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rene-97

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Alle Inhalte von rene-97

  1. Ich habe so was auch noch nicht gesehen.Ein kompetenter Verbandsführer hat mir versichert das es sowas in Frankreich gibt. Ich vermute mal zwei Schuss.
  2. Du hast keine Ahnung, schimpf weiter auf Leute die wenigstens Eier in der Hose hatten. Dein Postfach ist voll !
  3. Nein, weil die haben ein festes Magazin
  4. Man hätte mal vorher den Arsch in der Hose haben soll und den Kläger unterstützen sollen Wo waren denn da die Waffen und Jagdverbände Die weden auch jetzt den Schwanz einziehen. Was der Kläger jetzt macht ist allein seine Sache Sicher ist das die Geschäftezurück gehen werden. (mit Jägern)
  5. Alles mit losem Magazin ist damit erledigt ob Sauer oder alte Ordonanzgewehre. Die Sonne wird weiter auf und untergehen Es gibt HA die feste Magazine haben und von oben ladbar sind.
  6. Die Landesjagdverbände haben die Klage nicht unterstützt und werden es auch jetzt nicht machen.Die Vollernter waren und sind nicht Sache der Jagdverbände. Ich vermute die werden das Urteil sogar begrüssen. Ade für MP40 usw auf Jagdschein
  7. immer mit der Ruhe.Das Urteil wird/ist nicht rechtskräftig Ich vermute der Kläger wird tätig werden/sein.
  8. Nutzt auch nichts mehr.HA für Jäger in Zukunft nur noch mit festem Magazin. AR15 sind damit Geschichte für Jäger also auch MR308, OA, Schmeisser etc etc.
  9. Tja, der hat aber Dinger die du sonst nirgends bekommst. Da sind mir die 11 Tacken sowas von Hupe. Unverschämt ist es, aber im Fall der Fälle das kleinere Übel als z.B.von H u. K. gar nichts zu belommen.
  10. oder werden wollen.Hier sind offenbar alles Hellseher und Alleswisser bei WO Du bist Jäger SR ?
  11. Revision bezieht sich auf rechtliche Fehler und nicht wie bei einer Berufung auf tatsächliche Fehler im Urteil. Das ist das Bundesverwaltungericht da ist nox mit Revision. Die sind unfehlbar [emoji33] und nicht das Amtsgericht Hintertupfingen.
  12. Es gibt ja auch keine Sammelklage in Deutschland.Nach dem Urteil des AG war erstmal Schluss. Er hat dann am Urteil des OVG Münster partizipiert. Eine eigenständige Klage in gleicher Sache ist damit obsolet. Er partizipiert jetzt eben auch am Urteil des BVG nur eben negativ. Warten wir es ab.
  13. Was natürlich Blödsinn ist.Das Gericht hat das Urteil gefällt. Der Kläger hat nur sein Recht wahr genommen. Der RA hat ihn vertreten. Jetzt zu schimpfen ist leicht !
  14. Es gibt eben keine Garantie. Aber meckern kann man immer hinterher
  15. Leider nicht. Wenn es so ein Urteil gibt, dann ist es leider bundesweit richtungsweisend. Falls es so ist wie einige hier fabulieren.
  16. Was bedeutet das demnächst alle Jäger in Deutschland eine Magazinbegrenzung auf zwei Schuss bei einem HAin der WBK haben und damit auch nur auf dem Schiessstand zwei Schuss Magazine verwenden dürfen.Schöne Scheisse, aber CD hat wenigstens gekämpft, was man von euch allen wohl nicht behaupten kann. Egal ob er euch genehm war oder nicht.
  17. Man kann ihn von vorne bis hinten schlitzen oder in 10mm lange Stücke sägen
  18. Toll, wie heisst das Zeug das hier ei ige nehmen ?
  19. Schmeiss weg den Scheiss und geh richtig schiessen, so mit Sachkunde etc
  20. ewig und drei Tage online
  21. Ich vermute das es in dieser Gemeinde auch ein Schützenfest gibt.... Vielleicht sollte irgendjemand (man) vorschlagen dies als erstes zu streichen
  22. Suchfunktion ?
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