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Rohrzange

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Beiträge von Rohrzange

  1. Die Medien begleiten die Polizisten nur und filmen dann, was sie zu sehen bekommen. Da steckt der Lauf dann plötzlich in dem Gerät und der Journalist kann dann fragen, was der Polizist da macht und weshalb er das macht.  Der Journalist wird wohl kaum vorher dem Polizisten sagen: "Machen sie mal eine Überprüfung der Waffe und führen sie das so durch, dass wir es gut mit der Kamera aufzeichnen können." Der Sender bezahlt zudem auch nicht die Polizisten, sondern das macht unser Staat. Also muss der Polizist auch keinen Anweisungen von den Medien folgen, der bereitet sich auf den Einsatz vor und muss in n-Minuten fertig sein. Für lange Dreharbeiten ist da gar keine Zeit, d.h. die Medien müssen an Material nehmen, was man ihnen bietet.

     

    Aber ist auch egal, wir werden es ohnehin nie erfahren. Es sei denn ein Kollege des Polizisten erzählt es, wie es da ablief.

  2. vor 2 Stunden schrieb Klaas:

    Um mit Radio Eriwan zu antworten: Im Prinzip ja, aber wenn die Dokumentation  fehlt, was bei Amateuren und leider auch bei zu vielen Fachleuten die Regel ist, dann kannst Du mit dem Quellcode wenig bis nichts anfangen.

     

    Eine Software zu dokumentieren ist gar nicht so einfach. Was soll die machen ? Wie wird das umgesetzt? Womit wird das geprüft? Um nur einige der hier relevanten Fragen zu stellen.

     

    Klaas

    Wir reden über ein Frontend für eine SQL Datenbank. Das wird nicht besonders komplex sein.

    Doku ist dann das Lastenheft, was sowieso erforderlich ist. Das Pflichtenheft, der kommentierte Quellcode und fürs Prüfen legt man noch die unit-tests bei.

     

  3. vor 9 Stunden schrieb weyland:

     

    Worst Case.

    Irgendwann ist der Programmierer weg, hat keine Lust mehr, war doch nicht so gut wie gedacht. etc.  Dann steht man vor den Trümmern seiner Vereinsverwaltung.

     

    Man kann sich auch den Quellcode geben lassen und in der Regel dürfte das dann ein Frontend für ein bestehendes SQL Datenbanksystem werden.

     

     

    Zitat

    Außerdem sollte man als Vorstand nicht vergessen, daß man sich auch innerhalb eines Rechtsrahmens bewegt, der auf Schluderei und Unfähigkeit mit empfindlichen Strafen reagieren kann.

    Unter anderem sind "technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheits- und Schutzanforderungen des Bundesdatenschutzgestzes und der Datenschutzgrundverordnung erfüllt sind". Da fallen so Stichworte wie "Stand der Technik" und "zügige Wiederherstellung der Daten nach einem Zwischenfall", die der Heimprogrammierer selten zu erfüllen in der Lage ist.

    Aus dem Grund habe ich gesagt, wenn keine Banking- und Onlinefunktion benötigt wird. Dann ist das nämlich nur eine Anwendung, die auch auf einem abgeschottenen Inselrechner laufen kann, vergleichbar mit der selbstgestrickten Excel Tabelle, nur in viel bequemer in der Anwendung. Eine zügige Wiederherstellung ist kein Problem, wenn ein SQL DBMS verwendet wird. Außerdem muss das kein Heimprogrammierer sein, er kann durchaus dafür qualifiziert sein und sich mit seinen Fähigkeiten ehrenamtlich im Verein einbringen.

  4. vor 11 Stunden schrieb Elo:

    Such mal nach "nabco" und ggf. "APC-200-LE".

     

    Ähnliches Modell?

     

    (Linkquelle: Youtube - Boom Boom Firearms Training)

    Danke, also ist es so wie ich vermutet hatte. Der Lauf muss in das Ding gesteckt werden. Was mich allerdings überrascht ist die kurze Länge dieses Geräts, dachte ja, dass das Geschoss irgendwo dahinter weiterlaufen und dann dort seine Energie abbauen kann. Hier scheint es aber nun so, dass der Energieabbau auf wenige cm erfolgt. Ist das Rohr mit Sand gefüllt, weiß das jemand? Und ist es auch für bleifreie Geschosse geeignet, die bspw. einen etwas höheren Härtegrad aufweisen können?

