Klar, das war ja wieder zu erwarten ...
Ganz genau. Ich würde mir hier tatsächlich wünschen, dass unsere Verbände hier auch mal klare Zeichen setzen. Nicht nur aus Sicht der LWB, sondern ja wohl aus aller Sicht kann es doch nicht angehen, dass jemand seine Waffen behalten darf, wenn die WBK entzogen wurde.
Nicht immer nur mosern, dass nicht schärfere Gesetze, sondern schärferer Vollzug notwendig wären, sondern im konkreten Fall auch mal handeln. Könnte man - bei ausreichend klarer Sachlage - nicht auch "Anzeige gegen unbekannt" erstatten? Findet doch auch regelmäßig bei Jugendämtern statt, wenn der Verdacht aufkeimt, dass sie sich nicht ausreichend gekümmert haben, bevor etwas Schlimmes passierte.