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Rohrzange

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Beiträge von Rohrzange

  1. vor 3 Stunden schrieb HillbillyNRW:

    ...in erster Linie wird er einen „Ruf“ in der einschlägigen Szene brauchen, einen Leumund, etwas dass für ihn bürgt.

    Das der illegale Handel das Risiko birgt, „eingezogen“ zu werden, wird kein Krimineller einfach so, bei vollem Risiko, jemand ihm Unbekannten eine Waffe verkaufen.

    Einfache Risiko-Gewinn-Abschätzung

    Ob ein ehemaliger ZJ-Anhänger einen solchen Leumund hat, wage ich zu bezweifeln.

    ...

    Da bin ich mit dir einer Meinung.

  2. vor 6 Stunden schrieb Bettina Fischer:

    Was ich auffällig finde ist, dass er EINE Waffe hatte.

    Mel ehrlich, wer als Sportschütze hat hier von uns nur EINE Waffe?

    Denke mal jeder hier hätte sich sofort 2 geholt, um 2/6 auszunutzen, oder?

    Sorry, finde ich auffällig.

    Just my 2 cents

    Siehe mein Kommentar im anderen Thread. Da habe ich dazu schon etwas geschrieben:

     


    Ansonsten zur Frage der Auffälligkeit wenn es ganz allgemein um normale Sportschützen geht abseits von diesem Täter. Es gibt auch noch junge Sportschützen, denen das Geld fehlt gleich 2 Waffen zu kaufen. So ungewöhnlich oder verdächtig wäre das meiner Meinung nach also nicht, wenn ein Sportschütze erst einmal nur eine kauft. Wenn jemand gleich eine Kurzwaffe kauft, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass er sich einen kleinen Waffentresor nur für Kurzwaffen gekauft hat, die kleinen Tresore kosten ja auch weniger und daher gar keine Langwaffe kaufen kann, weil er da noch auf einen geeigneten Waffentresor für Langwaffen sparen müßte.

  3. vor 11 Stunden schrieb Kanne81:

     

    Was passiert denn wohl mit den Erwischenden???

     

    Du hast Sorgen, solch skrupellose Typen nicht. 

     

    Wo hast die RAF trainiert? Im Ausland so wie andere auch. Mit Luftplempen, Softair oder einfach mit gebautem Schalli im Keller.

     

    Du denkst noch wie ein gesetzestreuer Bürger! Ehrenhaft, aber die vollkommen falsche Perspektive.

     

    Ja, ich verstehe schon was du meinst. Fortwährend Kriminelle, für die ein kriminelles Leben Gewohnheit ist, würden eher eine illegale Waffe am Bahnhof erwerben und wohl auch keine legale Waffe als Sportschütze bekommen. So weit bin ich deiner Meinung.

    In diesem Fall ist das aber etwas anders. Der Täter war zuvor ein unbescholtenes Blatt, zumindest aus Sicht unseres Staates. Der hat kein kriminelles Leben geführt, zumindest keines, wovon wir als Staat etwas wüssten. Ob er innerhalb seiner Religionsgemeinschaft Straftaten verübte, die nicht nach außen drangen, wissen wir ja nicht.

    Es ist also davon auszugehen, dass er, da er nicht wie ein Krimineller gelebt hat, auch nicht wie ein Krimineller gedacht hat. Dass erklärt auch, warum so einer eher viele Monate geduldig an einer Sportschützenlaufbahn teilnimmt um eine Waffe zu bekommen, als sich die Waffe illegal zu besorgen.

    Und ich schätze mal, wenn es keinen Schießsport geben würde, dann hätte er wohl eher den Jagdschein gemacht um Waffen zu bekommen, als sich eine illegale Waffe am Bahnhof zu besorgen, denn er war eben kein Gewohnheitskrimineller. Das Geld hätte er für die Jägerprüfung allem Anschein nach sicherlich dafür gehabt.

    Da er kein Gewohnheitskrimineller war, hätte er sich im kriminellen Milieu auch nicht ausgekannt, vermutlich wäre er dort auch nicht akzeptiert oder gleich gegen irgendeinen Boni verraten worden. Das Risiko, dass so einer an einen verdeckten Ermittler gerät, ist daher weitaus höher. Der Weg über den Schießsport war daher der für ihn sichere Weg.