     

    vor 11 Stunden schrieb DaTaXi:

     

    Sorry, aber was soll das nun? Du kannst dir die Funktion doch selbst erklären (hast du ja auch). Dir ist aufgefallen, dass ein Mensch das nicht nach genauer Dienstvorschrift gehandhabt hat. Behalt es für dich und hoffe, dass es andere tun, wenn du mal was "falsch" machst.

     

    Tut mir Leid, aber da muss ich dir entschieden widersprechen, es handelt sich hier schließlich um einen Vorgang, der der Sicherheit dienen soll und bei dem es bei einer falschen Handhabung, wie im Video zu sehen, zu einer Gefährdung von Dritten kommen kann. Wäre ich die Bildzeitung, dann würde ich das auf die Titelseite bringen, fett hervorgehoben mit der Überschrift "Polizist überprüft Waffe falsch". Damit auch der letzte Polizist im Land daraus lernt und der Fehler nie wieder gemacht wird. Das Geschrei wäre nämlich groß, wenn bei einer falschen Handhabung sich tatsächlich mal ein Schuss lösen sollte und dabei jemand unbeabsichtigt mit schweren Folgen verletzt oder gar getötet wird.

     

    vor 9 Stunden schrieb Maure:

    Der macht das richtig! 

     

    Offenbar nicht, wie das obige Lehrvideo in Elos Kommentar zeigt. Auf der Webseite des Herstellers Nabco steckt der Lauf der Waffe auf allen Fotos in diesem Gerät und in der Zubehör Sektion gibt es sogar ein Anleitungsposter, auch da steckt der Lauf der Waffe im Gerät. Vielleicht sollte diese Polizeistelle sich mal so ein Poster anschaffen und über das Gerät hängen.

     

    vor 7 Stunden schrieb gunvlog:

     

    Das ganze muss für das Fernsehen entsprechend dargestellt werden. Ob es korrekt oder stimmig ist, spielt keine Rolle. Der nicht Waffenbesitzer ist der Zielpersonenkreis der Reportage, nicht der Waffenbesitzer.

     

    Das wäre zwar eine Erklärung die man nicht gänzlich ausschließen kann, diese halte ich aber aus folgenden Gründen für eher unwahrscheinlich.

    1. Ein Polizist, der das Gerät regelmäßig benutzt, wird allein aufgrund des Muskelgedächtnis den Lauf der Waffe ohne groß nachzudenken in das Gerät stecken und wenn dann der Reporter fragt, warum der Lauf der Waffe plötzlich in dem Gerät steckt, das erklären.

    2. Auch bei Anwesenheit der Kamera muss die Sicherheit gewährleistet sein.

    3. Damit alle Füße still bleiben und keine Maßregelung droht, würde man eher darauf achten, es streng nach Vorschrift zu machen und nicht extra für die Kamera falsch.

    4. Wenn man schon gefilmt wird und weiß wie es geht, dann macht man es richtig, damit andere sehen, wie das richtig gemacht wird. Stichwort: Vorbildfunktion.

     

    Die wahrscheinlichste Erklärung wäre somit eher, der Polizist benutzt das Gerät nie oder weiß es nicht, wie man es richtig benutzt.

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  5. Am 12.4.2024 um 07:41 schrieb heinzaushh:

    ...

    - möglichst einfach und simpel

    ...

     

    Jemand einen praktischen Tip?

    Falls keine Banking- und Onlinefunktion benötigt wird und ein Mitglied mit Programmierkenntnissen im Verein vorhanden ist, dann ist selber programmieren am flexibelsten. Und damit sind dann auch die Merkmale einfach und simpel und zugeschnitten für die Bedürfnisse des Vereins möglich.

  6. Am 19.12.2023 um 15:42 schrieb TwoSix:

    Deshalb nutze ich nur noch Lithium-Batterien (Energizer). Da läuft nichts aus und die wiegen sogar paar Gramm weniger als herkömmliche 😉

     

    Lithium Batterien als 1,5 V Typ wollte ich auch gerade vorschlagen, aber dann habe ich noch einmal darüber nachgedacht. Lithium kann, wenn die Batterie beschädigt wird, sehr heftig mit der Feuchtigkeit in der Luft reagieren und so eine Reaktion will man nicht am Kopf herum haben. Deswegen rate ich von so einer Lösung dann doch eher ab.

