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Rohrzange

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Beiträge von Rohrzange

  1. Am 11.3.2023 um 10:08 schrieb TriPlex:

    Früher klebte man auch Teppichboden vollflächig. Was für eine "Sauarbeit" beim Austauschen.

    Unverklebt kann man eben auch mal drunter schauen und hat beim Austausch viel weniger Arbeit.

     

    Wenn man wasserlöslichen Kleber verwendet, dann ist das eine ganz einfache Sache den Teppichboden später zu lösen.

     

    Einfach den Teppichboden mit gehörig Wasser nass machen, etwas einwirken lassen und dann mitsamt Gummiartigem Teppichuntergrund abziehen.

  2. Wie sieht es denn bei unbeteiligten Dritten, die LWB sind, aus?

     

    Alkohol macht da in der Regel kein Probleme, weil der Dritte in dem Fall den Alkohol nicht konsumiert, auch nicht passiv.

    Cannabis wird allerdings bspw. gedampft oder geraucht, das Zeug schwirrt also in der Luft herum und wird Dritte LWB insbesondere im Sommer ungewollt einer Zwangsinhalierung aussetzen.

  3. vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Ein Waffenbesitzer ohne Berechtigte in der Familie sollte ins beim Notar hinterlegte Testament auch unbedingt reinschreiben, wo der Tresorschlüssel versteckt ist bzw. die Zahlenkombi lautet und am besten auch gleich, was mit seinen Waffen nach seinem Tod geschehen soll.

     

    Das geht mit OpenPGP besser und sicherer.

     

    Das Familienmitglied erstellt sich einen privaten und öffentlichen OpenPGP Schlüssel.

    Den öffentlichen Schlüssel gibt es dir.

    Mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselst du eine Nachricht in der bspw. die Zahlenkombi des Tresors drin steht. Die Nachricht speichert man im Idealfall in eine einfache Textdatei, die braucht nicht so viel Speicherplatz bzw. Seiten zum Drucken.

    Dann druckst du die nun verschlüsselte Nachricht als ASCII Text aus und achtest darauf, dass der Ausdruck vollständig und nicht abgeschnitten ist.

    Anschließend hinterlegst du sie bei deinem Notar oder einem vergleichbaren Ort, wo dein Familienmitglied ohne Erbschein oder sonstige Waffenberechtigung erst einmal nicht herankommt. Das kann man bspw. auch mit einem oder mehrerer befreundete LWB (Sportschützen, Jäger usw.) aushandeln.

    Wenn es dann so weit ist, wird dem Familienmitglied die verschlüsselte Nachricht gegeben und dann kann sie diese mit ihrem privaten Schlüssel entschlüsseln.

     

    So ist sichergestellt dass:

    1. Der Notar und sonstige Dritte die Zahlenkombination nicht kennen und keinen Zugang zu ihr haben.

    2. Dein Familienmitglied Kenntnis über die Zahlenkombination erst dann erlangen kann, sobald sie die verschlüsselte Nachricht erhält.

    3. Die verschlüsselte Nachricht lässt sich nur mit ihrem privaten Schlüssel entschlüsseln. Ohne privaten Schlüssel gibt es keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachricht.

     

    Das Familienmitglied muss lediglich sicherstellen, dass es den privaten Schlüssel nicht verliert und falls eine Passphrase (zusätzliches Passwort) gesetzt wurde, diese nicht vergisst. So dass es in der Lage ist, die Nachricht mit dem privaten Schlüssel auch zu entschlüsseln. Außerdem ist zum Entschlüsseln ein Computer notwendig.

     

    Und ergänzend zu 3:

    Es ist selbstverständlich auch möglich, mehrere öffentliche Schlüssel beim Verschlüsseln der Nachricht zu verwenden, dann können mehrere Personen mit ihrem eigenen privaten Schlüssel die Nachricht entschlüsseln, sofern das notwendig sein sollte.

     

    Und natürlich kann man die Sicherheit noch beliebig weiter erhöhen, z.B. könnte man die verschlüsselte Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel eines LWB Kollegen noch einmal verschlüsseln, also so ne Art Briefumschlag in einem Briefumschlag, so dass dieser sie erst entschlüsseln muss (sein Briefumschlag), ehe das Familienmitglied diese entschlüsseln kann.

     

    Schön wäre es natürlich, wenn solche verschlüsselten Informationen auch über die Waffenbehörde aufbewahrt werden könnten, dann müsste sich das Familienmitglied nur an die Waffenbehörde wenden um die verschlüsselte Nachricht abzuholen und dann zu entschlüsseln.

    Aber so etwas ist im NWR leider nicht vorgesehen, hätte die Politik aber durchaus machen könnten. Ohne privaten Schlüssel hat auch die Waffenbehörde

    keinen Zugriff auf die verschlüsselte Nachricht mit der Zahlenkombination.

