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UA-TPG1

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  1. UA-TPG1

    Schallschutztunnel

    Ich habe noch mal mit unserem 1. Vorsitzenden Rücksprache gehalten. Und ja, das war in der Tat Weichholz, ich hatte das was das angeht falsch in Erinnerung. Mit aufwändig war das fachgerecht stabile und fugenlose Montieren gemeint. Einfach mal ne Holzplatte davorstellen ist da nicht. Letztendlich können wir uns an einigen Beschreibungen hier streiten. zu guter Letzt machst du am Ende genau das, was der Sachverständige dir vorschreibt. Ein rechthaberisches, loses Mundwerk zu dem was irgendwo steht etc. bringt dich da als Betreiber, der gerade mehrere 100.000 Euro verbaut hat, nicht weiter. So auch auf dem Mehrdistanzstand, in dem man bis auf wenige Meter ans Ziel geht. Wenn der SV sagt, da kommen min. 15cm im Kreuzverbund drauf, dann machste das einfach so und fängst nicht an zu diskutieren.... Gruß TPG
  2. UA-TPG1

    Schallschutztunnel

    Das kannste so machen, es darf nur niemals etwas auf dem Schießstand passieren, bzw. es darf niemals mal einer vom Amt kommen um "nach dem rechten" zu sehen. Ich war nun schon das dritte Mal bei der Planung, dem Bau und der anschließenden Abnahmeprozedur einer Schießstätte dabei. Eines kann ich dir auch so mit Sicherheit sagen, und zwar das, das wenn der abnehmende Sachverständige irgend etwas aus Metall sieht, was sich vom Schützen aus in nächster Nähe hinter der "Feuerlinie" befindet, dann dreht er sich auf dem Absatz um und das Thema der Abnahme hat sich damit erledigt.... Alles was dazu führen kann, das sich z.B. bei einem direkten Anschuss Splitter etc erzeugen kann (von sich heraus oder vom Geschoss etc.) führt unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Schießstandes.... Das ist mal sicher. Bauliche Merkmale, die nicht umgangen werden können (Träger, Betonschürzen etc.) sind sehr aufwändig so zu verkleiden, dass bei einem Anschuss eventuelle Splitterwirkung nicht mehr durch die Verkleidung gelangen, und somit schaden anrichten kann. Zum Beispiel durch dicke Ummantelungen aus Hartholz etc. Bei der Abnahme unseres Mehrdistanzschießstand musste die letzte Hürde aus 15cm Hartholz verkleidet werden, damit Treffer, die versehentlich dort hin gehen, unmöglich etwaige Schrapnelle wieder austreten lässt Was die hier erfragten Schallschutztunnel angeht, so müssen diese natürlich geprüft und für den Einsatz in einer Schießstätte freigegeben sein. Das ist es was diese Teile so teuer macht. Gruß TPG
  3. UA-TPG1