     

    Es gäbe noch NiMH Akkus, wenn man da welche mit einer geringen Selbstentladung nimmt (z.B. Eneloop NiMH Akkus), dann halten die auch ein paar Monate durch. Man muss sie dann aber auf jeden Fall aufladen, denn die Spannung sollte nicht unter 1 V fallen, da dies die Akkus zerstört. Die Nennspannung liegt bei NiMH Akkus leider nur bei 1,2 V, das müsste man dann am Gehörschutz testen, ob der mit 2 x 1,2 V noch zufriedenstellend funktioniert. Moderne Elektronik sollte das eigentlich schaffen und NiMH Akkus können unter Last diese Spannung länger aufrecht erhalten, als normale Alkaline Batterien mit einer Nennspannung von 1,5 V. Bei denen fällt die Spannung sehr schnell ab, weswegen die sogar viel schneller in den Bereich von unter 1,2 V fallen.

    NiMH Akkus gasen im Fall der Fälle nur Wasserstoff aus, und der verfliegt. Daher gibt es mit NiMH Akkus keine Sauerei im Batteriefach. Und im Gegensatz zu Lithium Batterien fangen die NiMH Akkus kein Feuer und sind somit sicher im Umgang. Was sie nicht mögen ist Kälte und somit Temperaturen unter 0°C, das könnte ein Nachteil sein.

     

    EDIT:

    Noch als Ergänzung. Für NiMH Akkus benötigt man ein geeignetes Ladegerät. Ein uraltes Akkuladegerät für NiCD Akkus ist für NiMH Akkus nicht geeignet.

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  7. Es geht um den folgenden kurzen Moment bei 1:06 min in folgendem Video:

     

     

     

    Man sieht in dieser kurzen Szene bei 1:06 min, wie der Polizist seine Waffe vor einem roten Metallrohr überprüft. Ich vermute mal, dass dieses Metallrohr als Kugelfang dienen soll, für den Fall, dass sich in der Waffe noch ein Geschoss befinden sollte und sich unbeabsichtigt, bei der Überprüfung der Waffe, ein Schuss löst. Als ich früher in der Bundeswehr noch Wache schieben musste, hatten wir genau für so etwas einen Sandhaufen vor dem Wachhäuschen. An dem mussten wir die P1 entladen und überprüfen. Hätte sich ein Schuss gelöst, dann wäre das Geschoss im Sandhaufen gelandet.

     

    So wie das aussieht, ist dieses rote Metallrohr von Innen mit einer Art Gummi ausgekleidet und das Metallrohr selbst enthält zusätzlich an der Seite noch Bohrungen. Ich vermute  mal, dass der Gummi dazu dient, dass man den Lauf der Waffe in das Rohr stecken kann, ohne dass die Waffe dabei zerkratzt und sollte sich dann bei der Waffenüberprüfung ein Schuss lösen, dann dienen die Bohrungen dazu, den Gasdruck entweichen zu lassen, während das Geschoss in diesem Rohr sicher verschwindet um dann auf der anderen Seite in irgendeiner Art Kugelfang oder was die Energie des Geschosses abbaut, landet. Damit wäre also eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen.

     

    Nun macht der Polizist in dieser Szene aber folgendes, er steckt den Lauf der Waffe nicht in das Metallrohr, sondern hält die Waffe in einem Abstand von ca. 2 cm vor das Rohr. Und da frage ich mich gerade, ob das so richtig ist? Denn sollte sich nun ein Schuss lösen, dann kann es nicht ausgeschlossen werden, dass er im Moment der Schussabgabe die Waffe leicht verzieht und das Geschoss nicht im Metallrohr verschwindet, sondern auf die Kante des Metallrohrs trifft und dann sich als Querschläger im Raum verteilt. Demnach würde hier höchste Lebensgefahr für Personen im Raum durch eine falsche Handhabung bestehen.

     

    Wer kennt so ein kugelfangartiges Metallrohr und kann dazu etwas sagen, also wie das richtig zu benutzen ist? Das würde mich mal interessieren.

