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BJ68

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Beiträge von BJ68

  1. 7 hours ago, Benzin said:

    Einwanderung und Flucht, Schutzsuchende aus Krieg müssen wissen dass der Aufenhalt bei uns nur befristet ist und sie nach der Befriedung in Ihr Heimatland wieder zurück gebracht werden.

    Du vergisst dabei aber, dass

     

    a) es hier ein Deutschland einen nicht unerheblichen Teil an Personen gibt die mit diesen Menschen oder besser durch diese Menschen ihr Auskommen gefunden haben, sprich an diesen Leuten hängt deren Einkommen. Gibt es keine Schutzsuchenden dann schauen die u.U. in die Röhre, inklusive einer Menge an Organisationen mit Einfluss.

     



    Sie müssen in den EU-Mitgliedstaaten gerecht verteilt werden.

     

    b) Nur bleiben die nicht in den anderen EU-Mitgliedstaaten, sondern suchen sich den Staat der ihnen die beste Versorgung liefert...gab ja auch schon Klagen und Urteile dass z.B. die Unterbringung im EU-Land X nicht zumutbar ist und ein Grund in ein anderes Land zu kommen.

     



    Es ist einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren.

     

    c) und wenn sie (die Flüchtlinge) nicht wollen.....plus

     



    Wirtschaftsflüchtlinge müssen abgeschoben werden.

     

    ....dass da immer zwei dazu gehören.....und der zurücknehmende Staat die auch aufnehmen muss....

    Auch muss bekannt sein, wo die Flüchtlinge her gekommen sind.....und da gab es doch was mit verlorenen Pässen und Personen die aus Syrien stammten, es aber nicht waren...

     

    bj68

     

  2. 15 hours ago, Pikolomini said:

    Das Wissenschafter das Land verlassen, hat es immer gegeben. Nur war es in den letzten Jahren so, daß mehr ins Land gekommen sind, als gegangen sind.

    Da melde ich als jemand der seit 1998 in der Forschung als Laborratte (TA) unterwegs ist ganz gehörige Zweifel an....die Leutchen die ich kenne hat es in alle Winde verschlagen....und alle die in Deutschland geblieben sind, hatten das Glück inzwischen eine Professur zu ergattern....Med. Forschung/Molekularbiologie hier in CH ist mein Chef Deutsch....und eingeborene Schweizer kannst Du da okay an zwei Händen abzählen, ansonsten wenn jemand Deutsch spricht, dann kommt er meist auch Deutschland....ach ja auch bei der Haustechnik der Uni tummeln sich da sehr viele Deutsche...

     

    bj68

  3. 21 hours ago, Pikolomini said:

    Für mich ist es ein unhaltbarer Zustand, daß Mieter, seien es Alte, oder junge Familien mit Kindern, wenn es dem Eigentümer der Inmobilie gefällt, diese Mieter - Menschen -, ohne Rücksicht auf ihr soziales Umfeld, aus ihrer Wohnung drängen kann. Nicht alle Menschen haben die Möglichkeit Wohneigentum zu erwerben, weil ihre Arbeitsverhältnisse prekär sind

    Tja....und da ich leider in absehbarer Zeit die Doppelhaushälfte meiner Eltern erben werde, die diese sich 1976 gekauft und dann abgezahlt* haben, werde ich diese nicht vermieten...sondern für mich als "Lager", Storage und Feriendomizil nutzen....ist dann halt Leerstand und ich engagiere dann einen Hausservice, der mir das Teil in Schuss hält...

    Btw. soviel ich weiß musst Du als Eigentümer durchaus auch handfeste Gründe vorbringen um einen Mieter zu kündigen....

     

    *= bis 1985 vermietet, danach sind wir eingezogen....davor Urlaub war beim alten Bauernhof (Abtenau) von meiner Tante....wo die Nacht 5 Mark Eigenbeteiligung gekostet hat, der ganze "Clan" zusammen kam, zum Teil bis zu 10 Leute, 24 h Dauer-Schafkopf angesagt war und große Portionen gekocht wurden....zum Essen waren wir dann alle am großen Bauerntisch versammelt...hinten gab es eine Teich oder eher Pfütze mit Gelbbauchunken die sich dann im Regen-Schaffe wiederfanden und das Luftgewehr war da auch regelmäßig dabei...Hotel oder ähnliches Denkste...zu teuer..okay als Kind da nicht viel mitbekommen, aber sich schätze für meine Eltern war das zwar auch Urlaub (Weg von der Arbeit...da Angestellter und Hausmeister und zu gutmütig d.h. auch am Samstag oder Sonntag, wenn z.B. da was nicht bei einer Veranstaltung ging gekommen oder um 23:00 Uhr usw.) aber eben nicht so richtig, weil z.B. das Kochen da auch immer an der Backe gehabt.

