Weil sie wg solcher Petitesse sofort zu den Offizialen rennt, in der irrigen Annahme jetzt sei was ganz schlimmes, anstatt das Corpus tetrum dem zurückgibt, der es im Wagen vergessen hat. Ganz unprätentiös.
Und dabei selbst eine Straftatbegeht (s.o.), anders als der 22jährige*.
*unter der Voraussetzing, dass dieser einen kl.WS besitzt, und/oder der Püster in einem verschlossenen, nicht begehbaren Behältnis aufgefunden wurde.
bei Ersterm ist es nur eine Ordnungswidrigkeit (§10 abs4 WaffG)
bei zweitem ist es nix, da gibt’s dann nix zu ermitteln (höchstens gegen die Tussi, die dann das Behältnis widerrechtlich aufgebrochen hat)
Ach ja, und wg der offensichtlichen Hoplophobie dieser Trulla. Und ihrer Naivität.
Darum!