK ist, ist automatisch Überkontingent und damit müssen Nachweise erbracht werden. Das ist zwar Schwachsinn und gesetzeswidrig, aber versuch' das in BaWü mal durchzusetzen. Zur Erinnerung: Der VGH hat hier selbst die Grundsteine für dieses Machwerk gelegt.
  14. Und dann zieh ich bis vor den VGH, weil meine Behörde das anders sieht? Wer hat uns den Mist denn überhaupt eingebrockt? Vor zwei Jahren hat mir mein damaliger SB wortwörtlich ins Gesicht gesagt "Wenn es nach mir ginge, müssten sie 18 Termine mit jeder Ihrer Waffen nachweisen. Wenn sie das nicht schaffen, dann haben sie zu viele". Der war übrigens selbst Waffenbesitzer.
  15. Überall. Kommt direkt aus dem Ministerium. Mag natürlich sein, dass die eine oder andere Behörde das auch für Bullshit hält und nicht durchsetzt.
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