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MRCL

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  1. Niemals würde ich meine Aurelie aus den Augen lassen... ich bin auch der einzige, der beim Einrücken im WK mit dem Meinungsvertärker aufm Rücken rumläuft im ALC Gelände... nene also D****n, die ihr Gewehr im Zug vergessen kann ich nicht verstehen... Aber ja gemessen an der Anzahl AdAs, sind die paar Einzelfälle nur das - Einzelfälle! Umd ein zweites Mal wird das demjenigen sicher nicht mehr passieren... Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  2. Wir haben grad mal eine aktive Schützin im Verein. Glücklicherweise isse meine Verlobte Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  3. Auszug aus dem Waffengesetz: WOHNSITZ IM AUSLAND UND AUSLÄNDER OHNE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG Art. 9a, 10 Abs. 2 WG, Art. 21 WV Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz-oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind. ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN Art. 7 WG, Art. 12 WV Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: • Albanien • Algerien • Sri Lanka • Kosovo • Mazedonien • Bosnien und Herzegowina • Serbien • Türkei Syrien wird seut neuestem auch inoffiziell dazu gezählt... und alle anderen Nahoststaaten, in denen es zur Zeit brodelt.
  4. Nun es gibt auch zivile GP11... aber find das mal hier ausserhalb von Schiessplätzen. Und dann noch preislich einigermassen auf dem Teppich. Sobald da wieder grössere Mengen verfügbar sind muss ich horten, ich sehs kommen. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  5. Mag sein, aber auch mich haben sie danach gefragt, trotz reinem Register und Sportangabe. Ist wohl eine Standardfrage.Meine Verlobte wurde gefragt, ob sie Feinde im Verein habe... Wie dem auch sei, die Grundangabe aif die Zweckfrage "um damit zu schiessen" wird klaglos akzeptiert. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  6. Die Amis haben mit dem 2nd Amendment eine gute Idee gehabt. Wird aber auch des öfteren von den Regierungen ignoriert bzw. grad passend gemacht. Russland soll ja recht gelockert haben. Mich täte es mal interessieren, wie das im nahen Osten so aussieht - nicht hrad Irak oder Afghanistan, aber zB die Emirate. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  7. ...und der Präsident unseres Schützenvereins musste sich rechtfertigen, wozu er denn ein Gewehr bräuchte. Bedenke die kantonalen Unterschiede. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  8. Mit entsprechenden Tetrisfähigkeiten würde ich sagen 600 Schuss .223. Oder 280 Schuss, drei 90er Verschlüsse und ein 57er Verschluss. Mit noch Luft nach oben. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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