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walthi
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@scotty600 Auf den letzten Seiten dieses Threads wurde hier von einem recht entspannten Umgang des BKA mit dem Magazin-Genehmigungen berichtet, es wurden also ganz eindeutig unvollständige Anträge durchgewirkt (oder langjährige Mitglieder verbreiten hier mutwillig falsche Infos). Liest du hier denn mit, manchmal ist ein bisschen Kontext nämlich hilfreich für clevere Antworten? Bei Magazinen (egal ob 2 oder 20) ist es doch so, dass 3 Möglichkeiten offen stehen. 1. Einfach nicht drum kümmern, liegen lassen ... es gibt ja wichtigeres zu tun. Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg. 2. Wegkloppen, zerstören, abgeben, im Garten verbuddeln für die Zombie-Apokalypse: Letztlich entschädigungsloser Verlust der gekauften und bezahlten Magazine. 3. Bei Altbesitz nach Stichtag 2017 eine kostenfreien Antrag beim BKA stellen, den Besitz und (evtl.) auch die sportliche Nutzung für zukünftige Wettkämpfe genehmigen lassen. Was gibts denn da zu überlegen?
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Ich habe heute eine Rückmeldung auf meinen abgespeckten BKA-Antrag bzgl. meiner 2 (zwei) Magazine erhalten. Wie ich erwartet hatte, soll ich vollumfänglich Informationen nachreichen: Rechnungen (bzw. Stellungnahme zum Kaufdatum), Nachweis Tresor, Nachweis Sportverband sowie Nachweis bedeutsamer Wettkämpfe national/international. „Durchgewinkt“ werden diese Anträge offenbar nicht (mehr), so wie es hier schon berichtet wurde. Nun gut, bis auf die Wertkämpfe kann ich alles nachweisen, mach ich dann eben. Interessant ist aber noch ein Passus, den der Sachbearbeiter dazu geschrieben hat, ich zitiere: „Ich weise Sie darauf hin, dass, falls ein Nachweis über die Teilnahem an national/international bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen nicht erbracht werden kann, nur der reine Weiterbesitz der von Ihnen beantragten Magazine genehmigungsfähig ist.“ Ich werde mal nachhaken, was damit gemeint ist. Es scheint, als gäbe es eine Ausnahmegenehmigung nur für den Besitz und eine weitere, die auch die schießsportliche Verwendung beinhaltet, so wie es beim „echten“ Altbesitz vor 2017 der Fall ist.... und @Tatonka: Ja, „richtigen“ Altbesitz meldest du nicht beim BKA sondern bei der eigenen Waffenbehörde. Ist ein anderes Formblatt.
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Und man nimmt dafür die Vorlage des BKA (Link) und reicht als Anlagen einfach nur eine kurze Auflistung sowie Perso und WBK in Kopie ein? Nix mit Rechnungen, Aufbewahrung, Wettkampfteilnahme und Ausnahme nach §6 AWaffV? Da bin ich ja mal gespannt... Ach ja, gemäß Vorlage ist der erstmalige Antrag tatsächlich kostenfrei. mfG
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Gibt es denn schon positiv beschiedene §40 Anträge? Wie wurde der Besitz gerechtfertigt, kann man darauf verweisen, künftig mal an internationalen Wettbewerben teilnehmen zu wollen? Welche Nachweise werden gemeinhin akzeptiert? Und wo liegen die Kosten für den Antrag? mfG