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  4. Am 6.3.2023 um 18:13 schrieb Sebastians:

    Aber sehe ich das richtig, dass quasi alle Vorstandsmitglieder eines Schützenvereins auch reinkommen?

    https://www.iwa.info/de/besucher/zulassung

    Bin bei uns auch Sportleiter also wäre das auch gegangen?

    Ist das neu?

    Waren einige andere Sportschützen da, man kennt sich ja, zumindest vom sehen...

     

    Wenn ich das hier so lese:

    https://file-service.nuernbergmesse.de/cmsfile/155/23/2f1505f3-643e-11ed-8ffc-000d3aaeefb8--data/file?downloadFileName=IWA_Legitimation_Sicherheitsbehoerden_DEU.pdf

     

    Dann wäre ich wohl früher als Wehrdienstleistender mit dem Truppenausweis reingekommen. :)

     

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  5. vor 13 Minuten schrieb Mick Jaeger:

    Ich Frage mich wie viel Hass jemand haben kann um über 1,5 Jahre hinweg sowas zu planen!

     Da wäre ich doch zum Bahnhof gefahren, hätte 20min später gehabt was ich brauche und fertig.

    Ich würde mal spekulieren, dass es beim legalen Weg einfacher ist unentdeckt zu bleiben und eine funktionstüchtige Waffe inkl. Munition zu erhalten, der Täter braucht lediglich Geduld bzw. einen langen Atem.

     

    Eine illegale Waffe auf dem Bahnhof dürfte mit Risiken verbunden sein, denn:

    1. Die Kontaktperson die die Waffe scheinbar anbietet, könnte ein Lockvogel der Polizei sein.

    2. Es könnte unerwünschte Zeugen vor Ort beim Warenaustausch geben.

    3. Das Herstellen des Kontakts und des Geldflusses könnte überwacht werden.

    4. Die Waffe könnte funktionsuntüchtig, beschädigt, umgebaut, eine nachgebaute Fälschung usw. sein.

    5. Die Munition könnte nicht funktionieren oder überlagert sein.

    6. Außerdem gibt es dann auch keine Sachkunde für den Täter, er hat also, wenn er das nicht irgendwie anders gelernt hat, nicht wirklich Ahnung was er da kauft und wie er damit sicher umzugehen hat.

     

    Und wenn so einer eine Waffe vom Bahnhof dann hat, gibt's weitere Risiken wenn er sie testen und damit üben will. Wo soll er das machen, ohne dabei erwischt zu werden?

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  6. vor 1 Stunde schrieb fw114:

    Dieser Mensch war per Definition kein Sportschütze!

     

    Eine Meinung vom Twitteruser Alfred Ely Beach, die ich teile:

     

    In der Berichterstattung zum Amoklauf in Hamburg heißt es jetzt immer, der Täter sei Sportschütze gewesen. Ich sage: Das war er nicht. Tatsächlich weisen die bisher bekannten Fakten auf etwas ganz Anderes hin. Ein Thread:

    Lt. Polizeipräsident in der heutigen Pressekonferenz erhielt der Täter seine Waffenbesitzkarte (WBK) erst 12/2022, also vor gerade mal 1/4 Jahr. Schon das spricht dagegen, dass er „Sportschütze“ war, denn viel trainiert, also Schießsport betrieben, kann er seither nicht haben.

    Um eine WBK beantragen zu können, muss man seit mindestens einem Jahr Mitglied eines Schützenvereins sein (und in diesem Jahr mindestens 18 mal auf dem Schießstand trainiert haben). Macht eineinviertel Jahre, von der Tat zurückgerechnet.

    Von Beantragung der WBK bis zur behördlichen Ausstellung dauert es in der Regel ca. vier bis acht Wochen; der Kauf der Waffe ist dann bestenfalls eine Frage weniger Tage. Der Täter könnte also rund ein Jahr und fünf Monate vor der Tat mit der Schießausbildung begonnen haben.

    Nach Angaben der Polizei ist der Täter zwar von sich aus, aber „im Unfrieden“ bei den Zeugen Jehovas ausgeschieden. Vor rund eineinhalb Jahren.

    Mein Schluss: Der Täter hat seinen Mordlauf schon unmittelbar nach seinem Ausscheiden bei den ZJ geplant. Er hat dann die Schießausbildung begonnen, und zwar nicht, um Schießsport zu betreiben, sondern einzig mit dem Ziel, eine WBK zu bekommen und eine Waffe kaufen zu können

    Dafür spricht auch die Wahl seiner Waffe. Die Heckler & Koch P30 ist nicht ohne Grund die Dienstwaffe des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie einiger Länderpolizeien.

