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Mittelalter

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Beiträge von Mittelalter

  1. vor 51 Minuten schrieb Elo:

    Frage 19:
    Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um das Problem, das Anwachsen des legalen Waffenbesitzes, einzudämmen?

    Wäre natürlich schon interessant zu wissen, welches Problem Herr Striegel mit dem angeblichen anwachsen (ist es tatsächlich so?) so sieht... 

    Die Kapazität der vorhandenen Stände dürfte er wohl kaum meinen.... 

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  2. vor 7 Stunden schrieb lrn:

    BTW, als mir einer von einem Baumarkt mit Waffenabteilung

    Als wir die Scheune neu ausgerüstet haben, habe ich so einen kugelfangkasten für ca 20 Euro gekauft, Munition :lol:(also Diabolos), paar Scheiben usw... 

    Waren um die dreißig Euro. 

    Schaut mich die Kassiererin mitleidig an und sagt: ganz schön teures Hobby :rofl:

    Bin innerlich fast abgebrochen. Hab aber traurig geschaut und geknickt 

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  3. Am 14.8.2023 um 17:56 schrieb ChrissVector:

    , und ich würde dem Gesetzgeber hier sogar zugestehen, dass er konkreter für verschiedene Waffen oder Munition Normen zur Klarstellung nennt. Sonst landen wir wieder beim ominösen "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigen Behältnis 

     

    Klar.. 

    Wir Schützen fordern jetzt vom Gesetzgeber noch genormte Behälter für die Munition... :bump:

    Alter... 

    Für abgeschossene Hülsen bitte auch. Könnte noch pulver drin sein... 

    Und was ist dein Problem mit dem Stahlblechbehältniss? 

    Ich würde es meinen Knarren auch da drin hübsch gemütlich und trocken machen.... 

     

    vor 12 Stunden schrieb BlackFly:

    Bei der Aufbewahrungskontrolle scheinen es viele so zu sehen das dies gerechtfertigt ist

    Also hier in diesem Faden redest hauptsächlich nur du ständig davon, daß es eigentlich okay ist..... 

  4. vor 16 Minuten schrieb Elo:

    Sinn würde m. E. etwas machen, bei dem konkret geprüft wird, ob die Person X die konkrete Waffe Y erwerben darf.

    Weiß schon was du meinst. 

    Aber wichtig für den Händler ist doch: der Kunde hat auf jeden Fall eine waffenrechtliche Erlaubnis. Somit verkauft er schonmal nicht an jemanden grundsätzlich unberechtigten. 

     

    Und Erwerbsstreckung hin oder her.. Das ist ja dann letztendlich die Verantwortung des Käufers. Der ja im übrigen so oder so keinen Zugriff auf das NWR hat und deshalb im Vorfeld auch nicht prüfen könnte, ob er die konkrete Waffe kaufen darf. Die Regelung wäre also lediglich für den Handel. 

    Kauf von privat hast du ja obendrein auch noch und sogar völlig ohne NWR Abfrage... 

  5. vor 51 Minuten schrieb Jan_8791:

    Ihr habt doch alle einen Auszug aus dem Register bekommen und ggfs korrigieren lassen...?

    Nein! 

    Das ist kein Automatismus... 

     

    Den Auszug hab ich dieses Jahr im Frühjahr angefordert und erstmalig gesehen. 

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  6. vor 11 Minuten schrieb GermanKraut:

    Gabs hier im Forum nicht auch so einen Kandidaten, der zur Corona-Hochzeit mit nem Ganzkörper-Schutzanzug und externer tragbarer Luftfilterung in der Öffentlich herumspaziert ist?

    Ne. Kein Filter. War ein Pressluftatmer... 

    Da warst du aber doch noch gar nicht im Forum angemeldet :crazy:

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  7. vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:

     

    Welche denn?

    Ich verfolge das nicht. Sehe nur ab und zu zufällig Beiträge. 

    Walther ist ja schon genannt... Tectarget Schneider, iirc oa, Hartmann Tresore, Hörluchs... 

    vor einer Stunde schrieb Jahtzee:

    ... ist Österreicherin.