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@CZM52 Das sollte keine Wertung sein, nur ein Kommentar zum Thema. Als weiterer Punkt wäre zu erwähnen, dass in Potsdam nach meinem Kenntnisstand leider keine Fachkundeprüfungen mehr abgenommen werden. @GEB Die WHE ist natürlich per se schon berappt, ohne die "Freigabe" der Waffenbehörde lädt die Berliner IHK garnicht erst zur Prüfung ein. Daran ist meine Teilnahme im November 2020 gescheitert, der Umfang der Abfragen hinsichtlich Zuverlässigkeit wurde bekanntermaßen erweitert. Meine Online-Angebote sind theoretisch schon seit Dezember sofort startbereit, müssen aber ohne WHE erstmal noch ausharren. Startkapital ist natürlich eingeplant, ebenso wie die Tresore (Safety first). Denoch: Für die zusätzlichen 100 EUR für die Prüfung ab 2021 hätt ich damals verdammt gut Essen gehen können! Auf den Punkt "Versicherung" dürftest du gerne näher eingehen. Eine Betriebshaftpflicht ist sicherlich stets eine gute Wahl ... aber eine Pflicht von Seiten der Ämter/Behörden wäre mir neu. Also, ... was Versichert ein Waffenhändler so? Und wer versichert ihn? Greetz, walthi
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Das Prüfungskomitee nimmt derzeit in Berlin corona-bedingt keine Prüfungen ab, nächster (geplanter) Termin ist im April. Die Preise für die Prüfung sind zu Jahresbeginn gestiegen auf 200€ für die kleine Fachkunde- und auf 350€ für die große Fachkundeprüfung. Ist für die große Prüfung ja „nur“ eine Steigerung um 40% 😔
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@GEB Vielen Dank für dein Angebot, ich werde mich in Kürze mal bei dir melden. Bin 2 Wochen lang nicht im Forum gewesen und habe nicht mitbekommen, dass der Thread ab 4.9. nochmal durchgestartet ist. Gebe aber gern ein Update: Corona hat alle Ämter ziemlich lahm gelegt, ich habe es aber geschafft mein Gewerbe entsprechend zu erweitern/umzumelden und konnte auch mit dem Finanzamt alles Wesentliche klären. IHK Termin strebe ich jetzt im November an, vorab ne Woche Waffenschule und das Ganze (wie schon erwähnt) in meiner Heimat Berlin. Komme mit dem Lernen recht gut klar, auch wenn das neue WaffG die Sache nicht leichter gemacht hat. Praktisch habe ich noch die meisten Defizite, denke ich, gerade mit den älteren Waffen. Hatte auch ein Erlebnis bei unserer "Sprengstoff"-Behörde, weil ich Anfang Januar nen §27er für F3-Feuerwerk beantragt hatte. Gebühren für den §27er sollten zwischen 50 EUR und 150 EUR liegen... die Behörde hat 148 EUR angesetzt, obwohl keine Sachkunde (Wiederlader, Böller) nachgewiesen werden musste. Begründung: "Man wollle einfach nicht, dass Menschen mit solchen Erlaubnissen herumlaufen (vor allem ohne Sachkunde) !" Ich rechne also auch im Falle einer erfolgreichen IHK-Prüfung mit maximierten Gebühren für die Waffenhandelserlaubnis. Ist halt so.... Politik. Den §27er haben sie mir dennoch geben müssen, wenn auch vollgestopft mit Auflagen .... Silvester 2020 wird (legal) ordentlich laut werden 😈 Und ja, eine WHE würde ich anfangs nur nebenberuflich nutzen können, wie hier schon erwähnt am ehesten mit Erbwaffen und Spezialgebieten. Wenn es klappt, werde ich hier vielleicht mal Bannerkunde und wenns nicht klappt, reihe ich mich halt ein bei jenen, die entweder an der Prüfung gescheitert sind oder bei jenen, die gemäß Finanzamt keine hinreichende Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Lasst euch überraschen! walthi
