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MarcS

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  1. Die Plätze auf der WBK haben auch nichts mit einem Kontingent gemeinsam. Du kannst so viele WBKs bekommen wie Waffen.
  2. Die o.a. Regelungen des WaffG sind klar. Du musst den Schiessstand auf dem eigenen Grundstück genauso genehmigen lassen wie ein Verein. Wenn Du wissen willst was Dich zukommen würde - rufe einen SSV Kollegen aus der Nähe an und schildere ihm einen konkreten Plan. Der gibt Dir dann sicher auch Hinweise wie Du es realisieren könntest und wo du weitere Infos hinsichtlich der Kosten bekommst. (BTW - fahr einfach auch nen vorhandenen Stand und geh‘ schießen Ich habe den Gedanken schon lange verworfen. Bin u.a. Betreiber und in Vorständen mit Schiessanlagen. Für mich privat - auch wenn Geld keine Rolle spielt - ne ne. - als offenes Projekt ja. Außerdem ersetzt das alleine schießen kein Training mit anderen Schützen)
  3. Um es ganz genau ausdrücken: Wie es Dbaehre auch schon geschrieben hat - Maßgeblich für das Ausstellen einer waffenrechtlichen Befürwortung ist das Datum auf dem Mitgliedsausweis des BDMP. Mein Tipp: am besten sofort den Mitgliedsantrag mit Anlagen nach Paderborn schicken, es dauert auch ein paar Tage bis das bearbeitet wird. Die SLG-Zugehörigkeit kann später auch geändert werden. Wenn Du schon eine SLG hast, um so besser. Ansonsten wirst Du halt Einzelmitglied.
  4. Die Pulvergroßhändler verweisen ja schon seit geraumer Zeit auf die problematische Verfügbarkeit von US TLP´s. Sicher ist das alles nicht schön, aber ich bin seit gut zwei Jahren weg von den Sorten und wieder bei den Europäischen. (Bis auf eine die ich noch ersetzen muss) Bei Kurzwaffenpatronen findet man m.M.n. immer was, bei LW mag das auch anders aussehen, kann ich leider nicht beurteilen.
  5. Doch, das ist möglich, "die maximale Lauflänge beträgt 2,75". (wobei an die Ausstellung eines Bedürfnisses gewisse Bedingungen geknüpft sind)
  6. Nein, und die Kautschukmatten sind auch viel besser zu Händeln. was für Funktionen meinst du bitte??
  7. @TriPlex das ist schon richtig. So schwierig ist das mit den Matten nicht. Alles kein Problem wenn man es regelmäßig macht. Das ist aber auch beim Stahlgeschossfang so. Da muss man auch oft ran. Min. Alle 4 Wochen (immer alles bezogen auf die Nutzungsintensität) beispielsweise habe ich mal in einem Verein einen Stahlgeschossfang aufgebaut und habe dort geschrieben diesen bitte regelmäßig auf Bleinester zu kontrollieren und die Behälter zu entleeren. Was meinst Du wie der nach einem halben Jahr aussah .... da musst du mit Hammer und Meißel oder Brenner ran....
  8. @TriPlex, das Thema Reifenstapel und Förderbandgummi in den Hallen wird kurz/mittelfristig Geschichte sein. (Stichwort Brandlast) Ich kann da als Betreiber ein Lied von singen.
  9. Wenn schon alles fein gemahlen ist, wurde sicher Jahrelang keine Wartung vorgenommen. Gleich wird bestimmt gesagt - Sand muss nicht gewartet werden. Doch, muss er. Wenn man das 1/4 jährlich macht ist das imho eine der besten Möglichkeiten für einen Geschossfang. Wenn alles fein gemahlen ist, haben sich vermutlich schon viele Bleinester gebildet. Also einmal ran und aussieben. Dann neu auffüllen. Nach dem schießen die Mulden auch wieder zuharken. alles andere sind notdürftige Lösungen. Optional einfach Naturkautschuk davor, das mildert zwar die aktuell das Problem mit dem Staub, aber aussieben und auffüllen müsst ihr sowieso. Wässern hilft auch, aber nicht mehr bei dem Staub, da läuft das Wasser fast runter. Mit Salz kann auch kurzfristig Linderung erreicht werden.
  10. In dem DSB Verein in dem ich Mitglied bin haben wir 4 Sius/Johannsen Anlagen auf 50m, wo wir auch mit VL / GK LW bis 1500J schießen. Ich verfluche die Dinger, um es mal ganz knapp zu sagen. Wartungsintensiv, Teuer. Was das am Folgekosten hat... Mehr in den nächsten Tagen, wenn ich mehr Zeit habe.
  11. MarcS

    Jagdwaffe nach USA

    In D einfach die Waffe mit aufgeben. ggfs wird da die BuPo gerufen, das ist unterschiedlich. Bitte immer gleich drauf hinweisen das Du eine Waffe und ggfs. Mun dabei hast. Melde zur Sicherheit telefonisch ein paar Tage vorher die Mitnahme noch bei der Fluggesellschaft an. Wenn Du in den USA ankommst - die Waffe am entsprechenden Schalter abholen und zu der Borderpatrol mit Waffe, ATF Permit und Einladung zur Jagd. Dort wird auch die Nummer kontrolliert. Ggfs dann inländisch wieder einchecken.... Wenn Du die Waffe am Flughafen in D wieder in Empfang nimmst, einmal zu den Jungs vom Zoll am roten Ausgang. Nett "Hallo" sagen und dann schauen die kurz in die WBK und nach der Waffennummer. Das wars. "Eigentlich" dorch recht einfach, war selber überrascht
  12. Hallo @michael_he das was Du erreichen möchtest, fällt unter "wirtschaftliches Interesse" nach §8 WaffG. Dazu werden i.d.R. grüne WBK´s von der zuständigen Behörde ausgestellt. Ich habe das gleiche Thema gerade als Lehrgangsanbieter mit meiner Behörde besprochen. Einfach ein kurzes Gespräch mit dem SB sollte weiterhelfen. Bei uns klappt das sehr gut. Gruß Marc
  13. Hallo, die Behörden begründen es damit, dass er das gelernte nicht anwendet, und daher nach zwölf Monaten der Lehrgang zu wiederholen ist. Die Rechtsgrundlage habe ich nicht rechercheriert, aber wenn zB die Erlaubnis ausgestellt und dann kein Pulver gekauft wird, wird die Erlaubnis auch nicht mehr verlängert und das mit der selben Begründung. Und jetzt Fuer frei zum Zerfleischen zu dem Thema ) Chips, Cola, Bier...
  14. @handgunner - kann ich so nicht bestätigen, dieses Jahr gab es wieder die Fachbesucherlegitimation mit den Zugangsdaten für den Kartenshop. Eine Einladung hatte ich dieses Jahr nicht und habe halt die 30 Euro gezahlt, aber daruf kommt es mir in meinem Fall nicht an. Gruß
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