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Waffenrechtliche Frage zu einer Frage im Test der Waffensachkunde
Lanzelot50 antwortete auf Tomsax's Thema in Waffenrecht
Und das von Dir Alzi, der nicht müde wird, jeden Fragesteller sofort auf einschlägige Gesetzestexte zu verweisen, statt ihm zu helfen. Nicht jeder ist von der Vorbildung her so versiert wie Du bezüglich des Studiums von Gesetzestexten und sieht womöglich den Wald vor Bäumen nicht ;oder er versteht es nicht, und das ist nicht arrogant gemeint. Da ist es gut, wenn jeder erstmal einen Lehrgang besuchen muss. -
Oder sie wissen es selber nicht
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Befremdlich ist doch, dass ein (angeblicher?) Mitarbeiter des BKA mal eben an der Haustür eine Waffe kauft. Hatte womöglich noch a la James Bond die Lizenz zum Töten oder wie. Hat er seine WBK mit Voreintrag gezeigt? Ich hätte ihn hingehalten und die Polizei gerufen.
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M. W. Richtet sich die Provision bei ebay nach dem endgültigen Verkaufspreis.
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Achso, du meintest mich. Na dann... Gut, dass wir drüber gesprochen haben.
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Da wird sich das neue Mitglied aber gut aufgehoben fühlen bei uns. Und wenn man eine Frage wirklich unter seinem Niveau hält:es gibt hier keine Pflicht, sich zu äußern. Man darf auch schweigen.
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Ich hab dieses Forum schätzen gelernt, weil Mitglieder eine Reihe meiner Fragen sehr fachkundig und freundlich beantwortet haben. Heute finde ich diese Fragen vielleicht auch doof ....Es gibt keine dummen Fragen , nur dumme Antworten. Wenn jemand seit Juni 2008 in diesem Forum ist, muss er einen bannigen Wissensvorsprung haben. Ob er das ständig andere spüren lassen muß, ist eine Frage der Erziehung und des Geschmacks. Und um mich zu outen, als Schütze , nicht Jäger , aber wohl ebenfalls minderbegabt: ich hätte die Frage auch nicht ad hoc beantworten können. Und dann ist es doch gut, wenn es Teilnehmer gibt, die einem helfen ....ohne dass einem das Gefühl gegeben wird, man sei jemand, der als Kind zu heiß gebadet worden ist.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
Lanzelot50 antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Prima! Im WO findet man doch immer wieder die kreativsten Ideen, Waffenbesitz noch mehr zu beschränken. Weiter so, VP! Dir wird sicherlich noch mehr einfallen. -
Guter Journalismus geht ergebnisoffen an eine Recherche. Der Krawall Journalismus, der sich in fast allen Gazetten dieses Landes (die sich nicht entblöden Zeitungen genannt werden zu wollen) immer weiter um sich greift und insbesondere das Fernsehen infiziert hat, hat das Ergebnis schon vorher im Kopf. Und natürlich kommt am Schluß des Berichtes die weinende Mutter ins Bild Mit nichts kann man mehr manipulieren als mit Bildern....Gefühl killt Verstand.
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Johannsen in Neumünster... ich hab nicht genau geschaut, bin kein Kurzwaffenschütze, aber zwei x Six, eine 226 glaube ich auch noch und noch mehr..ruf einfach an.
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Verstehe ich nicht. Ich war vor drei Wochen in Neumünster, der Händler hatte so viele SIG Sauer, dass er glatt welche verkauft.
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Steel Challenge in welchem Landesverband oder Verein
Lanzelot50 antwortete auf SchwererReuther's Thema in IPSC
Ja, noch. Es könnte aber durch die steuerlichen Probleme beim IPSC an Bedeutung gewinnen. Das aber nur, wenn die Disziplin auch angeboten und von den Vereinen und Verbänden beworben wird. -
Das Leben ist schön, aber teuer. Man kann es auch billiger haben, dann ist es aber nicht mehr so schön .Klar, das ist auch eine feine Lösung, ich denke nur, sie wird teurer. Ich hab mal solch einen Spind für eine Kiste Bier bekommen, da fiel die Entscheidung nicht schwer, und ich bin immer noch zufrieden damit. Das mit den Schlüsseln finde ich nicht so kompliziert, sie hängen alle an einem Ring in der Reihenfolge der Fächer...man muß allerdings bis 10 zählen können...oder von 10 rückwärts, für Fortgeschrittene mit Haubtschule :-)
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Alter Kleiderspind...früher gab es in Firmen solche Spinde in den Umkleideräumen.. eignen sich prima.Für jedes Fach ein eigenes Kaliber, innenliegendes Schoß, wie es einige Behörden verlangen und man hat Ordnung bei der Munitionsaufbewahrung. Die Dinger werden immer mal wieder in der Bucht angeboten.
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Steel Challenge in welchem Landesverband oder Verein
Lanzelot50 antwortete auf SchwererReuther's Thema in IPSC
Dann sind für Dich also 95% aller Schießsportarten langweilig? Mich langweilen Menschen, die Filme zerreißen, die sie nie gesehen haben, Bücher kritisieren, die sie nie gelesen haben ( immer gerne wieder Thilo Sarrazin und Heinz Buschkowsky) und arrogant über Sportarten herziehen, die sie noch nie selber ausgeübt haben. Da fällt mir nur ein: -
Steel Challenge in welchem Landesverband oder Verein
Lanzelot50 antwortete auf SchwererReuther's Thema in IPSC
Ich schließe mich Jürgen an. Die Ziele/Stahlplatten stehen bei uns auf dem Schießstand , reichlich Material und fix schwer. Wir werden in unserem BDS Verein (im LV II) die Disziplin schießen. -
Report Mainz - übelste Anti-Waffen-Propaganda
Lanzelot50 antwortete auf detlef86's Thema in Waffenlobby
Ja, das ist klassischen Gegenpropaganda Organisation Gehlen -
Report Mainz - übelste Anti-Waffen-Propaganda
Lanzelot50 antwortete auf detlef86's Thema in Waffenlobby
Was soll schon dabei rauskommen, wenn der Angeklagte gleichzeitig der Richter ist? Natürlich war der Beitrag manipulativ, weil das Ergebnis der Recherche schon vorher feststand. Dann biegt man sich sehr subtil seine eigene Wahrheit..... Stellt scheinbar unabsichtlich Zusammenhänge her, verknüpft Bilder mit Sprache, obwohl beide nicht zusammen gehören.. Alles alt bekannte Instrumente der Manipulation.... -
Hat mit overnite sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf zuverlässig geklappt.
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Das ist hier schon behandelt worden.
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Nach Kaufzusage wochenlang kein Kontakt vom Händler, was tun?
Lanzelot50 antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe Deinen Stress nicht. Du hast noch nichts bezahlt. Wichtig und gut. Alles andere haben klügere als ich schon gesagt: Du hast bei Internetgeschäften immer ein Rücktrittsrecht. Wo ist das Problem? Ich denke, Du kannst in Ruhe die andere Waffe kaufen.- 32 Antworten
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- storno
- stornierung
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Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
Lanzelot50 antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Setzen. 5 ! Jawohl Herr Lehrer. Noch hilfreicher wäre es gewesen, wenn Du das Zitat angefügt und es interpretiert hättest. Wir sind doch hier nicht in einer Quiz- oder Besserwissersendung. -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
Lanzelot50 antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Der Rechtsweg bleibt ihm unbenommen. Ich habe nur schon zu oft erlebt, dass Schützen als Tiger vor Gericht gingen und als Bettvorleger endeten.