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  4. vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

    Der unterschied ist:

    Diese hier erreicht das Quorum bei weitem nicht und wird von niemanden gesehen und wenn sie gesehen wird wird sie eher belächelt als ernst genommen. Ich hätte es mir auch anders gewünscht, ich habe schon sehr früh mit gezeichnet, aber wirklich überrascht bin ich trotzdem nicht.

    Die nicht offizielle vom VDB hatte niemals den Sinn verfolgt im Bundestag oder dem Petitionsausschuss besprochen zu werden sondern sollte einfach nur eine "Unterschriftensammlung" sein die der FDP zeigt das viele Menschen Sie unterstützen bzw. was viele Menschen sich wünschen. Hier ist eine ganz stattliche Zahl an Unterschriften zusammengekommen (auch wenn diese eigentlich beschämend wenige waren), diese Liste ist übergeben worden und hat genau das erreicht was es erreichen sollte

    Bei der Petition auf OpenPetition wird nicht einmal überprüft, ob die Teilnehmer in Deutschland wohnhaft sind.

    Da könntest du also auch aus den USA noch mitzeichnen.

    Bei der Bundestagspetition geht das nicht.

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  5. Am 28.3.2023 um 11:24 schrieb schmok:

    Die Frage ist ja eher, warum jede paar Wochen eine neue Petition. Wir hatten Anfang des Jahres den Briefgenerator, dann die große Sache auf OpenPetition. Wollen wir jetzt jede Plattform mit Petition voll Spammen? Mal davon abgesehen, dass der Großteil sicher kein Bock hat seinen Namen unter immer neue und inhaltliche gleiche Geschichten zu packen.

    Der Unterschied:

     

    Die Bundestagspetition ist die einzige, die einen realen Wert hat. Weil das die offizielle Webseite des Bundestags ist und bei erreichen des Ziels eine Anhörung durch den Petitionsausschuss notwendig ist.

     

    Die Petition auf OpenPetition hat diesen Wert nicht, denn OpenPetition ist nur eine private Seite.

     

    Und guckt man sich jetzt die Anzahl der Stimmen auf dieser Bundestagspetition an, dann wird das Ziel bei weiterem verfehlt werden. Das ist extrem beschämend, wenn man bedenkt wie viele LWB es im Land gibt.

     

    Beachtet man dann die Reaktionen der Verbände, wie bspw. dem DSB, dann scheint es wohl so, dass es dem DSB gleichgültig ist, wenn Halbautomaten verboten werden sollten. Wäre es anders, dann hätte er sich für diese Petition eingesetzt.

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  6. vor 10 Minuten schrieb micky123:

    Dann muß man verhandeln ?  Wie kommst du denn darauf ?

    Ganz einfach, wenn die AfD 34 % hat, dann fehlt der Mehrheit im Bundestag die notwendige 2/3 Mehrheit um dieses oder jenes Gesetz durchboxen zu können.

    Also muss diese Mehrheit Kompromisse und Zugeständnisse zugunsten der AfD eingehen und bspw. das geplante Gesetz so abändern, dass auch die AfD dem zustimmt oder der AfD werden Zugeständnisse bei etwas anderem gemacht. Das Gesetz, dass die anderen wollen, wird somit zur Verhandlungsmasse und daraus ergeben sich auch Möglichkeiten etwas zu fordern.

    vor 10 Minuten schrieb micky123:

    Wenn die Afd 34% im Bundestag haben sollte, dann brennt das ganze Land, inklusive aller Sicherheitsbehörden die sofort handeln werden.

    Quatsch.

    vor 10 Minuten schrieb micky123:

    Endweder die AfD kriegt es auf die Reihe und erlangt die Mehrheit oder sie wird unerheblich.

    Wie schon gesagt, solange Höcke in der AfD ist, wird das nicht passieren.

    vor 10 Minuten schrieb micky123:

    Es gibt eine Zeitschine, aber das ist etwas was die meisten eh nicht verstehen, alles kann richtig sein, aber wenn die Zeit dafür vertan ist, ist sie vertan.

    Eine Zeitbegrenzung gibt es nur für den Schaden, den die Altparteien hier im Land anrichten, ansonsten hat eine Partei ewig Zeit, solange sie nicht verboten wird, nicht in der Versenkung verschwindet und der Staat als solcher weiter existiert. Und verboten kann eine Partei nur dann werden, wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass sie nicht verfassungskonform ist.

     

    Zum Thema ewig Zeit, siehe die Grünen, die haben fast 20 Jahre gebraucht um in die Regierung zu kommen.

