Zum Inhalt springen

Jacko5000

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.039
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Jacko5000

  1. Ein 5/10 Schuss Magazin mit 3 Schuss geladen ist sicherer in der Anwendung als ein 2 Schuss Magazin welches eingesetzt, repertiert, nachgeladen wird. Das ist das wichtige an der Novelle. Zusätzlich darf der Flintenschütze ebenso jetzt auch unterladen zur Jagd mit der 5 Schuss SLF. Das sind erhebliche Sicherheitsgewinne und so sollte das, vor allem in einer Außendarstellung, mitgenommen werden. Das hier allgemein für den Schießstand und anderes eine erhöhte Rechtssicherheit herrscht sollte der Jäger doch eher als stiller Genießer zur Kenntnis nehmen.
  2. Ich gehe davon aus dass der Bundesrat am 05.09 der ganzen Sache zustimmt. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/av/termine-to/2016-09-05.html?nn=4351662
  3. Das ist doch das Beste Anzeichen dafür dass hier das interesse stark ist das durchzuboxen und bloss nicht vorher transparent zu informieren, sonst würden wir uns ja wehren können.
  4. Kann mal bitte wer dieses Thema zum berechtigen Interesse von Jägern zum führen von SLB säubern von SV-träumereien?
  5. Sorry, du solltest dich besser informieren. Die AWaffV verbietet das von dir angesprochene, allerdings nicht generell sondern nur für Sportschützen. Es ist gar so das Jäger in der AWaffV von diesen verboten explizit ausgenommen werden und ebenso nicht anzuwenden sind auf andere LWB, die es durchaus gibt. Die Brille der Sportschützen in einem Jäger-Thema aufzuhaben ist etwas vermessen, für Jäger sind viele rechtliche Zusammenhänge anders, und das nicht nur im Erwerb. Mir ist durchaus bewusst das dies für viele Sportschützen nicht klar ist, dennoch sollte der Sportschütze nicht glauben dass die eigene Realität auf alle LWB in Deutschland anzuwenden ist.
  6. Das aktuell überall Politiker schreiben das es keine negativen Auswirkungen für Schützen geben wird... lässt schlimmstes befürchten. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/verschaerfung-des-eu-waffenrechts-geringe-auswirkungen-fuer-deutschland-14339076.html
  7. Ganz ehrlich, WENN! es eine Regulierung gibt die nicht über die bestehende Regulierung und Beschränkung wie aktuell in .de hinaus gehend gibt, dann war das alles ein Schuss vor dem Bug und hoffentlich haben alle den Knall gehört. Weil die GrünLinke alternative ja eher in die Richtung UK "alles was knallt verboten,KK mit viel Bohei und zusammen mit Luftgewehr WBK" tendiert. Da wäre eine Regelung analog zu .de wirklich noch positiv.
  8. Dann ist es doch keine Rechtssicherheit wenn der BR und BuPrä das erst nach dem Sommer verkünden?
  9. Einige MdB haben gesagt es gäb jetzt eine Rechtssicherheit für die Jäger vor dem Sommer. D.h. das tritt doch in Kraft?
  10. Ich habe ebenso nichts was gegenläufiges suggeriert. Meine Waffenbehörde hat mich dazu nicht schriftlich kontaktiert. Da das Urteil nur Rechtskraft zwischen den Konfliktparteien entfaltet -> alles wie bis dato.
  11. Bin ich froh das mein SB deine Beiträge nicht liest. Trotz NRW darf bei meinerm SB/Kreispolizeibehörde mit bestehenden Waffen wie bisher mit 2 Schuss Magazin die Jagd ausgeübt werden. Voreintrag über Pistole wurde vor kurzem noch durchgeführt und nach Kauf eingetragen.
  12. Da verwechselt @Harry Callahan den Nutzer %MP% welcher das ganze Verfahren geführt hat mit der Militärpolizei MP oder Maschinenpistole MP....
  13. Ich gehe schlicht davon aus dass die Gegner das schon recht gut kalkulieren und nicht locker lassen, ich glaube erst dass es vom Tisch ist wenn der Prozess "Terrorabwehr Waffenrechtsreform" abgeschlossen ist und da im Text klar ist dass die Sache nicht zur Waffenrechtsverschärfung mißbraucht wurde. Leider bin ich fest davon Überzeugt hier einen Fall zu haben in dem Vorgeblich nachgegeben wird um dann, wenn die treudoofen Verbände wieder zurück ins Hospiz gedackelt sind, die Änderungen einzupflegen, denn abgerechnet wird zum Schluss.