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Gibt es die Tommygun nicht auch als Klon, als "echten" Halbautomaten ab Werk, von LuxDef oder die „Thompson Commando“ oder die 1927A1?. Die bleiben doch Kat.B, weil nie umgebaut. Würde man dafür ein 10er Stangen-Magazin beschaffen/anfertigen lassen, sollten doch Besitz und Nutzung für Jäger problemlos möglich sein, oder nicht? Sportschützen haben evtl. Probleme mit Anscheinsproblematik oder passenden Disziplinen. Wenn es hier ausschließlich um die ehemaligen, dann später umgebauten VA-Waffen geht ... wirds schwierig. MfG
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Ich bin der Meinung, es gab mal ein angepinntes Thema für TV-Beiträge zum Thema Waffen... sollte dem so sein, kann gerne dorthin verschoben werden. Ich habs nicht wieder gefunden. Aktuell gibt es noch bis 1. Juli die Pseudo-Doku Mysterien des Weltalls: Das Waffen-Virus in der ZDF Mediathek. Morgan Freeman führt dabei durch die Thematik, welche meiner Meinung nach mit meist undurchsichtigen bzw. unwissenschaftlichen Methoden und Statistiken belegen will, dass nicht der Mensch, also der Schütze im Zweifelsfall tötet... sondern die Waffe an sich. Zitat: "Waffen schießen nicht nur, sie signalisierem dem Gehirn auch Gewalt. Und indem sie agressive Gefühle in uns aktivieren, veranlassen uns Waffen auch, sie zu benutzen" und "Durch die Verstärkung der agressiven Impulse kann man auch sagen: Der Abzug zieht den Finger". Naja, es ist ein extrem einseitiges und offensichtlich pseudo-wissenschaftliches Machwerk der amerikanischen Anti-Waffen Lobby, gerne adaptiert vom deutschen Framing-TV. Erstausstrahlung war schon 2019, diskutiert wurde das journalistische Juwel aber bislang noch nicht, soweit ich weiß. Keinesfall zu empfehlen bei Bluthochdruck 🙂 https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/mysterien-des-weltalls-das-waffen-virus-102.html
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Die Magazinverlängerungen von GSdesigns finde auch auch sehr interessant ... die gibts auch für die 9er ASC auf 20- oder 32-Schuss Body https://gsdesigns.ca/products/9mm-lar-15-magazine-extensions/ Lange 9er Mags aber besser nur für Jäger ... hier kommt zur 10-Schuss Begrenzung zusätzlich noch der Anschein als (schwachsinnige) Problematik dazu. Hat schon jemand die Teile in DE gesehen, importiert die wer oder baut was eigenes?
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Bei Hera hat man offensichtlich gemerkt, dass die H3L Mags der ersten Generation recht klapprig waren und sich im geladenen Zustand oben Aufspreizen. Bei Triebel gekaufte Magazine werden jetzt kostenfrei gegen eine überarbeitete Version ausgetauscht. Find ich gut 👍 Es bleiben zwar 10er Mags, was einer schwachsinnigen und völlig unverhältnismäßigen Gesetzgebung geschuldet ist, aber sie lassen sich immerhin wie Standard-Magazine (!!!) greifen im Gegensatz zu den 10er Stummeln.
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sprich dich aus, Cara
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Mir war klar, dass man die Fachkunde an einem Standort seiner Wahl machen kann. Aber die WHE in Kassel beantragen, wenn Wohnsitz und Sitz der Geschäftsräume in Berlin liegen? Geht das so einfach, denn ich wollte nicht umziehen?!