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  7. vor 32 Minuten schrieb micky123:

     

    Verlierer denken so.

    So etwas sagen Realitätsverweigerer.

    vor 32 Minuten schrieb micky123:

    Und warum sollte jemand wie Höcke die Partei verlassen. Es müßen in einer gesunden Partei immer die verschiedensten Fraktionen vertreten sein. Niemand will so eine CDU wie vor 30 Jahren zurück.

    Weil die AfD mit Höcke keine 34 % erreichen wird. Es gibt viele potentielle Wähler, die die AfD wählen würden, wenn Höcke nicht in der AfD wäre.

     

    Es ist also doch ganz einfach, entweder du möchtest:

    1. Ein weiter so wie jetzt, ohne Mehrheiten und ohne etwas erreichen zu können, dafür mit Höcke

    oder

    2. Etwas erreichen können, Mehrheiten haben, dafür aber ohne Höcke.

     

    Höcke wird leider nie freiwillig gehen, denn er weiß ja, dass er da draußen als Lehrer keinen Job mehr finden würde. Deswegen denkt er an sein Ego und bleibt in der AfD, womit er sie ungewollt am Erfolg hindert. Und rausschmeißen kann sie ihn aus rechtlichen Gründen nicht, was aber dazu führt dass sie als Folge daraus, keine ausreichende politische Macht erhalten wird.

     

    Was notwendig wäre, wäre ein Dritter, der Höcke einen sicheren Job im Privatsektor zusichern kann, damit Höcke austreten kann und dann wäre der Weg  für die AfD frei zum Erfolg.

  8. Am 6.4.2023 um 21:59 schrieb GermanKraut:

     

    Macht die AfD aber nicht, weil...?

    Würde sie machen, kann sie aber nicht, weil ihr dafür entsprechende Mehrheiten fehlt, was sie mindestens bräuchte, wäre geringfügig mehr als 1/3 der Stimmen, dann könnte sie alle Zweidrittelmehrheitsentscheidungen zumindest schon einmal blockieren.

     

    Folgende Mehrheiten gibt es:

    - Einfache Mehrheit (Mehrheit der Anwesenheit, nötig ist eine Mehrheit von mehr als 50 % der Anwesenden)
    - Absolute Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, nötig ist eine Mehrheit von mehr als 50 % aller Bundestagsabgewordneten)

    - Einfache Zweidrittelmehrheit (2/3 = ca. 67 % der anwesenden Mitglieder)
    - Absolute Zweidrittelmehrheit (2/3 = ca. 67 % aller Mitglieder des Bundestags)
     

    Hätte sie bspw. 34 % der Stimmen, dann könnte sie diejenigen Gesetzesbeschlüsse, die nach dem einfachen Zweidrittelmehrheitsprinzip oder absoluten Zweidrittelmehrheitsprinzip beschlossen werden müssen, blockieren.

     

    Das Blockieren würde ihr Macht geben, denn dann müssten die anderen verhandeln. Diese 34 % der Stimmen muss sie also erreichen, wenn sie irgend etwas bewegen will. Dazu wäre es übrigens sehr hilfreich, wenn Personen wie Höcke die AfD verlassen würden.

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  9. Am 6.4.2023 um 21:32 schrieb AmericanDad:

     

    Nein. Einfach die Legislative auflösen. Es braucht diese Gewalt nicht. Judikative und Exekutive können gern beibehalten werden.

    Und wie willst du neue Gesetzesanpassungen vornehmen und auf neue Dinge reagieren?

     

    Beispiel:

    Vor 50 Jahren gab's weder Internet noch hatte jeder Haushalt einen Computer, die Privatkopie von urheberrechtlich geschützter Musik war auf analoge Datenträger beschränkt, die einem Verlust unterlagen. Je öfter die Privatkopie durchgereicht wurde, von der Kopie zur Kopie, desto schlechter wurde die Kopie.

    Und dann kam das Internet, digitale Massenspeicher und die Möglichkeit der digitalen Kopie ohne Qualitätsverlust.

     

     

    Am 6.4.2023 um 21:32 schrieb AmericanDad:

     

    Das gesamte Rechtssystem westlicher Staaten basiert im Fundament auf sehr einfach verständlichen Grundsätzen und Prinzipien, welche schon Kinder verinnerlicht haben. Bspw. das Verursacherprinzip. Die gesamte Umweltgesetzgebung kann komplett gestrichen werden. Du benötigst keine Regularien in irgendeiner Form, keine Grenzwerte, keine Normen, nichts. Der Verursacher eines Schadens ist einfach immer haftbar. Die Höhe der Haftung bestimmt ein Gericht.

     

    Du erkennst nicht, dass Grenzwerte ein Schutz darstellen. Wer sie einhält, kann nicht belangt werden.

