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MrCoopa

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Beiträge von MrCoopa

  1. Ich finde es auch nicht gut so etwas hier auszubreiten.

    Jeder der sich ein bisschen damit auskennt, kann da sowieso selbst drauf kommen.

     

    Da aber diese Frage nunmal gestellt wurde finde ich es doch etwas übertrieben, Fakten so vehement zu leugnen. 

     

    @Fussel_Dussel

    Ich wollte dich damit keinesfalls angreifen, bei vielen Breiträgen hier bin ich deiner Meinung. 

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  2. Ich finde es immer wieder interessant, dass alle abraten davon den JS zu machen. Jeder weiß um die Besserstellung des Jägers gegenüber den Schützen, der Politik nach sind es anscheinend die besseren Waffenbesitzer. Gerade unter 21 ist es die einzige Möglichkeit legal GK Waffen zu besitzen. 

    Anstatt einfach das zuzugeben (wahrscheinlich aus Neid oder ähnlichen Beweggründen) wird rumgejammert, dass das ja nicht Sinn des JS ist nur Waffen zu besitzen.

    Er weiß anscheinend selbst das es nicht so einfach ist und Geld kostet. Deswegen verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.

     

    Lass dir von Neidern und Moralaposteln nicht deinen Spaß verderben. Gerade in der jetzigen Situation, wo das Ungleichgewicht zwischen Jägern und Schützen immer größer wird,  ist es meiner Meinung nach eine legitime Möglichkeit seine Wünsche in dem Maße zu erfüllen, wie es der Geldbeutel und nicht die Bedürfnisstelle eines Verbandes hergibt, zu erfüllen.

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  3. vor 4 Minuten schrieb Andreas181:

    Habe aktuell un 2 Vereinen das Problem, dass die Stände auf max. Einzellader Langwaffe beschränkt sind obwohl der Stand von der technischen Seite Halbautomaten bis . 308 möglich wäre.
    Im Hinblick auf die Änderungen im Waffengesetz aber auch schon vorher habe ich vorgeschlagen die Zulassung zu erweitern, damit die Mitglieder mit allen Waffen trainieren können.
    Leider sieht man keinen Handlungsbedarf. Betrifft ja nur eine Minderheit im Verein und ist mit Kosten und Arbeit verbunden.



    Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
     

    Kenne ich nur zu gut. 

     

  4. Man muss hier ganz klar dazu sagen, dass ich nicht in dieser Lage bin. Die Frage ist rein Hypothetisch. 

    Ich kenne das Bedürfnisprinzip, hätte aber gedacht, dass es in diesem Fall nicht so eng gesehen wird, da ja prinzipiell noch eine Verwendung für die Waffen glaubhaft gemacht werden kann, wenn auch nicht in der Anzahl.

  5. Hallo zusammen, 

     

    ich habe mich gefragt was passiert, wenn ein Jäger, ehemals Sportschütze 2 Kurzwaffen zusätzlich zu seinen vorhandenen 2 sportlichen Kurzwaffen kauft. Dann gibt er das Sportschießen auf und möchte aber seine 2 sportlichen Kurzwaffen zu seinen 2 jagdlichen Kurzwaffen behalten. 

    Muss er 2 abgeben? 

     

    Hat mich gerade mal so interessiert.

     

     

  6. vor 2 Stunden schrieb Bautz:

    Leute ein gutes, erklärendes Buch zum WaffG oder eine einfache Rechtsauskunft von einem der waffenrechtlich versierten Rechtsanwälte ist deutlich billiger als ein 0-Schrank. Und viele Jäger können kostenlos Beratung vom Anwalt ihres Landesjagdverbandes bekommen.

    Warum vertraut ihr auf ein Forum, dessen Schwarmintelligenz, offensichtlich keine ist, weil sie zu über 50% Unsinn verbreitet? Auch ein SB ist keine zuverlässige Rechtsauskunftsstelle und wenn er seine Meinung nicht schriftlich kundtut kann man sich im Ernstfall auch nicht darauf berufen.

    Scheinst ja ein ganz schlauer zu sein. 

    Niemand sollte nur auf das Forum vertrauen. 

