Also noch eine Anmerkung zum "Führen" in den eigenen 4 Wänden.
Definition: " Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt"
Laut schiiter wird auch unzuverlässig wer zuhause seine Waffe führt. Also zuhause die tatsächliche Gewalt über seine Waffe ausübt. Wobei es laut Gesetz nicht relevant ist ob die Waffe geladen oder ungeladen ist.
Soweit so klar.
Schiiter behauptet das Führen, also das Hantieren zuhause vom Bedürfnis umfasst sein muss.
Hier ein Beispiel:
Video eines WO Foren Users
Wie in dem Video zu erkennen zeigt Jörg den interessierten Youtubezuschauern seine Waffen und WBK´s. Er übt zuhause die tatsächliche Gewalt über die Waffen aus.
Das präsentieren der Waffen und das damit einhergehende "Führen" sind selbstverständlich nicht vom Bedürfnis umfasst.
Ein paar Wochen nach dem Video wurde eine Verdachtsunabhängige Kontrolle bei Jörg durchgeführt (Thema hier im Forum).
Es wurde alles genau kontrolliert und es gab nichts zu beanstanden.
Hätte schiiter recht hätte ihm die Behörde wegen Führen der Waffen in der eigenen Wohnung ohne Zweck der vom Bedürfnis eingeschlossen ist die Zuverlässigkeit entzogen.