    Damit man sie einhalten kann, behilft man sich technischer Lösungen, womit allen gedient ist, die Emissionen werden so verringert.

     

    In deinem Fall würdest du IMMER zahlen, weil es keine Emission gibt, die Dritte nicht irgendwie stören könnte. Ein Schaden ist somit immer vorhanden, Grenzwerte, die Dritte bei Unterschreitung hinnehmen müssen, willst du ja abschaffen.

     

    Am 6.4.2023 um 21:32 schrieb AmericanDad:

    Diese Grundlagen sind jedem bekannt und einfach anwendbar. Durch die Macht der Legislative kamen aber immer neue Gesetze und Verordnungen hinzu, welche diesen Prinzipien und Grundsätzen Ausnahmen hinzufügten, um Menschen in ganz bestimmte Bahnen zu zwingen. Das Resultat siehst du heute: Die Innovationskraft Deutschlands ist zerstört, der Arbeitsmarkt ausufernd reguliert, der Staat greift in tiefste Privatsachen ein und, das ist das Beste, beginnt mittlerweile die faktische Realität gesetzgeberisch zu invertieren. 

    Die Lösung liegt darin das richtige Maß zu finden und nicht einfach alles abzuschaffen.

     

    Stell dir folgendes fiktive Beispiel vor:

    Du wohnst in einem Dorf nachtaktiver Menschen und bist der einzige, der Tagsüber arbeitet und nachts schlafen will.

    Die Ruhezeiten hast du abgeschafft, siehe oben deine Argumentation.

    Dazu kommt noch, dass diese nachtaktiven Menschen alle gerne Hobbybastler und Musiker sind.

    Jeder von ihnen hämmert, bohrt, sägt, trompetet usw. was das Zeug hält um 3 Uhr Nachts während du schlafen willst.

    Die kannst du zwar jetzt alle verklagen bzw. genauer kannst du sie nicht verklagen, denn du hast ja keine rechtliche Grundlage mehr, sondern du musst mit ihnen Verträge aushandeln. Am Ende gibst du ihnen Geld, damit sie Nachts um 3 Uhr nicht mehr bohren, hämmern usw. aber nicht jeder ist damit einverstanden und geht keinen Vertrag mit dir ein.

     

    Allein hier müsstest du also bereits erkennen, dass du die Gesetze allein schon deshalb brauchst, damit überhaupt definiert ist, was eine Überschreitung darstellt. Die Lärmbelästigung gehört zudem übrigens genau zu dieser Umweltgesetzgebung und fällt unter den Emissionsschutz und die Ruhezeiten sind die Grenzen die es einzuhalten gilt.

     

    Deine Logik fällt somit bei genauer Betrachtung zusammen wie ein Kartenhaus.

    • Wichtig 3
  10. vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:

    @Lumina

    Hier ein Text-Dump des Artikels (stammt natürlich nicht von mir!) https://pastebin.com/raw/nAKWVRux

    Danke!

    vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:

    Sehr aufschlussreich finde ich den kleinen Einblick in die Art von Fragenkatalog, der bei Einführung einer MPU so oder so ähnlich Anwendung finden würde:

     

    Zitat

    WELT: Können Sie Beispiele nennen, was genau da gefragt wird?
     
    Buchstaller: Etwa „Ich bin bekannt dafür, dass ich mir nichts gefallen lasse“.

    Wer sich also duckt und keine eigene Meinung hat ist für Waffen geeignet und alle anderen nicht, obwohl sie bei einem Thema recht haben könnten?

    vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:
    Zitat

    Oder: „Ich werde öfter in heftige Diskussionen verwickelt“,

    Welchem Internetnutzer der gerne in sozialen Medien oder Foren diskutiert passiert das nicht?

    vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:
    Zitat

    „Ich bin in vielen Bereichen besser als andere“. Es geht dabei um emotionale Stabilität, Impulskontrolle, Empathie und Reizbarkeit. Wir suchen dabei nach auffälligen Mustern.

    Also ich weiß, dass es Menschen gibt, die in bestimmten Bereichen besser sind als ich und die sollen deswegen keine Waffen mehr bekommen? Außerdem, daraus muss ich auch schließen, dass es Bereiche geben dürfte, in denen ich besser sein dürfte als andere Menschen. Meine Themenschwerpunkte wo ich Ahnung habe kenne ich auch und das soll mir dann negativ ausgelegt werden? Na super!

    vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:
    Zitat

    Wenn jemand sehr emotional reagiert und dann vielleicht auch noch die Vorstellung hat, von anderen ständig reingelegt zu werden

    Das könnte wahrlich auf Personen zutreffen, die rhetorisch oder kognitiv das Nachsehen haben. Wortgewandte oder intelligente Personen sind da im Vorteil und können Fettnäpfchen stellen, in die der andere Diskussionspartner reintritt, weil er es anfangs nicht merkt.