     

    Ich habe vor kurzem erst nach bekannten deutschen (nicht deutschsprachigen!) Frauen in der Szene gesucht, und bin nicht wirklich fündig geworden.

    In der Szene meinst du jetzt mit bezahlter werbepartnerschaft oder Frauen mit Waffen? 

     

    Da fällt mir noch Hanna Selena ein, Yvonne steinke, halalina... 

    Gibt sicher noch mehr. Aber interessiert mich tatsächlich eher nicht so... 

  8. vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

    Falls es aber doch irgendwo in Deutschland eine gutaussehende Sportschützin geben sollte, die hingebungsvoll dem Großkaliberschießen frönt

    Leg dir mal einen Instagram Account zu...  Es gibt sogar einige, die bezahlte Werbepartner diverser Firmen sind... 

    Die Mädels sind auch untereinander ganz gut vernetzt, glaube ich. 

    Gerade im jagdlichen Bereich gibt es da inzwischen einige erfolgreiche (im Sinne der Reichweite) 

     

    vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Unangemessenheit des Sprachgebrauchs

    Allerdings 

     

    vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    erfolgreichen Athletin

    Das anzuerkennen bzw beim Namen zu nennen (Stichwort Leistungssport) dürfte hier den meisten schon schwer fallen...Wobei es das in dieser Form bei uns auch einfach nicht gibt 

     

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  9. vor 3 Stunden schrieb tkopa:

    und mich dort noch einmal nach dem Händler speziell erkundigen. Mehr kann ich denke ich nicht tun. 

    Keine Ahnung wie viele tausend Euro du denen schicken willst... 

    Aber für so eine Standartknarre für maximal 3 oder 4 tausend Euro finde ich das schon ziemlich viel Aufwand. 

    Ich hätte in dem Laden angerufen, mich mit denen unterhalten und dann einfach gekauft, wenn es mir nicht komisch vorgekommen wäre... 

    Machst du bei jeder Waffe 5 Abfragen vorher? 

     

    Und viel spannender: hätte dir die Aussage eines anonymen users hier im Forum mehr Sicherheit gegeben als die Aussage der zuständigen Waffenbehörde? 

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  10. vor 8 Minuten schrieb Floppyk:

    Ich habe den F3 Eintrag bekommen - zu horrenden Gebühren. Den Eintrag gibt es ohne Bedürfnis und Fachkunde. Das gibt es bei F3 nämlich nicht. Da so eine Genehmigung ziemlich exotisch ist, wissen die wenigsten Sachbearbeiter diese Tatsache und wiegeln das erst einmal ab.

    Kurz noch ot... 

    Wie bereits geschrieben, hier in Unterfranken ca 150 Euro inkl. Arztrechnung usw. 

    Ich habe hier schon mehreren beim Antrag geholfen. Kein Problem und der Sachbearbeiter beim Gewerbeaufsichtsamt ist sehr hilfsbereit und gibt sogar seine Handynummer raus, falls er bei einem Außentermin ist. .. 

     

    vor 12 Minuten schrieb Floppyk:

    Das Problem ist zum Einen der Einkauf. Ich müsste mehrere hundert-KM fahren, um F3 Feuerwerk einzukaufen

    Naja... Es gibt schon einige Feuerwerksläden mit Abholoption... Versand für 1.3G ist tatsächlich relativ teuer und kostet meist 100-140 Euro. 

    Wer in Bayern, bawü, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wohnt, kann die Röder Feuerwerks sammeltouren für 49 Euro nutzen... Da kann man echt nichts sagen... 

    Und mit F3 bekommt man halt echt schon tolles Feuerwerk. Wer drauf steht, für den lohnt es sich definitiv... 

    Wer bloß einmal im Jahr an Silvester für 50 Euro zündelt, für den wäre es tatsächlich völlig überzogen... 

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  11. vor 1 Stunde schrieb Elo:

     

    Hab mir den Link mal durchgelesen - verstehe ich das richtig, daß die Erlaubnis für F3 im Grunde relativ einfach zu erhalten ist, die konforme Durchführung eines solchen Feuerwerks aber recht aufwendig ist?

