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Shootist

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  1. Meine Wenigkeit definitiv. Aber ich würde auch gerne mal wieder Kipphase schiessen anstatt wie die letzten Male immer nur Tontauben. Fr 27.12 und Mo 30.12. gehen bei mir.
  2. Handheb + (voraussichtlich) 3
  3. Warum nicht mal wieder Kipphase?
  4. Handheb!
  5. Es gibt doch keine Einbrecher mehr (wäre ja diskriminierend, tststss-hundepfui), sondern nur noch Fachkräfte für Eigentumsübertragung.
  6. Es war sehr lustig und hat Riesenspass gemacht ! @Kaputt: Du hast eine PN !!!
  7. juergen, schade... Ich selbst erweitere meine Anmeldung auf meine Wenigkeit plus zwei weitere Jungschuetzen.
  8. Sehr schön ! Danke für`s Arrangement. Bin dabei, und vielleicht noch mit einem Frischling dazu. Werde aber nicht unbedingt nur meine Bockflinte nehmen, sondern wahrscheinlich auch eine meiner Querflöten (bin eher Querflötenfan). Und ja, auch die sind erfahrungsgemäß erlaubt, nur Pu....ähhh, Vorderschaftrepetierflinten will man dort nicht (bevor jemand fragt).
  9. danke fuer die blumen - rotwerd'undschaem' ich habe da allerdings auch so meine zweifel (kommt mir vor wie: "ichwillabberdassdasgehtunddeswegenmussichnurlangegenugfragenbisesmireinererklaert")
  10. weil eine schreckschusspistole schlichtweg etwas anderes ist als eine scharfe pistole, deshalb !!! dann nochmal im detail (erst etwas zur technischen seite): - ein gaser (setzen wir ihn einfach mal mit dem begriff schreckschusswaffe gleich; ist weniger tipparbeit) hat 'nur' einen sogenannten "gaslauf", durch denn die explosionsgase und/oder reizstoffgase abpusten - dieser "gaslauf" ist mit verschiedenartigen sperren/"behinderungen" versehen, damit nur 'gasfoermige' stoffe durchkommen, und keine 'festen' geschosse - dieser "gaslauf" ist i.d.r. nur aus 'schwachem' bezw. duennwandigem metall, da er 'nur' den gasschwall aushalten muss - die genannte(n) sperre(n) sind i.d.r. so in die waffe eingebracht/einkonstruiert, dass sie quasi zum festen und essentiellen bestandteil der gesamten waffe werden, und i.d.r. nur durch ZERSTOERUNG der waffe (!) aus dem gaslauf entfernt werden koennen (ganz abgesehen davon, dass es verboten ist) - somit sind dem ach-so-oft-beschworenen "aufbohren" gewisse mechanische grenzen gesetzt - die knarre wird sich dann komplett verabschieden - aus alledem (im detail in der fachliteratur und WaffG nachzulesen) folgt: DAS GEHT NEDD' !!! und noch noch eine klitzekleine kleinigkeit zur rechtlichen situation (sachverhalte habe ich mir erlaubt in der darstellung etwas zu verkuerzen, da es sonst zu aufwendig wird; selber nachlesen hilft): - ein gaser ist eine FEUERWAFFE (stichwort: heisse gase...) - eine LEP-waffe ist eine SCHUSSWAFFE (stichwort: projektil durch einen lauf getrieben...) - rechtlich sind das zwei paar schuhe ganz einfach: beim einen kommt vorne ein festes geschoss raus, beim anderen nicht ! eine (ehemals) scharfe waffe ist ebenfalls eine SCHUSSWAFFE (projektil-lauf, festes geschoss usw.). die ist fuer weeeeeeeesentlich staerkere mechanische belastungen gebaut worden als fuer solche LEP-patronen, und wird diese immer auch aushalten. (ein LEP-umbau einer scharfen waffe ist sowas wie ein 'downgrade') hoffentlich isses nun klarer - ansonsten lies dir halt die entsprechenden quellen selbst durch, bis es vielleicht (endlich...) mal verstanden ist...
  11. falls das bisher noch nicht ruebergekommen ist: gaser/schreckschusser KOENNEN UND DUERFEN NICHT IN LEP UMGEBAUT werden. wenn LEP, dann - eine LEP, die von vornherein als solche gebaut wurde (gibt's oefters auf egun, i.d.r. von ME), - oder eine umgebaute ehemals scharfe, beispw. von cds-ehrenreich, dewexco etc. (einfach mal googeln) diese teile belaufen sich i.d.r. ca. ab 200,-/250,- aufwaerts, je nach modell/zustand/seltenheit/etc. klar jetzt ???
  12. SC nix mehr mod ? wieso'n'das ? habbichgarneddmitbekommen...
  13. tom, ja bist du denn narrisch ????
  14. ich sehe es eigentlich genau wie fyodor; allerdings kann ich auch eine gewisse allgemeine sensibilitaet oder 'duennhaeutigkeit' gegenueber dem unwort 'waffenn*rr' durchaus nachvollziehen, da es schon viel zu oft negativ belegt wurde.
  15. ich dachte, das haetten wir vor laengerer zeit schon mal ausfuehrlich hier beknaddelt: - ausleihe fuer bis zu 4 wochen (das war die frist, glaube ich...) von haendler an berechtigten (wbk'ler) innerhalb des vom beduerfnis umfassten zweckes (sportschiessen, jagd, etc.) und das gaze OHNE amliche eintragung/registrierung, sondern auf relativ 'formlosen' zettel (ich meine so etwas wie das formblatt, von dem mouche sprach). wenn leiher dann kauft (erwerbserlaubnis vorausgesetzt), dann eintragung, und ausgang beim haendler, ansonsten 'back 2 the roots'. washab'ichmirschonfuerknarrenbeimhaendlerausgeliehen, meingottaberauch ! waeren die alle eingetragen worden, haette ich inzwischen ganze sammlungen voll-eingetragener und wieder ausgetragener wbks daheim, und haette dem ganzen ordnungsamt schon den jahresurlaub finanzierten muessen an den gebuehren...
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