    ...

    Im Prinzip sehe ich das so auch.

     

    Was hier aber noch erwähnenswert wäre, ist der Sachverhalt, dass dieser Fall auch zeigt, dass die 12er bzw. 18er Regel solche Taten nicht verhindern kann. Wer Waffen erhalten will und dies über einen Missbrauch des Sportschützenbedürfnisses erreichen will, der wird sich diese Mühe machen. Dieser Fall hat das nun bewiesen.

    Man könnte das also auch mal zum Anlass nehmen über die Sinnhaftigkeit der 12er bzw. 18er Regel zu debattieren.

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  7. vor 1 Stunde schrieb Kanne81:

     

    Wäre er mit der kriminellen Energie nicht ebenfalls in der Lage gewesen sich eine Illegale zu beschaffen oder seiner Mordlust/Rachephantasien mit andern Mitteln (Sprengstoff, etc)  nachzukommen...

     

    Wie , ja beantwortet mir wie kann man so jemanden - der vorab scheinbar nicht auffällig wird - von so seinem Vorhaben abbringen?

     

    Er hätte das Vorhaben so oder so in die Tat umgesetzt. Change my Mind!

    So einen kannst du nur aufhalten, indem du die Bevölkerung bewaffnest und wehrhaft machst.

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  8. vor 15 Minuten schrieb groucho:

    Ok, Missverständnis.

    Ich bezog mich auf den Stadler, da steht 70m².

    Der Aerial steht mit seinem Preis nicht zur Diskussion. Daher habe ich mich da auch nicht mit dem Spezifikationen beschäftigt.

    Zustimmung, wir haben offenbar beide von einem unterschiedlichen Gerät gesprochen.

     

    Bezüglich dem Preis würde ich auf die laufenden Kosten achten. Ein teureres Gerät kann unter Umständen günstiger sein als ein günstiges.

    In der Wikipedia gibt es mehrere Verfahren:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Luftentfeuchter#Wirkungsweise

     

    Prinzipiell eignet sich auch ein Klimagerät mit Heizfunktion, das enthält einen Kompressor und kann die Luft ebenso entfeuchten. Im Keller bietet sich die Version mit Heizfunktion an. Die Geräte werden Massenweise produziert, das senkt die Kosten.

     

     

     

    vor 15 Minuten schrieb groucho:

     

    Das ist halt nur bedingt möglich und keine Dauerlösung.

    Ja, das war auch nur als vorübergehende Lösung vorgeschlagen. Siehe oben.

  9. vor 58 Minuten schrieb groucho:

    Da steht 70m².

    Also in dem obigen Link zu Profishop steht bei dem Gerät unter Beschreibung -> Anwendung & Funktion > Eignung:

    definitiv 70m³ für unbeheizte Räume.

    Also eine Volumenangabe und keine Flächenangabe. Letzteres macht auch wenig Sinn, da es ja um das Raumvolumen geht.

     

    vor 58 Minuten schrieb groucho:

    Es geht hier um einen Waffenraum der bereits benutzt wird.

    Da gibt es keine Fenster und die Tür kann ich auch nicht einfach aufstehen lassen.

    Ich weiß, du solltest da natürlich anwesend sein. Und mit einem starken Lüfter könntest du für eine schnelle Luftzirkulation sorgen. Idealerweise kombiniert mit so einem Faltschlauch mit möglichst großen Durchmesser.

  10. vor 20 Stunden schrieb groucho:

    Aussehen ist egal, Qualität nicht.

    Will ja nicht dauernd neu kaufen müssen.

     

    Ist das was du da empfiehlst nicht gnadenlos überdimensioniert? Da steht 70m², ich hab ja  nur 8m²...

    Da steht nicht 70m² sondern 70m³.

    Das sind Kubikmeter, also eine Volumenangabe, kein Flächenmaß!

     

    Ein Raum mit 8 m² Fläche hat bei 2,3 m Deckenhöhe ein Volumen von 18,4 m³.