    Geht ja mit dem kleinen, privaten Lager los (wie korreliert das mit Wiederladen/SP/Böllerschießen?), über Anzeige, geeigneter Abbrandplatz mit den notwendigen Abständen bis zur eigentlichen Durchführung?

    Der ausreichend große Abbrandplatz im Eigentum oder mit Genehmigung des Grundstückeigentümers erscheint mir im städtischen Bereich nicht so einfach.

    Ja, das ist korrekt. Aufbewahrung macht theoretisch rechtlich keinen Unterschied zu F2, aber bei privat vom Lidl gekauft fragt halt keiner nach. Bzw ist F2 nur 1.4 während F3 1.3 ist... 

    Und ja, bei Aufbewahrung nach LR410, auf die sich die meisten Wiederlader vermutlich beziehen fallen die Mengen mit rein. 

     

    Wenn du F3 abbrennen willst, macht das (vom Schutzabstand abgesehen) keinen Unterschied zum Großfeuerwerk F4. Du musst es bei der selben Stelle anzeigen (in Bayern GAA), du musst absperren, du brauchst mind. 1 Hilfsperson, Löschmittel usw... 

    Wobei ich glaube, dass sich an Silvester viele nicht daran halten. Aber auch an Silvester ist es ein Verstoß gegen das SprengG, wenn man ohne Anzeige abbrennt. Können "wir" uns eigentlich nicht erlauben. Das geht auf die Zuverlässigkeit... 

    Man kann aber unabhängig davon, sich mit einem 27er Schein ganzjährig auch nur F2 holen und abbrennen. Und da ist der Schein für F3 die einfachste Form, da ohne Fachkunde... 

     

    vor einer Stunde schrieb matokla:

    Hmm..ich hab bei mir nur ...Erwerb... von NC-Pulver... und ...Jagdschwarzpulver.

    Ja, weil du dafür die Fachkunde hast und dieses Zeug ausschließlich mit Fachkunde erworben werden darf. 

     

    F2 benötigt aber keine Fachkunde und keine Genehmigung zum Erwerb. 

    Das überlassen an Verbraucher (sprich private Kunden und ohne Fachkunde) ist lediglich zeitlich eingeschränkt. 

    Erwerben darf jeder jederzeit. (zum Beispiel ganzjährig in Österreich oder Tschechien... Man sollte dann allerdings sehr genau darauf achten, auch wirklich nur F2 dabei zu haben, wenn man kontrolliert wird) 

     

    vor einer Stunde schrieb matokla:

    Wo kann ich denn da die gesetzliche Grundlage nachlesen?

    Im SprengG... Bzw in der 1. SprengV, § 22.

     

    Ich zitiere (Fette Hervorhebungen von mir) :

     

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 1a Satz 1 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb berechtigt sind und mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.

     

     

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  12. vor 2 Stunden schrieb Elo:

    Erteilung von Sprengstofferlaubnissen zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich (nach § 27 SprengG),

    Vielleicht als Ergänzung in diesem Forum:

    Dabei handelt es sich natürlich nicht nur um Wiederlader und Böllerschützen.. 

    Man kann beispielsweise auch die Genehmigung für Feuerwerk der Kategorie F3 beantragen. Ohne Lehrgang oder besondere Qualifikation. 

    Für rund 150 Euro bekommt man dann auch ein 27er Heftchen, kann damit ganzjährig Feuerwerk erwerben und auch relativ einfach abbrennen. Muss man lediglich 14 Tage vorher anmelden. 

    Nachdem viele Feuerwerkfans wegen Corona 2x in die Röhre geschaut haben und ihnen das Einkaufen jedesmal kurz vor knapp verboten wurde, hat sich das mit dem "F3 Schein" recht schnell herum gesprochen, bzw werben die Händler auch damit... 

     

    Wer sich grob einlesen will:

    https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

     

    Edit: Jeder Wiederlader kann mit seinem 27er Schein übrigens auch ganzjährig Feuerwerk einkaufen! 

     

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