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Nein, aus Buxtehude 😉
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Bürsti ... für die Handelserlaubnis können die Behörden Gebühren von 150 EUR bis mehrere tausend EUR veranschlagen ... Berlin liegt da leider offenbar tendentiell eher am oberen Ende. Ein "nice to have" soll es also nicht sein, es muss sich auch echt rentieren, am besten irgendwann mal vollberuflich. Kleingewerbe kann auf dem Antrag nicht angegeben werden, höchstens als "sonstiges" ... klick Von Suhl als derzeitige Adresse Nr.1 habe ich jetzt schon mehrfach gelesen, über Sachsen hätt ich gern mehr Infos. Dass Berlin eine so harte Kommission haben soll, erschreckt mich ein wenig ... Früher (vor RRG ?!) wars hier wohl mal recht beliebt, sagt Google. Ich bin durch meinen aktuellen Job noch sehr eingebunden und habe echt die Hoffnung, es in Berlin durchziehen zu können. Und wenn es halt 2 Anläufe à 250 EUR braucht. Jetzt beginne ich allerdings zu Grübeln ... Ach ja, Kurs im Juni wird zu knapp ... ich bin rechtlich noch nicht fit genug. September wäre ne Idee. MfG
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@Waffen Tony Besten Dank schonmal. Dass die IHK Prüfung nicht einfach ist, habe ich schon oft gelesen... auch wenn Berlin (noch) zu den besseren Adressen gehören soll. Wir haben hier eine scheinbar ordentliche Waffenschule, welche ich aufgrund fehlender praktischer Erfahrung eh aufsuchen werde. Und das Rechtliche ist dann echtes Büffeln! Wenn es aber mit den rechtlichen und den praktischen Inhalten hinhaut und der Auftritt zudem halbwegs passt ... sollte es schon klappen. Ach ja, die Anmeldung bzw. der Antrag zur Erteilung der WHE fordert anfangs keinerlei Angaben zur Aufbewahrung. Wahrscheinlich kommt das dann später 🙂 Was wäre denn ein tiefes Herangehen für den Anfang? 15KW und 30LW + Mun? MfG
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Hallo, ich gedenke eine WHE zu erlangen und hätte Fragen zu den behördlichen Voraussetzungen. Ich bin seit einigen Jahren Sportschütze und habe zum Thema Fachkunde und Waffenhandel bereits einiges an Literatur gepaukt. Insbesondere zu den (oft individuellen) Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung finde ich aber nur wenige Informationen. Vor einem Anruf bei der Behörde würde ich daher hier ein paar Informationen erbitten. Geplant ist für den Anfang ein Versandhandel mit allen Waffen- und Munitionsarten (1.1 - 2.5) in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen (fließender Übergang). Ein Waffenraum oder Verkaufs- bzw. Präsentationsflächen sind nicht vorgesehen. Muss man in jedem Fall ein Aufbewahrungskonzept anfertigen lassen und eine zertifizierte Einbruchmeldeanlage betreiben, auch wenn die Aufbewahrung gem. §36 WaffG bzw. §13 AWaffV in Schränken der Klasse 1 geplant ist ... oder nur wenn von §36 WaffG bzw. §13 AWaffV abgewichen werden soll? Spielt die Anzahl und Art von Waffen/Munition hier eine Rolle, welche Grenzen gibt es? Muss für den Handel und/oder die Aufbewahrung eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden? Wenn ja, was sind hier die gesetzlichen Forderungen? Bezüglich der Aufbewahrung ist mir klar, dass die Behörde unterschiedliche Anforderungen definieren kann. Mich interessieren daher keinesfalls verbindliche Aussagen sondern praxisnahe Erfahrungen. Auch würde mich interessieren, welche rechtlichen Stolpersteine als Einsteiger in den Waffenhandel noch so zu beachten sind, von den betriebswirtschaftlichen mal abgesehen. Besten Dank und mfG, walthi P.S. Im Gegensatz zum WBK-Antrag sind auf dem hiesigen Antrag zur WHE keine Fragen zur Aufbewahrung zu beantworten
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Habe heute ebenfalls ein langes 10er von Hera und ein normales 10er reinbekommen. Beide Magazine lassen sich mit 10 Patronen geladen nicht gegen den geschlossenen Verschluss einführen, mit den PMAGs klappt das. Das kleine 10er lässt sich unten öffnen und fällt frei aus dem Lower der MSR Recon. Das lange 10er ist seitlich verklippst wodurch es wirklich sehr instabil ist. Ungeladen fällt es beinahe frei heraus, mit 10 Patronen geladen ist es hingegen deutlich aufgespreizt, fummelig einzuführen und fallen tut dann auch garnichts mehr. Die Follower laufen hakelig, die Anmutung ist ingesamt billig. Schade, Made in Germany steht drauf, der Preis ist OK aber die Leistung wird nicht gebracht. Bzgl. der Länge der Patronen (OAL) ist mir im Vergleich zum PMAG nichts negatives aufgefallen.