    Ich persönlich verlasse mich auf den Sachbearbeiter, weil er es ist der mich erst vor Gericht bringen könnte. 

    Wenn man niemandem Glaubt und bei allem Angst hat was falsch zu machen sollte man es vielleicht einfach lassen mit dem Waffenbesitz

  7. Halten wir fest, man sollte es einfach mit der Behörde klären. Sagen was man machen will und sich das OK geben lassen. 

    Dann hab ich wohl Glück gehabt das die Behörde das so locker sieht und bei uns die grundsätzliche Berechtigung Waffen zu besitzen ausreicht. 

    Aktuell sind keine Waffen vorhanden die unter §6 AWaffV fallen, wir haben das Thema aber besprochen und es sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Lagerung vorhanden.

    Leihen darf ich sie natürlich nicht. 

    • Gefällt mir 1
  8. vor 10 Stunden schrieb Dynamite Harry:

    Ich weiß, was Du meinst, aber möchte Dir trotzdem vehement widersprechen.

     

    Meine Kinder, beide 15 Jahre alt, schießen seit gut einem Jahr mit Begeisterung Trap.

     

    Dürfen sie ja auch, ab 14 Jahren Kaliber 12 und .22.

     

    Und dann haben sie im letzten Herbst, mit 14 Jahren,  den Wettbewerb "laufender Keiler" mitgeschossen, hochwildtaugliches Kaliber gefordert ...

     

    Mit was sie (regelkonform) geschossen haben, überlasse ich Deiner Phantasie...

     

    Da sind Geschosse mit 2500 - 3000 Joule eingeschlagen, aber eine popelige 9para dürfen sie nicht ...

     

    Das Waffengesetz ist einfach nur gaga...

    mfg

    Harry

    Schön das du verstanden hast was ich gemeint habe. 

    Freut mich, dass deine Kinder so begeistert dem Schießsport nachgehen. 

     

    Mit der Gefährlichkeit der Waffen ist so eine Sache, natürlich hat eine Kal. 12 FLG ca 6 mal soviel Energie wie eine 9mm. 

    Trotzdem ist eine halbautomatische Pistole in 9mm mit 20 Schuss im Tank doch eine höhere Gefahr, wie leider schon 2 mal in Deutschland in den letzten 20 Jahren bewiesen wurde.

    Aber das ist ja ein anderes Thema.

     

    Wenn's nach mir ginge würde ab 18 auch für Sportschützen alles zu erwerben sein, bei den Jägern geht's ja auch. Bin selbst ja in dem Altersbereich wo mich diese Regeln(GK mit 21/25) noch tangieren. 

  9.  

    vor 50 Minuten schrieb German:

    Das heisst, die zuständige Behörde kann durchaus Probleme machen, wenn im gemeinsam genutzten Aufbewahrungsbehältnis Waffen aufbewahrt werden sollen, die einer der Betroffenen nicht erwerben darf. Das kann auch nach §6 AWaffV ausgeschlossene Waffen bedeuten, die ein Jäger besitzt, auf die ein Sportschütze dann aber auch Zugriff hat. Kann, wohlgemerkt, weil das die Formulierung der WaffVwV das so hergibt, aber nicht jede Waffenbehörde das tatsächlich so stringent durchsetzt.

    Die Frage ist jetzt was ist das "Erlaubnisniveau". 

    Ist es das bloße vorhanden sein einer WBK oder muss das gleiche Bedürfnis zugrunde liegen. 

     

    Es liest sich meiner Meinung nach auch so, das lediglich der Zugriff von Unbefugten auf erlaubnispflichtige Waffen generell verhindert werden muss. Ein Inhaber einer SRS ist ja kein Waffenbesitzer im herkömmlichen Sinne. Dies wurde nur nochmal klargestellt. Sonst hätte da gestanden, es dürfen nur Waffen des eigenen Bedürfnisses zusammen gelagert werden.

     

     

    vor 50 Minuten schrieb German:

    Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen).

     

  10. Das musst du dann mit deiner Behörde Regeln. Unsere ist relativ entspannt, solange die Grundsätze z.B. GK erst mit 21 beim Schützen sichergestellt sind. 

    Also das niemand zugriff auf gefährlichere Waffen hat als er erwerben dürfte.