    Dann wäre das aber keine bloße Vorstellung, sondern Fakt und nun?

    vor 5 Stunden schrieb Jahtzee:
    Zitat

    oder der Meinung ist, er ist in vielen Dingen besser als andere, dann könnte das schon eine problematische Kombination sein.

     

    Siehe oben.

     

    Was schlussfolgert der Psychologe eigentlich, wenn der Befragte gerne schwer zu verteidigende oder sogar unbeliebte Positionen bei Diskussionsthemen einnimmt, nicht weil er diese innerlich vertritt, sondern aus reinem Sport und Spaß, weil er wissen will, ob er diese Position argumentativ und glaubhaft im Internet mit seinem Pseudonym verteidigen kann, oder weil er seine eigene Position aus der Position der Gegenseite heraus auf Stichfestigkeit überprüfen möchte oder einfach nur um über den Tellerrand zu schauen, um neue Einblicke und Argumente in einer bestimmten Themensachlage gewinnen zu können oder um die Diskussion in eine bestimmte Richtung lenken zu können, um sie dann genau da zu überprüfen? Die im Internet gegebene ausreichende pseudoanonymität gegenüber Dritten macht so etwas nämlich möglich.

    Ist der dann auch nicht für den Waffenbesitz geeignet, weil solche Diskussionen vermuten lassen, dass er gegen den Strom schwimmt, obwohl er innerlich eine andere Position hat?

     

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    • Wichtig 1
  11. Die Blockierpflicht ist eine weitere absichtliche Maßnahme um die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung zu reduzieren, denn so ein Blockiersystem kostet ca. 200 € pro Waffe. Bei vielen Waffen muss der Erbe also viel Geld hinblättern und bei manchen Waffen lohnt sich das nicht einmal.


    Wenn es der Politik nur um die Sicherheit gegangen wäre, dann hätte man auch einfach beschließen können, dass der Waffentresor von der Behörde verschlossen und amtlich verplombt wird. Dann hat der Erbe zwar die Waffen, kann darauf aber auch nicht zugreifen und das wäre auch weitaus günstiger gewesen, als diese Blockierpflicht. Aber die Sicherheit zu erhöhen war ja nicht das Ziel.

    • Wichtig 4
  12. vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:

    ...

    https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article244495404/Pegel-Sicherheit-wiegt-schwerer-als-Recht-auf-Waffenbesitz.html

    Zitat

    Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) plädiert für eine restriktive Umsetzung des deutschen Waffenrechts und hält auch eine Verschärfung für denkbar. «Wir haben gute Gesetze. Aber noch besser geht immer. Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein», betonte Pegel in einer am Sonntag in Schwerin verbreiteten Mitteilung.

    und als Kirsche auf der Torte:

    Zitat

    Sorge bereite ihm, dass im Nordosten auch 51 als Rechtsextremisten eingestufte Personen und 8 sogenannte Reichsbürger über eine Waffenbesitzkarte verfügten. Insgesamt etwa 300 Schusswaffen seien darin eingetragen. Weitere 51 Rechtsextremisten sowie 14 Reichsbürger und ein Unterstützer einer ausländischen extremistischen Bestrebung besäßen den Kleinen Waffenschein.

    Warum tun seine Behörden dann nichts?

     

    Ich tippe mal darauf, dass die Beweise fehlen, dass das überhaupt Rechtsextremisten bzw. Reichsbürger sind.

    Denn wenn die Beweislage klar wäre, dann wären die Waffen ja schon längst eingezogen worden. Der Sachbearbeiter der Waffenbehörde hätte dann schon längst gehandelt, weil er es muss, der könnte sich das gar nicht leisten in eindeutigen Fällen nichts zu tun.

     

    Der SPD Politiker macht vermutlich aus einem "als XY vermutete Personen " ein "als XY eingestufte Personen".

  13. vor 10 Minuten schrieb Ralphi2608:

    Die Amerikaner haben ohnehin ein anderes Verhältnis zu Freiheit und Staat als die Deutschen. Uns ehemaligen Ostdeutschen haben die Sowjets das Rückrad gezogen und wann die ehemaligen Westdeutschen ihres freiwillig abgegeben haben weiß ich nicht so genau.

    Haben sie nicht. Auch da gibt es Regelungen und Grenzen für ein soziales Miteinander.

    AmericanDad tut so, als könnte er da alles machen. Das stimmt aber nicht. Denn da darf er nichtmal mit einer Alkoholflasche in der Hand durch die Fußgängerzone gehen, er darf sie nicht einmal auf dem Beifahrersitz haben. Und das Rauchen wurde dort viel früher eingeschränkt.

