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MaddinPSG

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  1. Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt. Würde da eher auf die Widmung/Werbung des Herstellers abzielen. Die wenigsten Messer sind als Waffen gewidmet. Wenn es Rinnen zum Abfließen des Blutes hat, dürfte die Sache wohl auch klar sein 😉
  2. Geht mir jetzt weniger um Tiervergleiche sondern drum, eine ganze Bevölkerungsgruppe als Feind zu titulieren. Vielleicht ist aber in meiner Erziehung etwas falsch gelaufen und mir fehlt das Gespür für einen angemessenen Umgangston. Wenn hier schon vom "Feind" geredet wird, wäre das nach meinem Verständnis der Aggressor, der um sich schlägt und nicht die Behörden jedweder Art, die ja noch garnichts falsch gemacht haben. Aber hey, pauschale Diffamierungen sind eh viel geiler als ein differenzierter, freundlicher Umgang. Mit jedem nett artikulierten "A***" ins Gesicht des Gegenübers bestätigt sich schließlich an seiner Reaktion, wie unfreundlich er ist 🙂
  3. Ich denke @Proud NRA Member hat das gut differenziert. Wenn ich hier "Bulle = Feind" lese und niemand mit solchen Aussagen ein Problem hat, muss man sich schon fragen.... Wenn der Sachverhalt verzwickt ist, kann die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts durchaus sinnvoll sein - keine Frage. Ich kann aber nicht erkennen, was der Threadstarter hierdurch gewinnen kann. Er könnte vielmehr das Verhalten des Agressors darlegen. Der ist bislang der einzige, der die Abläufe (falsch) geschildert hat. Und bei aller gebotenen Neutralität der Ermittlungen hinterlässt das sicherlich einen Eindruck. Einer sagt er wurde geschlagen, der andere schweigt...
  4. Das liest sich ja wie im Antifa Foum hier... Bei solchen Einstellungen gegenüber einer Personengruppe wundern mich schlechte Erfahrungen nicht. Meistens werden es aber allenfalls Vorurteile und Flüsterpost und nichtmal eigene Erfahrungen sein. Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, was passiert ist und wie die Beteiligten ticken. Wenn ich aber als eigentlicher Geschädigter die Aussage verweigere, erschwere ich auch die Ermittlungen in meinem Sinne maximal. Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen. Wir reden hier ja nicht über ein Kapitaldelikt, sondern über einen relativ einfach gelagerten Bagatellvorgang - der unbestritten individuell belastend ist. Und Gegenanzeigen sind nicht unüblich und machen den Aggressor per se nicht glaubwürdiger. Wenns so einfach wäre... Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉
  5. Was Fußballeinsätze angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter. Zumindest in Bayern zahlt der "Gefahrenverursacher" für polizeiliche Maßnahmen. Ob das jetzt zwangsläufig ein Fußballverein ist, ist sicherlich diskussionswürdig. Andererseits machen die Vereine unsummen an Umsatz mit den Spielen und die Steuerzahler begleichen die Rechnungen für den Polizeieinsatz. Mein Gerechtigkeitsempfinden meldet sich da zu Wort... Objektiv betrachtet gibt es auch andere Bereiche, wo wir regelmäßig zahlen dürfen. Z.B. TÜV, Schornsteinfeger, etc. Das ist aber zumindest kakulierbar. Bei anlasslosen Waffen-Kontrollen führt das eindeutig zu weit. Was die Demonstranten angeht: Richtig so!! Wer nach Aufforderung nicht geht und dann rechtmäßig weg getragen wird, der zahlt eben. Ist gesetztlich klar so geregelt: Kosten für unmittelbaren Zwang. Theoretisch könnte die Behörde sogar Geld dafür verlangen, wenn der Polizeibeamte dem Demonstranten rechtmäßig eine aufstreicht. Im Verfahren ging es nur um die Höhe der Forderung, da ist man offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen.
  6. Finde ich beides ähnlich übel. Wobei bei der anlasslosen Kontrolle der Willkür theoretisch Tür und Tor geöffnet wäre. Als nächstes kommt die gebührenpflichtige Verkehrskontrolle...