     

    bj68

     

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  4. 10 hours ago, Andrè1 said:

    Bei intakter Hülse wirkt - vereinfacht - nur die resultierende Kraft aus Hülseninnendurchmesser und Innendruck auf die Kappe. Vielleicht findet sich jemand, der es Dir aufmalt.

    Hab da gerade keine Lust zu...

    Okay...kann es mir ungefähr vorstellen....was Ihr da meint....

     

    Frage: Wie groß ist da der Anteil der Liderung* bei intakter Hülse.....kann mir vorstellen, dass der auch nicht gerade klein ist....und wenn der wegfällt, dann halt der Verschluss die Grätsche macht....

     

    *= https://de.wikipedia.org/wiki/Liderung

     

    bj68

  5. 13 hours ago, Proud NRA Member said:

    Nee, um vieles doofer. Es fängt doch schon damit an, [...]

    Nee, noch mehr doofer.....das aus Schusswaffen, je nach Größe des eingefügten Magazins, eine für Privatbürger erlaubte oder eine verbotene Schusswaffe wird....so dass durchaus gefragt werden kann, was die Personen die sich das ausgedacht haben geraucht haben oder wer denen ins Hirn geschissen hat...

     

    bj68

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  6. Halb OT:

     

    Mich würde da Literatur (egal ob Deutsch oder Englisch) interessieren, wie sowas berechnet und ausgelegt wird....

     

    Im "Rheinmetall - Waffentechnisches Taschenbuch" wird die Thematik zwar auch angeschnitten, aber nur kurz...

     

     

    bj68

  7. 5 hours ago, Friedrich Gepperth said:

    Bis zu der Mordtat von Winnenden 2009 gab es die Altersgrenze für scharfe Waffen – KK und GK ab 14 Jahren. Nach Winnenden hatte die SPD Bundestagsfraktion ein Verbot von großkalibrigen Kurzwaffen beim Schießsport gefordert.

    D.h. wiedermal Anlassgesetzgebung und "Wir müssen was tun".....

     

      

    Quote

    Selbstverständlich haben wir das mehrfach angesprochen. Vom BMI kommt dann immer der Hinweis, dass das Familien- und Jugendministerium beinhart gegen jede Ausweichung der Altersgrenze sei und damit unser Anliegen aussichtslos.

    Okay....Sie schreiben das es da um das Schießen mit Großkaliberwaffen geht, wo das Mindestalter erhöht worden ist...mit gewissen Ausnahmen, um, ich formuliere es mal etwas provokant, Gruppen mit Einfluss oder wo man selbst betroffen ist und andere die u.U. Ehre durch Medaillen bringen nicht die Basis, den Nachwuchs zu entziehen und diese nicht vor den Kopf zu stoßen und ich schätze auch IMHO im Bezug auf Gegenargumente/Widerstand ruhig zu stellen...klassischer Fall von "Teile und Herrsche". 

     

    So wie ich Ihre Aussage über das Familien- und Jugendministerium sehe ist das nur beim Großkaliber der Fall....d.h. da wäre immer noch die Altersgrenzen von 14 Jahren für KK (Randfeuerpatronen) und von 12 Jahren für Luftdruckwaffen (die unter die 7.5 Joule-Regel fallen), wo sich ansetzen ließe. Was sind da die Argumente des Familien- und Jugendministerium gegen eine Aufweichung oder gar Aufhebung dieser Altersgrenzen? Siehe meine hier im Thread verlinkten Bilder aus Tschechien? Zumindest bei den hier in DE legalen Luftdruckwaffen kann ich mir sehr schlecht beinharte Gegenargumente vorstellen, warum da nur Kindern ab 12 das Schießen unter Aufsicht erlaubt sein soll....und Salamitaktik kann durchaus auch in die andere Richtung funktionieren. 