     

    Zur Luftfeuchtigkeit. Selbstverständlich wirst du für eine Dauerlösung dich nach einer richtigen technischen Lösung umsehen müssen, aber so als Tipp, jetzt im Winter, wenn es draußen kalt und der Himmel blau ist, dann ist der beste Zeitpunkt den Keller zu lüften.

    Also alle Fenster im Keller aufmachen und mal richtig durchlüften lassen. Die Luft im Winter ist nämlich nicht nur kalt, sondern aufgrund der Kälte auch extrem trocken. Kalte Luft kann nämlich nur wenig Feuchtigkeit speichern. Erfolgt jetzt ein Luftaustausch im Keller, dann wird die warme Luft, die viel Feuchtigkeit enthält, aus dem Keller transportiert und durch die kalte Luft mit wenig Luftfeuchtigkeit ersetzt.

    Wenn du dann die Fenster rechtzeitig bevor die Sonne untergeht schließt, dann wird die kalte Luft im Keller aufgeheizt, während sich der absolute Feuchtigkeitsgehalt theoretisch nicht ändert und damit erhält diese dann nun aufgeheizte Luft eine extrem niedrige relative Luftfeuchtigkeit.

    Ich sage theoretisch deswegen, weil die Luft natürlich vorhandene Feuchtigkeit aus Wänden aufnehmen wird, dadurch verändert sie sie doch wieder, aber sie entzieht damit auch den Wänden und allem, was sich so im Keller befindet und Feuchtigkeit aufgenommen hat die Feuchtigkeit und genau das ist gut.
    Wenn du das im Winter ein paar mal an den richtigen Tagen machst, trocknet der Keller sehr schnell aus.

     

    Im Sommer gilt das glatte Gegenteil, da müssen die Fenster zwingend geschlossen bleiben.

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  11. vor 18 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Du meinst, dass nur schuldige schuldig verurteile Kapitalverbrecher ein lebenslanges Waffenverbot bekommen sollen, während eigentlich unschuldige, aber trotzdem schuldig verurteilte Kapitalverbrecher davon nicht betroffen sein sollten?

    Nein, ich sprach davon, dass man unterscheiden muss zwischen eindeutigen Fällen und Fälle, wo es halt nicht eindeutig genug ist. Im Zweifelsfall, also bei den Fällen, wo es nicht eindeutig genug ist und was daher praktisch auf die meisten unschuldig verurteilten zutrifft, würde ich das Risiko dann doch eingehen, solchen Verurteilten doch noch Waffen nach der Absitzung ihrer Haft zuzugestehen.

     

    In den anderen Fällen, wo man die Kapitalverbrecher eindeutig bei ihrer Tat gesehen hat, es genug Zeugen gibt und die Schuld somit absolut zweifelsfrei erwiesen ist, da sollten die keine Waffe mehr bekommen. Die Freiheit nach Absitzung der Haftstrafe, wenn eine Rückführung in die Gesellschaft möglich ist, genügt, daraus würde ich aber noch lange kein Recht ableiten dass die dann auch Schusswaffen besitzen dürfen sollen. Der Zug sollte für solche schon abgefahren sein, es gibt auch andere Hobbys, mit denen die sich dann in ihrer Freizeit beschäftigen können, z.B. Pullover stricken.

  12. vor 2 Stunden schrieb Granit:

     

    Ganz einfach weil sie ihre Schuld beglichen haben und damit auch ihre vollen Rechte zurück erhalten sollten. Ja auch mir ist bekannt das es Sonderfälle gibt.

    Deine Haltung impliziert Menschen können sich nicht ändern.

    Ich würde da unterscheiden zwischen Freiheit zurückerhalten und volle Rechte zurück erhalten.

     

    Jemandem wie Breivik oder dem Messermann in Norddeutschland vor wenigen Tagen würde ich niemals mehr die Möglichkeit zugestehen wollen, eine Schusswaffe und Munition legal zu erwerben. Die Gefahr für die Allgemeinbevölkerung ist da einfach viel zu hoch.

     

    Falls die jemals ihre Freiheit zurückerhalten sollten, dann ist die Freiheit völlig ausreichend für eine Rückkehr zur Gesellschaft. Man muss denen dann nicht auch noch Schusswaffen zugestehen, das sollte, bei eindeutigen Fällen, verwirkt bleiben. Und ein Recht auf Waffen haben wir in Deutschland juristisch auch nicht, juristisch ist es immer noch und da fehlt mir jetzt der Fachbegriff, so ne Art Erlaubnis um die man bitten darf, aber die auch verwehrt werden kann und die man nicht einfach einfordern kann.

