Für einen Rauswurf aus dem Verein lohnt sich der Blick in die Satzung. Da steht das Prozedere in aller Regel nämlich drin. Der Vorstand ist nicht die höchste Institution des e.V., das ist die Mitgliederversammlung. Wenn jemand aus dem Verein ausgeschlossen wird, hat er in aller Regel ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung bis zur nächsten MV, die das entscheidet.
Passieren kann, dass sich der Hund einen Pfeil in die Rippen einfängt. Dem jeweiligen Schützen obliegt die Verkehrssicherungspflicht und möglicher Schadensersatz seines Tuns. Damit der sich keine Gedanken über Fußgänger/Hunde oder ähnliches machen muss, existiert die bauliche Befriedung, Versicherung und Verhaltensordnung des Vereins. Wenn diese Ordnung eine Aufsicht vorschreibt, muss eine da sein. Ansonsten nicht.