     

    • Wichtig 1
  8. vor 9 Minuten schrieb raze4711:

    Deine beiden Preise sind ca 50% zu hoch .

    Was hast du für den Jagdschein bezahlt ? 

    Für den Kurs damals mit allem ca. 1900 €. Bin davon ausgegangen, dass das heute wegen der Inflation etwas mehr ist. Aber im Grunde sind das eh nur grobe Richtwerte, letzten Endes muss er schauen, was das für ihn vor Ort kostet. Lieber etwas höher schätzen, als darunter.

  9. vor 43 Minuten schrieb raze4711:

    Auweia . Was für eine Preisermittlung 🤪

     

    Wo lag ich weit daneben?

     

    EDIT:
    Okay, die eigentliche Prüfung ist natürlich günstiger. Ich dachte jetzt mit Lehrgang. Den Lehrgang muss man aber zumindest einmal gemacht haben, insofern wird man um diese Kosten nicht herum kommen.

  10. vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

    Ah ja, jetzt verstehe ich was du meinst.

     

    Du meinst das hier:
     

    Zitat

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

     

    Ja, da hast du natürlich recht. Das wäre dann eine Ausnahme.

  11. Am 18.3.2024 um 10:00 schrieb Schlange89:

    Hallo allerseits ich möchte mich erst Mal für die Aufnahme bedanken.Ici habe mir Privat einen Umarex 100 Jahre US Army in oliv grün zugelegt und hätte gerne eure Meinung zu der Waffe gehört.Die Pistole besitzt die original Griffschalen wie bei der scharfen und die original Aufschrift.

    Ich versuche mal eine ernsthafte Antwort:

     

    Ich hätte keine Schreckschuss Pistole genommen, sondern einen Schreckschuss Revolver. Grund, wie bei echten Waffen auch, knallt der Revolver zuverlässiger. Bei der Pistole kannst du Ladehemmung haben.

     

    Wichtig ist, dass das PTB Zeichen im Kreis drauf ist.

     

    Wem eine möglichst langfristige Funktionsfähigkeit einer Schreckschusswaffe wichtig ist, der schaut besser nach alten gebrauchten Schreckschusswaffe mit PTB Zeichen im Kreis. Grund: bei manchen alten sind manche wichtigen Teile aus einem besseren Metall oder das Material an manchen Stellen dicker.

  12. Am 18.3.2024 um 17:12 schrieb Schlange89:

    Hallo mich würde interessieren wo man eine Waffen Sachkundeprüfung machen kann und was so eine in etwa kostet.

    Für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist ein Bedürfnis erforderlich, siehe:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__8.html

     

    Wenn man als Bedürfnis den Grund am Schießsport teilnehmen zu können hat, dann tritt man in einen Schießsportverein ein, nimmt regelmäßig am Schießtraining teil und achtet darauf, wenn Angebote zur Sachkundeprüfung bekannt gemacht werden. Dort melden man sich dann an. Die Sachkunde für die Schießstandsaufsicht sollte man gleich mitmachen. In der Regel wird die im Paket gleich mit angeboten. Kostenpunkt nur für den Sachkundelehrgang + Prüfung ca. 160 € aufwärts. Der Mitgliedsbeitrag für den Schießsportverein und die laufenden Kosten sind da nicht dabei.

     

    Wenn man als Bedürfnis den Grund Jäger zu werden hat, dann entweder über eine Jagdschule oder über die örtliche Jägervereinigung.

    Kostenpunkt ersteres ca. 5000 € aufwärts. Kostenpunkt letzteres ca. 2500 €  aufwärts. Nach der Sachkunde muss dann ein Jagdschein gelöst werden, der regelmäßig extra Geld kostet.

     

    Bei allen anderen Bedürfnisgründen keine Ahnung.

    • Wichtig 1
  13. Am 16.3.2024 um 09:29 schrieb geissi:

    Am besten sprichst Du vorab mit Deiner Waffenbehörde am Ort. Da gibt's einen sog. Sachbearbeiter, der Dir alle Fragen beantworten kann.