     

    EDIT:

    Mit dem Fachbegriff meine ich übrigens nicht das Wort Bedürfnis.

  13. vor 8 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Dann würde ich persönlich eine Waffenrechtsverschärfung begrüßen, die genau das ändert, nämlich dass alle Personen, die wegen Kapitalverbrechen verurteilt worden sind, für den Rest ihres Lebens keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten. Auch gerne rückwirkend.

     

    Ich werde gleich mal einen Brief an Frau Faeser aufsetzen und sie bitten, das in ihre Überlegungen einzubeziehen.

     

    Oder würde da irgendetwas dagegensprechen?

    Dagegen sprechen würden Fälle von unschuldig verurteilten, die aber nie als unschuldig freigesprochen werden, das könnte jeden von uns irgendwann mal betreffen.

    Auch wäre es bei falscher Notwehr denkbar, deswegen hatte ich das ein paar Seiten vorher erwähnt.

     

    Das Problem ist halt, man müsste zwischen absoluter Eindeutigkeit und nicht Eindeutigkeit unterscheiden können und das ist halt kaum möglich, weil ein Urteil, wenn es mal gefällt wurde, grundsätzlich erst einmal als eindeutig gilt, sonst würde man es ja nicht fällen.

     

    Wärst du also betroffen und man würde dich wegen eines Kapitalverbrechens schuldig sprechen, obwohl du unschuldig bist, aber das Gericht entscheidet anders und revidiert diese Entscheidung auch nicht, dann dürftest du, nachdem du deine Strafe abgesessen hast, nie wieder Waffen besitzen. Und das kann dir halt jederzeit passieren, das ist oft ein wesentliches Merkmal von unschuldig verurteilten.

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  14. vor 11 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Er wurde verurteilt. Ob das ein Justizirrtum war oder nicht, können wir beide nicht beantworten.

    Eine Regelunzuverlässigkeit muss darum zwingend angenommen werden - allerdings nur 10 Jahre seit der Verurteilung plus Frist für Rechtskraft.

    Danach kann eine waffenrechtliche Erlaubnis wieder erteilt werden, egal, was man verbrochen hat. (§5 WaffG)

    Tja, das WaffG ist schon kurios.

     

    Nach §5 WaffG (1) 1. gibt es eine Befristung für die Unzuverlässigkeit, aber wenn du leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehst, siehe WaffG §5 (1) 2. gibt es diese scheinbar nicht.

     

    Mord darfst du also begehen, aber wehe, dir kullert eine Patrone aus der Jackentasche in dein Auto oder du lässt die Schreckschusswaffe auf dem Waffentresor liegen, dann kannst du das waffenrechtlich nie wieder gut machen, denn eine Befristung gibt es nach WaffG §5 (1) 2. scheinbar nicht.

    :rolleyes:

     

    Es könnte natürlich sein, dass Verstöße nach WaffG §5 (1) 2. zu einer Verurteilung führen und die Verurteilung dann wieder unter die anderen Absätze mit Befristung fällt. Bin allerdings kein Rechtsanwalt.

  15. vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Wenn es danach ginge, kann man eigentlich nur die LINKE wählen.

    Sie haben, als sie die Macht hatten, alles getan, so wie sie es versprochen haben: Deutsche ermordet. Muss nicht jedem gefallen (mir auch nicht).

    Es gibt nicht nur die Linke. Und warum sollte man den Nachfolger der SED wählen? Ich sehe darin keinen Grund.

     

    vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Alle anderen Parteien, die seit 1949 in Regierungsverantwortung waren, haben stets und ständig ihre Wahlversprechen gebrochen

    Die in der Regierungsverantwortung waren, eben und die kann man eben nicht mehr wählen und ich mache das auch nicht.

    Also keine CDU/CSU, keine SPD, keine Grünen, keine FDP und wenn man die DDR mit einbezieht, auch keine SED Nachfolgerpartei, also auch nicht die Linke.