  7. Wenn du Glück hast veranlasst die Anzeige (die selbst mit ermitteltem Täter sicherlich eingestellt wird) dein Gegenüeber doch noch zu leisten. Sonst darfst du dir noch über das Mahngericht einen zivilrechtlichen Titel holen. Bei der Gelegenheit wollte ich noch nachsehen, ob über meiner Toilette Platz ist. Da könnte ich meinen vollstreckbaren Titel aus einer Egun-Transaktion nämlich hinhängen...
  8. Warum nicht...? So unkonvetionell ist das nicht. Du kaufst, es ist deine Waffe, aber sie "erwirbt" im Sinne des WaffG und trägt die Waffe in ihre WBK ein. Du erhälst die Waffe dann jeweils am Stand. In einem Jahr wird deine Waffe umgetragen und du "erwirbst". Du solltest natürlich außerhalb des Standes vorerst keinen Zugriff haben.
  9. Man kann sich's tatsächlich auch selbst kompliziert machen. Manchmal hilft eine Portion gesunder Menschenverstand... Ich käme jetzt nicht unbedingt auf die Idee, in einem Mietshaus mit mehreren Parteien meine Waffen offen durch die Gegend zu tragen. Selbst wenn die Nachbarn damit kein Problem haben, gibt es vielleicht doch mal Parteiverkehr durch Dritte. Theater gibt's dann im Endeffekt trotzdem. Nicht alles was irgendwie rechtlich begründbar ist, macht in der Praxis auch Sinn. Reinige doch mal in einer anonymen Großstadt deine Waffe auf dem Balkon... Btw: Wenn es hart auf hart kommt, ist es m.M.n. ohne explizite Erlaubnis des Vermieters gar nicht sooo unproblematisch. WaffG, §12, Abs. 3, S. 1: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen ... befriedetem Besitztum ... zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.
  10. Hauptsache erstmal pöbeln, bis eine sinnvolle Antwort kommt. Kennt man hier ja, echt schade... Nebenbei bemerkt hat es nichts mit "WaffG lesen können zu tun". Die relevanten Punkten stehen in § 13 AWaffV. Da muss man als Unbedarfter erst mal drauf kommen und weiß dann immer noch nicht, ob es vielleicht irgendwo noch eine Ausnahme gibt.
  11. Ich bin von meinem Waffenhändler gewohnt, dass er die Waffe im Laden sichtbar am Mann führt. Habe mich darüber nie gewundert und ich finde es im Endeffekt auch völlig in Ordnung bzw. nachvollziehbar.
  12. Ich verstehe deine Irritation aus Sicht eines Sportschützen. Bei Behörden - und da vor allem in der Ausbildung - gibt es Situationen, in denen es sich nicht immer vermeiden lässt, dass die Waffe auf eine Person zeigt (z.B. Handhabungsübung im Klassenverband oder insbesondere Einsatztraining/"Rollenspiele" mit der Schusswaffe). ABER es gibt hierfür den Safetystick, mit dem die Waffe zweifelsfrei als sicher gilt und dann auch anders behandelt werden darf als sonst üblich. Der Stick ist im Video übrigens auch zu sehen. Einem Zivilisten mag das zu Recht sauer aufstoßen, aber es geht manchmal eben nicht anders.
  13. Meiner Meinung nach darf bei einer Waffe nach 30-35 Jahren und überwiegend schlechter Pflege auch mal was kaputt gehen. Bei den (wenigen?) Kritikern in Bayern wird das alter ihrer Waffen oft verkannt. Unfälle gibt es schon noch... Sind aber sehr selten und in der Regel Schützenfehler. Das kann man letztendlich nie ganz vermeiden. Durch die Spannsicherung hat die P7 den riesen Vorteil des geringen Abzugsgewichts. Wenn man sie mit den Nachfolgern vergleicht, wird das ziemlich deutlich. Mir hat beispielsweise die PPQ M2 erstaunlich gut gefallen. Wegen Vorgaben zum Abzugsgewicht müsste es aber letztendlich wohl die M3 werden und die ist gar nicht mein Fall.
  14. MaddinPSG

    Waffenschrank 10 LW

    @Staju1985 Phänomenales Teil...! Was bedeutet in dem Zusammenhang "günstig" und wie kommt man an so ein Gerät konkret ran? PS: Soweit nicht öffentlich, natürlich gerne auch per PN...
  15. Es hat schon seine Gründe, warum zumindest Polizeikurzwaffen keine Sicherung haben dürfen. Ist halt doch ein Unterschied, ob dir als Jäger das Wild beim Entsichern weg hüpft oder als Scharfschütze der böse Bubi...
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