     

    Quote

    Allerdings muss man davon ausgehen, dass ein entsprechender Vorschlag einen Sturm der Entrüstung bei den Main-Stream-Medien und den öffentlich rechtlichen Fernsehsendern hervorrufen würde.

    Beim Versuch der Aufhebung der Altersgrenze für Großkaliber bestimmt....und wahrscheinlich auch beim Versuch der Aufhebung der Altersgrenze von 14 Jahren für KK/Randfeuerpatronen. Allerdings dürfte beim Versuch der Aufhebung der Altersgrenze von 12 Jahren für "Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden" (7.5 Joule) die Entrüstung bei den Main-Stream-Medien und öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern sich dann doch in Grenzen halten....bzw. es schwierig werden sich "richtig zu entrüsten" und vor allem da Argumente zu präsentieren, warum da eine Altersgrenze von 12 Jahren sein muss...

     

    Wäre für mich dann halt ein Weg der kleinen Schritte....

     

    bj68

     

     

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  8. 7 hours ago, Joseg said:

    a) Auch wenn Du für die Zukunft Forderungen aufstellst solltest Du wissen wo man herkommt.

    Sorry war am basteln...daher die Verzögerung...

     

    Verstehe ich nicht....was Du damit meinst.....wo man herkommt....

     

     

    Quote

    b) Bei den Verbänden über die hier diskutiert wird handelt es sich um Sportverbände auch wenn ihnen manche User hier noch andere Aufgaben zuordnen würden.

        Kinderbelustigung ist nicht unbedingt die Aufgabe der Sportverbände und ein Einsteiger sollte durchaus schon in der Lage sein das Gewehr selbst zu halten.

        Zudem sehen einige Verbände nicht mal den Bedarf bei der Jugendarbeit intensiv einzusteigen, warum soll man dann noch früher anfangen.

     

    Mag sein, dass Kinderbelustigung nicht die Aufgabe der Sportverbände ist...nur dient diese Kinderbelustigung u.U. auch dazu dass diese Sportvereine Nachwuchs haben und dass es unterm Strich dann mehr Schützen gibt...ferner auch wenn Verbände das nicht so sehen, so sollte es doch in ihrem Interesse sein, da Lockerungen zu erreichen....oder sind da wieder mal die Scheuklappen im Weg...bis die nächste Klatsche von der EU kommt und der deutsche Gesetzgeber noch mal seinen Haufen drauf macht?

    Außerdem haben ja die Verbände nach ihren eigen Aussagen ja die Beziehungen in die Politik....und für die sollte es um einiges einfacher sein ihr Netzwerk zu nutzen....womit wir wieder beim "Können Mitreden" wären.....

     

    Quote

    c) Nicht nach den anderen fragen selbst machen. Ich habe in verschiedenen Vereinen mit Jugendlichen als Trainer gearbeitet.

    Tja...bloß Scheiße da das Gesetz in Deutschland dagegen steht.....und ich mit der Pfadfinderei auch schon eingespannt bin....da beißt sich die Katze doch ein wenig in den Schwanz....

     

     

    3 hours ago, Joseg said:

    Allerdings habe ich jetzt schon länger bemerkt dass mancher Schüler soweit es das Angebot hergibt mit der Unterstützung der Eltern in seiner Schulzeit eine Reihe von Sportarten ausprobieren kann um sich dann am Ende aus Zeitmangel für keine zu entscheiden. Aufgefallen ist mir da nur dass da gerade mal Tennis bei den begabteren eine Ausnahme macht, da achtet auch der Vater mit Walldorfschulbildung darauf dass der Nachwuchs keine der teuren Trainerstunden verfallen lässt, schließlich kann man da schon recht früh Antrittsprämien oder Preisgelder kassieren. 

    Tja und beim Schießen ist die Crux, dass in Deutschland das nur als Sport gibt, plus ein Sport wo man dann auch Erfolge oder zumindest die Teilnahme nachweisen muss um sein Bedürfnis zu erhalten....beißt sich dann halt mit dem Leben das man außerhalb noch hat oder anderen Dingen die man tun möchte oder auch muss (Arbeit).

     

    bj68

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  9. 1 hour ago, Joseg said:

    Gute Diskussionsbasis. 

