Hallo zusammen,
hat hier zufällig jemand aktuelle Kommentare/Handbücher zum WaffG aus denen sich ergibt, aus welcher Anspruchsgrundlage ich ggf. gegen einen Landesverband vorgehen kann, wenn dieser mein beantragtes Bedürfnis nicht erteilt?
Ich dachte zum einen an ein vertragliches Schuldverhältnis, allerdings ist unmittelbares Mitglied ja nur der jeweilige Schützenverein und nicht ich als Mitglied selbst.
Oder ergibt sich der Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis über § 14 II 2 WaffG direkt?
Hintergrund:
Es besteht meinerseits ein Interesse für eine Selbstladeflinte in der Liste B (Speedschießen) im BSV/DSB. Ich wäre der erste im Verein und wie ich dem "B-Listen"-Topic entnehmen konnte, fordert der BSV ja eine Wettkampfteilnahme (Vereinmeisterschaft oder ähnliches). Diese Voraussetzung finde ich weder im WaffG noch in der Satzung noch sonstwo.
Daher würde ich im Zweifel meinen Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen wollen.
Entsprechender Großkaliberstand ist vorhanden, Scheiben sind die BDS-Speed Scheiben.
Ja, ich bin auch im BDS, aber im LV 7. Ich muss dort also auch noch warten, obwohl ich gut 14 Jahre schon im DSB bin.
Wäre nett, wenn mir jemand hier aushelfen könnte, ansonsten muss ich mich in einer Woche selbst mal durch die Kommentare wälzen