     

    Und soll er dann dem Sachbearbeiter wirklich erzählen, dass sein waffenberechtigter Schwiegervater schon so alt ist, dass er den Verkauf einer Waffe nicht mehr selbständig durchführen kann? Wenn es schlecht läuft dann versendet der Sachbearbeiter nach dieser Erkenntnis und Vermutung über eine fehlende körperliche Eignung ein Schreiben mit der Aufforderung die Waffen abzugeben oder einem anderen berechtigten Dritten innerhalb einer Frist zu überlassen, dann hätte er nicht einmal ausreichend Zeit, die Waffen auf eGUN zu verkaufen.

     

    Siehe dazu auch:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html

     

    Kanufahrn, du kannst deinen Schwiegervater beim Waffenverkauf lediglich nur unterstützend Hilfe leisten, z.B. wie man den Computer bedient oder auf eGUN einen Account erstellt, aber bei allem was mit dem Umgang mit Waffen zu tun hat muss er als Waffenberechtigter immer die alleinige Gewalt über die Waffe ausüben und nicht du, sofern du keine Waffensachkunde, Eignungsnachweis usw. hast, wovon ich aufgrund deines Eingangkommentar ausgehe.

     

    Am sinnvollsten wäre es meiner Meinung nach im Schützenverein nachzufragen, ob man dort die Waffe möchte. Manchmal sind die Läufe der dortigen Waffen so ausgeleiert, dass neue gebrauchte Waffen eine gute Ergänzung sind, bzw. die alten kaputten dann verschrottet werden können. Mit Geld würde ich aber nicht rechnen, es kann sein, dass man die Waffe nur geschenkt annehmen möchte. Das liegt einfach daran, weil der Markt für alte Gebrauchtwaffen aufgrund der Gesetzeslage kaputt ist. Die meisten kriegen für eine alte gewöhnliche Waffe nichts mehr bzw. finden keine Abnehmer.  Dann bleibt als Lösung nur übrig, die Waffe einem Berechtigten (z.B. andere Sportschützen, der Schützenverein selber, ein Waffenhändler) abzugeben oder die Waffe zur Vernichtung der Waffenbehörde zu übergeben oder später, als Erbe die Waffe zu übernehmen.

    Bei alten Waffen, für die sich keiner interessiert, kann es zudem Monate dauern auf eGun einen Käufer zu finden.

     

    Beim Erben kann nur der Erbe die Waffen erben, wer der Erbe der Waffen ist, sollte also vor dem Tod klar per Testament oder vergleichbarem dokumentiert sein. Ein Erbe kann nämlich nicht irgendeinem anderen nicht Waffenberechtigten die Waffen im Sinne des Erben überlassen, denn gemäß WaffG ist nur der Erbe erbberechtigt und für den gibt es eine Ausnahme, wenn er selbst nicht waffenberechtigt ist.

    Außerdem muss die 4 Wochenfrist eingehalten werden. Wenn man die Waffen als Erbe übernimmt, dann braucht man in der Regel einen neuen Waffenschrank, denn ein alter A oder B Waffenschrank genügt nicht, die Altbestandsregelung gilt beim Erben auch nicht. Dann benötigen die Waffen ein Blockiersystem, die etwa 200 bis 300 € pro Waffe kosten, wenn der Erbe nicht waffenberechtigt ist. Aus diesen beiden Gründen lohnt sich ein Erben der Waffen daher meist nicht, sofern es nicht gerade eine wertvolle oder moderne Waffe ist.

    Siehe dazu WaffG § 20.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html

     

    Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich das ganze Waffengesetz einmal vollständig durchzulesen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

     

     

     

     

     

     

    • Wichtig 1
  14. Am 21.3.2024 um 01:00 schrieb Lavendel:

    3/4 der Bleibelastung beim Sportschießen kommen aus dem Abbrand des Zündhütchens und nur 1/4 aus dem Abbrand des Geschoßbodens.

    Zündmasse ist bei KK reichlich vorhanden.

    Was ist mit dem Bleiabrieb von KK Munition am Lauf? Selbst wenn das Blei sich lediglich verformt, so müsste doch zumindest eventuell vorhandenes Bleioxid zu einem Abrieb führen.

  15. vor 17 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

    Bei den Polizisten geht es immer um die Trainer und Ausbilder, die ständig im Schießbetrieb arbeiten. 

     

    Im übrigen verwendet die Polizei sogar bleifreie Geschosse (Green Range, Action usw.)