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Der Fall Peter Jakobs hat 2018 gezeigt, dass bei einer ärztlich verschriebenen Cannabistherapie zwar grundsätzlich kein Verbot zum Führen von KFZ besteht, eine waffenrechtliche Erlaubnis wird aber trotz psychologischem Gutachten zur Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Begründung: "...beim Waffengesetz (stehen) die sicherheitsrechtlichen Interessen wesentlich stärker als beim Fahrerlaubnisrecht im Vordergrund..." Wird eine medizinische Therapie gegen ärztlichen Rat abgebrochen, kann auch dies zu einem Problem werden.. abhängig von der Diagnose. Hier könnte eine Bescheinigung des Arztes hilfreich sein. Ansonsten tippe ich darauf, dass für eine waffenrechtliche Erlaubnis eine MPU sowie über ein Jahr hinweg regelmäßige Abstinenz-Nachweise notwendig sein dürften - analog zum Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis. Um es genau zu Wissen führt an der Waffenbehörde wohl kein Weg vorbei. Solltest du Schmerzpatient sein und von Cannabis auf eine andere Therapie wechseln müssen (z.B. Opioide), kläre das vorab mit deinem Arzt, sonst verlagerst du das Problem womöglich nur unwesentlich.
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Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich
walthi antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
Sehr schön gemachte Broschüre. Fehlen würde mir noch eine Bemerkung zum Copyright auf der letzten Seite. Darf das Schriftstück von jederman vervielfältigt werden, auch auszugsweise? Darf ich der SPD Parteiführung einen Ausdruck per Post zukommen lassen? Ach ja, auf Seite 4 hat sich noch ein Fehler eingeschlichen: "Laut nationalem Feuerwaffenregister gibt es in Deutschland ca. sechs Millionen legale Schusswaffen. Wenn man davon ausgeht, dass davon ca. drei Millionen in Schützenhänden sind, so würde das bedeuten, dass jährlich drei Millionen Waffen 180 Mal auf Schießständen genutzt werden müssten." Der Sportschütze mit bis zu 10 Waffen müsste bis zu 180 Mal zum Schießstand. Auf die Waffe bezogen müsste man mit drei Millionen Waffen (je) 18 Mal auf den Schießstand. Oder es werden insg. bis zu 54 Millionen Schießstandbesuche fällig. MfG -
Anbei ein paar Rückmeldungen von Politikern, die bei mir eingegangen sind: Joachim Herrmann, bekannter Schrieb wie bereits von @H_S zitiert. SPD Parteivorstand (Tobias Keim): Ein 6-seitiger, unpersönlicher Brief, der 1/2 Seite lang Lippenbekenntnisse à la "...keine unzumutbare Beschränkung des Schießsports...", "...kein Generalverdacht..." enthält und dann auf 5 1/2 Seiten erklärt, welche extremen Regelungen von der SPD befürwortet werden um die Bevölkerung vor der missbräuchlichen Verwendung und dem Abhandenkommen legaler Waffen zu schützen. Es wird - fern jeglicher Realität - unverblümt die volle Härte gegen den LWB gefordert und dies noch als gütiger Kompromiss dargestellt. Die Grünen könnten es kaum drastischer fordern ... Paul Ziemiak, MdB: Etwas persönlicher und deutlich knapper formuliert. "Das Schützenwesen ist vor unnötiger Bürokratie zu bewahren", es soll auch weiterhin in enger Abstimmung mit dem BMI diskutiert werden um die nicht notwendigen Verschärfungen zu vermeiden, dabei stehe man "mit den Beratungen noch am Anfang". Frank Steffel, MdB und Abgeordneter meines Wahlkreises: Auch hier die Bemerkung, dass die Beratungen mit Verweis auf die Expertenanhörung am 11.11. erst am Anfang stehen, dass sich "die bestehenden Regelungen des deutschen Waffenrechts insgesamt weitgehend bewährt" haben und dass meine Kritik einbezogen werden soll. Einziger Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Von 30 Briefen sind binnen 3 Wochen genau diese 4 Antwortschreiben bei mir eingegangen. MfG, Walthi
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Die kommen, wenn die öffentlich-rechtlichen voll des Lobes über das fertig verabschiedete Gesetz berichten und die übrigen 95% der Sportschützen realisieren, dass sie ihre Waffen jetzt auf einem Gebauchtwaffenmarkt mit gigantischem Angebot und ohne echte Nachfrage „verkaufen“ müssen, weil sie plötzlich kein Bedürfnis mehr dafür haben. Dann isses nur leider zu spät.