     

    Dann suche Dir Mitstreiter und arbeite für eine Gesetzesänderung.

    a) War ich nicht beim Fall von Erfurt hier in dem Forum....und wenn doch dann wäre von mir das gleiche gekommen...dass Altersgrenzen nicht nötig sind...

    b) Tja und was war wohl die Frage an die Verbände...

    c) und wie schaut es mit Dir aus? 

     

    1 hour ago, erstezw said:

    Das nennt sich Schießbude. Wenn du dich in Deutschland in normalen mal ins reale Leben begibst wirst du so etwas finden, steht auf jeder Kirmes. Kannst du auch fürs Kinderfest organisieren. 

    ich miete mir keine Schießbude für ein Lager oder auch Kinderfest.....das sollte so

    http://archiv.chodovaplana.cz/CHODOVAPLANA_CZ/TEMP/VZDUCHOVKA.HTM

    https://www.roztokyusemil.cz/image.php?nid=1134&oid=7682323&width=1295

    (Quelle: https://www.roztokyusemil.cz/akce-v-obci )

    oder wie auf Bild 20, 32, 28, 29, 32, 33, 36 auf https://znojemsky.denik.cz/galerie/detsky-den-v-kravsku.html?back=344897963-11630-69 was aus einem "Dětský den" (Kindertag) stammt gehen...ohne Aufwand und einfach improvisiert.....ist halt wieder typisch Deutsch alles muss perfekt und geregelt sein...und genau das ist der Unterschied...

     

     

    bj68

     

     

    Edit: Mit Dětský den  střílet wird man bei der Google-Bildersuche fündig wie das ablaufen kann und meiner Meinung nach ablaufen soll....

    Edit: Gaaaaanz böse: http://www.alexxxus.cz/cs/Detsky-den-Makotrasy-2016-Ceska-krysa-CAC

    15 Joule und wahrscheinlich auch Kleinkaliber...

    https://www.regionvalassko.cz/janova-kaceni-maje-detsky-den-dospelacka-noc/

    https://www.morinka.eu/vismo/gallery-viewer.asp?id_galerie=1040&width=412

    https://www.hornidubnany.cz/info-z-obce/fotogalerie/2018/detsky-den-2018-259cs.html

     

    Sorry...da herrscht anscheinenden ein sehr anderes Verhältnis zum Schießen und zu Waffen...

     

     

    Nachtrag: @erstezw

    Mit einer Schießbude lockst Du keine Kinder in Schützenvereine bzw. bekommen diese Lust aufs Schießen....die Würze liegt da in der Improvisierung, im Unkonventionellen z.B. Ziele selber bauen oder im Lager schießen usw.  Ist wie mit den Naturwissenschaften Schulexperimente locken keinen hinterm Ofen hervor...12 L flüssiger Stickstoff, 20 kg Trockeneis und rumexperimentieren oder auch am Anfang rumspielen* schon.

     

    *= Meine Kollegin hat für ihre drei (Älteste ist 8 Jahre alt) 8 kg Trockeneis nach Hause genommen....meinte sie sind einen ganzen Nachmittag damit beschäftigt...

     

     

  10. 1 minute ago, Joseg said:

    Waren es nicht gerade User hier die nach Erfurt recht gut damit leben konnten dass man das neugeschaffene Mindestalter von 10 Jahren vor der Einführung wieder gestrichen hat.

    Keine Ahnung.....10 Jahre ist für mich auch schon zu alt.....auch jemand mit 5/6 kann unter Aufsicht und aufgelegt mit dem Teilen schießen....es braucht zumindest für die hier legalen Luftdruckwaffen keine Altersgrenze, weil es im ermessen der Eltern liegt....und ich das bei der Anmeldung eh abfragen würde.....wobei das wieder schon ein verbiegen wäre....erspart mir aber dann unterm Strich u.U. Ärger im Nachhinein...

     

    bj68

  11. 10 minutes ago, erstezw said:

    Wenn du das Gesetz aufmerksam liest findest du heraus, dass das von dir angedachte durchaus möglich ist. Du brauchst nur ein hinreichend großes umfriedetes Grundstück das kein Schießstand ist. 