  14. Sei doch nicht so naiv, es gab auf EU Seite schon von Antis den Vorschlag des "wesentlichen Waffenteils" Magazin. Schau dir einige Staaten in den USA an, was da für ein Mist Gesetz ist, trotz NRA und Staaten mit Vollauto-Erlaubnis und "shall issue" auf CCW. Sich hier aus der pseudo-Kausalität des Urteils im Bezug zur Berner-Konvention eine "Sicherheit" für Sportschützen abzuleiten ist absurder Leichtsinn und nahezu kindliche Naivität. Es geht um die ganze Wurst, nicht um die Salamischeibe dies und das. Du kannst grundsätzlich davon ausgehen dass die Jägerschaft mittelfristig die "Bedürfnisgruppe" bleibt mit dem liberalsten Erwerbsbedürfnis außerhalb von "Rot", siehe BJagdG Novelle etc. Wer sich "post-Lipsia" mit jeglichem Bedürfnis in Sicherheit wiegt dem ist auch nicht zu helfen, irgend einen Grund werden die Salamischnibbler schon finden.
  15. Zur Grundwaffe zu welcher das WS gehört.
  16. Heute Gespräch mit einer Behörde in NRW gehabt im Kontext Wechselsysteme für bestehende Waffen. Da Wechselsysteme ja bedürfnisfrei sind wollte ich noch flugs ein paar unterschiedliche Upper für mein AR-15 holen. Behörde: Ja nee, das geht nur wenn Sie dann für diese Waffen die Eigenschaft des nicht wechselbaren Magazins nachweisen analog zum aktuellen Urteil, sonst würden wir für eine Waffe die Sie nach Stand des Urteils gar nicht besitzen dürfen ein WS eintragen, das geht also nicht. D.h. mit bisherigen Waffen alles wie gehabt, jedoch für Eintragungsänderungen bzw WS wird eine "Konformitätsprüfung" der Waffe ausgelöst.
  17. Du solltest nicht von dir auf andere schließen, du hast in dem Kontext eine rechtlich andere Lage, das Urteil war für dich schließlich bindend als Verfahrensteilnehmer.
  18. Ich muss mich korrigieren, Dr. Nopens hat seinen JS 1996 in Osnabrück gemacht.
  19. Er hat wohl schon ewig den Jagdschein, sprich er war auch Jäger "drüben". In der DDR hatten Jäger keine eigenen Waffen, es gab nur die Revierflinte mit FLG, die wurde im Bedarfsfall dann verwendet. Sprich da gibt es eine "ganz andere" Tradition und auch ein anderes Verständnis von Waffenbesitz in "der Generation". Der Arbeiter und Bauernstaat hat seinen Bürgern keine Waffen anvertraut, daher ist der ehemalige Jäger des Arbeiter und Bauernstaates in Teilen nicht unbedingt dem Waffenbesitzern zugeneigt. Vor allem dann nicht wenn es etwas ist was aus dem "Westen" kommt wo die ganzen "Wessis" doch den Jägern "drüben" die Reviere wegpachten. Ich war übrigens noch vor 2w mit einem Jäger aus Magdeburg zum Schiesskurs, der hatte NVA-Stilecht eine Kaschi dabei, mit mehr als 2 Schuss im Magazin, es ging ja auch nur gegen Papier. Ich vermute auch die Haltung rührt teils da her, eine Kaschi ist weit verbreitet bei den Grünröcken drüben, allerdings nur zum Spass.
  20. Ja, und nach dem Urteil vom OVG Münster wäre zu erwarten gewesen dass das BVerwG diesem guten Urteil folgt.
  21. Ich würde ja Fangschüsse noch um Nachsuche, jagdlichen Wettkampf sowie Übungsschießen erweitern.
  22. Ich sehe da schon das aktuelle deutsche Recht ausreichend, bei KW ist ja "Frame/Body" auch wesentliches Waffenteil, bei LW ist das unerheblich. Aber die Rechtsverdreher könnten da ja sonstwas draus bauen, d.h. nach dem BVerwG Urteil ist nichts unmöglich.
  23. Na komm, was ist denn die logische Schlussfolgerung aus dem Urteil? Ganz klar, jetzt muss die Kurzwaffe zur Nachsuche in .300 BLK mit 7.5er Lauf auf AR15 Basis her. Und das meine ich weiss Gott nicht ironisch.
  24. "Essential components should be defined as those components which are necessary for the operation of a firearm. Accessories, such as devices designed or adapted to diminish the sound caused by firing a firearm, should not fall within the definition of an essential component, as the firearm can still be operated without" Das ist doch eine Definition wie schon aktuell hier. Es wird ja sogar noch explizit ausgeführt das Magazine nicht dazu gehören.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.