    Schallschutztunnel

    Genau. In Wetzlar, bei der SRK-Wetzlar haben wir auf beiden 300m Einhausungen sogenannte Schießtunnel/Schallschutztunnel. Manche davon sind schon älter und sollen noch von der Ruag sein. Aber auch die Firma Süssmann https://www.suessmann.ch/schallschutz/schiesslaerm/schiesstunnel/ stellt solche her. Dabei sind die auf der oberen Einhausung (da wo in der Regel die Gäste schießen) hohe Schießtunnel installiert, damit dort auch beim Dreistellungskampf, stehend oder kniend auf dem Schießtisch genug Platz nach oben ist. Die sind Viereckig, aber werden nach oben hin etwas enger, so wie mittig auf dem einen Bild bei Süssmann. In der unteren 300m Einhausung sind die Schießtunnel niedriger, das ist für uns Vereinsmitglieder absolut ausreichend. Was die Herabsetzung der Lautstärke des Mündungsknalls angeht, so sind diese in erster Linie dafür konzipiert, dass die Lautstärke in Schießrichtung etwas (ein paar empfindliche dB) herab gesetzt wird. Bei Waffen ohne Mündungsbremse sollte die Mündung minimal in den Schießtunnel hinein ragen. Bei Waffen mit Mündungsbremse, darf man das nicht tun, da ansonsten die Dämmschutzmatten im Tunnel sehr schnell durch die zur Seite gelenkten "Abgase" Schaden nehmen. Letztendlich sei gesagt, das solche Schallschutz-Schießtunnel auch nicht ganz preiswert sind. Man muss schon mit mehreren 1.000 Euro pro Schießtunnel rechnen. Gruß TPG
  4. Zwar nicht aktuell, aber ich hatte letztes Jahr das Vergnügen mit ihm. Hat auch bei mir erst mal nicht geschnallt, dass ich nicht ins Ausland versende. Hat aber nach Ende der Auktion bezahlt und (wenn auch widerwillig) eine Adresse in Deutschland raus gerückt, wo ich dann auch hin geschickt habe. Ich habe seit dem nichts mehr von ihm gehört und hoffe jedes mal wieder, das er gelernt hat zu lesen was da in deutsch steht, und bei mir kein zweites Mal kauft........ Von anderen habe ich gehört, das er allerdings vertrauenswürdig sei, immer bezahlt hat und Kommandant bei der Carabinieri sei.... Gruß TPG
  5. Ich kenne eure Produkte, da ich in der Nähe wohne (quasi Mundpropaganda ;-) ). Topp, die Auszeichnung habt ihr verdient. Gratulation. Gruß TPG
  6. @whaco hat es ja bereits geschrieben. In Wiechlice hat der Doc eine schöne Ecke erstellt, direkt am Teich mit WC und Duschmöglichkeiten direkt in der Nähe des Campers... War vor zwei Monaten da und habe das genutzt. Es war super klasse da. Und nach einem ereignisreichen Tag sehr schön ruhig und abgelegen. Feuerstelle ist auch da und steht zur Verfügung, man muss nur extrem mit dem Funkenflug aufpassen, da direkt in der Natur/Wald .... Nur Morgens sind Ohropax zu empfehlen, denn die Frösche sind schon sehr regsam
  7. Ja, aber wie gesagt, ist kein Beinbruch. Solange es der WBK nicht an Platz mangelt nur ein Zugewinn am Waffenwert. Dennoch würde ich nochmals den Kontakt an den BüMa suchen und mit ihm sprechen... Vielleicht kann man das noch berichtigen im Register und den Lauf mit Erlaubnis "umstempeln"... Wäre ja möglich, dann musste der Besitzer gar nichts weiter machen....
  8. Das dürfte nicht gehen, denn der 2.Lauf hat eine andere Nummer... Umgetragen/Eingetragen werden muss da auf jeden Fall etwas, da wird man nicht umhin kommen..... Letztendlich ja auch kein Beinbruch... Dann hat man eben 2 Läufe für eine Waffe.
  9. Ich vermute mal das dies wieder ein Opfer ist, das auf der super unglücklichen Geschichte der Bezeichnungen "Austauschlauf" und "Wechsellauf" basiert. Selten dämliche Definition aus dem Waffengesetz, die jeder zweite nicht richtig versteht..... Wie dem auch sei, am besten erst mal mit dem Büchsenmacher kurz schließen, vielleicht ging er davon aus dass du einen Austauschlauf wolltest, der ja dann nichts weiteres als ein 2.Lauf für deine Waffe darstellt. Dann wäre es normal, dass du den Originallauf mit zurück bekommst und einen "zusätzlichen" Lauf bekommst, der dann die -1er Nummer hat, welche du zusätzlich eintragen lassen musst. Bei meinem war es auch genau so, allerdings gewollt! Weil ich einen 2.Lauf haben wollte mit dem ich ein anderes Kaliber (mit gleichem Stoßboden) schießen wollte.. Gruß TPG
  10. UA-TPG1

    Halloween

    Zurecht!
  11. Ich kenne mich nicht wirklich mit Luftdruckwaffen aus, aber war da nicht was mit max 7,5 Joule und Stempel des "F im Fünfeck" ? Bei deinen angegebenen 12,6 J gehen daher bei mir die Alarmglocken an... Woher beziehst du deine Info, dass die "starke Feder" erlaubnisfrei wäre?
  12. Preisupdate: 330 € inkl. Versand Info, weil es mehrfach erfragt wurde: Nein, das ist natürlich kein Rost, es ist eine Art Kupferfarbener Schimmer, vermutlich eine art Kupferpaste etc, die von ERATAC stammt, ich habe da nie etwas nachgeschmiert noch war die Montage jemals bei Regenwetter draußen!!!!!
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