     

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  14. vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Klär das mit deinem Nachbarn. Danach klag zivilrechtlich gegen ihn und lass das untersagen. Ganz einfache Kiste, das haben andere Mieter schon mit Rauchern so gehandhabt. Deshalb muss kiffen nicht illegal sein, soll er das machen wo er niemanden damit belästigt. 

    Wenn du genug Geld und eine RV hast, kannst du das machen. Als Student hatte ich damals nicht das Geld dafür.

    Eine gesetzliche Regelung ist also wesentlich besser, als dass man sich so etwas erst mit jedem einzelnen erklagen muss.

     

    Zumal die Rücksichtnahme ohne Gericht meist auch nie funktioniert, siehe die Nichtraucherschutzgesetze, die wurden ja eingeführt, nachdem offenkundig war, dass man das anders nicht geregelt kriegt, weil einfach kein gemeinsamer Wille auf der Raucherseite da war, das einfach mal alle zum Rauchen vor die Türe gehen.

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Erneut Verweis ich auf das Rauchen. Ist schlecht, bitte ihn das zu unterlassen. Tut er das nicht, wende dich an den Wirt.

    Tja, die Notwendigkeit der Nichtraucherschutzgesetze haben dich hier bereits widerlegt.

     

    Solche pi mal Daumen Regeln haben zuvor auch nie funktioniert, allein schon deswegen, weil viele Wirte sich eine Raucherkundschaft anerzogen haben und aus finanziellen Gründen daher gar keine Lust hatten, da irgend etwas einzuschränken. Und als die Nichtraucherschutzgesetze endlich da waren, blieb genau diese Kundschaft, die eigentlich immer nur zum Rauchen kam, weg, obwohl sie allein aus moralischer Verpflichtung weiter da hin gehen hätte müssen und die Wirte, die sich das mit dem Anerziehen der untreuen Kundschaft selbst eingebrockt haben, haben dann gejammert.

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Ist auch der damit einverstanden, dann trag dein Geld woanders hin.

    Du stellst dir das viel zu einfach vor. Das hat damals nie funktioniert. Das Geld konntest du somit nach Hause tragen und nirgends hingehen. Das war das einzige was funktioniert hat * und damit war die Freiheit klar bewiesen eingeschränkt.

     

    *) Wobei das auch nur dann gilt, wenn eben auch Zuhause kein Nachbar war, der störte.

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Niemand zwingt dich sich mit Drogenkonsumenten abzugeben, wenn es doch eh alles Pack ist. 
    Wozu braucht es da aber staatliche Verbote? Derer bedarf es eben nicht.

    Doch, die staatlichen Regelungen braucht es. Siehe die Nichtraucherschutzgesetze, die genau das belegen. Erst diese Gesetze haben den Nichtrauchern die Freiheit gebracht.

    Und jetzt ist diese Freiheit durch eine Legalisierung von Cannabis in Gefahr. Man schreibt den Drogenkonsumenten in den vorläufigen Gesetzesentwürfen ja nicht einmal vor, wie sie das konsumieren sollen. Das Problem könnte man nämlich ganz einfach aus der Welt schaffen, in dem die Drogenkonsumenten Cannabis bspw. nur in Pillenform erwerben dürften. Dann wäre das wie bei Alkoholikern, die schaden sich mit ihrem Alkohol direkt nur selbst, aber nicht dritte. Denn den Alkohol kriegt man als Dritter nicht ab, bei Cannabis in Pillenform wäre es ganz genauso. Und schon hätte man eine brauchbare Regelung und auch wieder einen Beweis, dass Regelungen halt schon sinnvoll sein können, wenn sie gut durchgeführt sind.

     

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Kein bisschen wird deine Freiheit eingeschränkt.

    Deine Theorie, die Praxis sieht anders aus. Siehe oben.

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Du bist nicht verpflichtet diese Belästigungen hinzunehmen, kannst das selber klären und wenn dein Nachbar ein netter Mensch ist, dann unterlässt er das. Ansonsten bleibt der zivile Rechtsweg. 

    Ich sag ja, du bist ein Mensch mit viel Geld der sich das leisten kann. Ich konnte das damals nicht. Deswegen sind gesetzliche Regelungen besser, da wirksamer, als Einzelklagen. Aber siehe oben, da habe ich das schon alles durchgekaut.