    Nur dass unser Pfadiheim nicht umfriedet und auch nicht so groß ist und auch nicht die Lagerplätze wo sich das mal anbieten würde oder wie ich in dem anderen Posting geschrieben habe in Tschechien kein Kinderfest ohne Luftgewehrschießen.....eine Ecke/Gasse mit Strohballen davor einige Matten und los geht es......

     

    Edit: die Ausnahme Abs. 6 im §27 WaffG ist mir da durchaus bewusst.....nur sobald ich da was fester installiere dann wird das zur Schießstätte

     

    bj68

  12. 22 hours ago, drummer said:

    Es gibt absolut keins. Meine Kinder durften in Österreich bereits im Kindesalter mit GK Waffen schiessen. Selbstverständlich mit Kalibern/Ladungen die für sie in diesem Alter beherrschbar waren.

    Tja...dann wäre das doch was wo sich die Verbände mal reinhängen könnten.... Hallo Herr @Friedrich Gepperth wie wäre es den Gesetzgeber mal anzugehen, dass die Altersbeschränkungen im  §27 Abs. 3 WaffG fallen? 

    Oder wenn GK in beaufsichtigten Kinderhänden dann doch zu grob sein sollte...zumindest die 12 Jahres-Alter-Regel für Luftdruckwaffen mit bis zu 7.5 Joule Geschossenergie zu streichen vgl. 

     

    Wäre doch was wo Sie und Ihre Mitstreiter in den Verbänden sich einsetzen könnten.....wenn nein, dann die konkrete Frage an Sie warum nicht? Plus auch die Fragen die ich an denn Herrn @Sachbearbeiter dort in dem Posting gestellt habe....

     

    bj68

     

    von einem der seit über 26 Jahren Pfadi ist und Kinder/Jugendarbeit macht und durchaus mal bereit wäre bei einem Lager etwas mit Luftgewehren zu machen...denn so 

     

    https://heraltice.estranky.cz/fotoalbum/tabor-heraltice---starsi-foto/strelba---vzduchovka-a-paintball/ (dort die Bilder mal ansehen)

     

    oder so

    stredni.jpg

     

     

    Tabor-Bojanov-strelba-ze-vzduchovky.jpg

     

     

    läuft das z.B. in Tschechien ab...dann gibt es auch Nachwuchs und Bedarf und keine Rückzugsgefechte.....und es wäre mal was, wo die Verbände ihr Gewicht sofern sie eines gegen überdem Gesetzgeber haben in die Waagschale werfen könnten.....

     

    Edit: meint noch dass ja in Deutschland neben dem Alter da dann der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a)  WaffG entgegen steht.....weil ja im Wald und kein befriedetes Besitztum...nur wo ist da das Gefährdungspotential bei dieser Art von (Luftdruck)Waffen (gilt auch für die Paintball-Teile)...sofern der Grundeigentümer dem natürlich zustimmt....wäre dann der zweite Punkt der anzugehen wäre....und bei den Teilen reicht der gesunde Menschenverstand aus, um Gefährdungen von anderen zu minimieren oder gar auszuschließen....

     

     

     

     

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  13. 20 hours ago, Sachbearbeiter said:

    Einspruch !

    [...]

    Ohne dass Mindestalter, 

    [...]

    möchte ich keine generelle Freigabe von Waffen miterleben. 

    Proud NRA Member hat es ja schon angeschnitten von mir kommt an Dich die konkrete Frage...welchen Zweck die im §27 Abs. 3 festgelegten Altersgrenzen haben....und besonders da auch die Nr. 1 die sich auf Luftdruckwaffen bezieht die nicht mehr als 7.5 Joule Bewegungsenergie haben und für Kinder unter 12 Jahren da ein NoGo (trotz Aufsicht) sind. Wo ist bitte das Problem, wenn Kinder da mit den Teilen unter Aufsicht schießen dürfen?

    Ferner, gleiche Frage bei den hier https://forum.waffen-online.de/topic/465799-due-to-popular-demand-ideensammlung-waffenrechtsverbesserung/page/2/?tab=comments#comment-3146290  genannten anderen Punkten.....in Verbindung mit der dort im Posting verlinkten Aussage https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 von mir?

