Da nutz ich doch gleich mal die Gelegenheit, die (Ex-)Beamten hier zu fragen, ob ich denn bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle",
auf die Frage der Polizisten "Woher kommen Sie und wohin wollen Sie?" zu antworten verpflichtet bin?
Ja ich weiß, hört sich nach einer "vorauseilender Gehorsam-Frage" an, aber mich interessiert nur, ob´s da
auch eine rechtliche Verpflichtung gibt.
Übrigens: Warum fragen die Bullen denn das eigentlich manchmal?
Darüberhinaus kann ich zu dem Thema nur sagen, daß ich nie Probleme mit solchen "Anhalte-Aktionen" hatte. Ich verhalte mich
den Jungs gegenüber genauso, wie ich mich jedem gegenüber verhalte...freundlich, höflich aber mit der richtigen Prise "Distance".
Nette Anekdote: Bei einer Kontrolle sehr früh am Morgen händigte ich auf Wunsch Führerschein&Fahrzeugpapiere aus, währenddessen
der zweite Beamte mit der Lampe von rechts in den Beifahrerfußraum leuchtete und fragte: "Was haben sie denn da für kleine Päckchen
im Fahrzeug? Die möchte ich mir mal ansehen." Daraufhin sagte ich: "Klar, das sind Probepäckchen Katzentrockenfutter. Wollen Sie eines
mit Fisch, oder lieber Rind?" Darauf er: "Ich nehme eines mit Huhn, wenn Sie haben. Meine Katze mag keinen Fisch."
Grüße!
Josh