     

    Wer nachgucken will, hier gibt's nochmal eine Übersicht, wer alles in einer Regierungsverantwortung in der BRD war:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen

     

    Für mich alle unwählbar, ohne Ausnahme. Wenn du hier für dich andere Maßstäbe setzt, dann ist das aus meiner Sicht zwar bedauerlich, immerhin könntest du anderen mal eine Chance geben, aber ändern kann ich das auch nicht, es ist schließlich deine Entscheidung, wenn du diejenigen, die ihr Versprechen dir gegenüber gebrochen haben und die nie dafür gerade standen, noch einmal wählst.

     

    Ich mache das nicht.

     

    vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

    und ihre Wähler nach Strich und Faden getäuscht, betrogen und belogen - und ausgeraubt. auch die GRÜNEN, die hoch und heilig versprachen, Frieden zu halten (haha, Herr Turnschuh-Fischer!)  und niemals Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Noch Fragen Kienzle? SPD??? "Wer hat euch verraten - Sozaildemokraten!"  FDP und die Union - Tango Korrupti! Pfui Deibel! Nicht mal mit der Kohlenzange kann man diese kontaminierten Parteien anfassen!

    Tja, die darf man halt alle nicht wählen.

  16. vor 11 Stunden schrieb GermanKraut:

    https://openjur.de/u/2326605.html

     

    In Deutschland verurteilter Vergewaltiger und Mörder einer Frau bekommt den Jagdschein und darf legal Schußwaffen besitzen.

     

    Ist doch eine wirklich sehr großzügige Perspektive, nach "Altlasten aus der Vergangenheit" wieder Waffen zu besitzen.

     

    Besser gehts doch gar nicht mehr, oder wie seht ihr das?

    Ich habe jetzt nur bis Abschnitt 17 gelesen, da es auch schon recht spät ist. Aber bezüglich deiner Frage. Mich würde hier das Urteil interessieren, wie es dazu kam, dass er des Mordes schuldig gesprochen wurde. Ohne diese Information ist es schwer, auf obiges neue Urteil überhaupt Stellung zu nehmen.

     

    Aus dem neuen Urteil geht nur hervor, dass man ihn lediglich anhand von Indizien überführt hätte, er aber die Tat bis heute leugnet und die Leiche hat man auch nie gefunden.

     

    Da stellt sich für mich gleich die Frage, was wenn er die Tat nicht begangen hat? Unschuldig verurteilte gibt es genug und wenn er, wie er angibt, unschuldig sein sollte, dann kann er logischerweise nicht wissen, wo die Leiche ist.

     

    Dann wird im Urteil noch erwähnt, dass er die Leiche mithilfe seiner Mutter verbrannt und die Asche vergraben haben solle. Um Leichen bis einschließlich der Knochen restlos zu verbrennen sind sehr hohe Temperaturen notwendig, das ist gar nicht so einfach. Aufkommende Fragen wie, hat man die Böden nach Ascheresten untersucht und den vermuteten Ofen untersucht, ob der überhaupt auf eine ausreichende Temperatur kommt, werden in diesem Urteil nicht beantwortet.

     

    Sollte er die Tat, wie das Urteil besagt, aber doch begangen haben, dann war die kriminelle Energie und das Wissen zur Spurenbeseitigung erheblich. Dass er nie verraten hat, wo die Leiche liegt, erachte ich als besonders schwerwiegend bezüglich der Frage, ob hier überhaupt ein Vertrauensbasis bestehen kann, ihm eine ausreichende Zuverlässigkeit bezüglich einem Waffenbesitz zuzugestehen. Anderseits schwimmt aber immer auch mit, dass das Mordurteil vielleicht nicht ausreichend war, siehe dazu der vorherige Abschnitt.

     

    Bei so einem Fall muss ich also passen. Die Widersprüche oder zumindest das Informationsdefizit über das alte Urteil ist da viel zu groß um da zu einer eindeutigen Meinung zu kommen.

     

    Wäre der Fall anders, z.B. dass es eindeutig wäre, dass er den Mord begangen hat, z.B. weil er die Leiche gezeigt hat oder die Tat zugegeben hat, oder es Zeugen gegeben hätte usw. dann würde ich allerdings das neue Urteil vom Richter bezüglich der Zuverlässigkeitsfrage als höchst fragwürdig einstufen. Und dass er ein Dam- und Rotwildgehege zu betreiben hat, würde ich hier auch nicht gelten lassen. Andere Menschen haben wegen viel Geringerem sich von ihren Waffen oder ihrer Arbeit trennen müssen.