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Wenn es "Peng, Peng, Peng" macht ... anstelle von "Peng...., Ratsch...., Peng", dann hat sich die Schussfolge geändert. Im Zweifelsfall ist doch eh alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Macht halt das beste draus ....
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Naja, wenn er ne Zombie-Apokalpyse fürchtet, wäre der legale Besitz doch schon die halbe Miete. Hab zu viel Walking Dead geschaut, die Tage (Staffel 9) Nein, es ist ebenfalls eine Änderung der Schussfolge
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Hmm, fürs HA-WS braucht es generell kein Bedürfnis, nur eine grüne WBK da eben Kat.B. Ich denke nicht, dass die Verwendung eines WS mit einer Bearbeitung gleichzusetzen ist (§26), denn auch ich benutze WS, ohne solche Herstellen oder Bearbeiten zu dürfen. Aber: die Verwendung eines WS, welches die Schussfolge ändert (vom Repetierer auf HA) gilt als Bearbeitung und ist als solche Erlaubnispflichtig (Anlage 1 zum WaffG, 8.2). Insofern dürfe der Zusammenbau und die Verwendung des so erworbenen Halbautomaten ohne Erlaubnis verboten sein, der reine Besitz aber müsste vorerst in Ordnung gehen. So wie ich diverse Lower und passende WS besitzen darf, ohne diese je zu einer funktionsfähigen Waffe zusammenbauen zu dürfen oder gar zu nutzen. Die AR15 Lower sind derzeit noch frei für jederman zu erwerben. Ohne eine Liste B bekommt man solche Lower scheinbar auch problemlos auf gelbe WBK eingetragen und besitzt damit zumindest eine passende Grundwaffe. Diese Grundwaffe steht allerdings auf gelb als Repetierer in Kat. C. Ich denke, in diesem Fall hat einfach die Behörde gepennt, als sie auf grün ein halbautomatisches WS der Kat.B für einen Repetierer der Kat.C eingetragen hat. Vorerst Glück gehabt, der Besitz könnte damit bis auf Widerruf legalisiert sein. Die Verwendung dürfte aber eben zu ernsten Problemen führen, erst recht wenn im Verein schon alle Bescheid wissen. Zuletzt noch ganz obligatorisch die Frage: Warum tritt man einem DSB Verein ohne entspechende BDS-Gruppe bei, wenn man (vielleicht später) mal nen Halbautomaten schießen möchte? Ich habe in Berlin einen solchen Verein direkt um die Ecke und war auch mehrmals dort, die Leute waren stets freundlich und aufgeschlossen und die Anlage ist auch für GK bis 50m gut ausgebaut und in gutem Zustand. Die Preise sind moderat und man nahm sich die Zeit, mich herumzuführen und mir alles zu zeigen. Es gab aber auf Nachfrage keine BDS-Gruppe (möglicherweise sogar unerwünscht) und die Liste B von Berlin sieht keine HA vor. Also hab ich es gelassen und einen anderen Weg eingeschlagen. Manchmal spiele ich aber noch mit dem Gedanken, dem Verein dennoch beizutreten und meine HA eben woanders zu schießen.