     

    bj68

     

  14. 5 hours ago, Asgard said:

    Erster Beitrag und gleich eine typisch deutsche Frage. :D

    Naja...ist halt auch eine wichtige Info...weil da mehr unnötiger Scheiß dann gefordert wird...auch wenn das Teil vgl. http://www.swissminigun.ch/home.html mit einer Geschossenergie von 0.97 J ziemlich harmlos* (Augen und andere Körperöffnungen mal ausgenommen) sein dürfte....

     

    *= leite ich von der 7.5 J Grenze bei Luftdruckwaffen ab....

    Edit: Wobei es da wohl eher auf die Energie pro Quadratmillimeter ankommen dürfte....rechnet man alles durch kommt bei der Minigun-Munition 0.23 J pro Quadratmillimeter und beim Diabolo mit 4.5 mm Durchmesser und 7.5 J Mündungsenergie 0.47 J pro Quadratmillimeter raus....keine Ahnung wieviel Energie zur Penetration von Haut nötig ist...

     

    bj68

  15. 14 hours ago, Bergler said:

    Und meine: es ist doch wirklich erstaunlich, dass man in der Schweiz zum Waffenerwerb keinerlei Sachkundenachweis braucht (und zum Wiederladen auch nicht), und trotzdem nicht mehr "passiert" als in Deutschland.

    Tja....da wird dann wohl auch erwartet, dass der Bürger halt da selber seinen Arsch bewegt und sich informiert und lernt....plus dass da einige Sachen etwas entspannter gesehen werden....z.B. beim Interview hier in ZH zur ersten WES..wo mir erklärt wurde, dass ein Schrank zur Aufbewahrung genügt, er allerdings abschließbar sein sollte, falls Besuch kommt und getrunken wird. Okay im WaffG (CH) steht allerdings nur folgendes: [...]Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitions­bestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.[...] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 d.h. für mich dann aber auch, dass wenn Kinder da sind...ich mir Gedanken machen muss, wie ich dem nachkomme.....umgekehrt wenn ich alleine in einer Wohnung lebe, ich die Sache dann halt auch leichter angehen kann....sprich mehr Eigenverantwortung habe....und im Fall des Falles u.U. auch eine auf den Deckel bekomme...

    Ansonsten...war einer meiner ersten Wege ein Termin bei einem Schützenverein hier in ZH und in Albisgüetli wurde mit der Umgang, das Verhalten auf dem Stand usw. gezeigt...und da interessierte mich besonders das Entladen...wie sicher machen usw. 

     

    Ketzerische Frage....wenn man in DE den Sachkundenachweis auch canceln würde....was wäre das Problem? Alleine schon um seine Waffen zu behalten würden sich die Leute freiwillig informieren oder sich Hilfe/Unterstützung hohlen...weil Interesse vorhanden....okay eine Einschränkung konnte es geben, weil DE-WaffG und AWaffG teilweise zu kompliziert.....und interpretationsfähig....

     

    bj68 

  16. 6 hours ago, Hunter375 said:

    Das "Problem" der nicht erlaubten Waffenlämpchen dürfte angesichts der anderen bestehenden und zu erwartenden Probleme für die meisten der LWB eher unbedeutend sein.

    Zeigt allerdings nur auf, dass sich das deutsche WaffG anmaßt jeden auch noch so kleinen Scheiß regulieren zu wollen und dieses Regulieren natürlich bis ins kleinste Detail (und Verstöße mit Sanktionen bewährt) und das völlig egal ob dieser Scheiß für andere Sachen wie z.B. Sicherheit, legale/illegale Verwendung relevant ist...

     

    bj68

  17. 14 hours ago, Paddy85 said:

    Ich arbeite selber im Gesundheitswesen... Das Gesundheitsamt hat doch, abgesehen von Fällen die durch den PSD dokumentiert sind, keinerlei Daten über die Bürger.

     

    Eine Abfrage beim Gesundheitsamt erfasst keinen Depressiven der noch nicht polizeilich von der Brücke geholt wurde... Und auch sonst fast niemanden.

     

    Was soll die Abfrage nützen? Denke die Erfolgsquote dürfte im Promillebereich liegen. Wenn überhaupt.

    Du vergisst bei Deiner Aussage noch ein Wort:

     

    "noch"....

     

    Nennt sich auch Salami-Taktik...