  11. vor 1 Minute schrieb Dynamite Harry:

    Könnte es denn Probleme geben, wenn Sohn oder Tochter mit 18 ihre bis dahin regelmäßig von ihnen benutzten Flinten auf eine eigene WBK übernehmen, einen Tresorschlüssel bekommen und damit theoretisch auch Zugriff auf die an gleicher Stelle gelagerten Kurzwaffen bekommen?

     

    mfg

    Harry

    Ja kann es. Erst ab 21 mit MPU (oder 25 ohne) kann man von gleichem Erlaubnisniveau sprechen.

    Unter Jägern ist es egal.

     

  12. vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

    Aufbewahrungkontrolletti, grün-schwarzes Bundesland, hat mir en passant erzählt daß das seiner Meinung nach unterschiedliche Erlaubnisniwohs wären. Da das bei mir aber nicht aktuell war und ist, ist mir das 2 Finger breit am Waidloch vorbei gegangen und ich habe es gepflegt überhört.

    Äh, natürlich ist ein KWS eine niedrigeres Erlaubnisniveau wie eine WBK, egal aus welchem Bedürfnisgrund. 

    Es ging um Jäger und Sportschütze. Jemand mit einem KWS darf keinen Zugang zu echten Waffen haben.

     

    Wahrscheinlich hast du mich nicht ganz zitiert und meintest Jäger und Schütze. 

    Bei uns im Kreis ist es erlaubt, wenn beide prinzipiell Zugriff auf Waffen haben dürfen, also zumindest eine gelbe WBK muss vorhanden sein. Wenn jetzt Schalldämpfer oder so im Spiel sind, kanns nochmal anders sein.  

  13. vor einer Stunde schrieb Bounty:

    Wie die Vorredner schon schrieben, gemeinsame Nutzung ist möglich. Man sollte aber ergänzen, dass alle Nutzer eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) besitzen müssen um gemeinsam zu lagern. Also z.B. Du selbst bist Jäger, Deine Frau Sammler und der Sohn Sportschütze.

    Was nicht funktioniert ist, dass Du als Waffenbesitzer nutzt, Deine Frau Zugriff hat weil sie Schmuck drin lagert und der Sohnemann zum Lagern seines Taschengeldes...

    Richtig, Freundin hat einen Jagdschein ich bin Sportschütze, die Behörde hat nichts gegen eine gemeinsame Nutzung.

    Mit dem Erlaubnisniveau ist gemeint das nicht einer mit einem kleinen Waffenschein Zugriff auf z.B. eine 357 Mag hat.

  14. Am 25.8.2019 um 16:14 schrieb Flohbändiger:

    Der beschriebene Sachverhalt gibt nur wenig her. 30 Jahre Schießsport sind für sich genommen erst mal kein Grund für die Anwendung von § 45 Abs. 3 WaffG. Da spielen z.B. auch Sachen wie das Alter des Betroffene eine Rolle. Jemand der 50 Jahre alt ist und davon 30 Jahre aktiver Sportschütze war, ist anders zu betrachten als jemand, der 80 Jahre alt ist.

    Ein 50 Jähriger kann nicht viel länger als 30 Jahre erlaubnispflichtige Waffen besitzen. 

    Wir reden ja nicht von 3 Jahren WBK Besitz, sondern von jemanden der die meiste Zeit seines Lebens Waffen besessen hat, aber aufgrund von Krankheit mal für einige Zeit die 18mal nicht erbringen konnte. 

    Also ich hätte da ebenfalls auf eine Ausnahme gehofft/gepocht.

  15. vor 3 Stunden schrieb rieny:

    Vermutlich, weil diese Behörden das Wort AUSNAHME ernst nehmen und nicht als regelmäßigen Auffangtatbestand für alle möglichen Formen des Bedürfniswegfalls sehen.

    Ja, manche legen ein sehr unkollegiales Verhalten an den Tag, fehlendes Verständnis für die Situation anderer, nach dem Motto bei mir läuft es ja, egal was mit den anderen passiert. 

    Aber dann die ersten die heulen wenns doch mal an die eigene WBK geht.

     

    Für die beschriebene Situation konnte derjenige mal überhaupt nichts.

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