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Mittelalter

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Beiträge von Mittelalter

  1. Frankreich ist ja gefühlt alle 8 Wochen hier Thema:

     

     

    Daher evtl. auch mal mit @Kai kurzschließen.

     

    vor 14 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Ich würde echt gerne wissen, ob es in Frogistan leichter oder schwerer ist, als Sportschütze eine Großkaliberwaffe zu bekommen.

     

    Evtl. helfen Dir die Links? Wobei du doch eh bloß einen Steinwurf von den Ostfranzosen im Saarland entfernt wohnst... Da muss das doch rauszubekommen sein?

     

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  2. vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

    Über Tätigkeiten außerhalb der vereinseigenen Schießstätte kann der Verein überhaupt keine Kenntnis haben.

    Muß er ja auch nur, wenn du im eigenen Verein nicht genug Termine hast und deshalb die auswärts Termine für deine Bestätigung brauchst... 

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  3. vor 30 Minuten schrieb SIG-Fan:

    Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

    Vorsicht.... Halbwissen:

    Ich hab mich da vor ein paar Jahren mal eingelesen. Das ist aber schon ein bisschen her... 

     

    Die Tankstellen zeichnen in Endlosschleife auf. Gab da in der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile, weil sich daran durchaus auch andere stören. Es ist also nicht so, wie hier rauszuhören ist, daß da niemand ein Problem mit hätte.... 

    Soweit ich das noch zusammen bekomme, ist die Regelaufzeichnungszeit, die vor Gericht immer durch ging 24 Stunden. In Ausnahmefällen bis 48 Stunden. 

    Keinesfalls 2 oder 3 Wochen. Niemals. 

    Da erfolgt auch keine verdachtslose Auswertung, wie von @stevenbeschrieben, ob jemand evtl etwas getan hat. 

    Erst bei einem konkreten Verdacht oder eben einem Falschzahler oder einem Wegfahrer darf die entsprechende Sequenz länger gespeichert und auch ausgewertet werden. 

     

    Und ja... Nur weil inzwischen jeder Doldi eine chinesische netzwerkkamera in seine Garagenauffahrt tackert und damit den Nachbarn gegenüber beobachtet, muß es ja längst nicht legal sein.... 

     

    Mal davon abgesehen, daß es mich persönlich aufm Stand nicht stören würde, darf man hier trotzdem gerne mal die rechtlich Seite betrachte.... 

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  4. vor 2 Stunden schrieb ACR:

    die schicken das ans LRA, Bearbeitung, dann zurück ans Rathaus, die schicken Brief an mich,

    :rofl:

    Kann sich gar kein normaler Mensch ausdenken... 

    Die müssen wirklich zu viel Langeweile haben... 

    Zum Glück muss es vom Rathaus nicht erst noch zum Pfarrer... 

    Ich hab letzte Woche Freitag angerufen ob ich in fünfzehn Minuten kommen kann. 

    Dann haben die mir die neue Flinte innerhalb zehn Minuten eingetragen und eine Rechnung dazu mit nach Hause gegeben... 

    Allerdings haben sie es am liebsten, wenn die wbk per Post geschickt wird. Dann geht die normal auch innerhalb weniger Tage wieder zurück... Also an meine Adresse direkt... 

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  5. vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Aber das ändert nichts daran, dass sich mit einiger Wahrscheinlichkeit der Amtsschimmel verscheißert vorkommt

    Da bin ich definitiv deiner Meinung... 

     

    Es sei denn (was maximal unwahrscheinlich ist) man hat einen SB, der von dem ganzen Käse auch genervt ist, sich lachend den Ranzen streichelt und sagt: Bub... Der war gut :rofl:

  6. vor 1 Minute schrieb sealord37:

    Entfällt die Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren eigentlich grundsätzlich wenn man etwa zu der Zeit eine neue Waffe erwirbt und in dem Zuge ohnehin das Bedürfnis für den Erwerb geprüft wird?

    Bei uns nicht. 

    Ich hatte das Bedürfnis für eine KW eingereicht und in dem Zuge wollte unser SB auch die Vereinsbestätigung über die letzten zwei Jahre... 

    Was ja eigentlich auch logisch ist, ich hätte ja das Jahr davor theoretisch aussetzen können... 

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  7. vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

    Aber die ist doch meines Wissens nicht bedürfnisfrei, sondern nur dahingehend vereinfacht, dass das Bedürfnis nicht einzeln nachgewiesen werden muss. Im Normallfall, dass man sich eine Waffe kauft, die man nicht schon hat, kann dieses Bedürfnis für die konkrete Waffe logischerweise nur prospektiv, auf die Zukunft bezogen, sein, also dass man mit der Waffe im Rahmen eines Bedürfnisses auch schießen will.

    Der Gag an dem Fall ist ja:

     

    Er erfüllt die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen, weil er die 12/18 Termine nachweisen kann. 

    Das ist ja die "hohe Hürde" für den ersten Erwerb...  Die Mindestanzahl an Schießterminen mit ewb Waffen. 

     

    Er erfüllt aber nicht die Voraussetzungen um seine Waffe zu behalten, weil er zwar fleißig trainiert hat, aber nicht mit seiner eigenen... 

     

    Diese ich verkaufe und erwerbe Nummer drängt sich einem also förmlich auf... 

     Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist oder nicht... 

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  8. vor 22 Minuten schrieb GmailNutzer:

    Ich brauche keine Ratschläge von Leuten die es selber nicht besser Wissen.

    Wie bist du denn drauf? 

     

    Noch keine Woche hier... Angemeldet mit völliger Ahnungslosigkeit... Du hast dir ja vorher nichtmal die Mühe gemacht die § im WaffG zu lesen und erwartet, daß dir alles vorgekaut wird... Den 12er hast du ja auch nicht gekannt... 

     

    In einem Forum wird diskutiert. Da muss auch nicht jede Meinung richtig sein. Trotzdem pöbelt man nicht rum. 

     

    Geh doch zu deinem Anwalt. Ich vermute, daß hier ist das falsche Format für so gescheite Leute wie dich.... 

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