     

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Und das du zum Schießen an einen Ort gehst an dem du niemanden belästigst ehrt dich ungemein. Du nimmst Rücksicht auf andere und wirst dafür auch als Nachbar viel mehr geschätzt werden. Mit Leuten wie dir umgibt man sich dann auch viel lieber, Vermieters haben mit dir wesentlich weniger Probleme und auch sonst gesellt sich gleich und gleich gern. Über kurz oder lang wird man den Kiffer aus seiner Wohnung schmeißen und ihn auf Zusammenkünften bitten zu gehen, weil man gute Menschen wie dich nicht verschrecken will. Dazu braucht es aber keinen Staat.

    Wie soll man den Kiffer aus der Wohnung schmeißen? ein Vermieter kann selbst jetzt nicht einmal Raucher aus der Wohnung schmeißen.

     

    vor 49 Minuten schrieb AmericanDad:

    Das ist alles die Gesellschaft, die kann das unter sich ausmachen. Worunter sie leider sind all die Verbote, die ein Miteinander erzwingen sollen auf welches niemand Bock hat. Ohne die staatlichen Verbote hättest du dann auch nichts mehr vor Verschärfungen zu befürchten. 

    Die Nichtraucherschutzgesetze waren das Beste, was jemals seit bestehen der Bundesrepublik im Bundestag als Gesetz beschlossen wurde.

     

    Korrektur:

    In den Landtagen. Das war ja Ländersache.

  15. vor 6 Minuten schrieb sniperd:

    Cannabis löst nur bei Menschen mit Psychosen Probleme aus.

    Wenn du es so arg "nicht verträgst" bist du eigentlich nicht zuverlässig weil du psychisch nicht stabil bist und nicht einmal eine passive Wolke aushälst.

    Du redest Unsinn. Erstens sagte ich, dass ich das Zeug nicht riechen will, das ist eine ganz andere Argumentation als du mit deinen Psychosen und zweitens kann Cannabis bei jedem Menschen Psychosen auslösen, es ist nicht anders herum, wie du behauptest, dass Menschen mit Psychosen Cannabis nicht vertragen würden.

     

    vor 6 Minuten schrieb sniperd:

    Mach das Fenster zu.

    Lies oben nochmal.

    Vermutlich heizt du aber auch im Sommer deine Wohnung mit deiner Heizung.

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  16. vor 18 Minuten schrieb AmericanDad:


    Erklär mal bitte genau warum jemand in deine Freiheit eingreift, wenn er sich berauscht, sich also selbst schädigt. 

     

    Weil man das Zeug abkriegt, obwohl man es nicht will.

    Weil man in der höchsten Hitze die Fenster schließen müsste, damit man das Zeug nicht abkriegt, obwohl man eigentlich viel lieber die kühle Luft reinlassen würde, wenn es diesen Gestank nicht gäbe.

    Weil der Gestank schon in die Wohnung geraten ist und man das nun ertragen muss, weil er nicht so schnell wieder raus geht obwohl man das alles gar nicht wollte.

     

    Und das ist nur das, was innerhalb der höchstpersönlichen Wohnung dir passieren kann, also dein Rückzugsort. Hier liegt also bereits eine erhebliche schwere der Einschränkung vor.

     

    Weiter geht es mit den freiheitlichen Einschränkungen außerhalb der Wohnung.

    Wenn der Kiffer das an Orten konsumiert, wo sich Menschen zum gesellschaftlichen zusammenleben treffen, dann kann man daran nicht mehr teilnehmen, wenn man das Zeug nicht verträgt. Hier geht es mit einer erheblichen Einschränkung der Freiheit also weiter.

     

    Du siehst also, die Freiheit Dritter wird massiv durch Kiffen eingeschränkt. Deswegen muss das reguliert werden, es ist nur folgerichtig.

    Ich als Sportschütze gehe auf den Schießstand und schieße da, damit ich andere damit nicht störe. Ich kann damit leben, der Kiffer soll das gefälligst auch.

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  17. vor 7 Minuten schrieb AmericanDad:

     

    Ich hab nichts dagegen, dass du in deiner Wohnung rumballerst. Dass du das nicht darfst ist bereits eine auferlegte Einschränkung durch den Staat. Sollte es nicht geben. Wenn du jede Nacht die Lichter mit deiner schallgedämpften 22lr Pistole ausknipsen willst, leg los. Mir doch egal. 
     


    Es geht darum, dass ihr beide unrechtmäßig eingeschränkt werdet. Es gibt von Seiten des Staates keinen Grund das zu tun. Dieser hat euch nicht einzuschränken, wenn ihr mit eurem Verhalten niemanden außer euch selbst schadet. 
     

    Wo kein Opfer, da keine Straftat. 

    Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo die Freiheit des anderen verletzt wird.

     

    Und das ist beim Kiffen eben gegeben. Oben habe ich es dir erklärt warum. Bei Schusswaffen hat der Staat schon Regelungen getroffen, damit eben niemand Zuhause einfach rumballert und andere damit gefährdet, beim Kiffen fehlt dieser Schritt noch.

