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rene-97

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Alle Inhalte von rene-97

  1. Das gilt bei Rechtskraft für allw Jäger mit HA.HA mit entnehmbaren Magazin sind dann illegal für Jäger, aber nicht für Sportschützen. Das BundesVerwG ist das höchste deutsche Verw Gericht
  2. Weil derjenige der es hat, eben nicht will, du musst eben warten bis es das BVerwaG macht.
  3. Ich weiss nicht wie das in F ist, habe ich aber auch geschrieben.Der Rest: schau mal in den Spiegel Wenn es so ist, dann ist es ja ein festes Magazin, in D dann eben nur mit zwei Schuss. Auch nur das werden dann Jäger hier nur noch kaufen können.
  4. Das musst du dem sagen der das auf Fratzebuch gemacht hat und nicht mirEA hat den Thread hier gemacht. Tatsächlich hast du Recht und ich hätte das hier auch nicht eröffnett Leider sind davon tatsächlich bei Rschtskraft des Urteils alle Jäger mit HA in Deutschland betroffen und ja das Urteil ist verheerend.
  5. Es gibt handfeste Dinge, aber nicht in diesem Forum.Die es angeht wissen Bescheid, das Forum gehört wihl nicht dazu. Also man sollte warten bis das BundesVerG das Urteil öffentlich stellt. Ich kann nur auf die Verbände hoffen, leider meist vergebens, " die Hütte brennt" , wurde gesagt. Vorher wollte keiner etwas davon wissen.
  6. Weil die genau das gemacht haben wozu sie ein Recht haben und du dich nicht getraut hast ? Dem Staat Paroli zu geben und dagegen mit einem Rechtsanwalt vorzugehen ?Du kannst hier nur ätzen und lachen. Ich kenne den Kläger und das ist kein Duckmäuser oder Dummkopf. Du bist eine Laberbacke und nicht mehr !
  7. Ich habe so was auch noch nicht gesehen.Ein kompetenter Verbandsführer hat mir versichert das es sowas in Frankreich gibt. Ich vermute mal zwei Schuss.
  8. Du hast keine Ahnung, schimpf weiter auf Leute die wenigstens Eier in der Hose hatten. Dein Postfach ist voll !
  9. Nein, weil die haben ein festes Magazin
  10. Man hätte mal vorher den Arsch in der Hose haben soll und den Kläger unterstützen sollen Wo waren denn da die Waffen und Jagdverbände Die weden auch jetzt den Schwanz einziehen. Was der Kläger jetzt macht ist allein seine Sache Sicher ist das die Geschäftezurück gehen werden. (mit Jägern)
  11. Alles mit losem Magazin ist damit erledigt ob Sauer oder alte Ordonanzgewehre. Die Sonne wird weiter auf und untergehen Es gibt HA die feste Magazine haben und von oben ladbar sind.
  12. Die Landesjagdverbände haben die Klage nicht unterstützt und werden es auch jetzt nicht machen.Die Vollernter waren und sind nicht Sache der Jagdverbände. Ich vermute die werden das Urteil sogar begrüssen. Ade für MP40 usw auf Jagdschein
  13. immer mit der Ruhe.Das Urteil wird/ist nicht rechtskräftig Ich vermute der Kläger wird tätig werden/sein.
  14. Nutzt auch nichts mehr.HA für Jäger in Zukunft nur noch mit festem Magazin. AR15 sind damit Geschichte für Jäger also auch MR308, OA, Schmeisser etc etc.
  15. Tja, der hat aber Dinger die du sonst nirgends bekommst. Da sind mir die 11 Tacken sowas von Hupe. Unverschämt ist es, aber im Fall der Fälle das kleinere Übel als z.B.von H u. K. gar nichts zu belommen.
  16. oder werden wollen.Hier sind offenbar alles Hellseher und Alleswisser bei WO Du bist Jäger SR ?
  17. Revision bezieht sich auf rechtliche Fehler und nicht wie bei einer Berufung auf tatsächliche Fehler im Urteil. Das ist das Bundesverwaltungericht da ist nox mit Revision. Die sind unfehlbar [emoji33] und nicht das Amtsgericht Hintertupfingen.
  18. Es gibt ja auch keine Sammelklage in Deutschland.Nach dem Urteil des AG war erstmal Schluss. Er hat dann am Urteil des OVG Münster partizipiert. Eine eigenständige Klage in gleicher Sache ist damit obsolet. Er partizipiert jetzt eben auch am Urteil des BVG nur eben negativ. Warten wir es ab.
  19. Was natürlich Blödsinn ist.Das Gericht hat das Urteil gefällt. Der Kläger hat nur sein Recht wahr genommen. Der RA hat ihn vertreten. Jetzt zu schimpfen ist leicht !
  20. Es gibt eben keine Garantie. Aber meckern kann man immer hinterher
  21. Leider nicht. Wenn es so ein Urteil gibt, dann ist es leider bundesweit richtungsweisend. Falls es so ist wie einige hier fabulieren.
  22. Was bedeutet das demnächst alle Jäger in Deutschland eine Magazinbegrenzung auf zwei Schuss bei einem HAin der WBK haben und damit auch nur auf dem Schiessstand zwei Schuss Magazine verwenden dürfen.Schöne Scheisse, aber CD hat wenigstens gekämpft, was man von euch allen wohl nicht behaupten kann. Egal ob er euch genehm war oder nicht.
  23. ich hätte niemals gedacht das es solche Probleme gibt
  24. rene-97

    Schlaghammer

    Vielleicht von Bosch : https://www.alternate.de/html/product/1037358?gclid=CjwKEAjw_ci3BRDSvfjortr--DQSJADU8f2jetGDASP45feTEP6gwHtTTvphCcxKP582rRgCY3UjCBoCIELw_wcB
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