  17. vor 13 Stunden schrieb MB69:

    Du führst fast nur Dinge von Zeiten an, in denen die heutigen Aktiven nicht beteiligt waren - und ein gesellschaftlich ganz anderer Kontext zu vielen Themen herrschte.

    Ob eine Partei ihr Wort hält oder ihre Wähler verrät kann man nur an der Historie erkennen. Und die Aktiven von heute waren auch damals schon da, sie waren höchstens nur ein paar Stufen weiter unten, aber oftmals schon bereits im Parlament.

    vor 13 Stunden schrieb MB69:

    Für mich zählt heute und die Zukunft.

    Umso wichtiger ist die Geschichte.

  18. vor 52 Minuten schrieb GermanKraut:

     

    Zu 1:

     

    Jeder illegale Waffenbesitzer kann straffrei seine Waffen abgeben. Und damit ist der dann sofort entkriminalisiert. Kurz und problemlos.

     

    Zu 2:

     

    Nach 15 Jahren Waffenverbot kann die betreffende Person nach Vorlage einer erfolgreich bestandenen MPU und keinerlei Vergehen in diesen 15 Jahren wieder Waffen erwerben.

     

    Sollte als Perspektive problemlos genügen.

     

    Kann man bedingt (Details siehe weiter unten) zwar machen. Für 1 ist aber eine Waffenamnestie nötig, die in der Regel zeitlich begrenzt ist und 2017/2018 gab es die ja auch, endete dann aber. Soll die generell immer gelten?

     

    Aber wie willst du solche Fälle regeln?

    https://openjur.de/u/2344607.html

     

    Da ging es zwar auch um eine falsche Aufbewahrung, aber der Punkt, worauf meine Frage abzielt ist der illegale Waffenbesitz.

    Der Mann war zum einen Legalwaffenbesitzer und zum anderen hatte er eine Waffe auf dem Dachboden gefunden und somit illegal besessen. Soll der auch Amnestie kriegen oder soll ihm die Zuverlässigkeit aberkannt und die legalen Waffen weggenommen werden, wenn er die Illegale Waffe zur Abgabe melden würde?

     

    Punkt 2 sehe ich kritischer. Es gibt Fälle, z.B. Mord, da sollte jemand nie wieder Waffen besitzen. Und mit Mord meine ich hier jetzt nicht solche Fälle, bei denen der Täter glaubte in Notwehr zu handeln, sondern vorsätzlichen gezielten absichtlichen Mord.

     

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  19. vor einer Stunde schrieb P.E.P:

    Nicht jede Waffenart gibt es als SRS und teilweise unterscheidet sich auch die Bedienung.

    Klar, aber Revolver und Pistole gibt es und für eine Grundeinführung und den richtigen Umgang mit Waffen sind diese erst mal durchaus ausreichend.

    Den Umgang mit Stecher und Unterrepetierer kannst du dann immer noch auf dem Schießstand beibringen, wenn deine Waffen wirklich so speziell sind und du keine einfacheren Alternativen fürs Probeschießen und Reinschnupern zur Verfügung hast.

  20. vor 9 Stunden schrieb MB69:

    Ohne die FDP hätten wir längst ein Tempolimit.

    Für ein Tempolimit hätte Rot Grün und Dunkelrot gar keine Mehrheit.

    vor 9 Stunden schrieb MB69:

    Die FDP stand schon lange sehr klar FÜR eine deutlich bessere Ausstattung unserer Bundeswehr, unserer Verteidigungsfähigkeit.

    Das kann man so nicht bestätigen. Die FDP war von 2009 bis 2013 Teil der Regierung und in dieser Zeit wurde im Jahr 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt.

    Weiter wurde die Truppenstärke, die 2010 bei 220.000 lag, bis zum Dezember 2013 auf 185.000 Soldaten reduziert. Alles innerhalb der Zeit, in der die FDP die Zügel der Macht in der Hand hatte.

    vor 9 Stunden schrieb MB69:

    Ohne die FDP wäre nicht mal die Restlaufzeit der 3 AKW´s möglich gewesen.

    Die FDP hat den Ausstieg aus der Kernenergie Ende 2011 mitbeschlossen. Auch das war genau in der Zeit, als die FDP das Zepter der Macht in der Hand hatte.

     

    vor 9 Stunden schrieb MB69:

    Und ja, ohne die FDP wäre ein deutlich verschärftes Waffenrecht, möglicherweise sogar über den bisherigen Referentenentwurf hinaus,

    längst Gesetz.