    Deswegen ist es als Bürger mein Recht, so etwas, also Einschränkungen für Kiffer, zu fordern. Du aber tust so, als würde Kiffen Dritte nicht betreffen und das ist eben falsch.

     

  18. vor 55 Minuten schrieb AmericanDad:

    Klär das mit deinem Nachbarn. Nochmal, wegen so einem Pillepalle gleich die Rechte aller einschränken zu wollen, ist genau das gleiche Mindset welches zu den Einschränkungen bei dir führt. Dein Nachbar fühlt sich halt unwohl, wenn du Waffen in der Wohnung über ihm lagerst. Sowas gehört seiner Meinung nach verboten.

    Du machst hier einen Kategoriefehler.

     

    Der Sportschütze muss, um seine KK nutzen zu können, zum Schießstand außerhalb des Ortes fahren.

    Der Kiffer, der seine Drogen konsumieren möchte, muss nicht zu einem Kifferhaus außerhalb des Ortes fahren.

     

    Wir haben hier also eine Behandlung mit zweierlei Maß und keine Gleichbehandlung.

    Wäre es eine Gleichbehandlung, dann müsste der Kiffer zum Drogenkonsum auch seine Wohnung verlassen und sich zu einem Kifferhaus außerhalb der Ortschaft begeben.

     

     

  19. vor einer Stunde schrieb AmericanDad:

    Die allermeisten Waffenbesitzer denken ja genau so. Grass muss den Kiffern verboten sein, weil ich das nicht mag. Betrifft mich und schädigt mich zwar nicht, aber muss verboten sein.

    Da muss ich entschieden widersprechen. Viele Politiker dürften, wenn man beachtet, wie die sich verhalten, kiffen, vor allem bei den Grünen und deren Entscheidungen betreffen mich solange die in der Regierung sind.

     

    Außerdem steigt der Rauch von gerauchtem Grass des Nachbarn in die eigene Wohnung. Da ist man, sobald es wärmer wird, dann direkt betroffen, weil man aufgrund der Hitze ja auch die Fenster offen stehen haben möchte.

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  20. vor 12 Stunden schrieb rwlturtle:

     

    Gibt es bei Erbwaffen nicht.

    Ah danke, wieder etwas dazugelernt.

    vor 12 Stunden schrieb PetMan:

    Dazu müsste er der alleinige Erbe der Waffe sein, was er nicht ist. Und wenn der 2. Erbe nicht mitspielt landen sie halt am ende im Konverter ( keine Waffe landet in dem vielbeschriebenen Hochofen )

    Verstehe.

    vor 3 Stunden schrieb raze4711:

     

    Bei mir eine andere Geschichte.  Da geht es um Erbstreitigkeiten .

    Mit viel Geduld , Geld und Gericht könnte es geklärt werden , ist es mir aber nicht wert. 

    Ah okay. Ja, da kann ich dich verstehen.

  21. vor 7 Stunden schrieb raze4711:

    Gleiche Misere habe ich im Moment ja auch . Die Waffen meines verstorbenen Vaters werden in 2 Wochen abgeholt und vernichtet 

    Wieso das?

     

    Selbst wenn du die 4 Wochen Frist versäumt hast oder aufgrund von Kontingentgrenzen keine mehr annehmen kannst, wird dir ja noch oft die Gelegenheit gegeben die Waffe einem Berechtigten zu verkaufen oder zu überlassen.

    Bevor du sie vom Amt vernichten lässt, würde ich sie eher dem nächsten Legalwaffenhändler schenken. Manche Waffen haben sogar einen künstlerischen oder kulturellen Wert, z.B. weil sie über einzigartige Verzierungen verfügen oder ein seltenes wertvolles Modell sind. Da würde ich das Retten vor der Verschrottung durch eine Schenkung an einen Legalwaffenhändler schon als Pflicht ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

  22. Wenn etwas mit Waffen passiert, dann sind viele Politiker schnell dabei neue und schärfere Waffengesetze zu fordern.

     

    Wenn sich aber Menschen auf die Straße kleben um den Verkehr zu behindern, dann gibt es keine Politiker, die fordern, dass die Straßenverkehrsordnung verschärft werden muss.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

     

    Da könnte man doch einen Gesetzesparagrafen einführen der ungefähr lautet:

     

    Zitat

    Wer es unternimmt sich vorsätzlich auf die Straße zu kleben um den Verkehrsfluss zu behindern wird mit einer Strafe nicht unter n Tagessätze bestraft.

     

    Aber eine derartige Diskussion findet diesbezüglich nicht statt und so geht das schon seit Monaten. Finde den Fehler.

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