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pulvernase

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  1. Okay, wir haben gelernt: Bei Frankonia darf jeder Heini eine mit einem Draht gesicherte Waffe angrabbeln. Wenn ich also jemandem außerhalb einer Schießstätte eine Waffe in die Hand geben will, dann binde ich die Waffe mit einem solchen Draht an meinen Gürtel und alle sind glücklich. Juristerei ist toll.
  2. Dann wäre ich da sehr vorsichtig: https://openjur.de/u/2396674.html
  3. Hat der Gast ne WBK?
  4. Ob das Geschoss "steigt" oder nicht, hängt von der Referenzebene ab. Rein physikalisch ist das ein simpler Wurf, wie man ihn in der Mittelstufe lernt. Nur, dass man diesmal den Luftwiderstand nicht vernachlässigen kann, wie man es noch in der Schule gemacht hat. Sobald das Geschoss aus dem Lauf ist, wird es vom Luftwiderstand abgebremst und von der Gravitation richtung Erdmittelpunkt beschleunigt. Wenn der Lauf also parallel zum Boden ausgerichtet ist, dann bewegt sich das Geschoss sofort nach Verlassen der Mündung nach unten. Wenn du den Lauf "nach oben" anwinkelst, dann "steigt" dein Geschoss zwar relativ zum Boden anfangs (weil du es "nach oben" wirfst), wir aber trotzdem sofort nach Verlassen von der idealen Flugbahen (Verlängerung der Laufseele) "nach unten" abweichen. Davon mal abgesehen: Was meinst du mit Was heißt "nix mehr treffen"? Auf welches Ziel? Wie viel Abweichung? Wohin?
  5. Ohne den Hintergrund bewerten zu wollen - falls ich aus irgend welchen Gründen meine Waffen irgendwo parken wollen würde, ohne selbst Zugriff darauf haben zu müssen, dann würde sich die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung oder aber die "normale" Leihe nach §12 anbieten. Ob das dann in der spezifischen Situation fliegt oder nicht bzw. Sinn ergibt oder nicht, will ich nicht kommentieren. Aber wenn eine Überlassung an einen anderen Berechtigten erfolgt ist, dann muss ich während der Zeit der Überlassung auch keinen Zugriff mehr auf die Waffen haben. Dafür brauche ich dann einen Nachweis, dass ich die Waffen jemand anderem überlassen habe.
  6. Nein, denn Soldaten und Reservisten sind alle total böse und daher niemals "allgemein anerkannt". Wenn du allerdings auf dem Weg zum Veganertreff dein Küchenmesser....
  7. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html Da werden sie geholfen. Acker' das mal durch und stelle dann konkrete Fragen, wenn etwas unklar sein sollte. Viel kompakter als da wird es auch hier im Forum nicht, wenn es vollständig und korrekt sein soll.
  8. Aber im Grund-Papier. Das IM sagt, alles was nicht Grundkontingent oder gelbe WBK ist, ist automatisch Überkontingent und damit müssen Nachweise erbracht werden. Das ist zwar Schwachsinn und gesetzeswidrig, aber versuch' das in BaWü mal durchzusetzen. Zur Erinnerung: Der VGH hat hier selbst die Grundsteine für dieses Machwerk gelegt.
  9. Und dann zieh ich bis vor den VGH, weil meine Behörde das anders sieht? Wer hat uns den Mist denn überhaupt eingebrockt? Vor zwei Jahren hat mir mein damaliger SB wortwörtlich ins Gesicht gesagt "Wenn es nach mir ginge, müssten sie 18 Termine mit jeder Ihrer Waffen nachweisen. Wenn sie das nicht schaffen, dann haben sie zu viele". Der war übrigens selbst Waffenbesitzer.
  10. Überall. Kommt direkt aus dem Ministerium. Mag natürlich sein, dass die eine oder andere Behörde das auch für Bullshit hält und nicht durchsetzt.
  11. https://regionalheute.de/cdu-fordert-messerfuehrungsverbot-in-der-oeffentlichkeit-1722809044/ Ich hab da so meine Zweifel...
  12. Wie man sieht, steht die CDU fest an der Seite der Waffenbesitzer.
  13. Das gibt es noch, zusammen mit einem weiteren Schreiben von vor zwei Monaten mit noch mehr äußerst fragwürdigen "Interpretationen" des WaffG: Vollzugshinweise Ergänzung
  14. Beim WSV: Die Seriennummern der Waffen werden erfasst. Hier reicht oft die VM als Wettkampfnachweis und die Vereine müssen eine entsprechende Liste führen. Der Verein stellt dann den "Wisch" mit Wettkampf, Datum und Seriennummer aus und das Mitglied reicht das beim WSV ein. Der bestätigt dann gegenüber der Behörde das Bedürfnis. BDMP: Jedes Mitglied ist verpflichtet sein Schießbuch zu führen. Da werden die Seriennummern bzw Waffen angegeben und dann beim Wettkampf abgestempelt. Bei Bedarf schickt man Kopien des Schießbuchs an den LV, der dann das Bedürfnis für die Behörde bestätigt.
  15. ... ist halt nicht BaWü. Hier gilt Wettkampfnachweis pro Waffe. Und wenn du das schon schlimm findest, dann halte dich gut fest: Repetierflinten zählen in BaWü per Definition immer zum Überkontingent, auch wenns die einzige Waffe im Besitz ist. Der Innenminister, auf dessen Mist das gewachsen ist, ist übrigens von der CDU.
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