     

    Die Zündhütchen sind Blei-, Barium- und Antimonfrei.

     

    Friedrich Gepperth

     

    Wenn die Polizei bleifreie Geschosse und bleifreie Zündhütchen verwendet, wie kommt dann bei denen Blei durch den Schießbetrieb in das Blut? Das müsste dann doch eine ganz andere Bleiquelle sein.

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  16. vor 2 Stunden schrieb Valdez:

    Dieser Staat hat keinen Bock auf LWB. Ist das endlich verstanden? Gegenwind machen.

     

    Bei den Zugroasten interessiert es den Staat bei den illegalen ja schließlich auch nicht. Kann man täglich nachlesen.

    Dazu müsste man erst einmal den Medienstaatsvertrag aufkündigen, damit der politisch agierende öffentliche Rundfunk seine Zuschauer und somit die Wähler nicht mehr durch eine falsche einseitige Berichterstattung gegen LWB und den legalen Waffenbesitz aufhetzen kann.

     

    Per Volksentscheid auf Landesebene wäre das machbar, hier gibt es auch eine Aktion dazu:

    https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html

     

  17. vor 9 Minuten schrieb JuergenG:

    Wieviele Waffenräume wurden bisher geknackt und ihres Inhaltes beraubt?

    Das hört sich fast an, wie ministerialbürokratische Hühnerkacke!

    Bevorzugst du also die folgende generelle Limitierung?

     

    vor 10 Stunden schrieb zickzack:

     

    Wenn das folgende die  Zugeständnisse sind dann kann die FDP gerne zustimmen:

    • ...
    • Erweiterung der Gelben WBK auf 20 Waffen
    • Deckelung des Jagdscheins auf 20 LW (als Rechssicherheit für Jäger, damit nicht jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht)
    • ...
    • ...
    • Erweiterung des Grundkontingents auf 5 KW und 5 HAs
    • Wettkampfnachweis für Überkontingent wie in Bayern
    • ....

    Das wäre in meine Augen akzeptabel im Gegenzug zu einer MPU Pflicht (bevor jetzt einige maulen: Die MPU Pflicht gibt es in vielen europäischen Ländern)

     

    Also lieber n+m Waffen gar nicht besitzen dürfen, als weitere Waffen nach n in weiteren Sicherheitsvorkehrungen festzuschließen?

  18. vor 4 Minuten schrieb JuergenG:

    Warum gerade da doppelt gemoppelt? Waffenräume haben i.d.R. Türen ab 0 oder I aufwärts und das Mauerwerk ist bereits vorgeschrieben. Was da "verschließbare Waffenhalterungen" noch an Sicherheitsgewinn bringen sollen?

    Aus Gründen der Gleichberechtigung.

     

    Wenn du einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe 1 auf n Waffen aus dem Grund limitierst, dass Diebe mehr Zeit aufwenden müssen, wie oben vorgeschlagen und du für n+m Waffen dann k weitere Waffenschränke brauchst, dann ist für Waffenräume aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes natürlich eine vergleichbare Lösung nötig. Eine verschließbare Waffenhalterung ist in dem Fall ein entgegenkommender Kompromiss, dadurch eignet sich der Raum immer noch als Showroom, wie ihn viele gerne haben wollen und Diebe müssen dann trotzdem x Waffenhalterungen knacken, ehe sie die Waffen mitnehmen können und das kostet sie Zeit, was ja das Ziel sein sollte.

    Ansonsten wäre es denjenigen gegenüber, die nur Schränke haben nicht gerecht und die Diebe müssten nur eine einzige Tresorraumtüre öffnen um dann Zugriff auf alle Waffen zu haben.

     

    Oder wäre es dir lieber, dass man in einen Waffenraum das gleiche Limit hätte, wie bei einem einzigen Waffenschrank und weitere Waffen dann extra Waffenschränke benötigen würden? Ich schätze mal das würde dir noch viel weniger gefallen.

    Und die Sicherheitsanforderung für Tresorräume noch weiter zu erhöhen, sobald da mehr Waffen gelagert werden, als in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 1, würde dir sicher auch nicht gefallen.

