

MaddinPSG
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
168 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Leistungen von MaddinPSG

Mitglied +100 (4/12)
140
Reputation in der Community
-
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
MaddinPSG antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es geht ja erstmal nicht um eine Berechtigung. Das Verbot wird gegenüber A nicht wirksam, gegenüber B u.U. schon. Dann sind wir anschließend in der Prüfung des Bedürfnisniveaus, das ich hier (B hat vermutlich keinen verbotenen Waffen) eher nicht sehe. Eine klare Antwort gibt es hier aufgrund unterschiedlicher Auslegungen allerdings nicht, was die Diskussion ja unübersehbar zeigt. Nach bayrischer Linie gibt es nach der Anmeldung der Magazine durch A garkein Verbot, also auch keine Reglementierung der Aufbewahrung. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
MaddinPSG antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Will mich ja nicht in die Privatfede einmischen, aber ich nehme aus dem o.g. für mich mit: a) Die im StMI sind scheinbar alle Deppen und haben keine Ahnung. Verwaltung + Justiz machen was sie wollen und beachten generell die Vollzugsbekanntmachungen und innerdienstlichen Weisungen ihrer Ministerien nicht. b) Das BKA ist der Hort aller Kompetenz. Die Praxis, wonach (Zumindest in BY) sich Verwaltung und Justiz Fachkunde beim LKA abholen und das LKA wiederum u.a. an die VollzBek und nicht an die (unfehlbare) "Meinung" des BKA zu irgendeinem Thema, muss ich mir offenbar eingebildet haben... Das hat dann übrigens auch nichts mit Feststellungsbescheiden zu tun, die es auch gerichtlich in den seltensten Fällen braucht. Rechtstheorie und Vollzugspraxis liegen nicht immer so eng beinander, wie der geneigte Forist meint. Und nochmal: Wenn ein StMI eine solch klare schriftliche Bewertung als VollzBek oder auch nur als Infobrief veröffentlicht, dann hat das sehrwol eine sehr deutliche Bindungswirkung. Dass einzelne Irrlichter in Verwaltung und Justiz (erstinstanzlich) abweichend entscheiden können, lässt sich selbst bei klarer Rechtslage nie vermeiden. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
MaddinPSG antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und was interessiert mich als Endanwender? Richtig - der Vollzug...! Insofern hat die Aussgage eines StMI sehrwohl bindende Wirkung, unbestritten zumindest auf die nachgeordneten Waffenbehörden. Man kann auch wirklich alles theoretisieren und zerreden. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
MaddinPSG antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@ASE Was soll denn die Rechtsgrundlage für eine auslegungsbedürftige Fundstelle sein? Die Fundstelle ist ja einschlägig und unstrittig. In Bayern kann wohl kaum jemand seine Zuverlässigkeit wegen der Aufbewahrung der Magazine verlieren. Da wird sich auch jedes freie Gericht schwer tun. Die Waffenbehörden sind sowieso weisungsgebunden. In einem anderen Land werden die Karten völlig neu gemischt... Aber auch dort hilft ein offizielles Schreiben eines anderen StMI unter Umständen weiter, sofern es keine eigene Auslegung wie z.B. in NRW gibt. Verlassen würde ich mich außerhalb BY definitiv nicht drauf. Da sollte jedem klar sein. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
MaddinPSG antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, inhaltlich aber weiterhin hochbrisant. Immerhin steht die Zuverlässigkeit auf dem Spiel. Aus Bayern gibt es eine klare Aussage des StMI, dass die verschärften Aufbewahrungsvorschriften beim Altbesitz eben NICHT greifen. Siehe hier S. 7: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf -
MaddinPSG folgt jetzt dem Inhalt: (V) ERA TAC /Recknagel 0-70 MOA verstellbare Montage / 30mm Mittelrohr
-
Messer legal mitführen (ohne "berechtigtes Interesse)
MaddinPSG antwortete auf GunsForFun's Thema in Waffenrecht
Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt. Würde da eher auf die Widmung/Werbung des Herstellers abzielen. Die wenigsten Messer sind als Waffen gewidmet. Wenn es Rinnen zum Abfließen des Blutes hat, dürfte die Sache wohl auch klar sein 😉 -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
MaddinPSG antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Geht mir jetzt weniger um Tiervergleiche sondern drum, eine ganze Bevölkerungsgruppe als Feind zu titulieren. Vielleicht ist aber in meiner Erziehung etwas falsch gelaufen und mir fehlt das Gespür für einen angemessenen Umgangston. Wenn hier schon vom "Feind" geredet wird, wäre das nach meinem Verständnis der Aggressor, der um sich schlägt und nicht die Behörden jedweder Art, die ja noch garnichts falsch gemacht haben. Aber hey, pauschale Diffamierungen sind eh viel geiler als ein differenzierter, freundlicher Umgang. Mit jedem nett artikulierten "A***" ins Gesicht des Gegenübers bestätigt sich schließlich an seiner Reaktion, wie unfreundlich er ist 🙂 -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