    Ohne die FDP wäre keine Ampel zustande gekommen.

    vor 9 Stunden schrieb MB69:

    Diejenigen, die die FDP immer noch wegen ein paar Monaten Kompromiss zu Corona-Maßnahmen als Umfaller betiteln können ruhigen

    Gewissens selbst .50 ohne Gehörschutz schießen - denn sie haben definitiv den Schuss nicht gehört !

    Die FDP war anfangs bedauerlicherweise für die Uploadfilter. Erst die Massendemonstrationen auf der Straße gegen Artikel 13 bzw. 17 haben ihre Meinung geändert. Das zeigt aber auch, dass sie sich entweder nicht richtig informiert oder gerne auch mal Entscheidungen gegen den Bürger durchboxt, wenn es dieser nicht merkt. Die Richtungswende am Ende war nichts anderes als reiner Populismus zum Stimmenfang und keine innere Überzeugung die Freiheit zu verteidigen. Denn wer eine innere Überzeugung hat, die Freiheit zu verteidigen, der hätte auch ohne Demonstrationen bereits vorzeitig gegen die Uploadfilter gestimmt:

     

    Hier ein Vorher und Nachher Abstimmungsergebnis der einzelnen Politiker zu den Uploadfiltern:

    https://www.facebook.com/NeinZuArtikel13%2Fposts%2Fpfbid026DfQYFpzKRNJ9P1m6jHpPUtv2T898kmo4ErurtfUSyHR5DZHsQruLDbkTQo4uuql

     

    Aber selbst diese Richtungswende reichte nicht alle FDP Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen. Wolf Klinz (FDP) glänzte mit Abwesenheit, bei dieser für die Freiheit des Internets wichtigen Abstimmung. Und leider ging die Freiheit verloren, die Uploadfilter wurden gegen den Bürgerwillen in der EU durchgeboxt.

     

     

    vor 9 Stunden schrieb MB69:

    War nie meine Partei, jetzt und in nächster Zeit für die nächsten Wahlen ist sie es definitiv.

    Die FDP wird weiterhin nicht meine Partei sein, das sagte ich aber auch schon ein paar Seiten weiter vorne.

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  21. vor 21 Stunden schrieb P.E.P:

    Wenn ich jemanden zum Schießen mitnehme mache ich Sicherheits- und Technikeinweisung zu Hause um eben dort kostbare Zeit zu sparen!

    Das mache ich, wenn, dann mit einer SRS. Die darf er nämlich derzeit noch auch ohne Sachkunde in der Hand halten, wenn er über 18 ist.

     

    vor 21 Stunden schrieb P.E.P:

    Urteil wirst Du keins bekommen, weil Deine Ansicht so abwegig ist, dass es niemals vor Gericht gehen wird…

    Es hat schon die kuriosesten Gerichtsverfahren gegeben.

  22. Am 1.2.2023 um 23:56 schrieb Mittelalter:

    Ich verstehe zwar was du meinst... 

    Aber als Alternative eine von chinesischen Jugendlichen aufm Lehmboden zusammengelötete Platine zu nennen ist schon fast ein guter Scherz :crazy:

    Tut mir Leid, aber du hast offensichtlich keine Ahnung wie Platinen in China bestückt werden. Hier, informiere dich:

     

     

    Hier sieht man die Bestückung etwas genauer, obiges Video war mehr Platinenherstellung und weniger Bestückung:

     

     

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  23. Also ich finde die Kombination 2 elektronische Tresore mit jeweils mechanischem Notfallschlüssel am sinnvollsten.

    Die Schlüssel kann man Überkreuz im jeweils anderen Tresor lagern und für den Alltag bequem zum Öffnen die Elektronik nutzen. Sollte die Elektronik bei einem Tresor mal ausfallen, kann man den Notfallschlüssel aus dem anderen Tresor holen.

    Bei den Tresoren reicht es in der Regel, wenn nur einer für Langwaffen ist. Der andere kann somit als Kurzwaffenschrank günstiger ausfallen.

     

    Mechanische Zahlenschlösser sind mir in der Qualität zu unsicher.

     

    Mechanische Schlösser mit Schlüssel sind da zwar besser, aber dann hat man das umständliche Problem mit dem Schlüssel.

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