  19. vor 7 Stunden schrieb zickzack:

     

    Wenn das folgende die  Zugeständnisse sind dann kann die FDP gerne zustimmen:

    • ...
    • Erweiterung der Gelben WBK auf 20 Waffen
    • Deckelung des Jagdscheins auf 20 LW (als Rechssicherheit für Jäger, damit nicht jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht)
    • Schalldämpfer auf Gelbe WBK
    • ...
    • Erweiterung des Grundkontingents auf 5 KW und 5 HAs
    • Wettkampfnachweis für Überkontingent wie in Bayern
    • etc.

    Das wäre in meine Augen akzeptabel im Gegenzug zu einer MPU Pflicht (bevor jetzt einige maulen: Die MPU Pflicht gibt es in vielen europäischen Ländern)

     

    Eine Begrenzung der Anzahl der Waffen erhöht die Sicherheit nicht. Daher halte ich es für sinnvoller, wenn man die Anzahl per Gesetz explizit auf unbegrenzt erlaubt und das im Gesetz dann auch so formuliert wird.

    Echte Sicherheit kann man technisch durch eine Begrenzung der Stückzahl pro Sicherheitsbehältnis erreichen. In Waffenräumen könnte man das mit verschließbaren Waffenhalterungen erreichen. Sollten dann Diebe in ein Haus einbrechen, dann müssten sie erst einmal alle Sicherheitsbehältnisse knacken, wenn sie alle Waffen mitnehmen wollen und das kostet Zeit, so dass das kaum gemacht werden würde.

     

    Bezüglich dem Thema Schalldämpfer für Sportschützen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das eine gute Idee ist. Denn wenn Schalldämpfer für Sportschützen erlaubt werden, dann wird es zwangsläufig zu Forderungen durch Anwohner kommen, dass Sportschützen aus Lärmschutzgründen mit Schalldämpfern schießen müssen. Irgendwann wird man das dann gesetzlich verankern. Und dann verliert man die Hälfte der Waffen, weil sich viele alte Waffen nicht auf Schalldämpfer umrüsten lassen.

    Ein weiteres Problem ist, dass Schalldämpfer sehr heiß werden und man für viele Schussfolgen, wie sie im Schießsport vorkommen können, dann Schalldämpfer braucht, die das aushalten und die sind wiederum sehr teuer.

     

    Die Regelungen bezüglich dem Grundkontingent und Überkontingent gehören wieder abgeschafft. Auch die 12/18 Schießnachweisregel. Der Fall in Hamburg mit der Zeugen Jehovas Gemeinschaft hat gezeigt und bewiesen, dass diese Regelungen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn bringen und daher unnötig sind. Der Täter hat weder mehr Waffen über dem Grundkontingent hinaus benötigt um seine Tat zu vollziehen, noch hat ihn die 12/18 Regel davon abgehalten.

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  20. vor einer Stunde schrieb CvonderSee:

    Bezüglich der im Artikel geschilderten Wesensveränderung. Wurde eigentlich schon einmal untersucht, ob der Täter Cannabis konsumierte oder dies seine Wohnungsnachbarn taten und er dem Cannabisrauch oder Cannabisdampf somit ausgesetzt war?

  21. Am 8.3.2024 um 13:55 schrieb Elo:

    Hier wieder mal ein interessantes Beispiel, wie das Thema Waffe in die Medien kommt.

     

    https://www.zeit.de/news/2024-03/08/gewehr-teile-in-wertstoffinsel-entsorgt-polizei-ermittelt

     

    Irgend jemand entsorgt "Waffenteile" in einem Weißblech-Container in Bayern.

    Aus der Meldung geht nicht hervor, worum es sich konkret handelt, insbesondere nicht, ob die erlaubnispflichtigen, SRS oder anderen "Waffen" zuzuordnen sind, ob es sich um wesentliche Teile handelt und wie der konkrete Zustand ist.

     

    Das würde mich auch interessieren, wie es da weiter geht.

     

    Eine legale erlaubnispflichtige Waffe wird das wohl kaum sein. Ein LWB wird wissen, dass er seine Waffen abgeben kann, wenn er darauf keine Lust mehr hat. Erben haben nur 4 Wochen Zeit, dann steht sowieso die Waffenbehörde vor der Tür. Zumal die relevanten Waffenteile nummeriert sind und die Nummer auch nicht durch wegschleifen verloren geht.

     

    Ich tippe daher auf illegale Waffen.

     

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