MaddinPSG antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Ich denke @Proud NRA Member hat das gut differenziert. Wenn ich hier "Bulle = Feind" lese und niemand mit solchen Aussagen ein Problem hat, muss man sich schon fragen.... Wenn der Sachverhalt verzwickt ist, kann die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts durchaus sinnvoll sein - keine Frage. Ich kann aber nicht erkennen, was der Threadstarter hierdurch gewinnen kann. Er könnte vielmehr das Verhalten des Agressors darlegen. Der ist bislang der einzige, der die Abläufe (falsch) geschildert hat. Und bei aller gebotenen Neutralität der Ermittlungen hinterlässt das sicherlich einen Eindruck. Einer sagt er wurde geschlagen, der andere schweigt... -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
MaddinPSG antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Das liest sich ja wie im Antifa Foum hier... Bei solchen Einstellungen gegenüber einer Personengruppe wundern mich schlechte Erfahrungen nicht. Meistens werden es aber allenfalls Vorurteile und Flüsterpost und nichtmal eigene Erfahrungen sein. Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, was passiert ist und wie die Beteiligten ticken. Wenn ich aber als eigentlicher Geschädigter die Aussage verweigere, erschwere ich auch die Ermittlungen in meinem Sinne maximal. Man kann sich durch unkooperatives Verhalten und beharren auf Rechten das Leben auch selbst schwer machen und die Sache in die Länge ziehen. Wir reden hier ja nicht über ein Kapitaldelikt, sondern über einen relativ einfach gelagerten Bagatellvorgang - der unbestritten individuell belastend ist. Und Gegenanzeigen sind nicht unüblich und machen den Aggressor per se nicht glaubwürdiger. Wenns so einfach wäre... Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉 -
Was Fußballeinsätze angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter. Zumindest in Bayern zahlt der "Gefahrenverursacher" für polizeiliche Maßnahmen. Ob das jetzt zwangsläufig ein Fußballverein ist, ist sicherlich diskussionswürdig. Andererseits machen die Vereine unsummen an Umsatz mit den Spielen und die Steuerzahler begleichen die Rechnungen für den Polizeieinsatz. Mein Gerechtigkeitsempfinden meldet sich da zu Wort... Objektiv betrachtet gibt es auch andere Bereiche, wo wir regelmäßig zahlen dürfen. Z.B. TÜV, Schornsteinfeger, etc. Das ist aber zumindest kakulierbar. Bei anlasslosen Waffen-Kontrollen führt das eindeutig zu weit. Was die Demonstranten angeht: Richtig so!! Wer nach Aufforderung nicht geht und dann rechtmäßig weg getragen wird, der zahlt eben. Ist gesetztlich klar so geregelt: Kosten für unmittelbaren Zwang. Theoretisch könnte die Behörde sogar Geld dafür verlangen, wenn der Polizeibeamte dem Demonstranten rechtmäßig eine aufstreicht. Im Verfahren ging es nur um die Höhe der Forderung, da ist man offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen.
- 108 Antworten
-
- 1
-
-
Finde ich beides ähnlich übel. Wobei bei der anlasslosen Kontrolle der Willkür theoretisch Tür und Tor geöffnet wäre. Als nächstes kommt die gebührenpflichtige Verkehrskontrolle...
- 108 Antworten
-
Wenn du Glück hast veranlasst die Anzeige (die selbst mit ermitteltem Täter sicherlich eingestellt wird) dein Gegenüeber doch noch zu leisten. Sonst darfst du dir noch über das Mahngericht einen zivilrechtlichen Titel holen. Bei der Gelegenheit wollte ich noch nachsehen, ob über meiner Toilette Platz ist. Da könnte ich meinen vollstreckbaren Titel aus einer Egun-Transaktion nämlich hinhängen...
-
Warum nicht...? So unkonvetionell ist das nicht. Du kaufst, es ist deine Waffe, aber sie "erwirbt" im Sinne des WaffG und trägt die Waffe in ihre WBK ein. Du erhälst die Waffe dann jeweils am Stand. In einem Jahr wird deine Waffe umgetragen und du "erwirbst". Du solltest natürlich außerhalb des Standes vorerst keinen Zugriff haben.
-
Man kann sich's tatsächlich auch selbst kompliziert machen. Manchmal hilft eine Portion gesunder Menschenverstand... Ich käme jetzt nicht unbedingt auf die Idee, in einem Mietshaus mit mehreren Parteien meine Waffen offen durch die Gegend zu tragen. Selbst wenn die Nachbarn damit kein Problem haben, gibt es vielleicht doch mal Parteiverkehr durch Dritte. Theater gibt's dann im Endeffekt trotzdem. Nicht alles was irgendwie rechtlich begründbar ist, macht in der Praxis auch Sinn. Reinige doch mal in einer anonymen Großstadt deine Waffe auf dem Balkon... Btw: Wenn es hart auf hart kommt, ist es m.M.n. ohne explizite Erlaubnis des Vermieters gar nicht sooo unproblematisch. WaffG, §12, Abs. 3, S. 1: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen ... befriedetem Besitztum ... zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.
-
Hauptsache erstmal pöbeln, bis eine sinnvolle Antwort kommt. Kennt man hier ja, echt schade... Nebenbei bemerkt hat es nichts mit "WaffG lesen können zu tun". Die relevanten Punkten stehen in § 13 AWaffV. Da muss man als Unbedarfter erst mal drauf kommen und weiß dann immer noch nicht, ob es vielleicht irgendwo noch eine Ausnahme gibt.