     

    bj68

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  18. 5 hours ago, Proud NRA Member said:

    Wenn es nur eine Position gibt, die im Grunde auch von vielen Privilegwaffenbesitzern geteilt wird, nämlich dass als Normalfall der Bürger keine Waffen zu besitzen hat, und davon nur Ausnahmen zulässig sein sollen, dann hat diese Position eine natürlich Eigendynamik.

    Sprich den Spieß umdrehen....der Normalfall ist, dass Bürger, sofern sie es wollen, Waffen besitzen dürfen und bei der Versagung dann argumentiert werden muss, warum demjenigen der Besitz (oder auch das Führen) verwehrt werden soll....

     

    bj68

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  19. 1 hour ago, JPLafitte said:

    Oder im Gespräch mit absoluten Waffengegnern ins Absurde geführt: Jeder Gegenstand der von einer Person zum Schaden einer oder mehrerer Personen genutzt werden kann muß als Waffe angesehen werden und ist somit verboten.

    [...]

    Yep....allerdings kommt halt da wieder die "Prevention" (um jeden Preis) mit ins Spiel und da die "Warum-Frage" wenn z.B. jemand mit einem Schlagring unterwegs ist....da wird die Pro-Argumentation schon um einiges schwieriger sofern man sich auf das Warum, auf den Zweck, auf die Intension einlässt. 

     

    Btw. "Fun-Fakt" am Rande...hier in CH werden im WaffG die sog. "gefährlichen Gegenstände" vgl. Abs. 6 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_4 und https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_28_a

    berücksichtigt....aus der Sicht ist hier das Schweizer Gesetz schärfer als das in Deutschland....allerdings stellt sich die Frage inwiefern da die Behörden missbräuchliche Verwendung im Fall des Falles annehmen...meine ich als Pfadfinder, bei dem im Kofferraum eine Fiskars-Axt und Klappspaten* generell im Auto liegt.

     

    *= neben der Plastiktüte mit der Klopapierrolle

     

    bj68

  20. 12 minutes ago, LordKitchener said:

    Und mit welcher Begründung?

    Zum ersten Punkt:...weil sich daraus neue Disziplinen ergeben können und zum zweiten Punkt Minderung der Geräuschbelästigung für Anwohner, Ermöglichung der Einrichtung eines privaten Schießraums....

     

    Ergänzung zu meinem Beitrag: Liste der verbotenen Gegenstände könnte auch weg.....Begründung: Es ist immer noch die Person die den Unterschied macht....ein Stockdegen, ein Butterfly-Messer oder auch ein Schlagring usw. verletzt erstmal keine Freiheiten und Rechte anderer, selbst wenn die Teile geführt d.h. mitgenommen werden....erst der illegale Einsatz macht u.U. (wenn SV ausgeklammert wird) dies....

     

     

    bj68

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  21. Schon mal gebracht:

    [...]

    Z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6.

     

    Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721  Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind...

     

    Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1  Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. 

    [...]

     

    vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/25/?tab=comments#comment-3144961

     

    bj68

     

     

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  22. On 4/9/2021 at 2:10 PM, highlower said:

    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Du mir konkret erklären könntest, wie man eine Veränderung des deutschen Waffenrechts ZUGUNSTEN der LWB realistisch und durchführbar nach Deinen Vorstellungen her erreichen könnte.

    Step bei Step.....z.B. den im §27 Abs. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html die Altersgrenzen liberalisieren oder u.U. völlig entsorgen, weil unterm Strich für den Arsch siehe dortigen Abs. 6.

     

    Als nächstes wäre der §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html dran und dort der Begriff "befriedetes Besitztum", dessen Streichung dafür sorgen würde, dass man bei Kinderfesten die auf der Straße stattfinden auch einen Luftgewehrstand einrichten kann oder bei einem Lager dann auch mal schießen kann vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721  Du wirst mir sicher zustimmen, dass das Gefährdungspotential was von diesen dort genannten Waffen ausgeht mit ein wenig gesunden Menschenverstand und Strohballen wunderbar beherrschbar und Schutzblenden für eventuelle Schüsse die im 45° Winkel in die Luft gehen nicht nötig sind...

     

    Dann Rückstufung der 2003 erfolgten Gleichstellung der Armbrust als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand.... vgl. Anlage 1  Unterabschnitt 1 Punkt 1.2.3. und Behandlung wie beim Pfeil und Bogen. 

     

    Edit: wäre mal ein Anfang...

     

    bj68

     

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